Woche 44 vom 29. Oktober bis 4. November 2018

  • Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. Man darf die Nichtweisung nicht einmal befolgen. Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.

    Kraft welcher Wassersuppe willst Du entscheiden, dass ich nach Korea auswandern sollte? Weil ich nicht Deine Meinung teile, wie unmittelbar auf die Weisung der Polizei zu reagieren ist?

    Man darf der Weisung der Polizei nicht folgen, wenn sie offensichtlich schwerwiegende Rechtsgüter verletzt, zu Schäden bei sich selbst oder von Dritten führt etc. pp. Das kurzfristige Umfahren einer Person über den freien Gehwegbereich eines getrennten Geh-Radweges zählt nicht zu diesen schwerwiegenden Rechtsgütern. Das wäre ohne die Weisung der Beamtin bestenfalls ne Owi, keine Straftat.

    Häng die Sache mal nicht höher auf, als sie ist.

    Vom Polizeistaat sind wir da noch meilenweit entfernt.

    Und im Gegensatz zum Polizeistaat kann man sich hinterher über die Beamtin beschweren. Und wenn sie unrechtmäßig gehandelt haben sollte, wird das sogar verfolgt. Was ich für diesen Fall aber nicht so sehe.

    Und das einfach Draufhalten auf die Polizistin, dessen diese sich nur mit Griff in den Lenker erwehren konnte, ist dann was?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Den konkreten Fall unbeachtet:

    Und im Gegensatz zum Polizeistaat kann man sich hinterher über die Beamtin beschweren. Und wenn sie unrechtmäßig gehandelt haben sollte, wird das sogar verfolgt.

    Wow. Man kann sich beschweren! In Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Also die Beschwerdeform mit den 3 F? Fristlos, Formlos, Fruchtlos? ;) Hättest du dafür (speziell im Bezug auf den Radverkehr) mal ein Beispiel? Polizisten können sich doch im Allgemeinen den gröbsten Unsinn oder gar Straftaten im Amt leisten - und kommen am Ende immer (fast) völlig ungeschoren davon... Ich denke da bspw. an die Sache mit Marco L. aus Köln.

  • Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Wenn die Polizistin in Ausübung ihres Dienstes auf einem Radweg steht, dann darf man sie nicht über den Haufen fahren. Wer darauf besteht, beim Ausweichen nicht auf dem Gehweg zu fahren, fährt entweder auf die Fahrbahn oder schiebt das kurze Stück über den Gehweg.

  • Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. [...] .Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.

    Nochmal: Nein. Nichtigkeit liegt nur dann vor, wenn die Rechtswidrigkeit schwerwiegend und offensichtlich ist – daran werden vergleichsweise hohe Maßstäbe angelegt. Bei Zeichen und Weisungen iSd § 36 StVO steht dem Angewiesenen kein Recht zu, diese auf Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (BHHJJ/Janker/Hühnermann, 24. Aufl., § 36 Rn. 7). Rechtsstaatlichkeit ist keine Wünsch-dir-was-Veranstaltung, bei grundsätzlich alles erst dann in irgendeiner Form wirksam wird, wenn der Instanzenzug komplett beschritten wurde – es genügt ausreichender Rechtsschutz, je nach Art des Eingriffs im Nachgang. Wenn der Eingriff widerrechtlich war, kann man das immer noch mittels FFK angreifen.

    In sich (§ 36 StVO) betrachtet schon. Aber nicht die Weisung als Solche, denn § 36 verschafft der Polizei kein Recht, ohne jeden Anlass die StVO auf den Kopf zu stellen, wenn jene das für richtig erachtet. Sie verstößt unter Umständen eben doch gegen ein Gesetz (das VwVfG). Und es bedarf eben auch immer eines sachlichen Grundes für einen Eingriff der Polizei - und eine Weisung. "Grade Lust haben" reicht da m. M. n. nicht unbedingt.

    Auch wenn ein VA gegen das (L)VwVfG zu Stande gekommen ist, ist das nach wie vor kein Grund, den Verwaltungsakt als nichtig zu betrachten.

  • what's next? Spokecards for Bikes?

    So sehr ich das Argument der seheingeschränken und älteren Mitmenschen nachvollziehen kann - es ist wieder nur ein Abarbeiten am Symptom. Auto hat Vorfahrt! Auf keinen Fall mit angepasster Geschwindigkeit fahren müssen. Bremsen beim Anblick von Ball, Rollator, Kind am Straßenrand ist einfach unnötig. Klar doch.

    ...

  • Wie bleiben wir mobil?

    Das Modell Oslo finde ich schon sehr beeindruckend.

    Vielen Dank für den Link. Der Film ist meines Erachtens zu einseitig technik-optimistisch aufgebaut. Ganz am Anfang, bei Minute 00:00:30, wird zum Beispiel ausgesagt, "2030 wird es so gut wie keine privaten Autos mehr geben und die Städte werden in Kürze alles umbauen...", so dass der Film den Eindruck erweckt, die autofreie Stadt werde in wenigen Jahren ganz von selbst kommen. Da sagt sich doch der Zuschauer: "Na warten wir mal ab. Und bis dahin machen wir weiter wie gehabt."

    So einfach wird es keinesfalls werden, da bin ich mir sicher.

    Übrigens werden in dem Film Bilder aus Halle gezeigt. Das hatte mich selbst bei einem Besuch in Halle erstaunt, dass dort so gewaltige Straßenbauprojekte zu DDR-Zeiten gebaut wurden. Da kommt mir unsere Hochstraße in Hannover ja noch klein gegen vor. Hier drei Bilder aus Halle, die ich dort vor ca. einem halben Jahr aufgenommen habe:

    Wer in Halle so eine halbe Stunde Zeit hat, weil er dort am Bahnhof umsteigen muss, der sollte mal ein paar Schritte vom Bahnhof entfernt die gewaltigen Autoverkehrsanlagen aus DDR-Zeiten bestaunen! Ich war echt etwas überrascht von den Dimensionen.

  • what's next? Spokecards for Bikes?

    So sehr ich das Argument der seheingeschränken und älteren Mitmenschen nachvollziehen kann - es ist wieder nur ein Abarbeiten am Symptom. Auto hat Vorfahrt! Auf keinen Fall mit angepasster Geschwindigkeit fahren müssen. Bremsen beim Anblick von Ball, Rollator, Kind am Straßenrand ist einfach unnötig. Klar doch.

    ...

    <polemik>

    Passend dazu: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4101964 / https://osm.org/go/0HoNozQjO?m=

    Die Golf-Fahrerin, die mit ihrer heldenhaften Notbremsung noch schlimmeres verhindern konnte, muss wohl einen E-Golf gefahren sein. Sonst hätte das Kind sie doch bemerkt anstatt sich durch einen Sturz auf die Straße selbst ein Bein zu brechen.

    Also natürlich brauchen wir Soundanlagen, die wie Autos klingen, denn nur so können schwere Unfälle verhindert werden!

    </polemik>

    Oder man schaut sich u.a. nochmal §20 Abs.1 der StVO an:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    Wieso wird Abs. 4 in Hamburg nicht angewandt?

    Zitat

    An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Man könnte sich auch fragen, warum in der Straße überhaupt 50 gefahren werden darf, wo doch parallel die B75 verläuft.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Film ist meines Erachtens zu einseitig technik-optimistisch aufgebaut.

    Die Attitüde "technik-optimistisch" zieht sich durch eigentlich alle Visionen zu den Themen Verkehr, Energie oder Umwelt. Noch auf jeder Konferenz, auf der ich war, war das Thema "Wertschöpfung" immer weit vorne. Im Klartext heißt "Wertschöpfung": "wir machen mit, aber nur, wenn es was zu verdienen gibt".

    Alle machen gerne mit beim Wachstum. Für einen einfachen Rückbau, der auch noch bezahlt werden muss, finden sich keine Interessenten.

  • Schon schwer mit der STVO und Ampeln:

    https://www.wn.de/Muenster/35308…-wird-geaendert

    Man beachte das Bild: "Hier regelt eine Ampel den Verkehr". Ja macht sie, aber nicht den Radverkehr (der auf dem Bild zu sehen ist).

    Muss man als Radfahrer bei Grün dort eigentlich stehen bleiben, wenn andere Fahrzeuge im Querverkehr warten und rot haben? Die Fußgängerampel ist für Radfahrer nicht relevant, über bleibt Vorfahrt gewähren zu müssen, wegen dem abgesenkten Bordstein.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Die Stelle am Hörstertor mit der Ampelregelung war mir auch aufgefallen. Dumm gemacht.

    Dumm gemacht auch, dass ausweislich der Fotos immer ein Zebrastreifen neben (?) den Radführungen ist. Das lädt zu Missverständnissen ja geradezu ein.

  • https://www.mopo.de/hamburg/polize…rletzt-31521796

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4102918

    Zitat von Blaulicht

    Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen befuhr der 74-Jährige mit seinem Fahrrad den rechten, unbefestigten Gehweg des Waldwegs in Richtung Poppenbüttel.

    Kurz vor dem dortigen Recycling-Platz wechselte der Radfahrer nach links auf die Fahrbahn. Dabei kam er mit den Reifen in eine schmale Wasserablaufrinne zwischen dem Kantstein und dem Fahrbahnbelag. Hierdurch stürzte der 74-Jährige nach links gegen den neben ihm fahrenden Busses Mercedes Citaro und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

    Das müsste hier gewesen sein:

    https://www.google.de/maps/@53.65345…!7i13312!8i6656

    Es ist der einzige unbefestigte Gehweg, der NICHT für Radfahrer freigegeben ist. Möglicherweise genau wegen dieser Stelle. Aber wenn man darauf konditioniert ist, möglichst häufig auf dem Hochbord zu fahren ...

  • Eventuell weil man es billigend in Kauf nimmt (=Vorsatz), dass sich der Fahrraddieb verletzt.

    Keine Ahnung, ob es im Straf- oder Zivilrecht irgendwo eine Vorschrift gibt, nach der es Ärger gibt. Wundern würde es mich zumindest nicht.