110 bei zugeparkten Radwegen

  • Auch hier gilt: Die Beamten haben sicherlich andere Sorgen, als sich jetzt einen ordentlichen Parkplatz zu suchen. Soweit okay, da will ich denen auch echt nicht in den Ohren liegen.

    Nur: Es wundert mich schon, warum dieser Parkplatz unbedingt der Radweg sein muss. Man kann überall parken, die ganze Holstenstraße ist momentan aufgrund des Wasserrohrbruchs extrem verkehrsberuhigt, es gibt am rechten Fahrbahnrand massig Parkplätze, man hätte auch hier auf dem Abbiegestreifen zum Parkplatz parken können.

    Doch trotz aller Eile navigiert man zielgenau auf den Radweg hinauf, so dass man die Zufahrt zur Tiefgarage nicht behindert. Mit dem Fahrrad ist das Vorbeifahren eine ganz tolle Sache, weil man natürlich vom Kraftverkehr aus der Tiefgarage umgehend „übersehen“ wird. Abgesehen davon mag es natürlich auch einsatztaktische Gründe geben, warum man parkt wie man eben parkt. Die vermag ich mir hier allerdings nicht auszumalen.

  • Was Feuerwehr und Abschleppen angeht, so weiß ich von meinem Vater, dass einer der Heidelberger Bürgermeister in der Heidelberger Altstadt konsequent Falschparker hat abschleppen lassen, nachdem tatsächlich jemand gestorben ist, weil die Feuerwehr nicht durchkam. Ging gut, hat geholfen, die Leute haben es tatsächlich kapiert. Rein rechtlich scheint das also kein Problem zu sein.
    Leider sind Bürgermeister nur auf eine bestimmte Zeit gewählt...

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    Wobei sich natürlich immer ganz gerne damit rausgeredet wird, dass doch gar keine Gefahr bestehe.

  • Rotlicht-, Handy- und Gurtkontrolle an der Ost-West-Straße:

    Ich weiß nicht. Klar, Rücksicht gilt auch für Radfahrer, bliblablubb. Aber könnte man für eine solche Kontrolle nicht einfach den Seitenstreifen an der Kontrollstelle nutzen? Oder soll das dem Überraschungsmoment dienen, dass man die Einsatzfahrzeuge in zweiter Reihe auf dem Gehweg versteckt?

  • Rotlicht-, Handy- und Gurtkontrolle an der Ost-West-Straße:

    Ich weiß nicht. Klar, Rücksicht gilt auch für Radfahrer, bliblablubb. Aber könnte man für eine solche Kontrolle nicht einfach den Seitenstreifen an der Kontrollstelle nutzen? Oder soll das dem Überraschungsmoment dienen, dass man die Einsatzfahrzeuge in zweiter Reihe auf dem Gehweg versteckt?

    4 (sichtbare) Beamte, 3 (sichtbare) Polizei-Fahrzeuge... man könnte auch durchaus zu einer Verkehrskontrolle mit einem unauffälligeren Fuhrpark (weniger Fahrzeuge, andere Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder, Bus+Bahn), unmarkierte Fahrzeuge) anrücken.
    Aber ehrlich gesagt würde ich das nicht als (unnötige) Behinderung sehen, so oft kommen Kontrollen ja auch nicht vor.

    Was ich aber lächerlich finde ist, dass auch der Beamte auf dem ersten Bild, der die Verstöße feststellt, Uniform + Warnweste trägt: total unauffällig.

  • Es ist das Eine, sich hier in Ruhe ein Bild anzusehen, das Andere, im Auto im fließenden Verkehr zu fahren.
    Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man einen Wagen der Polizei eher als einen Polizisten sieht - Warnweste hin oder her.

    Das ist ja eine der schönen Dinge unter vielen beim Radfahren: Man sieht mehr.


  • Was ich aber lächerlich finde ist, dass auch der Beamte auf dem ersten Bild, der die Verstöße feststellt, Uniform + Warnweste trägt: total unauffällig.

    Den Beamten mit der Warnweste könnte man auf den flüchtigen Blick für einen Radfahrer halten und daher leicht "übersehen" ;)

  • Einsatzfahrzeuge in zweiter Reihe auf dem Gehweg

    Ja, immer wieder schön.
    Seitens der Polizei kommt dann sofort der Verweis auf § 35 StVO.
    Aber man wird schon zu Recht fragen dürfen, ob die Durchführung dieser Kontrolle tatsächlich zwingend erfordert, diese Fahrzeuge dort zu parken. Ja, ob irgendeine Komponente der Kontrolle tatsächlich nicht möglich wäre, stünden nicht genau dort genau diese Fahrzeuge. Das Kontrollpersonal könnte ja z.B. auch gebracht und abgeholt werden. Oder in der Innenstadt auch mal zu Fuß oder mit dem Rad anrücken.
    Anderenfalls ist es nämlich Essig mit § 35. Aber das will ja keiner hören. Und eine Krähe...

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Habe gestern auch mal 110 gewählt, weil ein LKW zum Baggern so bescheuert mitten in eine Baustelle geparkt war, dass er die provisorisch gemeinsame Führung von Geh- und Radweg blockierte und die Baustellenampel mit Fußgänger- und Radfahrer-Piktogramm zu beiden Seiten völlig verdeckt war. Sah brandgefährlich aus.
    Beim Notruf hieß es aber leider nur, es sei gerade keine Streife verfügbar ... machte nicht den Eindruck, als ob das wirklich interessiert.
    Es scheint gut gegangen zu sein, von einem Unfall wurde mir nichts bekannt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Für jemanden mit Rollstuhl und Rollator wird es sicher auch etwas enger.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich bei der Hamburger Polizei unter der 110 eine vernünftige Antwort bekommen werde, wenn jemand auf dem Radweg parkt. Man wird es diesbezüglich wie bei der Einrichtung von Arbeitsstellen halten: Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen.

    Hatte diesbezüglich mal ein im Nachhinein betrachtet lustiges Erlebnis. Als ich bei der zuständigen PI (Polizieinspektion) anrief um auf eine zugeparkte Bordsteinabsenkung hinzuweisen wurde ich vom anderen Ende gefragt: "Sind Sie behindert?"
    Leider ist eine schlagfertige Antwort ja oft das, was einem erst zehn Minuten später einfällt. Seit diesem Erlebnis jedenfalls grübel ich über eine schlagfertige Antwort, um im Wiederholungsfalle gewappnet zu sein.
    Aus Ermangelung einer schlagfertigen Antwort, antwortete ich so, wie die Frage wohl auch gemeint war: "Ich persönlich bin dadurch nicht behindert, aber für einen Rollifahrer oder jemanden der auf einen Rollator angewiesen ist, gibt's an der Stelle kein Durchkommen und auf der Straße ist's eben einfach deutlich gefährlicher."
    Vielleicht hat der Verzicht auf eine allzu patzige schlagfertige Antwort ja dazu beigetragen, dass zumindest ein gönnerhaftes, "Wir werden uns das mal anschauen.", vom anderen Ende der Leitung kam.
    Ich hatte übrigens nicht die 110 gewählt, einmal weil mir die Nummer der zuständigen PI bekannt war und zum anderen, weil ich mir nicht sicher war, ob das nun ein Notfall ist. Deshalb finde ich die Diskussion hier so interessant und die Beiträge aus denen hervorgeht, dass wohl auch die Polizei selbst bei einem blockierten Fußweg von einem Notfall ausgeht und die 110 empfiehlt.
    Um nochmal auf die schlagfertige Antwort auf die polizeiliche Frage "Sind Sie behindert?" enzugehen: Das fiel mir bislang dazu ein und findet hoffentlich seinen Weg aus der Gedächtniszone zur Zunge, wenn's mal nötig ist:
    a) "Jetzt werden Sie mal nicht frech. Und überhaupt man benutzt den Begriff "behindert" nicht, um sich über andere lustig zu machen! Und die Polizei schon gar nicht!!"
    b) "Ja, was dagegen?"
    c) "Muss man behindert sein, um bei Ihnen anrufen zu dürfen?"

    Und noch einpaar Beispielfotos zur Diskussion:
    Ein solcherart zugeparkter Fußweg in der Nähe einer Grundschule müsste dann doch eigentlich auch die 110 rechtfertigen?

    Und dieses Foto ist direkt neben einer Grundschule entstanden, eigentlich auch ein 110-Fall - oder?

    Das ist die weiter oben beschriebene Situiation, die zur polizeilichen Frage führte: "Sind Sie behindert?"

    Und wie ist das mit 110, wenn der Radweg blockiert ist? Nicht dran stören, weil man dann erlaubter Weise die Straße benutzen darf?


    Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass mich die Polizei ggf. an den Verkehrsaußendienst der Stadtverwaltung verweisen wird. Aber sind das nicht Falschparken-Delikte, die schneller geahndet werden müssten. Zum Beispiel indem die Polizei über das Kennzeichen den Halter ausfindig macht und ihm Bescheid sagt, dass er in kürzester Zeit mit Abgeschlepptwerden rechnen muss, wenn er nicht umgehend sein Fahrzeug wegfährt?

    Andererseits, was nutzt die 110, wenn dann hinterher bei rauskommt, dass doch nicht abgeschleppt wird. Denn mit Abschleppen haben's die hannoverschen Ordnungsbehörden nicht so. Da müsste dann schon eine Feuerwehrzufahrt blockiert sein. Selbst Eckenparken, was ja in engen Straßen letztlich der Blockade einer Feuerwehrzufahrt gleichkommt, wird i. d. R. nicht mit Abschleppen geahndet.

    Trotzdem immer wieder das Maximum (Abschleppen) fordern, in der Hoffnung, dass viele andere das auch tun und eine Verhaltensänderung bei den Ordnungsbehörden eintritt?!

  • Um nochmal auf die schlagfertige Antwort auf die polizeiliche Frage "Sind Sie behindert?" enzugehen: Das fiel mir bislang dazu ein und findet hoffentlich seinen Weg aus der Gedächtniszone zur Zunge, wenn's mal nötig ist:

    versuch es doch mit Politikersprech.
    "Sind Sie behindert?" - "Ist in Ihren Augen ein Familienvater, der einen Kinderwagen schiebt, behindert?"

    Keine Antwort auf die Frage, keine Aussage, dass man selbst nun einen Kinderwagen schübe - dafür entsteht aber beim Gegenüber das Bild des Familienvaters, der nicht vorbeikommt. ;)

  • Auf twitter gibt es eine recht ermüdende Diskussion mit der Polizei Hannover, die einen Falschparker an der Kreuzung nicht abschleppen möchte:

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    Und da erkennt man dann auch wieder alle Facetten dieser Problematik. Natürlich kommt man da irgendwie noch an dem Falschparker vorbei, da ist doch genug Platz und sowieso und überhaupt. Aber für Fußgänger und Radfahrer bestehen dort extrem ungünstige Sichtbeziehungen zu anderen Verkehrsteilnehmern, die nunmal äußerst problematisch sind — das brauche ich in einem Radverkehrsforum wohl nicht weiter auszuformulieren.

    Für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte ist das natürlich noch mal schwieriger, weil da hinten der Kantstein nicht mehr so freundlich abgesenkt wurde.

    Und überhaupt spielt sich das ganze zwischen Sperrfläche, abgesenktem Bordstein und dem berühmten Fünf-Meter-Radius ab — aber für die Polizei Hannover fällt das noch unter „Ermessensspielraum“.

  • Hatte diesbezüglich mal ein im Nachhinein betrachtet lustiges Erlebnis. Als ich bei der zuständigen PI (Polizieinspektion) anrief um auf eine zugeparkte Bordsteinabsenkung hinzuweisen wurde ich vom anderen Ende gefragt: "Sind Sie behindert?" (...)

    Kann es sein, dass du da etwas in den falschen Hals bekommen hast? Ich hätte die Frage nach der Behinderung auf den Falschparker bezogen verstanden. --> "Sind sie behindert (durch den Falschparker)?"

  • Die Polizei hat sich doch schon dadurch disqualifiziert, dass sie an dieser Stelle nichtmal eine Behinderung sehen möchte.
    Das macht mich dann doch mal wieder sprachlos.
    Über alle weiteren Schritte (Gefährdung, Umsetzen) kann man ja mit viel gutem Willen noch diskutieren. Es ist mir aber vollkommen schleierhaft, wie man bei vollständig blockiertem Fußweg eine Behinderung verneinen kann.