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  • Da ganze Tacho-Argument ist doch reiner Blödsinn. Es ist ja wohl auch im Auto vollkommen simpel, Schrittgeschwindigkeit abzuschätzen. Und natürlich weiß _jeder_ der durch einen VbB fährt, dass er zu schnell ist. Dafür braucht man keinen Tacho. Die Auflockerung "15 km/h" ist reine Autojustiz.

    Und was kann eogentlich der Gesetzgeber dafür, wenn Autofahrer Autos kaufen, die das nicht korrekt anzeigen können?

    Wenn bei Radfahrern sogar physikalisch unmögliches gefordert wird, darf man ja wohl einen anständigen Tacho voraussetzen. Besonders neu ist die Vorschrift ja auch nicht mehr.

    Auch das Argument mit der Konzentration geht natürlich fehl. Sonst müsste man ja jegliches Limit aufheben.

    Ich bin ja jetzt tatsächlich versucht, bei meinem Auto mal die Geschwindigkeit im ersten Gang Standgas zu messen...

  • Ich glaube die 15km/h stammen noch aus der Zeit, als Tachos erst ab 20km/h die Nadel bewegt haben. Afaik ist es aber seit mehr als 20 Jahren Vorschrift, dass Tachos jede gefahrene Geschwindigkeit anzeigen müssen (die kleinste Ziffer auf der Scheibe ist seitdem die "0" und nicht mehr die "20"). Davon ab haben viele aktuelle Autos ja eine zusätzliche Digitalanzeige für die Geschwindigkeit.

  • Schrittgeschwindigkeit sollte fest definiert werden und auch gemütlich von Fußgängern eingehalten werden können. Dann wären wir bei 4 bis 5 km/h. Da ist 15km/h im VB schon Raserei und lebensgefährlich für spielende Kinder.

  • Mit den 15km/h[,] die [d]u als obere Grenze nennst

    Das ist aber eben nicht meine persönliche Auffassung von angemessener Schrittgeschwindigkeit, sondern die Bandbreite, welche in richterlichen Urteilen als solche definiert wurde.

    Daher ja auch meine geschätzte (!) Geschwindigkeit von 8-12 km/h (ich habe kein modernes Auto ...).

    Edit: Die obige Argumentation, höhere Geschwindigkeiten als ca. 5 km/h seien juristisch nur dann als zulässig angesehen worden, sofern kein zu Fuß Gehender als Orientierung vor dem KFZ anwesend gewesen sein sollte, ist zumindest nach dem aktuellsten Urteil, das ich zu der Thematik finden konnte, nicht schlüssig:

    https://www.kostenlose-urteile.de/Oberlandesgeri…h.news26731.htm

    Umso mehr würde ich es begrüßen, dass es eine genaue Festlegung der Vmax gäbe.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Aber richtiger wäre es schon, erstens eine definierte Höchtgeschwindigkeit dessen anzusetzen, was ohne Fußgänger zur Orientierung noch erlaubt ist, und zweitens, die Fahrzeughersteller dazu zu verdonnern, dafür taugliche Tachos einzubauen. Die Technik kann das schon lange, nur manche Designer nutzen das halt nicht aus.

    Hier kommen wir überein. Das sehe ich genauso.

    Jenseits aller juristischen Einschätzungen empfinde ich das Verhalten des Radfahrfußgängers aus besagtem Clip weder als zielführend noch angemessen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich kann jetzt nicht sehen, wo das von Dir verlinkte Urteil meiner Ansicht widerspricht. Anwesende Fußgänger werden gar nicht erst erwähnt. Da es um ein Urteil in einem konkreten Sachverhalt geht, ist davon auszugehen, dass gar keine Fußgänger anwesend waren, die zur Orientierung hätten verwendet werden können. Davon ausgehend würde das Urteil meine Ansicht eher stützen als widerlegen. Dass eben der Tacho nur ohne Fußgänger eine Rolle spielt.

    Und hier hat dankenswerter Weise das Gericht und die Staatsanwaltschaft Augenmaß bewiesen und die irrealen 15 auf 10 gedrückt. Was immer noch flott ist.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ich glaube die 15km/h stammen noch aus der Zeit, als Tachos erst ab 20km/h die Nadel bewegt haben.

    Was immer noch Unsinn wäre, Schrittgeschwindigkeit kann man gut schätzen. Außerdem ist das Messwerkzeug nicht relevant dafür, man ist selber dafür verantwortlich Regeln zu beachten. Eine Uhr im Auto ist nicht vorgeschrieben, trotzdem müssen manche Limits zu bestimmten Zeiten beachtet werden. Auch "Bei Nässe", Abstände, usw muss man einhalten ohne das ein Messgerät dafür vorgeschrieben wäre.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ohne Anhalt (andere Fußgänger) finde ich das im Auto nicht so leicht zu schätzen. Gerade wenn du aus einem T50-Bereich kommend in einen VBB einbiegst, erscheinen dir schon 20km/h wie stehen. Das alles hängt natürlich auch stark von der Gestaltung des VBB ab. Wenn das nur ein Schild an einer normalen Straße ist (wie im Video) fällt es natürlich schwerer sehr langsam zu fahren als wenn es sich um einen verwinkelten Bereich mit Sichthindernissen und engen Kurven handelt.

  • Da viele Autos im 1. Gang bei Standgas schon schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, bedeutet das für mich, dass jeder, der nicht im 1. Gang und nicht mit Standgas fährt, zu schnell ist.

    Ich wohne selbst in einem VB (enge Gasse in der Altstadt mit Außengastronomie) und schätze die Durchschnittsgeschwindigkeit vor der Haustür auf 20-25 km/h. Hier wird teilweise im 3. Gang noch Gas gegeben. Die Gestaltung der Straße erweckt aber nicht im Geringsten den Eindruck, dass es sich um eine gemeinsame Verkehrsfläche handelt. Es gibt eine Fahrbahn mit historischen Kopfsteinpflaster, daneben einen mit anderen Steinen glatt gepflasterten und mit einem flachen Bordstein abgesetzten Bereich, auf dem auch Menschen mit Gehhilfe laufen können, und auf der gegenüberliegenden Seite hochbordig eine Fläche, die im Sommer von der Außengastronomie genutzt wird.

    Aber der nächsten Kreuzung wird dann deutlich langsamer gefahren, weil die gesamte Straße niveaugleich gepflastert ist. An den Randbereichen wurde das historische Pflaster geschliffen, um ebene Bereiche für Menschen mit Gehhilfe oder Rollstuhl zu erhalten. Die Gestaltung hat eben maßgeblichen Einfluss darauf, wie sich die Verkehrsteilnehmer verhalten.

    Die Straße aus dem Video sieht für mich aus wie eine Tempo 30 Zone. Es gibt eine Fahrbahn, Parkstreifen, daneben Gehwege. Kein Wunder, dass das [Zeichen 325.1] keine Akzeptanz findet.

  • Das ist aber eben nicht meine persönliche Auffassung von angemessener Schrittgeschwindigkeit, sondern die Bandbreite, welche in richterlichen Urteilen als solche definiert wurde.

    Daher ja auch meine geschätzte (!) Geschwindigkeit von 8-12 km/h (ich habe kein modernes Auto ...).

    [..]

    Umso mehr würde ich es begrüßen, dass es eine genaue Festlegung der Vmax gäbe.

    Entschuldige bitte, das hatte ich nicht als deine Auffassung angenommen und das sollte auch nicht so rüberkommen!

  • Vielleicht sollte man von der starren Definition von Höchstgeschwindigkeiten abkommen. Gerade bei Schrittgeschwindigkeit wäre es einfacher zu fordern, dass das Fahrzeug innerhalb eines Meters zum Stehen gebracht werden kann. Dann ergeben sich plötzlich ganz unterschiedliche Geschwindigkeiten für Fahrrad und Pkw.

    Hintergrund ist eine immer noch laufende Kampagne in einer Karlsruher Fußgängerzone, wo man als Radfahrer von elektronischen Schildern 'angemotzt' wird, sobald man schneller als 12 km/h fährt. Auch wenn zu der Tageszeit kein einziger Fußgänger unterwegs ist. Jetzt sind sogar neue Schilder hinzugekommen, nach denen angeblich die Fußgängerzone voll wäre, und man möge doch bitte einen Umweg fahren.

    Nichts gegen das Reallabor, die machen wohl auch sinnvollere Sachen; aber wenn man den gefährlichen Radfahrenden unbedingt die freigegebene Fußgängerzone verleiden will, kann man das auch einfacher haben. Ein paar Streifen weißes Klebeband über das 'Fahrrad frei' am Eingangsschild und fertig.

  • Entschuldige bitte, das hatte ich nicht als deine Auffassung angenommen und das sollte auch nicht so rüberkommen!

    Es gibt keinen Grund, sich zu entschuldigen, offenkundig hatte ich deinen Beitrag falsch verstanden.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich hab mal für den Hamburger Nordwesten geschaut. Irgendwann hatte auch ein Beitrag hatte mal mit einem Radweg zu tun. Ansonsten geht es um "da ist kein Radweg, da muss man ja auf dem Gehweg fahrn!"- "Da muss man ja auf der Straße fahren zum Linksabbiegen!" und eine Menge Polemik.

  • oh man ey. Lange Reihe "keine Radwege vorhanden".

    in der Langen Reihe!!!! wo es ohnehin schon viel zu schmale Gehwege hat, noch nach Radwegen schrei...

    oh moment, vielleicht ist das doch ein Satire-Portal :o