Das muss dieser "Tote Winkel" sein.
Hamburg - Unfälle mit Radfahrern
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Das muss dieser "Tote Winkel" sein.
Der heißt zurecht so. Weil er einfach nicht totzukriegen ist.
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Sowohl Radweg als auch Gehweg sind allerprächtigst einsehbar
wohl nicht, wenn man gerade mal soweit abbremst, dass die Karre nicht umkippt
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wohl nicht, wenn man gerade mal soweit abbremst, dass die Karre nicht umkippt
Ähm, doch. Das Streetview-Bild ist aus LKW-Fahrersitzhöhe aufgenommen. Da wurde schlicht nicht geschaut. Und vermutlich auch gerast, ja.
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Mittlerweile gilt es als gesichert, dass der Radfahrer sein Fahrrad geschoben hat. Nach meinem Verständnis wird man dadurch zum Fußgänger. Ich hatte ja die naive Hoffnung, die üblichen Überschriften der einschlägigen Zeitungen würden vielleicht angepasst.
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Die Mottenpest hat es gemacht - mit dem Zusatz:
ZitatAnm. d. Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass das Opfer auf dem Rad unterwegs war. Diese Angabe hat die Polizei nun revidiert. Wir haben die entsprechende Passage geändert.
Schrecklicher Unfall in Hamburg: Mann von Lkw überrollt – tot
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Mittlerweile gilt es als gesichert, dass der Radfahrer sein Fahrrad geschoben hat. Nach meinem Verständnis wird man dadurch zum Fußgänger. Ich hatte ja die naive Hoffnung, die üblichen Überschriften der einschlägigen Zeitungen würden vielleicht angepasst.
Die Einstufung der Verkehrsart bei schiebenden Radfahrern ist offensichtlich variabel. Das maßgebliche Verkehrsunfallstatistikgesetz gebietet die Erfassung der Verkehrsart, ohne Kriterien für die Zuordnung zu nennen. Für meine Begriffe hat aber das Mitführen eines Fahrrades durchaus eine Auswirkung sowohl auf die Agilität einer Person als auch ihre Flexibilität beim Reagieren auf eine plötzlich auftretende Verkehrssituation. Der gleichen Ansicht scheinen auch die meisten Beamten bei der Unfallaufnahme zu sein.
Zum Beispiel hatte ich bei der Durchsicht der Todesfälle in den Opendata des Unfallatlas 2023 einen mir zuvor entgangenen Fall entdeckt, für den sich mit passendem Datum und Ort eine Pressemeldung auftreiben ließ, wo über einen Unfall berichtet wurde, wo ein Autofahrer zwei Fußgänger schwer verletzt hatte, wovon eine ein Fahrrad geschoben habe. Tage später erschien eine Nachmeldung ohne Angabe der Verkehrsart, dass einer davon verstorben sei. Auf Nachfrage per Email erhielt ich von der zuständigen Polizeidienststelle die Auskunft, dass es tatsächlich die Fahrrad-schiebende Person gewesen sei, die starb und deshalb als "Radfahrer" in die Statistik übernommen wurde.
Ein weiteres bizarres Beispiel ist ein weiter zurückliegender Fall, wo sich beim Abgleich der Unfallatlas-OpenData mit meiner Sammlung ein vermeintlich übersehener Fahrrad-Kandidat als getöteter Gast einer Außengastronomie entpuppte, der durch einen kollabierenden PKW-Fahrer gerammt worden war. Das "beteiligte" Fahrrad war der Pressemeldung zufolge bloß im Bereich der Einschlagstelle angeschlossen gewesen...
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Für meine Begriffe hat aber das Mitführen eines Fahrrades durchaus eine Auswirkung sowohl auf die Agilität einer Person als auch ihre Flexibilität beim Reagieren auf eine plötzlich auftretende Verkehrssituation.
Ja, genau wie alt sein und insbesondere die Kombination alt sein + Rollator erhöht das Risiko überfahren zu werden. Ich finde es schrecklich, dass ausweichen scheinbar zum Straßenverkehr gehört. Und wer es nicht kann, ist dann eben tot. Insbesondere, da die Gefahr, die von einer alten Person mit Rollator ausgeht, nahezu gegen Null tendiert.
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Ich finde es schrecklich, dass ausweichen scheinbar zum Straßenverkehr gehört. Und wer es nicht kann, ist dann eben tot.
Vor ein paar Jahren wurde hier ein älterer Herr überfahren, der auf dem Gehweg stand und sich eine Baustelle angeschaut hat. Er wurde von einem rückwärts auf das Baustellengrundstück rangierenden LKW überfahren und der Polizei ist nichts Dümmeres eingefallen, als in der Pressemeldung zu schreiben, dass er nicht rechtzeitig beiseite gegangen ist.
Einen Einweiser hatte der LKW-Fahrer offenbar nicht, aber das wäre ja Vorverurteilung, wenn das die Polizei geschrieben hätte.
*edit: hier die Polizeimeldung. Der Fußgänger "konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen"
POL-STD: 84-jähriger Fußgänger bei Unfall in Stade tödlich verletzt | Presseportal
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*edit: hier die Polizeimeldung. Der Fußgänger "konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen"
Gilt in Stade eigentlich nicht der § 9 StVO?
"(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." -
Ja, genau wie alt sein und insbesondere die Kombination alt sein + Rollator erhöht das Risiko überfahren zu werden. Ich finde es schrecklich, dass ausweichen scheinbar zum Straßenverkehr gehört. Und wer es nicht kann, ist dann eben tot. Insbesondere, da die Gefahr, die von einer alten Person mit Rollator ausgeht, nahezu gegen Null tendiert.
Unser Rechtssystem sieht bei drohender Schädigung grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht auch des potentiell Geschädigten bei der Abwendung/Minimierung eines Schadens vor. Außerhalb der StVO-Regeln wäre da zB § 254 BGB einschlägig (was ja von der Rechtsprechung gerne als Hebel genutzt wird, die vermeintlich sozial erwünschte informelle Helmpflicht für Radfahrer durchzusetzen). Innerhalb der StVO greift § 1, denn das Schädigungsverbot gilt unabhängig vom konkreten Regelverletzer pauschal für Jedermann. Ich halte diese Praxis gerade aus sicherheitstechnischem Blickwinkel für sehr sinnvoll, denn die dadurch bewirkte Redundanz beim Aufpassen und Handeln schafft enorme Sicherheitsreserven. Ich denke daher auch, dass die Interpretation der PM-Formulierung "Person B ist nicht ausgewichen" im Sinne von "die Polizei wäscht die Weste von A weiß und schiebt stattdessen B die Schuld in die Schuhe" Unsinn ist. Das ist kein Victim Blaming, sondern viel eher Ausdruck der kopfschüttelnden Ratlosigkeit über das Nicht-Reagieren des Opfers ("Also, *ich* wäre ja zur Seite gegangen als A den Fehler gemacht hat. Weiß der Geier, warum B das nicht gemacht hat.")
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...Ich halte diese Praxis gerade aus sicherheitstechnischem Blickwinkel für sehr sinnvoll, denn die dadurch bewirkte Redundanz beim Aufpassen und Handeln schafft enorme Sicherheitsreserven.
Du meinst, man solle durchaus beiseite springen, bevor man zerquetscht wird, selbst dann, wenn man sich im Recht glaubt?
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Ich halte diese Praxis gerade aus sicherheitstechnischem Blickwinkel für sehr sinnvoll, denn die dadurch bewirkte Redundanz beim Aufpassen und Handeln schafft enorme Sicherheitsreserven.
Theoretisch ja. Es kann aber auch das Gegenteil passieren: Dadurch, dass 99% ausweichen, beachtet man die Vorschriften nicht mehr. Hand aufs Herz:
Wenn du nie auf die Fahrzeuge links neben dir geachtet hättest, hättest du dann bereits einen Unfall mit einem Rechtsabbieger gehabt? Meine Antwort wäre: Einen? Hunderte. -
Unser Rechtssystem sieht bei drohender Schädigung grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht auch des potentiell Geschädigten bei der Abwendung/Minimierung eines Schadens vor.
Das setzt voraus, dass man die drohende Schädigung erkennt. Ich würde dir sogar zustimmen, wenn es um Fälle geht, wo ein Geschädigter sehenden Auges draufgehalten hat, weil er sich im Recht wähnte. In dem genannten Fall hat aber ein 84-Jähriger auf dem Gehweg gestanden und eine Baustelle angeschaut.
Davor steht aber außerdem die Pflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen, wenn man den Bereich, in den man einfährt, nicht einsehen kann. Das Eine benennt die Polizei, das Andere nicht. Warum?
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Apropos ausweichen: Wir haben jetzt hier und auch schon bei dem Fall in Frankfurt (24-190) die Situation, dass ein Ausweichen durch diverse Poller zumindest erschwert wird. Ist das jetzt eine zufällige Häufung, oder gibt's da noch mehr von?
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Davor steht aber außerdem die Pflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen, wenn man den Bereich, in den man einfährt, nicht einsehen kann. Das Eine benennt die Polizei, das Andere nicht. Warum?
Weil die Polizei gar nicht die Absicht hat, über Rechte und Pflichten zu informieren, sondern einfach nur einen Unfallhergang schildern möchte.
Eine Pflicht, vor Lkw wegzuspringen, kann ich in unseren Gesetzeswerken nicht entdecken, auch nicht in § 1 StVO.
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Theoretisch ja. Es kann aber auch das Gegenteil passieren: Dadurch, dass 99% ausweichen, beachtet man die Vorschriften nicht mehr. Hand aufs Herz:
Wenn du nie auf die Fahrzeuge links neben dir geachtet hättest, hättest du dann bereits einen Unfall mit einem Rechtsabbieger gehabt? Meine Antwort wäre: Einen? Hunderte.Du unterstellst Vorsatz im Sinne eines kaltblütigen Abwägens vor dem Regelbruch. Das ist schon allein deswegen Unsinn, weil es niemand [TM] gerne mag, wenn er eine unverschuldete Beule in der eigenen Karosse hat, selbst wenn also einem die Gesundheit seiner Mitmenschen am Allerwertesten vorbeigehen sollte, wird man aus eigenem Antrieb aufpassen, dass man keinen anfährt. Wäre das anders, hätten wir nicht 15 Rechtsabbiege-Tote jährlich, sindern 15.000.
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Ich habe schon mehrfach selber erlebt, und zwar auf allen Seiten, wie Verkehrsteilnehmer simpel wissentlich nicht geschaut haben oder so getan haben, andere nicht wahrgenommen zu haben.
Sieht man eigentlich ständig, wenn man mit offenen Augen durch den Straßenverkehr fährt.Du denkst in der Regel nur in "Tot" und "(Schwer)verletzt", es gibt aber jedes Jahr imho alleine so um die 80.000 registrierte Radunfälle. Und dazu den Faktor x,, der sich in "Is ja (fast) nix passiert", Unfallflucht, "wegen kein öffentliches Interesse eingestellt" und ähnliches aufteilt und in keiner Art von Statistik zu finden ist. Das ist dann zusammen schon eine ganze Menge.
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Ich habe schon mehrfach selber erlebt, und zwar auf allen Seiten, wie Verkehrsteilnehmer simpel wissentlich nicht geschaut haben oder so getan haben, andere nicht wahrgenommen zu haben.
Sieht man eigentlich ständig, wenn man mit offenen Augen durch den Straßenverkehr fährt....Wie kannst Du es "sehen", ob jemand wissentlich nicht geschaut hat oder nur so getan hat, als hätte er andere nicht wahrgenommen?
... Und dazu den Faktor x,, der sich in "Is ja (fast) nix passiert", Unfallflucht, "wegen kein öffentliches Interesse eingestellt" und ähnliches aufteilt und in keiner Art von Statistik zu finden ist. Das ist dann zusammen schon eine ganze Menge.
Es gibt zwar ein großes Dunkelfeld, das liegt aber im wesentlichen daran, dass die Radfahrer diese Fälle nicht zur Anzeige bringen. Dann muss man wohl davon ausgehen, dass es nicht so schlimm gewesen sein kann.
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das liegt aber im wesentlichen daran, dass die Radfahrer diese Fälle nicht zur Anzeige bringen. Dann muss man wohl davon ausgehen, dass es nicht so schlimm gewesen sein kann.
Oder die Radfahrer haben keine Lust, der Polizeidienststelle einen Grund zum Lachen bei deren Leberkässemmel-Frühstück zu geben.
tatütata.fail: Polizei nimmt Straftaten im Netz nicht ernstHakenkreuze bei Telegram, Mordaufrufe auf Facebook – strafbare Inhalte, könnte man meinen. Manche Polizist:innen der Länder nehmen das Problem aber nicht…netzpolitik.org -