Ist jetzt zwar kein spezielles Fahrradthema, verlinke es aber trotzdem mal. Ich wünsche dem Fahrer dieses Geltungstriebwagens noch viele solche Polizeieinsätze
Woche 39 vom 25. September bis 01. Oktober
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Nicht alles, was bekloppt ist, ist auch verboten.
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Auch Fehlfunktionen einer Alarmanlage sind nicht verboten. Den Polizeieinsatz muss der Besitzer aber trotzdem bezahlen. Das sei dem bloody a****le gewünscht.
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Wiehl: Radfahrer auf Landstraße getötet.
150m zum Anhalten, nachdem man
mit "etwas" zusammengestoßen ist. Eh...nachdem man "etwas" übersehen hat. -
Ich war auch grad überrascht, aber das scheint eher eine gute Reaktion zu sein:
Dorten (Quelle: naja) wird in der Grafik ein Anhalteweg von 150m für 110km/h angezeigt. Das ist für die Landstraße zwar zu schnell, aber nicht nicht mal dramatisch (ich hatte ja eher mit Tempo 160km/h gerechnet, oder so). Das der Fahrer dann schon vorher gebremst hat passt dann aber leider eher gar nicht...
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Man beachte in der Grafik von diesem PDF die Einheit für den Anhalteweg .... -
Man beachte aber auch: ohne Licht außerorts auf der Kreisstraße. Ja, ich weiß. Sichtfahrgebot. Aber das ist wirklich schon suizidale Leichtsinnigkeit.
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Ich war auch grad überrascht, aber das scheint eher eine gute Reaktion zu sein:
Dorten (Quelle: naja) wird in der Grafik ein Anhalteweg von 150m für 110km/h angezeigt. Das ist für die Landstraße zwar zu schnell, aber nicht nicht mal dramatisch (ich hatte ja eher mit Tempo 160km/h gerechnet, oder so). Das der Fahrer dann schon vorher gebremst hat passt dann aber leider eher gar nicht...
Achtung , hier wird beim Bremsweganteil mit einer "normalen" Bremsung gerechnet. Bei einem Unfall sollte man aber mit einer Gefahrenbremsung rechnen wo der Bremsweganteil nur halb so groß ist. Damit kommt man dann bei 150 Km/h auf 156,5 m Anhalteweg nach Faustformel.
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Jetzt ist es nachgewiesen: In Hamburg wird so gerast, wie sonst nirgends.
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Ich bin bei solchen Studien immer über die geringen Quoten überrascht. Nach meiner Alltagserfahrung mit dem Auto hätte ich eher etwas um die 70 bis 80% erwartet. Zumindest, wenn man schon 51 als Überschreitung wertet.
Edit: Habe jetzt den Text gelesen. Die knapp 25% zwischen 50 und 55 zählen nicht mit. Das nähert sich doch schon meiner Bauchschätzung. Vermutlich ist auch noch ein eventueller Messfehler abgezogen. Dann passt es
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Aber die sind doch bestens ausgebildet und haben eine Prüfung abgelegt.
Und sie führen auch noch amtliche Kennzeichen, so dass man sie im Bedarfsfall ermitteln kann.
Das kann doch gar nicht sein, dass die sich so benehmen. Also wirklich, da muss was falsch an den Messungen sein. -
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Im Video kommt’s noch schicker daher:
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Bei 0:55 gibt’s einen Beinahe-Crash aufgrund Rücksichtslosigkeit eines Kampfradlers
Und kurz danach zeigt sich die Wirksamkeit... -
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Wörth/Rhein (Südpfalz):
Fahrradunfall mit tödlich verletzter Person
Neuburg am Rhein (ots) - Neuburg am Rhein; Am Mittwoch den 27.04.2017 [sic!] kam es auf der K20 von Berg in Richtung Neuburg gegen 17:40 Uhr zu einem Verkehrsunfall zweier Radfahrer, von denen einer tödlich verletzt wurde. Ein 52-jähriger Rennradfahrer aus Karlsruhe befuhr mit hoher Geschwindigkeit die genannte Strecke und fuhr aus Unachtsamkeit ungebremst auf den vor ihm fahrenden 81-jährigen Radfahrer aus Neuburg auf, wodurch beide zu Boden stürzten. Der 81-jährige trug keinen Schutzhelm und wurde so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Karlsruher Klinik geflogen wurde. Dort verstarb er gegen 20:30 Uhr an seinen schweren Verletzungen. Der 52-jährige, welcher einen Schutzhelm trug, wurde mit leichteren Verletzungen ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht.Warum eigentlich kann sich die Polizei die Hinweise auf einen Helm nicht verkneifen? In unserer Regionalzeitung beispielsweise wurde die PM kräftig umgeschrieben (der Kurzartikel ist nicht online), aber der Helm wird natürlich übernommen.
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Warum eigentlich kann sich die Polizei die Hinweise auf einen Helm nicht verkneifen?
Merkwürdig ist auch, dass in diesem besonderen Fall der Auffahrer ganz unzweifelhaft erstens mit (verwerflich) "hoher Geschwindigkeit" gefahren sein muss, und zweitens aus (verwerflicher) "Unachtsamkeit" auffuhr. Weder die übliche "unklare Ursache" noch der obligatorische Gutachter, der jetzt erstmal den Hergang rekonstruieren müsse. Hängt ihn auf, den radelnden Raser!
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Ergänzung: Bei einem Autofahrer, der mit gleicher Geschwindigkeit einen solchen Unfall verursacht hätte, würde in der Meldung auch nicht mit "hoher Geschwindigkeit" stehen
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Weder die übliche "unklare Ursache" noch der obligatorische Gutachter
Dafür aber auch kein "übersehen"
Ich hatte sofort das folgende Video im Kopf:
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Aber die sind doch bestens ausgebildet und haben eine Prüfung abgelegt.
Und sie führen auch noch amtliche Kennzeichen, so dass man sie im Bedarfsfall ermitteln kann.
Das kann doch gar nicht sein, dass die sich so benehmen. Also wirklich, da muss was falsch an den Messungen sein.Es liegt ganz gewiss am fehlenden Helm.
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Im Video kommt’s noch schicker daher:
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Bei 0:55 gibt’s einen Beinahe-Crash aufgrund Rücksichtslosigkeit eines Kampfradlers
Und kurz danach zeigt sich die Wirksamkeit...Technisch interessant, in der Praxis bin ich skeptisch. Ab 00.59ff fährt ein Range Rover einfach vor einem Wartenden über den Fußgängerüberweg. Offenbar kannte er die optische Täuschung bereits und meinte darum wie üblich durchheizen zu können.
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