Und schon wieder eine tote Radfahrerin in Berlin durch einen rechtsabbiegenden LKW (Bericht im Tagesspiegel). Es ist zum Kotzen.
Woche 43 vom 24. Oktober bis 30. Oktober 2016
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Ja es ist schlimm (in letzter Zeit). Weningstens wird hier mal der schuldige klar benannt und die Schuld nicht wie auf den "schwächeren" Radfahrer abgewältzt.
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Vorsicht, Link führt zur BILD:
Vorsicht, Link führt zu facebook:
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Vorsicht beachtet und Links nicht gefolgt.
Noch nicht mal ignorieren
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Ein wirklich guter Artikel.
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SPIEGEL ONLINE folgt dem Fahrradtrend und macht ein eigenes Fahrrad-Blog auf:
Natürlich abgelegt in der Kategorie „Auto“.
Happy shitstorming.
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Ich las zuerst: "Adler mit Stange attackiert"... weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
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Da sag mal noch einer, dass Radhelme nix nützen.
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Da sag mal noch einer, dass Radhelme nix nützen.
Auf den Weg zur Arbeit setze ich mir Anfang September für 2-3 Wochen den Helm auf.
Dann fangen nämlich die Kastanien an abzufallen. Die Teile sind echt schmerzhaft.
Als ich noch aktiver Geocaching betrieben hab, hatte ich zur Hauptsaison sogar einen Grubenhelm dabei -
Da sag mal noch einer, dass Radhelme nix nützen.
Die sind so gut, die sollte einfach jeder tragen! Den ersten bekommt man feierlich nach der Entbindung umgeschnallt.
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Teure Zebrastreifen werden entfernt.
Ahhja, auch hier wurden also alte Richtlinien nicht umgesetzt und jetzt muss alles auf einmal bezahlt werden und dann plötzlich kommt dann einfach der Zebrastreifen weg. Könnte man bei nicht richtlinienkonformen Radwegen bitte ähnlich konsequent sein?!
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Leider auch im Großraum München der nächste getötete Radfahrer. Leider wird im Text nicht klar, ob er dort auf einer Radverkehrsanlage unterwegs war. Eine andere Quelle (tz) schrieb, dass er auf dem Gehweg fuhr, ich kenne die Stelle dort nicht, aber gewisse Indizien sprechen dafür, dass es sich dort um oder handelt.
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Wie konsequent werden in München die Radverkehrtanlagen an Kreuzungen mit Blutstreifen versehen und ist es üblich Radwege durch Bushaltestellen zu führen ?
Denn zwischen deinem Indiz und der Unfallstelle liegen vier Kreuzungen ohne Blutstreifen und zwei Bushaltestellen. Auf jeden Fall kann der LKW-Fahrer bei diesem Unfall die Schuld nicht auf den "Toten Winkel" abschieben, da der Radfahrer ihm entgegen kam. -
In München ziemlich konsequent (Furten, Blutspuren sind nicht so regelmäßig anzutreffen), außerhalb nicht so. Taufkirchen ist nicht mehr Stadtgebiet München, daher befürchte ich da ähnliche Zustände wie z.B. in Garching (über den nach links abgehenden Teil wird ein benutzungspflichter, Zweirichtungs-Vz240 geführt). Aber was erkläre ich das, ist doch glasklar zu erkennen...höhö.
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30 cm sind zu wenig um als Radfahrer einen Radfahrer zu überholen, urteilte das OLG Karlsruhe. Somit gilt auch auf 2,0m breiten Radwegen ein Überholverbot.
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»Dabei erscheint es zwar denkbar, dass ein Radfahrer eventuell beim Überholen einen geringeren Seitenabstand einhalten kann als ein Pkw-Fahrer, weil die Gefahren für den überholten Radfahrer geringer sind als bei einem mit erheblicher Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeug (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 466).«
Denkbar ... eventuell ...
Das heißt: Die gehen davon aus, dass im Normalfall zwischen den Schultern/Ellbogen der Radfahrer ein Abstand von 1 Meter bestehen muss, ja? Macht dann 2,30 Meter plus Reserve an den Seiten als Mindestbreite für den Radweg. Schick. Also Blauschild nur ab 3 Meter aufwärts ...
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Ich halte 2.80m lichte Breite noch für vertretbar zum gefahrlosen+regelkonformen Überholen.
25+65+100+65+25 = 280.
Vielleicht kann man auch sagen, dass 70cm Abstand in der Mitte auch noch funktioniert. Trotzdem 2.50m die man *braucht*.
Was sagen VwV-StVO und ERA-2010? Mindestmaß 1.50m bzw. 1.60m, Regelmaß 2.00m.
Die 1.60m erlaubt die ERA für Nebeneinanderfahren (Seite 16 oben), also wohl auch zum Überholen. Haben wir nun also ein Gerichtsurteil, das einen Fehler in der ERA aufzeigt?Wie auch immer, regelkonformes Überholen auf Radwegen ist in Deutschland unmöglich. Und da Radfahrergeschwindigkeiten, anders als bei KFZ die alle gleich schnell fahren müssen (§3 Abs. 2 StVO), von Motivation und Kondition abhängen, sind (fast alle) Radwege unsicher.
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Haben wir nun also ein Gerichtsurteil, das einen Fehler in der ERA aufzeigt?
Wie auch immer, regelkonformes Überholen auf Radwegen ist in Deutschland unmöglich. Und da Radfahrergeschwindigkeiten, anders als bei KFZ die alle gleich schnell fahren müssen (§3 Abs. 2 StVO), von Motivation und Kondition abhängen, sind (fast alle) Radwege unsicher.
nunja, ich würde formulieren:
"... sind fast alle Radwege die bauliche Einladung zur Polonaise"
Im ernst: ich halte das Urteil für richtig. Deswegen sind aber Radwege noch nicht unsicher. Wenn ich nicht überholen kann, muss das Überholen unterlassen werden. Das verlange ich als Radfahrer von Autofahrern auch. Immer. Gleiches verlange ich von Radfahrern. Auf Radwegen und der Fahrbahn.
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