Woche 25 vom 19. bis zum 25. Juni 2017

  • Interessant, dort steht weder etwas darüber ob es eine Benutzungspflicht gibt, noch darüber wie groß der Abstand beim Überholen war. Nach der Reaktion des Radfahrers würde ich mal tippen, dass dieser Angst um sein Leben hatte, das würde die Adrenalin-Reaktion erklären.

    So ein Bus ist ja selten alleine unterwegs, da müssten doch zig Zeugen im Bus gewesen sein. Das man gegen jemanden der nach anderen Schlägt ermitteln muss ist schon klar, aber wieso nicht auch gegen den Busfahrer?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Da fallen mir bezüglich Nötigung sofort zwei Dinge auf:

    1. Der Busfahrer hupt, um den Radfahrer von der Fahrbahn zu bringen. Und gibt das sogar noch zu. Nötigung?

    2. Wo ist das laut BGH für eine vollendete Nötigung notwendige zweite, durch den Bus aufgehaltene, Fahrzeug? Nötigung?

  • Man darf ja auch nicht vergessen, dass im Artikel lediglich die Darstellung des Busfahrers (und eventuell die von Zeugen) berichtet wird. Ich tippe sehr schwer darauf, dass der Fahrer nicht nur gehupt hat. *hust*

  • Ich hab' die Zeitung per Mail gefragt, ob auch gegen den Busfahrer wegen Nötigung ermittelt wird und mit welchem Seitenabstand er überholt hat.

    Und hier ist die Antwort:

    »Sehr geehrter Herr ...,
    diese Meldung haben wir so von der LPI Jena erhalten, am Inhalt wurde durch uns nichts verändert. Die genauen Umstände bezüglich des Mindestabstandes, des Hupens etc. können wir Ihnen deshalb leider nicht beantworten.
    Mit freundlichen Grüßen,
    xxx.yyy., Praktikantin«

  • Es ist auch einfach wieder pornös, was da an Kommentaren bei facebook, beim Artikel und bei den einschlägigen Gruppen auftaucht:

    • Nein, Radfahrer haben am Kreisverkehr keine Vorfahrt, wenn es keinen Zebrastreifen gibt.
    • Radfahrer dürfen nicht gegen Einbahnstraßen fahren.
    • Man muss auch den linken Radweg befahren, wenn es rechts keinen gibt.
    • An Kreuzungen müssen Radfahrer absteigen.

    Es kann doch so schwer nicht zu verstehen sein. Aber man muss wohl damit leben, dass sich fünf Prozent der Verkehrsteilnehmer hartnäckig gegen jegliche Fortbildung sträuben und einen lieber über den Haufen fahren werden.

  • Nein, Radfahrer haben am Kreisverkehr keine Vorfahrt, wenn es keinen Zebrastreifen gibt.

    Es ist auch einfach wieder pornös, was da an Kommentaren bei facebook, beim Artikel und bei den einschlägigen Gruppen auftaucht:


    Nein, Radfahrer haben am Kreisverkehr keine Vorfahrt, wenn es keinen Zebrastreifen gibt.

    Die Lösung des Rätsels findest Du hier:

    »zumal jetzt oft auch das Schild "Vorfahrt gewähren" im Kleinformat am Fuß und Radweg ist«

    Das ist dieser typische unzulässige Analogieschluss: »Sag ich doch, Radfahrer haben im Kreisverkehr keine Vorfahrt vor den Zufahrten! Damit die blöden Radfahrer das kapieren, haben die hier extra Schilder aufgestellt!« Und dort, wo keine Schilder stehen, hat man sie nur noch nicht aufgestellt.

    Wenn also die Behörden anfangen, den Vorrang / die Vorfahrt der Radler an einigen Stellen zu beseitigen, denken manche Autofahrer, dass es diese(n) allgemeine(n) Vorrang / Vorfahrt nicht gibt.

    Ähnliches Problem: Irgendwo werden die Riesenschilder »Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt« aufgestellt. Hier folgert das gemeine Autofahrerhirn andersherum: »Dann ist es also nur hier erlaubt und anderswo strikt verboten, denn sonst würden dort ja auch Schilder stehen«.

  • folgert das gemeine Autofahrerhirn

    Abgesehen davon, dass ich von derlei Pauschalurteilen wenig halte, ist die Erklärung vermutlich auch unnötig komplex.
    Diejenigen, die am Steuer eines KFZ annehmen, da müsse Nachrang für Radfahrer gelten, tun das m.E. nicht, weil sie aus irgendeiner anderen irgendwo mal gesehenen Beschilderung schließen, es sei so richtig und müsse auch anderswo so gelten. Ich fürchte, der Gedankengang geht bereits unterbewusst und viel kürzer: "es muss so geregelt sein, dass das Auto Vorrang hat, weil es ja sonst den Verkehr behindern würde." Die Frage nach einer Regelungsgrundlage oder dem zuständigen Verkehrszeichen stellt sich diesen Autofahrern nicht, weil sie ohnehin nicht nach gelernten StVO-Paragraphen sondern nach gefühlten Verkehrsregeln fahren. War da nicht kürzlich eine Studie, dass die allermeisten Verkehrszeichen gänzlich unbeachtet bleiben?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich würde Dir bei der einfacheren Denkweise zustimmen, wenn Du mir das entsprechende Pauschalurteil gestattest ;)

    Ich habe ja selber schon öfter darauf hingewiesen, dass viele Autofahrer denken, wenn sie rechts den Blinker setzen, dann dürfe rechts kein Radfahrer mehr »überholen«. Dass die Radfahrer Vorrang haben, kommt ihnen anscheinend gar nicht in den Sinn.

  • Ist das Pauschalurteil wirklich nötig? Ist denn "das gemeine Autofahrerhirn" dann eine passagere Erscheinung (ich fahre ja auch immer wieder Auto)? Oder hat man das von Geburt an (besteht noch Hoffnung)?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Es kann doch so schwer nicht zu verstehen sein. Aber man muss wohl damit leben, dass sich fünf Prozent der Verkehrsteilnehmer hartnäckig gegen jegliche Fortbildung sträuben und einen lieber über den Haufen fahren werden.

    Das mit den fünf Prozent halte ich für eine sehr optimistische Schätzung.