Du meinst sicherlich die Fahrbahn.
Wenn ein Kind noch nicht sicher geradeaus fahren kann, sollte es nicht dort fahren, wo es auf diese Fähigkeit ankommt. Ansonsten sollte man es eher im Einzelfall entscheiden können, ob ein Kind weit genug ist, die Verkehrssituation zu erfassen und sich darin sicher zu bewegen. Geh- und Radwege sehe ich dabei keinesfalls als geschütztes Biotop.
Ich kann mich übrigens noch daran erinnern, alleine mit dem Fahrrad 5km zur Grundschule im Nachbardorf gefahren zu sein. Da kann ich ja nicht älter als 10 Jahre gewesen sein. Radwege gab es nur im Nachbarort an der Bundesstraße. Im Wohnort gab es damals nicht einmal Gehwege, also ist man selbst auf dem Weg zum und vom Schulbus jeden Morgen und Mittag am Fahrbahnrand gelaufen.
Natürlich war die damalige Situation auf dem Dorf nicht dem heutigen Großstadtverkehr vergleichbar, aber die StVO unterscheidet dazwischen nicht.