Ich denke, da kannst du soviele Streuscheiben austauschen, wie du willst, das verhindert sowas nicht.
Meine Frage sollte auch nicht in Zusammenhang mit dem Unfall verstanden werden.
Ich denke, da kannst du soviele Streuscheiben austauschen, wie du willst, das verhindert sowas nicht.
Meine Frage sollte auch nicht in Zusammenhang mit dem Unfall verstanden werden.
2. Imho ist ein Gehweg mit Radfreigabe keine Radverkehrsanlagen und damit ist das doch richtig.
Also sind die Lichtzeichen für den "Fahrverkehr" dort für Radfahrer auf dem Gehweg gültig.
Wahrscheinlich. Schätze 3 Richter 4 Meinungen. Ist ja bloß meine.
Wenn der Radfahrer sich wie ein Fußgänger benimmt, muss er sich vielleicht auch an die Regeln für solche halten.
Alles ist Wasser auf deren Mühlen. Selbst mit dem Fakt, dass schwere Unfälle im Längsverkehr extrem seltene Ereignisse sind, kann man die nicht überzeugen → "da fahren ja auch nur die Mutigen" (als ob Traumtänzer, die Radfahrer von hinten abräumen, vorher überlegen würden, ob das Objekt, das sie da gleich übersehen werden, Mut hat oder ein Feigling ist...).
Ich vermute mehrere Motive, die Fahrradfahrer*innen davon abhalten, die Fahrbahn zu benutzen.
Der am weitesten verbreitete Grund dafür, dass eine Fahrradfahrerin oder ein Fahrradfahrer den Fahrradweg benutzt statt der Fahrbahn, ist ein bequemer (glatte Oberfläche, ausreichend breit) Fahrradweg.
Wer auf dem Fahrrad solche Wege kennengelernt hat, der vermisst sie und gibt sich mit weniger guten Radwegen (unebene Oberfläche, schmal) zufrieden, anstatt sinnvollerweise auf die Fahrbahn zu wechseln.
Ob die Nebenanlagen neben einer Fahrbahn nun für den Radverkehr freigegeben sind oder verpflichtend oder für den Fahrradverkehr verboten, spielt weniger eine Rolle als die Macht der Gewohnheit, die sich vor allem daraus speist, ob jemand von früh an gute Fahrradwege kennengelernt hat oder nicht.
Wer in einer Gegend aufgewachsen ist und das Fahrradfahren begonnen hat, in der es keine Fahrradwege neben den Fahrbahnen gibt, der hat vermutlich Feld- und Waldwege gerne befahren und ansonsten halt die Fahrbahn benutzt. Und wenn jetzt eine Holperpiste rechts der Fahrbahn auftaucht, dann wird sie ignoriert.
Dass Fahrradfahrer*innen andere Fahrradfahrer*innen, die auf der Fahrbahn fahren, so einschätzen, dass diese besonders mutig seien, oder denen gar unterstellen, sehr leichtsinnig zu sein, spielt im Vergleich zur Macht der Gewohnheit weniger eine Rolle.
Wenn der Radfahrer sich wie ein Fußgänger benimmt, muss er sich vielleicht auch an die Regeln für solche halten.
An der Stelle wird jedenfalls alles dafür getan, dass Radfahrer sich als Fußgänger mit Rädern fühlen. Trotzdem gelten auf dem Fahrrad die Verkehrsregeln für Fahrzeuge.
Erkenne ich das richtig, oder beinhalten die Streuscheiben für den Gehweg gar kein Radfahrersymbol?
Ja, erkennst Du richtig. Da ist kein Radfahrersymbol. Warum sollte da ein Radfahrersymbol sein? Ich komme dort doch aus allen 3 Richtungen nur von der Fahrbahn aus hin und dort gilt halt die Fahrbahnampel.
(als ob sich dazu irgendjemand in Bargteheide 'nen Kopf machen würde, aber hier stimmt's mal)
Ich komme dort doch aus allen 3 Richtungen nur von der Fahrbahn aus hin und dort gilt halt die Fahrbahnampel.
Dann passt es ja so. Mir waren die Beschilderungen in den Zuläufen nicht klar. Alles OK.
Hamburgs Polizei übersieht mal wieder ...
ZitatDabei hat er offenbar den Fahrradfahrer übersehen“, so ein Sprecher.
Ja, man muss wohl ein gewisses Maß an Wurstigkeit besitzen, wenn man "das Übersehen" als "das Normal" unserer heutigen Gesellschaft im 21. Jahrhundert akzeptiert.
Radfahrer mit Müllwagen getötet, 90 Tagessätze:
tja, das ist dann wohl eines der ersten "aber nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren!"-Urteile, oder?
Über die Aussage des Autofahrers dahinter sag ich besser mal nix.
Was besagt denn das Gutachten hinter der Bezahlschranke?
abgebogen mit 12kmh, teilweise 14kmh, bis zum "Unglück" (vermutlich das Überrollen) nicht gebremst.
und Richterin stellt wohl heraus, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn in Schrittgeschwindigkeit und stets bremsbereit abgebogen worden wäre.
Autofahrer hinter Müllfahrzeug spricht davon, dass das Opfer "seine Vorfahrt erzwingen" wollte. Weil der Rentner wohl laut "hey" gerufen und die hand gehoben hat.
tja, das ist dann wohl eines der ersten "aber nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren!"-Urteile, oder?
5400 Euro an die Staatskasse. Wars das? Könnten die Angehörigen in D eigentlich Zivilklage gegen den Lasterfahrer erheben? Oder geht sowas "bei uns" nicht?
ggfs. bestehen Ansprüche auf Unterhalt.
ggfs. bestehen Ansprüche auf Unterhalt.
Aber wird das auch praktiziert? Mir kommts vor, als sei mit der Verkündung des staatlichen Strafmaßes die Sache regelmäßig abgeschlossen.
Kriegen wir die Zivilklagen bzgl. solcher "Unfälle" vielleicht einfach nicht mit, weil sie in der Presse nicht auftauchen? Oder finden sie tatsächlich nicht statt? Weil sie chancenlos sind? Weil Anwälte abwinken und sagen: Bestenfalls kriegst du als Opfer/Hinterbliebener hierzulande 100 Euro, vermutlich gar nichts?
Würde mich interessieren.
Aber wird das auch praktiziert? Mir kommts vor, als sei mit der Verkündung des staatlichen Strafmaßes die Sache regelmäßig abgeschlossen.
Strafrechtlich ist die Sache abgeschlossen, vorausgesetzt, es wird auch bezahlt.
Die peinliche Befragung mit anschließender Amputation von Gliedmaßen ist in der Tat abgeschafft.
...
Kriegen wir die Zivilklagen bzgl. solcher "Unfälle" vielleicht einfach nicht mit, weil sie in der Presse nicht auftauchen? Oder finden sie tatsächlich nicht statt? Weil sie chancenlos sind? Weil Anwälte abwinken und sagen: Bestenfalls kriegst du als Opfer/Hinterbliebener hierzulande 100 Euro, vermutlich gar nichts?
Würde mich interessieren.
Diese Prozesse finden i.d.R. nicht statt, weil die Versicherung anstandslos zahlt.
Gestern:
Und heute:
Trug der Radfahrer einen Helm?