Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Du meinst sicherlich die Fahrbahn.

    Wenn ein Kind noch nicht sicher geradeaus fahren kann, sollte es nicht dort fahren, wo es auf diese Fähigkeit ankommt. Ansonsten sollte man es eher im Einzelfall entscheiden können, ob ein Kind weit genug ist, die Verkehrssituation zu erfassen und sich darin sicher zu bewegen. Geh- und Radwege sehe ich dabei keinesfalls als geschütztes Biotop.

    Ich kann mich übrigens noch daran erinnern, alleine mit dem Fahrrad 5km zur Grundschule im Nachbardorf gefahren zu sein. Da kann ich ja nicht älter als 10 Jahre gewesen sein. Radwege gab es nur im Nachbarort an der Bundesstraße. Im Wohnort gab es damals nicht einmal Gehwege, also ist man selbst auf dem Weg zum und vom Schulbus jeden Morgen und Mittag am Fahrbahnrand gelaufen.

    Natürlich war die damalige Situation auf dem Dorf nicht dem heutigen Großstadtverkehr vergleichbar, aber die StVO unterscheidet dazwischen nicht.

  • Das frage ich dich!

    Nun, wenn Sie mich das fragen, gebe ich Ihnen die Antwort, die bereits Schaumburger gegeben hat:

    "Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen."

    Aber ich gebe auch noch die Quelle mit auf den Weg, §2 (5) S.7 StVO:

    Link

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich werf hier einfach mal den §24 rein:

    Zitat

    § 24

    Besondere Fortbewegungsmittel

    (1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

    Fragen, die mir in den Kopf kommen: Wie kann man von einem Nicht-Fahrzeug absteigen? Besteht ein Unterschied zwischen Kind+Kinderfahrrad und Kind+normales Fahrrad? Hat das Kind mit (Kinder)Fahrrad also ansich Vorrang, muss aber absteigen und der Autofahrer darf darauf vertrauen, dass sich das Kind an die Vorschrift hält und deswegen weiterfahren?

  • Dann aber bitte auch den §3 STVO Punkt 2a mit angeben:

    Zitat

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ja, beides ist richtig. Ich hatte schon mal den Punkt erwähnt: Eltern radeln mit ihren Kunden fröhlich über den Gehweg (verschärfte Variante: Kind auf dem Radweg direkt an der Bordsteinkante [in der falschen Richtung], Mutter daneben auf dem Gehweg - kein Eingreifen bei Schwanken oder Sturz in Richtung Fahrbahn möglich), und an der Einmündung brettern sie ebenso fröhlich über die Fahrbahn der Seitenstraße. Wie und wann wird diesen Kindern beigebracht, nicht blindlings über die Fahrbahn zu brettern, sondern zu gucken? Beziehungsweise: die Fahrradinfrastruktur so zu nutzen wie es vorgesehen ist.

    Auch wenn Autofahrer bei Kindern mit allem rechnen müssen: Was man hier an Einmündungen und Zebrastreifen erlebt, geht auf keine Kuhhaut. Das ist wie: Topf auf Herd, Fenster auf und dann das Kleinkind alleine in der Wohnung lassen.

  • hugo790

    Ok, das ändert meine Betrachtung und Beurteilung der Situation erheblich! Danke für den Hinweis. Da hat Ullie doch die richtige Frage aufgeworfen.

    Ich hab's befürchtet. Möglicherweise sollte mit "Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." (§2 (5) S.7 StVO) https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html Folgendes ausgeschlossen werden:

    Eltern fahren mit ihrem Kind auf einem Bürgersteig an einer Vorfahrtsstraße entlang. Dann kommt eine Einmündung von rechts. Als Radfahrer hätte man jetzt auf der Vorfahrtsstraße Vorrang. Als Fußgänger aber muss ich dem Fahrzeug Vorrang gewähren, das aus der Seitenstraße kommt. In einer solchen Situation, so wünscht es sich der Gesetzgeber, sollen radfahrende Eltern mit ihren Kindern als Fußgänger gelten, wenn sie auf dem Bürgersteig unterwegs sind.

    Kurios: Wenn Eltern und Kind auf dem direkt neben dem Bürgersteig verlaufenden Hochbordradweg unterwegs sind und das Kind mindestens 8 Jahre alt ist, dann haben die Eltern mit dem Kind Vorrang.

    Ist das Kind unter 8 Jahren, dann dürfte es nicht auf dem Hochbordradweg fahren, sondern müsste den Bürgersteig benutzen.

    Und auf die Zebrastreifen-Straßenquerung angewandet bedeutet das nun: ??? Möglicherweise gilt dann §2 (5) S.7 StVO ganz einfach nicht?

  • Ich mache es, wenn ich meine Kinder begleite, so, wie es Yeti gefordert hat, auch wenn es nicht StVO-konform ist: Wenn ich es für meine Kinder, 4 und 7, für sicherer halte, fahren sie auf der Fahrbahn - auch wenn es für sie noch "Straße" heißt.

    Viele Grüße aus dem Mekka der Gehwegradler, generationsübergreifend.

    Norderstedt

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ist das Kind unter 8 Jahren, dann dürfte es nicht auf dem Hochbordradweg fahren, sondern müsste den Bürgersteig benutzen.

    Wenn ein von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden ist, dürfen auch Kinder unter 8 Jahren diesen benutzen.


    StVO §2(5)

    Zitat

    Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

  • Möglicherweise gilt dann §2 (5) S.7 StVO ganz einfach nicht?

    Ich habe schon zugegeben, daß Sie die richtige Frage aufgeworfen haben. Also ja, möglicherweise gilt der dann nicht. Jedenfalls widerspricht das zumindest "ideell" dem §24.

    Da mag ein Jurist sich das noch irgendwie herleiten können. Für Außenstehende schlüssig geht das meiner Meinung nach aber nicht mehr. Am einfachsten wäre sicherlich, die Vorrangregelung an Fußgängerüberwegen anzupassen, etwa im Sinne von: Wer (auch immer) FGÜ benutzt, hat Vorrang.

    Für die Alltagspraxis empfiehlt sich wohl wirklich das Vorgehen, wie es cubernaut beschreibt. Möglichst früh radelnde Kinder zu normalen Fahrzeugführern heranzuziehen, also Fahrbahn- und, wenn unvermeidlich, auch Radwegnutzung.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (19. Juni 2019 um 07:39)

  • Oje, mein Ältester wird demnächst Zehn.

    Ich versuche immer, wenn wir zusammen unterwegs sind, ihn vom Gehwegradeln abzuhalten. Er ist aber auch oft allein unterwegs und sucht sich seinen Weg eben nach eigener Logik. Liebe Eltern: Ein Kind aufzuklären ist echt einfacher, als über blaue Schilder sprechen zu müssen...

  • Oje, mein Ältester wird demnächst Zehn.

    Ich versuche immer, wenn wir zusammen unterwegs sind, ihn vom Gehwegradeln abzuhalten. Er ist aber auch oft allein unterwegs und sucht sich seinen Weg eben nach eigener Logik. Liebe Eltern: Ein Kind aufzuklären ist echt einfacher, als über blaue Schilder sprechen zu müssen...

    Es wird ja von vielen Menschen bedauert, dass die Radverkehrsinfrastruktur und die geltenden Regeln viel zu kompliziert seien. Und hier im Forum werden ja auch immer wieder Beispiele diskutiert, die diese Haltung bestätigen. Und wenn man an einer Stelle eine Regelung oder eine Bauvorschrift anpackt, dann ist das wie mit einem Spaghetti-Topf, wenn du eine Nudel herausziehen willst. Das geht nicht, ohne dass du dir die Finger schmutzig machst. Ganz schnell kommen zahlreiche wenn-dann-Verknüpfungen und nichts mehr ist ganz einfach und klar geregelt.

    Kindern muss man wohl vor allem beibringen, dass sie sich nicht aus Ärger oder Frust zu einer unvorsichtigen oder leichtsinnigen Handlungsweise hinreißen lassen. Und dass Verärgerung über schlechte Lösungen dahin zu kanalisieren ist, an Verbesserungsvorschlägen zu arbeiten, dafür einzutreten und zu versuchen, diese umzusetzen. Ich bewerte die "Fridays for Future"-Veranstaltugen als ein Zeichen dafür, dass das auch gelingt. Und ich hoffe, dass das auch dazu führt, dass junge Menschen, die sich dort engagieren, ihren "Marsch durch die Institutionen" (um mal einen alten "Kampfbegriff" zu bemühen) durchziehen:

  • Und ich hoffe, dass das auch dazu führt, dass junge Menschen, die sich dort engagieren, ihren "Marsch durch die Institutionen" (um mal einen alten "Kampfbegriff" zu bemühen) durchziehen:

    Dafür bleibt keine Zeit mehr. Man muß, ob es einem nun gefällt oder nicht, die Union und ihre Wähler (diese sogenannte bürgerliche Mitte im weiteren Sinn) mitnehmen. Auch genau deshalb war das Rezo-Video so wichtig: So lange und heftig auf die Union dreinschlagen, daß an dem Punkt ein gewisser Wundschmerz einsetzt und damit überhaupt eine Wahrnehmungsfähigkeit zu diesem Thema.

    Und immerhin: Es gibt erste Einsichten. Dieser Artikel dient natürlich vornehmlich dazu, die gegenwärtigen Proteste etwas einzufangen, aber eben auch der Vorbereitung der eigenen Klientel auf einschneidende Änderungen. Es wird wirklich Zeit!

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Vorab: hier wird nicht über einen aktuell verunglückten Radler berichtet!

    In den Medien wird immer wieder über "alle" Radfahrer, die als Rad-Rüpel unterwegs sind und andere und sich selbst gefährden, diskutiert. Klar, dass diese Radler auch jede Menge Unfälle verursachen. Da wäre es doch interessant einmal Zahlen zu haben, wer Unfälle tatsächlich verursacht. Also wie verteilen sich die Verkehrsunfälle in Hamburg, bei denen der Unfallverursacher ein Pkw-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger war, eigentlich auf die einzelnen Gruppen?

    Hat sich auch Dennis Thering gedacht und den Hamburger Senat befragt.

    Risikogruppen im Straßenverkehr – Verteilung der Pkw- und Fahrradunfälle in Hamburg auf die verschiedenen Altersgruppen

    Obwohl die Antwort jetzt schon eine paar Tage vorliegt, konnte ich bisher nichts dazu in den Medien, mit denen Herr Thering oft schon "Exklusiv-Vorab" Meldungen veröffentlicht, finden. Sind die Zahlen der Grund? Deshalb hier eine Auszug:


    Anzahl der Verkehrsunfälle nach Alter bei Hauptverursacher Pkw-Fahrer sowie Unfälle je 1 000 gemeldeter Personen der Altersgruppen in 2018

    AltersgruppenAnzahlQuote
    17 Jahre100,62
    18-24 Jahre5 11634,81
    25-34 Jahre8 84829,46
    35-44 Jahre7 84330,03
    45-54 Jahre7 72828,16
    55-64 Jahre5 53426,54
    65-74 Jahre3 37321,50
    75 Jahre und älter3 50619,54


    Und nun die Zahlen der Fahrradfahrer als Verursacher (ACHTUNG für sensible Autofahrer: kann Schockstarre auslösen!)


    Anzahl der Verkehrsunfälle nach Alter bei Hauptverursacher Fahrradfahrer sowie Unfälle je 1 000 gemeldeter Personen der Altersgruppen in 2018

    AltersgruppenAnzahlQuote
    10-17 Jahre2181,76
    18-24 Jahre1240,84
    25-34 Jahre2360,79
    35-44 Jahre1960,75
    45-54 Jahre1700,62
    55-64 Jahre1240,59
    65-74 Jahre550,35
    75 Jahre und älter420,23
  • Kinder&Jugendliche unter 18 Jahren sind also gnadenlose Rüpelradler? Über 20(!!) mal so viele Unfälle verursacht, wie im KFZ! :evil:

    Krass finde ich, dass im Schnitt ~3% aller Autofahrer im Jahr einen Unfall verursacht.

  • Zitat

    Krass finde ich, dass im Schnitt ~3% aller Autofahrer im Jahr einen Unfall verursacht.

    In Hamburg. Da ist immer noch die Geschichte mit dem Trinkwasser offen.

    Aber eigentlich ist das nicht richtig. Die Quote ist "Anzahl der Unfälle, bei denen ein Autofahrer eine klare Hauptschuld hatte". Nicht Anzahl der Autofahrer die einen Unfall haben. Sonst wären die 5000 Unfälle ja nur 15000 Fahrten gegenüber gestellt.

  • Ihr immer mit dem Trinkwasser ...

    3 % heißt doch: alle 33 Jahre baut so einer einen Unfall.

    Und nicht vergessen: es wird die Anzahl der Unfälle in Hamburg durch die Anzahl der in Hamburg gemeldeten Personen dividiert. Hier fahren aber auch Pinneberger, Wilde Landwirte und andere ... ;)

  • Obwohl die Antwort jetzt schon eine paar Tage vorliegt, konnte ich bisher nichts dazu in den Medien, mit denen Herr Thering oft schon "Exklusiv-Vorab" Meldungen veröffentlicht, finden. Sind die Zahlen der Grund?

    dochdoch, das CDU-Kampfblatt berichtete schon.

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    oder direkt: Statistik ergibt: Hamburgs Senioren fahren am sichersten

    immerhin wird im Nebensatz dazu erwähnt, dass in die Gruppe der "Senioren" auch jene eingerechnet werden, die gar kein Auto mehr fahren.

    Was nicht erwähnt wird: die Kilometerleistung pro Jahr auch noch zu berücksichtigen. Ja, im "mittleren Alter" bauen ganz viele Leute Unfälle. Klar, der Anteil der Pendler ist in dieser Gruppe auch am größten.