Woche 30 vom 25. Juli bis 31. Juli

  • Dieses dumme Gequatsche "Die bisherige Verkehrsregelung mit der angeordneten Radwegebenutzungspflicht habe sich bewährt" kann ich schon nicht mehr hören! Wenn es eine Regelung gibt, der für eine von zwei Parteien einen Vorteil bietet, hat diese Regelung sich aus Sicht dieser Partei grundsätzlich "bewährt". Aus Sicht der benachteiligten Partei hat sie sich aber nicht bewährt!

    Um zu einer gerechten Lösung zu gelangen, schaue man in die gesetzlichen Vorschriften und ziehe einschlägige Gerichtsurteile zu Rate. In diesem Fall empfiehlt sich das BVerwG-Urteil 3 C 42.09. Wenn ich den Gehweg anschaue, dürfte zu 99,9 Prozent klar sein, dass dort die Voraussetzungen für die Anordnung einer RWBP nicht gegeben sind.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Interessant ist ja auch, dass die Straße wohl vor nicht allzu langer Zeit umgebaut wurde. Und dann dieser Weg als bidirektionaler Rad- und Fußweg. Das ist ja zusätzlich noch ein Fall für das Steuerschwarzbuch bzw. den zuständigen Rechnungshof.

  • Bei Fratzenbuch krieg ich die Videos nicht angezeigt, beißt sich wohl mit Adblock und NoScript trotz Freigabe.
    Aber an der Datenschleuder bin ich eh nicht interessiert.
    Jedenfalls hätt ich nix bezahlt für so nen Kappes, wird Zeit, dass die mal auf den Boden der StVO heruntergezogen werden.

    Die beiden anderen Artikel gefallen mir in soweit gut, als dass da wohl 3 Führerscheine in akuter Gefahr sind.
    Im ersten Artikel sind 2 Deppen besoffen gefahren, auch noch mit nem Kleinkind im Fahrzeug. Frag mich nur, wie sich die Frau dazusetzen konnte, sollte es die Mutter des Kindes sein, gehört der auch der Kopf gewaschen.

    Und im letzten Artikel mit dem Schläger hat der wegen Tätlichkeit in Verbindung mit Führen eines KFZ hoffentlich ne entsprechende MPU zu bestehen, bevor er wieder fahren darf. Wenn denn die Führerscheinstelle informiert wird.

    Insgesam zeigt das Geschehen, dass die bestens ausgebildeten und geprüften Führer von KFZ auch durch die Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge mit amtlichen Nummernschildern nicht davon abzubringen sind, kräftig Mist zu bauen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • In Norderstedt gibt es jetzt auch 24 Lastenräder (2- und 3-rädrige) zum Ausleihen (beim dortigen Verleihsystem von nextbike).
    Finde ich gut, denn: Ein normales Fahrrad habe ich normalerweise, bringt mir nur selten etwas (für Besucher, wenn ich mit der Bahn unerwartet erst nach U-Bahnschluss ankomme, wenn ich zur Außenalster fahre und dann zurückjogge,...).

    In dem Beitrag wird auch erwähnt, dass mit der einen Variante Kinder (mit Gurt) transportiert werden können: "Die Zweirad-Version kann Lasten bis zu 80 Kilogramm bewegen, die Dreirad-Variante bis zu 100 Kilogramm. Alternativ können in der Box auch ein oder zwei Kinder sitzen. Damit ihnen nichts passiert, werden sie mit Sicherheitsgurten angeschnallt."

  • Den Besoffenen nicht zu verstehen ist sicher okay ... aber so wie ich den Artikel lese hat er die Seitenscheibe seines eigenen Fahrzeugs eingeschlagen, oder? Wird er dafür wegen Sachbeschädigung belangt? Das ist mir nur sehr bedingt nachvollziehbar ... Wenn ich meine Maus gegen die Wand werfe (meine Wand, meine Computer-Maus .. nicht dass da Fragen offen bleiben) dann ist das Sachbeschädigung?

  • bwahahaha.

    Das mit den "Untersuchungen zeigen, dass Autofahrer 90 Prozent der Informationen mit den Augen erfassen" könnte glatt eine Überschrift aus dem Postillion sein.

    Egal, viel interessanter: als die Warnwesten bei der Polizei eingeführt wurden, hieß es ja auf meine Nachfrage "wir tragen die freiwillig".
    Ob das hier dann auch kommt? :D
    Und: dürfen wir dann zukünftig nicht mehr nur vopn den Beamten hören "Sie tragen aber keinen Fahrradhelm!", sondern "Sie tragen aber keinen Tageslichtfarbe "gelb"en Fahrradhelm mit retroreflektierenden Aufklebern!"?

  • Die Begründung ist doch eh schon wieder für die Füße.
    Was unser Sehsinn erfasst, sind vor allem Kontraste. Wo alles hell ist und leuchtet, geht die Information unter. Sinnvoll ist ein Helm in Kontrastfarbe zur Kluft oder eine Kluft in Kontrastfarbe zum Bike.
    "Tageslichtfarben" sind also bei Tageslicht gar nicht besonders gut sichtbar, in einer sonst recht bunten innerstädtischen Umgebung unter Umständen sogar schlechter als einfaches Schwarz.
    In der Dunkelheit nutzt die schönste Farbe nicht, wenn sie wenig reflektiert. Da haben dann also retroreflektierende Elemente einen Sinn.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das eine Warnweste nichts bringt, weil Radler immer noch zu eng überholt werden - lange nachgewiesen.
    Das das Zeugs furchtbar aussieht - sehe ich sofort ein.
    Das eine Warnweste bei einer gemütlichen Radltour entlang des Main-Donau-Kanals bei 23°C, Sonnenschein und blauem Himmel völliger Unsinn ist - bin sofort dabei.

    Aber besser sichtbar wird man durch Neon. Ich mach immer keine Bilder und fahre nicht mit Kamera, aber in meiner Stadt sind noch keine Häuser, Bäume, Straßen, Werbetafeln in Neon-Gelb angestrichen. Jede einzelne Warnweste ist besser sichtbar als beliebig farbige andere Kleidung. Zumindest mit meinen Augen geht das gut.

    Hab gerade nach Beispielen gesucht - und selbst das ist schwer. Weil keiner Warnwesten trägt. Hier ist eines von der BR Radtour. Da sind sehr viele unterwegs, die Straßen sind so weit ich weiß abgesperrt - entsprechend wenige Westen. Aber halt Rucksacküberzieher, Helmmützchen, etc.

  • bwahahaha.

    Das mit den "Untersuchungen zeigen, dass Autofahrer 90 Prozent der Informationen mit den Augen erfassen" könnte glatt eine Überschrift aus dem Postillion sein.
    Egal, viel interessanter: als die Warnwesten bei der Polizei eingeführt wurden, hieß es ja auf meine Nachfrage "wir tragen die freiwillig".
    Ob das hier dann auch kommt? :D
    Und: dürfen wir dann zukünftig nicht mehr nur vopn den Beamten hören "Sie tragen aber keinen Fahrradhelm!", sondern "Sie tragen aber keinen Tageslichtfarbe "gelb"en Fahrradhelm mit retroreflektierenden Aufklebern!"?

    Bei Motorradpolizisten finde ich das sogar halbwegs sinnvoll (die fahren auch mal hohe Geschwindigkeiten, nicht nur im lichtdurchfluteten Innenstadtbereich, steigen z.B. zur Unfallaufnahme vom Fahrzeug ab....).
    Amüsiert hat mich hingegen die Warnweste bei der Reiterstaffel (durch Pferde doch sehr auffällig, langsames Tempo, nur im Innenstadtbereich, steigen wohl seltener ab):

    Und wieso sollte der hochgeschätzte Postillion so etwas banales wie die Tatsache dass 90% der (beim Autofahren relevanten) Informationen über den Sehsinn erfasst werden (die restlichen 10% dann wohl überwiegend Hörsinn ("Huuuuuuuuuup") und Lage/Beschleunigungssinn ("Ups, da war eine Wand, die hat mich gerade von 100 auf 0 in einer Sekunde negativ beschleunigt")?

  • Selbst Anwälte für Verkehrsrecht sind offenbar nicht in der Lage den §37 Abs. 6 richtig zu verstehen:


    Wo bitte steht da, das eine Benutzungspflicht Auswirkungen darauf hat, welcher Signalgeber zu beachten ist? Oder wo findet man den Unsinn mit den "aus der Drehung der Gläser?"

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Da sind sehr viele unterwegs, die Straßen sind so weit ich weiß abgesperrt - entsprechend wenige Westen. Aber halt Rucksacküberzieher, Helmmützchen, etc.

    Darf ich eine Lanze für die Rucksacküberzieher brechen? Wie viele dieser Wetterschutzdinger würdest Du kaufen? Zwei - einen schwarzen für abgesperrte Strecken und einen neonfarbenen für offene Straßen? Oder einen für alle Gelegenheiten, der dann praktischerweise neon ist?