Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war
Wenn der "Tote Winkel Assistent" nicht auch den Bereich des Front- und des Rampenspiegels abdeckt, darf man ihn nicht als "Tote Winkel Assistenten" bezeichnen.
Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war
Wenn der "Tote Winkel Assistent" nicht auch den Bereich des Front- und des Rampenspiegels abdeckt, darf man ihn nicht als "Tote Winkel Assistenten" bezeichnen.
Und es bleibt meine Skepsis gegenüber den ganzen Assistenzsystemen, die leider auch dazu verleiten können, selbst aktiv weniger aufmerksam zu sein, weil man sich auf das System verlässt. Wenn dann aber eine Situation entsteht, für die das System nicht ausgelegt ist oder in der das System nicht funktioniert hat, dann ist es schlimmer als ohne Assistenzsystem. Die Frage ist, ob ein LKW Fahrer noch gründlich in die Spiegel schaut, oder nur noch auf die Warnleuchte.
Gefühlt teile ich diese Skepsis, andererseits ist aber auch ganz nüchtern und wissenschaftlich betrachtet zu bedenken, dass die verschiedenen Fahrerassistenzsysteme dazu beitragen können, Unfälle zu vermeiden.
Aber es können auch Rebound-Effekte entstehen.
So ist beispielsweise das ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) seit 2009 in der EU in Neuwagen Pflicht. Wikipedia schreibt zur Unfallentwicklung:
"Obwohl es schwierig ist, die Daten der Verkehrsunfälle entsprechend auszuwerten, wird die Verminderung der Zahl schwerer Verkehrsunfälle (Aktive Sicherheit) in den letzten Jahren auch der Einführung von ESP zugeschrieben. ESP vermeidet das Schleudern von Fahrzeugen, das zu einem hohen Anteil ursächlich für Unfälle mit Schwerverletzten und Toten ist."
Ein gewichtiger Einwand ist, dass die Bereitschaft riskanter zu fahren zunimmt, wenn das ESP verbaut ist.
Deshalb halte ich es für wichtig, auch solche Assistenzsysteme verpflichtend vorzuschreiben, die die Fahrgeschwindigkeit automatisch anpassen. Und gleichzeitig durch niedrigere Tempolimits zu verhindern, dass Assistenzsysteme wie das Elektronische Spurhalteprogramm oder der Spurhalteassistenz mit Lenkeingriff oder Abbiegeassistenzsysteme in Verbindung mit Notbremsassistenzsystemen, nicht dazu führen, dass der mögliche Sicherheitsgewinn dadurch verspielt wird, dass schneller gefahren wird.
Wenn der "Tote Winkel Assistent" nicht auch den Bereich des Front- und des Rampenspiegels abdeckt, darf man ihn nicht als "Tote Winkel Assistenten" bezeichnen.
Der Tote-Winkel-Assistent ist ja streng genommen kein Assistenzsystem, dass Bereiche sichtbar macht, die nicht auch über den Spiegel einsehbar wären. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Spiegel kommt beim Assistent dazu, dass er außerdem ein Warngeräusch absondert, eine Warnleuchte bestätigt oder sogar (je nach Modell) eine Notbremsung veranlasst.
Ich hab' den Eindruck, dass bei der Beschreibung der Tote-Winkel-Assistenten in der Regel nur der Bereich rechts-seitlich des LKW gemeint ist.
Auf der Internetseite bussgeldkatalog.org wird der Tote-Winkel-Assistent allerdings so beschrieben:
Wenn dem LKW-Fahrer ein Spiegel zur Einsicht toter Winkel nicht mehr ausreicht, können auch Kamera-Systeme angebracht werden, die Bilder an einen Monitor in der Fahrerkabine senden. (...)
Dazu zählt auch der Bereich direkt vor der Schnauze eine Lastwagens. Da LKW-Fahrer erhöht sitzen, können sie oft einen kleinen Bereich direkt vor ihnen nicht einsehen."
Hier ist also klar von mehreren sogenannten Toten Winkeln die Rede.
Als Radfahrer passieren Unfälle eher als mit anderen Verkehrsmitteln. Üblicherweise bleiben die Unfälle aber ohne Schäden: Z.B. Berührung bei ner CM.
Ansonsten von den relevanten:
* Paar Glatteis-Stürze
* Krankenhaus nach Kantstein
* PKW von hinten angefahren (ich also Täter), PKW fährt dann einfach weg.
* Beim Überholen von anderem Radfahrer biegt die links in mich rein und stürzt.
* Einmal von nem wild hupenden überholenden PKW berührt worden. Also eigentlich Vorsatz und kein Unfall.
* PKW beim Vorbeifahren den Spiegel umgeklappt
* In PKW-Seite gefahren als der aus Einfahrt kam
Ich habe zum Glück als Verkehrsteilnehmer noch nie in meinem Leben ernsthafte Verletzungen davongetragen.
Trotzdem gibt es ein paar Unfälle, die ich mit dem Wissen von heute (Danke auch an Euch alle) nicht zu einem Raubüberfall hätte werden lassen.
Auf der Reeperbahn nachts um 16:40 Uhr:
Der Radling soll laut Polizeiangaben eine rote Ampel missachtet haben.
Unabhängig der Schuldfrage: Immer diese autonom fahrenden Autos...!
Auf nassem Laub ausgerutscht und so schwer verletzt, dass eine Reanimierung notwendig war:
Schon am Mittag wurde am Berner Heerweg von Autofahrern eine leblose Frau aufgefunden. Fahrrad und Laubhaufen sehen ähnlich aus. Unfallschwerpunkt?
Ich würde sagen, dass auf den Bildern das selbe Fahrrad zu sehen ist.
Ich würde sagen, dass auf den Bildern das selbe Fahrrad zu sehen ist.
Stimmt, ich habe beide Bilder stundenlang verglichen und ich kann keinen Hinweis finden, dass es verschiedene Vorgänge sind.
Da ist beim Gendern wohl was schiefgelaufen ...
ZitatDie 14-Jährige war gegen 15.45 Uhr auf der Neugrabener Bahnhofstraße mit ihrem Fahrrad unterwegs, als es zu dem Unfall mit dem Laster kam.
Aus bislang ungeklärter Ursache wurde sie und ihr Fahrrad am vorderen linken Reifen vom Lkw erfasst.
Ich zähle Bargteheide mal zu Hamburg.
Macht mich persönlich etwas betroffen da meine Kinder direkt nebenan in die Schule bzw. Kita gehen. Mein Sohn kam wegen des Unfalls zu spät zur Schule da die Busse nicht durchkamen.
Die Unfallstelle bei Google Maps und ein frisches Foto von heute früh:
Wenn der Bericht richtig ist, wollte die Radfahrerin hier auf der Fahrbahn links abbiegen und wurde von hinten von einem Auto erfasst.
Hier beginnt linksseitig ein , in die Gegenrichtung einfacher .
Natürlich Wasser auf die Mühlen der "Fahrbahn = gefährlich" - Fraktion.
Es könnte sein, dass die Radfahrerin nach links auf den Gehweg wechseln wollte, das ist aber reine Spekulation meinerseits.
Das ist neben Schulen, daher viel auch von Schülern frequentiert. Da das eine Durchgangsstraße ist, ist dort zeitweise etwas mehr Verkehr.
(Ich hatte hier schon einmal über die gleiche Straße berichtet, da etwas weiter nördlich blödsinnige Schutzstreifen markiert sind.)
Ich werde das mal als Aufhänger nehmen für Tempo 30 an der Stelle.
Wenn der Bericht richtig ist, wollte die Radfahrerin hier auf der Fahrbahn links abbiegen und wurde von hinten von einem Auto erfasst.
Hier beginnt linksseitig ein , in die Gegenrichtung einfacher .
Natürlich Wasser auf die Mühlen der "Fahrbahn = gefährlich" - Fraktion.
Alles ist Wasser auf deren Mühlen. Selbst mit dem Fakt, dass schwere Unfälle im Längsverkehr extrem seltene Ereignisse sind, kann man die nicht überzeugen → "da fahren ja auch nur die Mutigen" (als ob Traumtänzer, die Radfahrer von hinten abräumen, vorher überlegen würden, ob das Objekt, das sie da gleich übersehen werden, Mut hat oder ein Feigling ist...).
Die Unfallstelle bei Google Maps und ein frisches Foto von heute früh:
Das ist neben Schulen, daher viel auch von Schülern frequentiert. Da das eine Durchgangsstraße ist, ist dort zeitweise etwas mehr Verkehr.
Ich werde das mal als Aufhänger nehmen für Tempo 30 an der Stelle.
Vielleicht ist es möglich, ein Abschnitt-bezogenes Tempo 30 durchzusetzen, das dann aufgrund des lautstarken Widerspruchs von Autofahrenden, die sich davon "gegängelt" fühlen, auf ein Tempo 30 für bestimmte Tageszeiten eingeschränkt wird. Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße ist nicht einfach so durchzusetzen, dem stehen entsprechende Gesetze und Bestimmungen der "Autogesellschaft" entgegen. Und auf dem Foto ist deutlich das Verkehrszeichen Vorfahrtstraße zu sehen. Das wird es schwer machen, auf der Straße Tempo 30 durchzusetzen.
In seinem Positionspapier für ein "Gute Straßen für Alle-Gesetz" fordert der ADFC: "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Fahrzeuge 30 Kilometer pro Stunde." (Seite 24 / bzw. 26)
Erkenne ich das richtig, oder beinhalten die Streuscheiben für den Gehweg gar kein Radfahrersymbol?
Erkenne ich das richtig, oder beinhalten die Streuscheiben für den Gehweg gar kein Radfahrersymbol?
Soweit ich das verstanden habe, hat der Auto-Typ die Frau von hinten gerammt, als sie stand. Ich denke, da kannst du soviele Streuscheiben austauschen, wie du willst, das verhindert sowas nicht.
Wir haben in D ca. 1000 Verunglückte im Straßenverkehr pro Tag. Die Frage ist doch eher, wollen wir das weiterhin als "Normal" betrachten?
Es gibt so eine Art Konsensus, dass man für eine "Unachtsamkeit" im Straßenverkehr nicht zu hart bestraft werden sollte. Das wird dann als "Unfall" bezeichnet und eher glimpflich bestraft, wenn überhaupt, mit dümmlichen Pünktchen wie im Kindergarten. Ich finde, eine Diskussion, ob das wirklich zielführend ist, oder eher zur "Akzeptanz des Unvermeidlichen" führt, ist überfällig.
Erkenne ich das richtig, oder beinhalten die Streuscheiben für den Gehweg gar kein Radfahrersymbol?
1. Du wohnst in FFB und wunderst Dich?
2. Imho ist ein Gehweg mit Radfreigabe keine Radverkehrsanlagen und damit ist das doch richtig.