LKW-Unfall am 7. Mai

  • Ein nicht unerheblicher Grund dürfte auch die vollkommen Wissensfreiheit in Dingen Radverkehr sein.
    Man muss sich nur mal ansehen, was so an sonnigen Wochenenden an Radfahrenden unterwegs ist.
    Man sieht sofort, wer sein Rad ins Gehege oder zu Eisdiele bewegt. Und wer potentieller Kampfradler ist.
    Ich war mit Kind gestern in der Eisdiele und hatte Zeit das sonntägliche Treiben zu beobachten.
    Da wird geschlängelt und geklingelt. In falscher Richtung auf der Fahrbahn gefahren. Kinder fahren Rennen auf dem Gehweg, Vati mit Handy in der Hand dahinter.
    Mich würde nicht wundern, dass genau diese Menschen am Montag morgen total erbost über Kampfradler sind, die Mitten auf der Straße fahren obwohl es doch einen Radweg gibt, der total leer ist.

  • Wer nach solchen Unfällen argumentiert, dass man als Radfahrer ja nicht auf seiner Vorfahrt bestehen und sich - mal ein O-Ton - "wie ein Lemming unter die Vorderachse legen" muss, der unterstellt fälschlich, dass derartige Situationen mit Rechtsabbiegern immer eindeutig sind. Das sind sie aber nicht meiner Erfahrung oftmals nicht. So wird beispielsweise sehr oft zunächst gewartet, um bereits auf der Furt befindliche Fußgänger rüberzulassen, dann aber der nachfolgende (noch bei grün in die Kreuzung einfahrende) Radfahrer nicht beachtet und knackig Gas gegeben. Vor solchen Situationen ist glaube ich niemand gefeit.

    Das einzige, was gegen diese immer gleichen Unfälle hilft, sind (neben Kreuzungsumbau) regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, mit den entsprechenden Ansprachen und ggf. Bußgeldern.

  • Warum bekommen "wir" das nicht hin. Zumindest in den Sommermonaten?

    Weil wir viel zu brav mit unseren potenziellen Mitstreitern darüber diskutieren, ob es nicht eine Fahrradhelm- oder Warnwestenpflicht geben sollte, während nebenan auf der Fahrbahn schon der nächste totgefahren wird.

    Weil "wir" meinen, potentielle Mitstreiter an der Verkehrsmittelwahl erkennen zu können.

    Beispielsweise bin ich Radfahrer keine potentieller Mitstreiter, wenn es um Radwegeförderung und -forderung geht. Das lässt mein Verstand einfach ncht zu.

  • Wer nach solchen Unfällen argumentiert, dass man als Radfahrer ja nicht auf seiner Vorfahrt bestehen und sich - mal ein O-Ton - "wie ein Lemming unter die Vorderachse legen" muss, der unterstellt fälschlich, dass derartige Situationen mit Rechtsabbiegern immer eindeutig sind.

    Und er unterschlägt ebenfalls, das Radfahrer in den meisten Fällen, in denen Ihnen die Vorfahrt genommen wird, den Unfall verhindern. Und leider muss man auch annehmen, dass ein geringer Teil der Autofahrer die die Vorfahrt missachten, das nicht aus Versehen machen sondern kriminelle Vorfahrtserpresser sind.

  • "Radwege auf der Straße sind gefährlich". "Die Radwege in Hamburg sind gut." "Wir brauchen mehr Hochboardradwege." "Man sollte den armen Autofahrern nicht auch noch was wegnehmen."

    Direktlink zum Youtube-Vidoe der Hamburger Morgenpost.

    Die Leute stehen am Ort des Geschehens und sehen trotzdem nicht hin. ||

    Ich hatte ja schon auf der Hannover-Seite darüber berichtet, dass die Rot-grün-gelbe Rathauskoalition beschlossen hat, dass

    "durchgehende rote Streifen auch auf Kreuzungen ... den Radverkehr in Hannover sicherer machen" sollen.

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…cherheit-sorgen

    Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

    Mal abgesehen davon, dass das möglicherweise nicht den gewünschten Effekt bringt und der Radverkehr dadurch auch nicht sicherer wird, so könnte es doch zumindest den m. E. verkehrspolitisch richtigen Ansatz, der Radverkehr gehört auf die Straße, bestärken. Radverkehrsführungen auf der Straße werden ja oft von Leuten abgelehnt, mit der Begründung, da werde ja nun wirklich gar nichts mehr für den Radverkehr getan.

    Die Rotmarkierung zeigt, dass hier doch etwas getan wird für den Radverkehr.

    Leider gab es nur wenige Tage vor dem tödlichen Abbiegeunfall in Hamburg , nämlich am 18.4.2018, einen ebenfalls tödlichen Unfall in Hannover, bei dem ein elfjähriger Radfahrer vor den den Augen seiner Mutter von einem abbiegenden LKW tot gefahren wurde. HAZ vom 19.4.2018 http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…agen-ueberrollt

    Hier eine Bildcollage der Unfallstelle in Hannover links ohne rechts mit eingezeichneter Rotmarkierung:

           

    Vielleicht habe ich ja einen Beitrag zu dem Hamburger Unfall übersehen, aber es kam mir beim Lesen dieses Threads so vor, das diese Option, Radwegefurten durch Rotmarkierungen sicherer zu machen, nicht erwähnt wurde. Deshalb habe ich die beiden Fotos aus Hannover noch mal gegenübergestellt. Lässt sich so was auch für den Ort des schweren Verkehrsunfalls in Hamburg anfertigen. Und wie beurteilt ihr die Sicherheitswirkung von Rotmarkierungen?

    In Hannover wurde das in Folge des Unfalls als eine Maßnahme diskutiert:

    "Im Rahmen der Begutachtung der Örtlichkeit durch die Unfallkommission wurden, unabhängig vom Unfall, aus Gründen der Verkehrsunfallprävention Optimierungen empfohlen. So wurde vorgeschlagen, dass alle Radwegfurten am Knotenpunkt - entsprechend dem Beschluss des Rates der LHH – rot eingefärbt werden sollten. Ebenfalls unabhängig von den Geschehnissen am 18.04.2018 sollte die Fußgängerfurt barrierefrei gestaltet und die Sichtbeziehungen - insbesondere auf Radfahrende, die rechtmäßig den Gehweg befahren wie beispielsweise Kinder bis neun Jahre - weiter optimiert werden." Quelle: https://www.focus.de/regional/hanno…id_8911173.html

  • IVielleicht habe ich ja einen Beitrag zu dem Hamburger Unfall übersehen, aber es kam mir beim Lesen dieses Threads so vor, das diese Option, Radwegefurten durch Rotmarkierungen sicherer zu machen, nicht erwähnt wurde. Deshalb habe ich die beiden Fotos aus Hannover noch mal gegenübergestellt. Lässt sich so was auch für den Ort des schweren Verkehrsunfalls in Hamburg anfertigen. Und wie beurteilt ihr die Sicherheitswirkung von

    Wenn, sich der Unfall abgespielt hat, wie der von Malte verlinkte Artikel in der ZEIT-Elbvertiefung angibt, hätte eine Straßenrötung auch nichts genutzt, danach wäre die Radfahrerin frontal aufgegabelt worden.

    Vielleicht bringt es ja etwas für das generelle implizite Bewusstsein, dass da noch jemand unterwegs sein könnte. Allein, ich hab Schwierigkeiten, das zu glauben.

  • Gestern im Kerngebietsausschuss der BV Eimsbüttel wurde beschlossen, bevor irgendetwas an dieser Kreuzung nach dem Unfall verändert wird, soll erst einmal ein Experte der Polizei über den Unfallhergang berichten.

    Ein guter Beschluss.

    Was aber ganz schlecht ist, es soll im nichtöffentlichen Teil berichtet werden.

    Ich habe großes Verständnis, dass aus Datenschutzgründen eventuell persönliche Details der Unfallbeteiligten nicht öffentlich gemacht werden. Dass aber generell die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, nun denn.

  • Und wie beurteilt ihr die Sicherheitswirkung von Rotmarkierungen?

    Der gegnwärtige Untersuchungsstand (bin aber zu faul, das rauszusuchen) ist: Das Einfärben von Furten verringert die unnötige Gefährdung auf Radverkehrtanlagen, wenn sie gezielt eingesetzt wird. Wird die Farbe massenhaft genutzt, löst sich der Effekt (wohl durch Gewöhnung) in Wohlgefallen auf.

    Mir stellt sich dabei die Frage, ob bei gezieltem Einsatz die Gefärdung in anderen Stellen steigt. Wenn jemand eine Untersuchung dazu kennt, her mit der Info.

  • Und gestern gab’s noch mal den Versuch der LINKEN, auf dem Eppendorfer Weg Tempo 30 einzurichten: Drucksache 20-2968

    Als Vorbereitung auf die gestrige Sitzung hatte ich einmal den Verlauf der politischen Diskussion in Kurzform mit Kommentaren und Zitaten aufgeschrieben. Denn seit 2009 gibt es immer wieder Anträge auf Tempo 30, die aber immer wieder von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden oder im wahrsten Sinne des Wortes "versanden".

    Vielleicht etwas lang.

    Am 23.02.2015 (Drs.: 20-0610 ) nochmals Erinnerung vom Beschluss (Drs.: 4263/XVIII) vom 28. Mai 2009 : die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte sich auf Empfehlung des Kerngebietsausschuss für Tempo-30 im Eppendorfer Weg ausgesprochen. (SPD, GRÜNE, LINKE)

    Dann in der Drs.: 20-1012 vom 07.09.2015 der Klassiker einer autogerechten Stadt:

    „Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat im Eppendorfer Weg eine Grundinstandsetzung vorgenommen. In diesem Zuge wurde auch die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr geprüft, der im Eppendorfer Weg im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Aufgrund des sehr hohen Parkdrucks in diesem Bereich muss man davon ausgehen, dass die Schutzstreifen permanent zugestellt worden wären. Aufgrund der personellen Situation bei der Polizei kann jedoch eine dauerhafte Überwachung nicht gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass der Eppendorfer Weg bisher nicht als Unfallhäufungsstrecke für Radfahrende aufgefallen ist. Aufgrund des hohen Parksuchverkehrs ist die gefahrene Geschwindigkeit ohnehin in der Regel geringer als die zulässigen 50 km/h. Daher entschied man sich, auf das Markieren von Schutzstreifen zu verzichten.

    Darüber hinaus wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft. Mit einem Schreiben vom 23.04.2015 hat VD 51 in Absprache mit PK 23 der Bezirksversammlung bereits mitgeteilt, dass aufgrund der unauffälligen Verkehrsunfalllage und dem Fehlen von Verkehrsunfällen mit Geschwindigkeitsverstößen die Rechtsgrundlage für eine Reduzierung nicht gegeben ist.“

    Drs.: 20-1231 vom 17.12.2015 Einbindung des Eppendorfer Wegs in die umliegenden Tempo-30 Zonen (LINKE) wird mit Stimmen der SPD-, CDU und Fraktion Die GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt. GRÜNE verweisen in der Diskussion auf den Beschluss vom 23.02.2015 und fordert Zahlen, auch von Fußgängern und Radfahrern, von den Verantwortlichen.

    Resultat ist die Drucksache 20-1434 vom 21.03.2016. Wie es sich in einer autogerechten Stadt gehört, gibt es keine Antwort auf Zahlen zum Fuß- und Radverkehr. Lediglich das im hamburgweiten Vergleich leicht überdurchschnittliche Niveau der Anzahl der Verkehrsunfälle dieser Verkehrsgruppe lässt auf ein erhöhtes Aufkommen dieser Gruppe am Verkehrsgeschehen im Eppendorfer Weg vermuten.

    Sachverhalt:

    Das Polizeikommissariat 23 nimmt zu den Fragen 2 und 3 wie folgt Stellung:

    ....

    zu 2: Unfallstatistik im Eppendorfer Weg (Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel) seit 2000

    Die Unfallauswertung wurde am 24.02.2016 für die Jahre 2000 – 2015 durchgeführt.

    In den 16 ausgewerteten Jahren wurden für den Eppendorfer Weg im Bereich des Bezirksamtes Eimsbüttel insgesamt 2630 Verkehrsunfälle registriert.

    .........

    Bewertung:

    Von den 64120 gemessenen Fahrzeugen fuhren insgesamt 1893 Fahrzeuge oder 2,95 % schneller als 50 km/h. Lediglich 237 Fahrzeuge oder 0,37 % fuhren schneller als 60 km/h. Diese Überschreitungsquoten sind im Verhältnis zu ähnlich gelagerten Straßen gering.“


    Drs.: 20-1449 vom 31.03.2016 : Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE) immer wieder vertagt, dann wg. Drs. 20-1814 zurückgezogen.

    Drs. 20-1814 vom 13.10.2016: Tempo 30 vor Kindergärten im Eppendorfer Weg in Eimsbüttel (LINKE, SPD, GRÜN) beschlossen.

    Dann kommt die CDU auf das Thema Parkplätze: Drs. 20-1681 vom 14.07.2016 Parkraumkonzept für den Eppendorfer Weg. Mehrmals vertagt, dann abgelehnt.

    Drs. 20-2015, BV-Beschluss vom 26.01.2017 Änderung der StVO zur Erleichterung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen:

    „……Eine Prüfung der geänderten StVO hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 erfolgt in Hamburg daher erst, wenn die näheren Vorgaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geregelt sind… Mit etwaigen Empfehlungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG werden sich die Straßenverkehrsbehörden daher ggf. erst befassen, wenn entsprechende Umsetzungsvorschriften für Hamburg geschaffen sind. …“

    Drs. 20-2807 vom 29.03.2018 Umsetzung des Beschlusses Tempo 30 im Eppendorfer Weg durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 13.10.16

    „In einem gemeinsamen Antrag von Linksfraktion, SPD- und GRÜNEN-Fraktion, forderte die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.10.2016 in der Drucksache 20-1814, die Einführung von Tempo 30 im Eimsbütteler Teil des Eppendorfer Weges.

    In der Mitteilung vom 23.01.17 teilte die Behörde für Inneres und Sport der Bezirksver-sammlung jedoch mit, dass für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Neureglung (geänderte StVO, Dezember 2016) noch eine begleitende Verwaltungsvorschrift fehle. Seit dieser Zeit gibt es noch keine sogenannte „Handlungsanweisung“ der Innenbehörde in Hamburg.

    Petitum:

    Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Fachbehörde dafür einzusetzen, dass sie aufgrund der veränderten Gesetzeslage der StVO vom Dezember 2016, nun zeitnah die erforderliche Handlungsanweisung erstellt, um den Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel auf Einführung von Tempo 30 im Eppendorfer Weg umsetzen zu können.“

    Drs. 20-2938 vom 02.05.2018 Sachstandsbericht zum Eppendorfer Weg (GRÜNE):

    „Die Verkehrsbedingungen im Eppendorfer Weg sind seit langem unzureichend. In letzter Zeit kritisieren Bürgerinnen und Büger zunehmend die Führung des Radverkehrs und den Zustand der Nebenflächen. Um auf entsprechende Anfragen der Bürgerinnen und Bürger antworten zu können, ist es notwendig, der Bezirkspolitik Eimsbüttel einen vorläufigen Einblick in die Überlegungen zur Umgestaltung der Straße zu verschaffen.

    Petitum/Beschluss:

    Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde aufzufordern, im nächsten Verkehrsausschuss den derzeitigen Stand der Überlegungen zur Umgestaltung des Eppendorfer Weges vorzustellen.

    Um hinreichend Vorlaufzeit für die Einladung zu gewährleisten, soll dieser Beschluss bereits durch den Hauptausschuss bestätigt werden.“

  • Warum wird da nicht einfach eine Tempo-30-Zone angeordnet? §45 Abs.9 erlaubt das explizit, eine besondere Gefahrenlage braucht man dafür nicht.

    Zitat

    (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

    Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

    Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

    An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.

    Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.


    Was davon stellt ein Problem dar? Ich sehe nichts.

    Davon unabhängig hat Tempo 50 oder 30 nichts mit dem Unfall zu tun. Die Kreuzung muss umgestaltet werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn, sich der Unfall abgespielt hat, wie der von Malte verlinkte Artikel in der ZEIT-Elbvertiefung angibt, hätte eine Straßenrötung auch nichts genutzt, danach wäre die Radfahrerin frontal aufgegabelt worden.

    Bedeutet dies, dass die Radfahrerin gar nicht über die Furt rechts der Kreuzung gefahren ist? Dann müsste der LKW-Fahrer erst nach der Radfahrerin an die Ampel gekommen sein und hätte ihre Anwesenheit im Winkel vor seiner Front während des Wartens auf Grün schlicht und einfach vergessen? (halte ich für sehr unwahrscheinlich)

    Oder bedeutet das "frontal" erfassen, dass die Radfahrerin bereits auf der Furt war, als der LKW diese gequert hat, so dass sie nicht von der Flanke sondern eben von der Front zu Boden gestoßen worde wäre? (halte ich für die wahrscheinlichere Variante)

  • Nicht nur in Hamburg

  • Der gegnwärtige Untersuchungsstand (bin aber zu faul, das rauszusuchen) ist: Das Einfärben von Furten verringert die unnötige Gefährdung auf Radverkehrtanlagen, wenn sie gezielt eingesetzt wird. Wird die Farbe massenhaft genutzt, löst sich der Effekt (wohl durch Gewöhnung) in Wohlgefallen auf.

    Mir stellt sich dabei die Frage, ob bei gezieltem Einsatz die Gefärdung in anderen Stellen steigt. Wenn jemand eine Untersuchung dazu kennt, her mit der Info.

    Diese Problematik mit dem Gewöhnungseffekt sehe ich auch. Und ich habe den Verdacht, dass das Aufbringen roter Farbe auf den Radwegefurten an Kreuzungen, an denen einmal ein Radling schwer verunfallt wurde, vor allem als "Tranquilizer" für die beunruhigte Öffentlichkeit dienen soll.

    Allerdings hat die heutige HAZ-Berichterstattung über geplante Maßnahmen zur Verkehrssicherung an einer Kreuzung an der ein junger Radfahrer totgefahren wurde doch den Eindruck vermittelt, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger die Sache ernst nehmen: "Sichtlich angefasst hat Stadtbaurat Uwe Bodemann am Mittwoch im Bauausschuss Vorwürfe zurückgewiesen, die Stadt handele nicht schnell und entschlossen genug bei der Umgestaltung der Kreuzung Vahrenwalder Straße/Industrieweg, an der am Abend des 18. April ein elfjähriger Radfahrer von einem abbiegenden Lkw überrollt und getötet wurde." HAZ, 16.5.2018 http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…hnell-reagieren

    Und weiter unten heißt es in der HAZ-Berichterstattung:

    Sofort nach Vorliegen des Berichts der Unfallkommission habe die Verwaltung begonnen, die Überprüfung der Ampelschaltung auszuschreiben. Das dauert zwar, „aber dazu zwingt uns das Haushaltsrecht“, sagt Bodemann. Ziel der Überprüfung ist, zu schauen, ob möglicherweise Rechtsabbieger kein Grün mehr bekommen sollen, wenn Radfahrer und Fußgänger queren dürfen. Zudem solle der Radweg auf der Kreuzung „zeitnah“ rot angemalt werden, sagt Bodemann. ADFC-Mitglieder hatten der Stadt vorgeworfen, dass sie nicht alle entsprechenden Ampelschaltungen längst sicherer gemacht hat und die roten Markierungen nicht schon fertig sind.

    Das mit der Ampelschaltung kann sich allerdings zum Schuss ins Knie entwickeln, nämlich dann, wenn die Rechtsabbieger-Grünphase dazu führt, dass die Grünphase für den Fahrrad-Geradeausverkehr drastisch verkürzt wird.

    Das "rot anmalen", ich nenne das mal ein bisschen weniger despiktierlich "rot beschichten" oder "rot anlegen", beinhaltet aber möglicherweise, den von dir erwähnten Gewöhnungseffekt. Und es gibt noch zwei andere Probleme zu klären, die sich daraus ergeben:

    Soll denn die rote Farbe nur auf der Radwegefurt aufgebracht werden, die parallel zur Einfallsstraße (hier die Vahrenwalder Straße) verläuft?


    Oder soll auch die quer dazu verlaufende Radwegefurt (Industrieweg) rot beschichtet werden?

    Und wenn man sich dann noch anschaut, wie übel abgenutzt die alten weißen Markierungen der Furt ausschauen, dann stellt sich doch auch gleich die Frage, in welchem Rhythmus eine Rotmarkierung erneuert werden muss. Hier das Bild ohne die von mir mit dem Bildbearbeitungsprogramm eingezeichneten Rotmarkierungen. Die weißen Fahrbahnmarkierungen der Radwegefurt sind deutlich abgenutzt. Besonders in der Längsrichtung.

    Und wie sieht das nach dem schweren Unfall in Hamburg aus? Sehen die Verkehrsplaner den Ernst der Lage? Und welche Rolle spielen Fahrbahnmarkierungen?

    In der Hamburger Morgenpost vom 9.5.2018 ist zu lesen: "Die Stadt kann aber die Infrastruktur für den Radverkehr verbessern, Radler für Pkw- und Lkw-Fahrer sichtbarer machen – durch Radfahrstreifen und Einfärbungen im Kreuzungsbereich. „Das sind Einzelfall-Abwägungen, aber wir müssen uns das generell verstärkt anschauen“, heißt es im Senat. Beim tragischen Unfall in Eimsbüttel wird die Unfallkommission entscheiden, ob es dort bauliche Veränderungen geben muss – damit Radler dort künftig sicher sind." – Quelle: https://www.mopo.de/30140910 ©2018

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    Das "rot anmalen", ich nenne das mal ein bisschen weniger despiktierlich "rot beschichten" oder "rot anlegen", beinhaltet aber möglicherweise, den von dir erwähnten Gewöhnungseffekt.

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    Und wie sieht das nach dem schweren Unfall in Hamburg aus? Sehen die Verkehrsplaner den Ernst der Lage? Und welche Rolle spielen Fahrbahnmarkierungen?

    [...]

    Ich nenne das Einfärben "Tarnfarbe auftragen" (Damit man das Blut nicht so sieht). Und Radwegen, die (wenigstens in Hamburg) gerne aus rotem Pflaster bestehen, bezeichne ich oft als Blutspuren. Ja, es könnten Spuren von Zynismus vorhanden sein.

    Wie und welche Furten eingefärbt werden sollten, kann ich nicht sagen. Ich bin einfach kein Freund dieses Farbenspiels. Ich kenn sie auch nur als rutschig, wenn sie feucht sind, oder als so rau, dass man es spürt.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

  • Ich nenne das Einfärben "Tarnfarbe auftragen" (Damit man das Blut nicht so sieht). Und Radwegen, die (wenigstens in Hamburg) gerne aus rotem Pflaster bestehen, bezeichne ich oft als Blutspuren. Ja, es könnten Spuren von Zynismus vorhanden sein.

    Wie und welche Furten eingefärbt werden sollten, kann ich nicht sagen. Ich bin einfach kein Freund dieses Farbenspiels. Ich kenn sie auch nur als rutschig, wenn sie feucht sind, oder als so rau, dass man es spürt.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Deine Bedenken teile ich, dein Zynismus ist mit etwas zu krass. Aber da du dich damit in Hamburg vor Ort beschäftigst gleich noch eine weitere Frage aus Hannover: Eine weitere Maßnahme, die allerdings jetzt nicht von dem Bezirksrat des betroffenen Stadtbezirks eingefordert wird (Vahrenwald), sondern vom Bezirksrat Mitte sieht die Installation von so genannten Bike-Flashs vor: "Nähert sich ein Radfahrer einer Kreuzung, blinken LED-Lampen in unterschiedlichen Höhen. Sie sollen Lastwagen und Autos beim Abbiegen warnen. Bike-Flash heißt das System. Der Bezirksrat Mitte will es in Hannover testen. Hätte es den tödlichen Unfall an der Vahrenwalder Straße verhindern können?" http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…ellen-schuetzen

    Diese Bike-Flashs sind Lampen, die aufleuchten, wenn sich ein Radfahrer einer Kreuzung nähert und abbiegende KFZ-Lenker auf den herannahenden Radfahrer aufmerksam machen sollen. Gibt's so was auch in Hamburg, bzw. wird das dort diskutiert?

    Die Erfindung kommt von einem Flensburger und entstand aus einem schlimmen Unfallereignis in Flensburg heraus: Das Flensburger Tageblatt berichtete darüber Anfang des Jahres. https://www.shz.de/lokales/flensb…id19151981.html

    Aber macht das überhaupt Sinn? Meine Befürchtung ist, dass dann Radfahrer an Kreuzungen, die nicht mit den sog. Bike-Flashs ausgestattet sind möglicherweise noch stärker gefährdet sein werden. Und eine weitere Befürchtung ist, dass solche Maßnahmen, die ja möglicherweise nur "Show" - in diesem Fall "Light-Show" - sind, die notwendige Diskussion über Reduktion des Verkehrs und/oder einen sicheren Güterverkehr im Keim ersticken.

    Rutschige oder raue Rotmarkierungen sind natürlich wirklich Mist. Aber da sollte es dann doch möglich sein, die richtige Mixtur zu finden. Und Rotmarkierungen könnten flächendeckend angewendet werden, so dass jeder Autofahrer immer wieder daran erinnert wird: Achtung es gibt auch die radfahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Schöner wäre natürlich deutlich weniger bis fast gar keine autofahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Aber was tun bis dahin?

    Sicherer Warentransportverkehr - ein Beispiel:

  • Ich habe mit den Blinklichter keine persönliche Erfahrung und kenne auch keine Untersuchung dazu. Aber ich teile Deine Befürchtungen bezüglich der Gewöhnung oder Umverteilung von Aufmrksamkeit oder ...

    Ich halte die ganzen Maßnahmen, um den Traum vom sichereren Radwege zu erhalten, für fragwürdig.

    Das Fahren im Mischverkehr ist sehr sicher, weil der Verkehr dort im Grunde sehr einfach ist. Der Anteil der Unfälle, gegen den ein Radweg überhaupt schützen kann, liegt im einstelligen Prozentbereich. Selbst, wenn ein Radweg diese Unfälle zuverlässig vermiede, bräuchte es nur eine geringfügig höhere Wahrscheinlichkeit bei einem relevanten Unfalltyp, um den Vorteil gleich wieder zu verspielen, und Radwege mache viel mehr als das.

    Ein Punkt ist: Radwege machen den Verkehr viel komplizierter, weil sie zusätzlichen Kreuzungspunkte der Fahrtwege schaffen. Da hilft es auch nicht, wenn Radwege vor der Kreuzung auf die Fahrbahn, zwischen die ensprechenden Richtungsfahrstreifen verschwenkt wird. Der zusätzliche Knotenpunkt, den es ohne Radweg nicht gäbe, ist dann da. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich zwar nicht auf so viele Sachen konzentrieren, wie direkt am Knoten, aber sie müssen es zusätzlich zum Nachvorneschauen tun.

    Und eine weitere Befürchtung ist, dass solche Maßnahmen, die ja möglicherweise nur "Show" - in diesem Fall "Light-Show" - sind, die notwendige Diskussion über Reduktion des Verkehrs und/oder einen sicheren Güterverkehr im Keim ersticken.

    Und sie haben es bei Dir schon. Der Güterverkehr ist doch nicht Alles. Unfälle mit Lkws sind ohne Frage besonders gefährlich aber sie machen nicht die Masse aus. Pkw-Fahren verursachen viel mehr Abbiege- und sonstige Unfälle. Wenn man jetzt über Abbiegeassistenzen oder Blinklichter redet, um den untoten Winkel zu kompensieren, fallen diese unter den Tisch.

    So wird das zugrundeliegende Problem aus der Schusslinie genommen.

    Und ich ertappe mich manchmal bei dem zynischen Gedanken, dass jetzt ein paar medienwirksame Abbiegeunfälle mit Pkws vielleicht ganz gut wären, um den ganzen Eisberg ins Blickfeld zu rücken.

  • An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Das nachträgliche Herumdoktern an Unfallkreuzungen gleicht dem Verhalten eines Glücksspielers, der immer die Lottozahlen vom letzten Wochenende ankreuzt, weil er meint, dass sich aus der bereits einmal erfolgten Ziehung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ergäbe, dass gerade diese Kombination gleich noch einmal drankäme. IOW: es ist nicht das Design *dieser* Kreuzung (in meinem Bild: diese Kombination von Glückszahlen), sondern das Design aller Kreuzungen mit Radführung (in meinem Bild: ausschlaggebend für die Teilhabe am Gewinn"risiko" ist allein, dass überhaupt ein Tippschein eingereicht wird...).