Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. Man darf die Nichtweisung nicht einmal befolgen. Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.
Kraft welcher Wassersuppe willst Du entscheiden, dass ich nach Korea auswandern sollte? Weil ich nicht Deine Meinung teile, wie unmittelbar auf die Weisung der Polizei zu reagieren ist?
Man darf der Weisung der Polizei nicht folgen, wenn sie offensichtlich schwerwiegende Rechtsgüter verletzt, zu Schäden bei sich selbst oder von Dritten führt etc. pp. Das kurzfristige Umfahren einer Person über den freien Gehwegbereich eines getrennten Geh-Radweges zählt nicht zu diesen schwerwiegenden Rechtsgütern. Das wäre ohne die Weisung der Beamtin bestenfalls ne Owi, keine Straftat.
Häng die Sache mal nicht höher auf, als sie ist.
Vom Polizeistaat sind wir da noch meilenweit entfernt.
Und im Gegensatz zum Polizeistaat kann man sich hinterher über die Beamtin beschweren. Und wenn sie unrechtmäßig gehandelt haben sollte, wird das sogar verfolgt. Was ich für diesen Fall aber nicht so sehe.
Und das einfach Draufhalten auf die Polizistin, dessen diese sich nur mit Griff in den Lenker erwehren konnte, ist dann was?