Beiträge von Reipe

    Hier Bilder vom 2.2.2023, als Radfahrer laut Markierung immer noch geradeaus fahren konnten.


    Dabei war durchaus bekannt wie es richtig gemacht wird. Jedenfalls für den MIV mit Baken und gelbmarkierter Ausstreichung.

    Und es ist immer noch nicht sicher für Radelnde. Die Anordnung (Markierung) der Radwegefurt widerspricht immer noch der Anordnung des VZ 209-20 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts)

    Inzwischen sind die Pläne für den Doppelknoten Esplanade/Neuer Jungfernstieg/Kennedybrücke/Alsterglacis - abgestimmte Planung - Plan im weiteren Verlauf der Esplanade öffentlich. An der Aufleitung ändert sich leider nichts.

    ABER: für Radler im Verlauf der Veloroute 4 wird der Bereich zwischen Neuer Jungfernstieg und Alsterufer hoffentlich endlich vernünftig befahrbar.

    Zitat

    Zur Förderung des Radverkehrs soll der hoch belastete Doppelknoten Neuer Jungfernstieg mit minimalen Eingriffen im Bestand umgebaut werden. Der Gesamtumbau des Knotens wurde aufgrund anderer benachbarter Maßnahmen vorerst zurückgestellt. Auf der ca. 4.800 qm großen zu überplanenden Fläche soll mit Markierungsarbeiten, Anpassungen an der Signalsteuerung und wenigen baulichen Eingriffen, die Qualität der Radverkehrsverbindung deutlich erhöht werden. Insbesondere auf der Nord-Süd-Achse (Alsterufer – Neuer Jungfernstieg) soll die Maßnahme die bessere Verkehrsabwicklung des Radverkehrs gewährleisten.

    Grandweg-Nord mit Behrkampsweg verbinden, Streseallee mit Grandweg-Süd

    So wird es kommen.

    Teilentwidmung zur Durchfahrtsbeschränkung für Kfz im Kreuzungsbereich Stresemannallee/ Grandweg Nord (§ 8 in Verbindung mit § 7 HWG)

    Dort der Lageplan.

    Der Vorschlag einer Diagonalsperre kam übrigens von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (PK23). Allerdings hatte die übergeordnete Behörde Bedenken, weshalb sich die Ausführung verzögert hat.

    Eigentlich sollte der Grandweg während der Bauarbeiten von Hamburg Wasser bis Juni für Radler durchgängig befahrbar bleiben, aber irgendwie bekommen die das nicht hin mit der Beschilderung.

    Es gilt immer doch noch immer § StVO 27 Verbände?:

    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen


    In Eidelstedt sah das dann so aus:

    Es waren nur 16, und dann kamen wir zwei noch dazu. Also mindestens 18. Trotzdem auf dem teilweise 1 m breiten Radweg an der Kieler Straße längs geeiert. An der Reichsbahnstraße dann auf der falschen Seite (sonst hätte man den Autoverkehr behindert) über die Kieler Straße und dann weiter auf der Veloroute 2 über den Wördemannsweg in Gegenrichtung linksseitig (Einbahnstraße wegen Umleitungsverkehr von der Kieler Straße, weil diese stadtauswärts gesperrt war).

    Viel schlimmer und weniger selbstbewusst kann man das Richtung Osterstraße bei einer Sternfahrt nicht machen. Das Ergebnis:

    In der Hagenbeckstraße hat mich dann ein auf den inzwischen auf etwa 100 m Länge angewachsenen Verband überholender Autofahrender am Vorderrad erwischt, weil es Gegenverkehr gab.

    Das Ende unserer Sektion (wegen Corona max. 500 Teilnehmer je Sektion) der Sternfahrt war nach vielen Kilometern auf Hauptverkehrsstraßen in einer Sackgasse, dem Salomon-Heine-Weg. Relativ unwürdig. Aber auch irgendwie passend zur Radverkehrspolitik unseres Senats.

    Es gab das Gerücht, die CM hätte im letzten Monat schon statt gefunden. Mir würde es reichen, wenn es nächste Woche wieder los geht! Bitte!!

    Aber um den nicht unberechtigten Begriff "Todesfalle an der Kieler Straße" mit Leben zu erfüllen, hier Beispiele:

    Damit es bald schnell wieder ungehindert für den Kfz Verkehr voran geht und die Baustelle eh aufgelöst wird, können Auf- und Abfahrt für den Rad- und Fußverkehr schon mal entfernt werden.

    Zweirichtungsradverkehr ohnehin unwichtig.

    Radfahrer stirbt nach Unfall: Geldstrafe für Autofahrer

    Leider verstarb der 22-Jährige 2019. Er wollte bei Grünlicht an den Landungsbrücken links abbiegen und wurde von einem Autofahrer, welcher mit mindestens 79 km/h bei schlechter Sicht unterwegs war, tot gefahren.

    Der Wiederholungstäter erhält eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung von 5.400 Euro.

    Der Unfall sei eindeutig vermeidbar gewesen, sagte ein Sachverständige im Gericht.


    Meine persönliche Meinung: da der Richterin anscheinend bekannt war, das der Täter kurz darauf wieder mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, hätte ich eine härtere Strafe erwartet.


    Die nächste Katastrophe wird dort gerade fertig gestellt, beruhend auf einer Planung von 2015.

    Radweg mit 1, 25 m Breite war damals ja vielleicht in HH noch OK, rechte Winkel im Radweg aber nicht. Trotzdem wird sowas da jetzt gerade fertig gestellt.

    Ort: Kieler Straße, A7 Brücke, Zu-/Abfahrt Richtung Süden

    Autofahrer auf der Kieler Straße aus Richtung Norden bekommen einen neuen freien Rechtsabbieger auf die Autobahn (in Höhe Bauhaus).


    Für den Radverkehr bedeutet das einmal scharf links, dann einmal scharf rechts.

    Hier in der Planzeichnung rot dargestellt.

    Es sind aber in diesem Verlauf keine LSA (neudeutsch: Ampeln) eingezeichnet. Also kommt dort wahrscheinlich ein Zebrastreifen hin. Bei geschmeidig geformten Kurvenradius für Tempo 80 ideal geeignet zur Verringerung der Anzahl der Radfahrenden.

    Nach Aussage der DEGES bestand die Absicht, die Situation für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Daran hatte die damalige BWVI mit Senator Horch aber kein Interesse.

    Möge ich mit meinen Aussagen und Vermutungen falsch liegen!

    Im Binsbargtunnel (nahe S-Bahn Stellingen) ist das Radfahren (und Zufußgehen) verboten.

    Vielleicht bald nicht mehr?

    Gestern wurde im Mobilitätsausschuss Eimsbüttel der Planungsstand zum Radschnellweg Elmshorn - Hamburg vorgestellt.

    Für den Binsbargtunnel ist ein baulich getrennter Zweirichtungsradweg vorgesehen.


    Die Präsentation ist leider nicht bar­ri­e­re­frei erreichbar. Aber über die Tagesordnung, dort unten die Anlage 4.

    Aber es fällt mir schwer an eine Realisierung zu Glauben.

    So gab es gestern Aussagen, Radfahren wäre im Tunnel wegen der schlechten Luft doch gar nicht möglich.

    Und so plant man vorsichtshalber eine Rückfallebene ein, wenn der Wiederstand zu groß wird.

    dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt

    Die Seiten des ADFC Hamburg wurden neu gestaltet. Dabei ging leider einiges verloren oder es wurde aufgeräumt.

    Aber den Link zu dem LSBG-Video gibt es dort noch unter FAQ-Fahrradstrasse

    Dort über Video oder hier direkt der Link zu YT

    LSBG Video Fahrradstraßen

    Aber wie schon gesagt, es gab keine Bestätigung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde für dieses "Parken nur auf ausgewiesenen Flächen".

    Warum für mich die Sache aber noch nicht beendet ist: Hamburg macht bisher ja immer ein eigenes Ding.

    Da gibt es eine Änderung der StVO, ein paar (viele) Monate später gibt es dann eine Verwaltungsvorschrift, wie mit dieser Änderung umgegangen werden soll. Manchmal ist diese Verwaltungsvorschrift öffentlich, manchmal muss nachgefragt werden, manchmal bleibt sie auch geheim.


    Für die Fahrradstraßen ist sie öffentlich einsehbar:

    Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Gut versteckt unter der Überschrift Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

    Dort steht unter Punkt 14 folgendes:

    Bei der Zulassung anderer Fahrzeugverkehre als den Radverkehr (z.B. Anliegerverkehr frei)

    sind die erforderlichen Breiten für eine attraktive Führung des Radverkehrs zu gewährleisten.

    Dies schließt ausdrücklich auch die Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs ein. Der ruhende

    Kfz-Verkehr ist außerhalb der Fahrgasse unterzubringen. Ein Dauerparken oder ein

    Langzeitparkrecht bis zu drei Stunden für einzelne Verkehrsteilnehmer - auch im Falle einer

    Schwerbehinderung - stehen bei Einengung des Verkehrsraums der Einrichtung einer

    Fahrradstraße darüber hinaus entgegen. Daher ist zur Gewährleistung der Funktion und zur

    Ermöglichung des Nebeneinanderfahrens von Rad Fahrenden aufgrund einer hinreichend

    breiten Kernfahrbahn (siehe Ziffer 2.) in einer Fahrradstraße in der Regel ein absolutes

    Hältverbot (Zeichen 283) anzuordnen, sofern der ruhende Kfz-Verkehr nicht außerhalb der

    Fahrgasse unterzubringen ist. Die Belange schwerbehinderter Menschen und des

    Lieferverkehrs sind ggf. durch die Bereitstellung von Sonderparkplätzen oder durch

    abschnittsweise Einrichtung von eingeschränkten Haltverboten an geeigneter Stelle zu

    berücksichtigen, wo die Kernfahrbahnbreite möglichst nicht eingeschränkt wird.

    Bisher ist der genaue Text noch nicht veröffentlicht. Oder liege ich falsch?

    Die in den Medien gebrachte Meldung, es soll beim Fahrverbot bleiben, wenn der Raser zum Beispiel vor Kindergärten oder an Baustellen zu schnell gefahren ist, gibt viel zu viel Spielraum.

    Hamburger erinnern sich eventuell noch an die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016, Thema Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen.

    Am 30.04.2018, also anderthalb Jahre später, hat Hamburg dann die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) veröffentlicht. Dort wird dann versucht auf 8 Seiten genau zu beschrieben, wie Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen gehandhabt werden soll.

    Dort steht etwas von "unabhängig von der postalischen Anschrift der Einrichtung" als Interpretation von "im unmittelbaren Bereich". Nach meiner Erfahrung der Umsetzung in Hamburg ist aber ausschließlich die postalische Anschrift entscheidend und das auch höchstens auf einer Länge von 300 m. Und dann wurden ja noch jede Menge Ausnahmen definiert.

    So wird es ganz wichtig sein, wie der entsprechende Gesetzestext lautet.

    Beispiel:eine (imaginäre) KITA z.B. im Hamburger Hauptbahnhof würde es notwendig machen Tempo 30 auf allen umliegenden Straßen anzuordnen.Jedenfalls nach meinem Verständnis. Die zuständigen Behörden hätte da sicherlich eine andere Meinung und es würde dort weiterhin Tempo 50 gelten. Nun wird dort ein KFZler mit 71 km/h registriert. Jeder Rechtsanwalt würde vermutlich dafür sorgen, dass der Schnellfahrer weiterhin schnell fahren darf.

    Thema Baustellen: ist damit auch die Baustelle gemeint, wo ein neues Haus gebaut wird oder Leitungen im Gehweg verlegt werden, also die Fahrbahn selber nicht betroffen ist? Oder soll sich das nur auf Baustellen auf der Autobahn oder etwas umfassender auf der Fahrbahn beziehen?

    Das Bild ist alt

    Das Bild ist relativ neu.

    Noch ist die Beschilderung dort nicht komplett. Es fehlt auch noch das Schild Fahrradstraße. Laut Schlussverschickung vom 1.8.2018 soll außerhalb der Parkbuchten ein Parkverbot eingerichtet werden.

    Das ist widersprüchlich zu dem Protokoll der Regionalausschusssitzung auf dem die Pläne vorgestellt wurden.

    Parkraumbilanz – Abschnitt Steenwisch bis Brehmweg In der Parkraumbilanz sind 17 Parkstände für den benannten Abschnitt aufgelistet. Inkludiert ist hier bereits das Parken am Fahrbahnrand welches ab 18 Uhr freigegeben ist.

    An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:

    "Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."

    Das wurde mir für die Tornquiststraße in HH-Eimsbüttel vom zuständigen PK nicht bestätigt.

    Da in der Antwort vom PK aber nur Bezug auf Punkt 1 der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) genommen wird und Punkt 14 einfach unterschlagen wurde, ist die Diskussion für mich noch nicht beendet.

    Als ich das erste Mal mit dem Begriff "Niederländische Kreuzungen" konfrontiert wurde, hatte ich Schwierigkeiten beim Verstehen.

    Inzwischen ändert sich das.

    Gestern gab es im Rahmen der kostenlosen Seminarreihe „Von den Niederlanden lernen: So wird aus Popup-Radwegen nachhaltige Infrastruktur“ ein weiteres Webinar der Dutch Cycling Embassy, ein (Planungs-?) Büro aus NL Utrecht.

    Hätte ich damals den Inhalt des Videos gekannt, vieles wäre schnell klarer geworden.

    Hier eine Stelle in dem Video, die viel verdeutlicht:

    Erklärvideo geschützte Kreuzung

    Schwierigkeiten bei der Umsetzung z.B. hier in Hamburg:

    -kein Verantwortlicher traut sich den Autoverkehr drastisch reduzieren zu wollen

    -kein Verantwortlicher gibt dem Rad-/Fußverkehr gleichberechtigte Grünphasen oder sogar 20 Sekunden für Radfahrer/Fußgänger und 10 Sekunden für Kfz.

    -kein Verantwortlicher lässt einen Autofahrer zwei Umlaufphasen an einer Ampel warten

    -kein Verantwortlicher gibt dem Rad-/Fußverkehr Priorität an einer großen Kreuzung

    -kein Verantwortlicher sperrt mal eben die Einfahrt für Kfz in eine Straße, damit längere Grünphasen für Rad-/Fußverkehr möglich sind

    -kein Verantwortlicher traut sich die Leistungsfähigkeit (des Kfz-Verkehrs) ...... usw.


    Die beiden vorigen Webinare sind auch öffentlich zugänglich:

    Teil 1: Planung sicherer und attraktiver Fahrradnetze

    Teil 2: Niederländische Grundsätze der Verkehrsplanung und Entwicklung einer städtischen Mobilitätsstrategie

    ZItat: "Schließlich seien die ausgewählten Straßen ohnehin schon Tempo-30-Zonen. In denen seien Zebrastreifen laut Straßenverkehrsordnung unzulässig."

    Ärger um die bunten Zebrastreifen in St. Georg

    Regenbogen-Zebrastreifen Warum die Straßen von St. Georg jetzt bunt werden

    Es hätte auch jemand bunte Kreise auf die Fahrbahn malen können. Also ohne rechtliche Wirkung.

    Bisher ist da kein Schulkind unter die Räder gekommen, sonst wären die schon längst wieder weg.

    Die Vorschrift oder Anweisung, dass keine Zebrastreifen, genauso wie Fußgängerampeln, in Tempo 30 Zonen nicht möglich sind, ist schon sehr einseitig.

    Gilt diese Interpretation eigentlich nur in Hamburg oder in ganz Deutschland?

    Jetzt ist es zwar nicht mehr lustig, aber richtig, wenn auch nicht schön.


    Aber keine 150 Meter weiter dann dies an der Grindelallee:


    Natürlich müssen Radfahrer hier aber sowas von völlig sinnlos bei rot warten.

    Oder eben die Rotphase nutzen, um gesichert auf die Fahrbahn auszuweichen (was fast alle Radler machen, oft unter massiver Selbstgefährdung).

    Der Beschilderung folgende Radelnde sollen entweder die Tiefe des Wassers austesten oder über den Kantstein ab auf den Gehweg.

    Und hier haben wir wieder eine

    Gehwegbenutzungspflicht (in einer Fahrradstraße)

    Hamburg bekommt das mit Baustellen und Radlern einfach nicht auf die Reihe. Eine Spur auf der Grindelallee sperren, nichts wird sich da stauen, und gut ist es.

    jemand zufällig ein paar Fotos von der Stelle

    Zufällig nun nicht, ist nicht meine Gegend, da ich aber keine größere Baustelle kenne, die für den Radverkehr vorschriftsmäßig beschildert und abgesichert ist, war mein Interesse geweckt.

    Radelt man den Schiffbeker Weg von Nord nach Süd sieht es etwa so aus:

    Ein nicht benutzungspflichtiger Hochbordradweg passierte eine Bushaltestelle und mündet in eine Nebenfahrbahn.

    Die von rechts einmündenden Nebenstraßen müssen manchmal Vorfahrt achten, manchmal gilt rechts vor links. Dann endet die Nebenfahrbahn, Radfahrer können geradeaus auf dem Hochbordradweg weiter fahren oder müssen wie andere Verkehrsteilnehmer auch an einem Stop-Schild halten um auf die Hauptstraße Schiffbeker Weg einzubiegen. Dies wiederholt sich mehrmals.

    Hier beginnt die Baustelle. Der Radweg endet an einer Bake.

    Der Fußweg ist wirklich sehr schmal, Durchfahrt verboten.

    Trotz Durchfahrt verboten, Grundstücksbesitzer können mit dem Kfz zu ihrem Grundstück gelangen, dafür wurden extra Überfahrmöglichkeiten geschaffen. Und die die Nebenfahrbahn absperrenden beiden Baken extra als aufklappbare Torvariante aufgestellt. War dieses Tor zur Unfallzeit geöffnet? Dann kann man auf der Nebenfahrbahn bis zu den beiden Baufahrzeugen (Radlader und Bagger) weiterfahren.

    Will man dann über den Grünstreifen ausweichen, wird es verdammt eng.

    Hier lagen zum Unfallzeitpunkt rechts Rohre auf dem Grünstreifen und ein Bagger verfüllte links die Baugrube.


    Am Ende der Baustelle stehen dann völlig deplatziert die beiden Schilder, die hätten sie an anderer Stelle gestanden, ein Leben hätten retten können.


    Wir sprachen dort kurz mit der trauernden Ehefrau des Verunglückten.

    Der Verstorbene hinterlässt drei Kinder, war Busfahrer und auf dem Weg zur Arbeit. Er ist immer mit dem Rad zur Arbeit gefahren.

    Fahrradstraße für Radfahrer frei. Immerhin.

    LKW können nicht wenden, obwohl sie nicht rein fahren dürfen.

    Baustelle in der Fahrradstraße Rutschbahn in HH-Eimsbüttel.