• Wirkungsbereich der Hamburger Straßenverkehrsbehörden:

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    ich kann dieses elende Geheule und "ich ich ich" in der Twitterbubble echt nicht mehr ertragen.

    Alles ist immer und grundsätzlich unfassbar gefährlich, tödlich und man wird angeblich vorsätzlich überfahren. Es dreht sich stets um "Radfahrer-mimimi".

    das letzte mal, als ich da lang bin, hing da [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , angeordnet ist zHg50.

    Wenn also selbst die StVB im "Radfahrer weg von der Fahrbahn"-Hamburg dort eine Servicelösung hinklatscht, kann es mit der ach so furchtbaren Gefährdungsgefahr nicht weit her sein.

    Warum kann man nicht einfach sagen:

    "kann die Hinweistafel nicht so aufgestellt werden, dass der Rad- und Fußverkehr an dieser Stelle nicht behindert werden? Bei der momentan gewählten Aufstellart muss der Fuß- und Radverkehr zwingend über die Fahrbahn ausweichen."

    Und ehrlich: wer zu doof ist, mit dem Rad vom Gehweg auf die Fahrbahn zu wechseln und das nachrangig, der sollte dann irgendwann auch besser mal zu Hause bleiben.

    Und wer als KFZ-Führender nicht erkennt, dass da vorn ein Radfahrer oder Fußgänger gleich die Fahrbahn betreten wird - der sollte besser auch aufm Beifahrersitz platz nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (14. Februar 2022 um 00:32)

  • Für Fußgänger sehe ich das nicht ganz so unkritisch. Kann ja auch jemand mit Rollstuhl, Rollator oder einfach so wacklig unterwegs sein.

    Als Radler wiederum kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand freiwillig auf dem unebenen Plattenmist fährt.

  • Als Radler wiederum kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand freiwillig auf dem unebenen Plattenmist fährt.

    Der erste Satz des zitierten Tweets lautet: "Das ist ein Zweirichtungsradweg(!)".

    Nein, ist es mit Sicherheit nicht. Vielleicht ist es ein Gehweg, auf dem man erlaubt hat, in beiden Richtungen Fahrrad zu fahren. Aber es ist definitiv kein Zweirichtungsradweg und erst recht nicht mit Ausrufungszeichen. Offensichtlich gibt es Leute, denen dieser "Zweirichtungsradweg" sogar ein Ausrufezeichen wert ist.

    Für Fußgänger ist das Hindernis kacke, keine Frage und von Barrierefreiheit wollen wir erst gar nicht reden. Aber wenn Barrierefreiheit auch nur die geringste Rolle gespielt hätte, würde man da niemals das Radfahren erlauben, sondern OWis von Gehweg- und Geisterradlern ahnden. Ich verstehe nicht, warum man glaubt, man müsse ständig gefährliches Fehlverhalten legalisieren. Die Leute, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, fahren doch dort sowieso auf dem Gehweg. Dann soll es wenigstens deutlich sein, dass sie da nicht im Recht sind. Das würde nicht nur den Fußgängern helfen, sondern auch denen, die dort legal auf der Fahrbahn fahren.

  • Und ehrlich: wer zu doof ist, mit dem Rad vom Gehweg auf die Fahrbahn zu wechseln und das nachrangig, der sollte dann irgendwann auch besser mal zu Hause bleiben.

    Und nur weil man das mit Aufwand umfahren kann, soll man sich nicht beklagen?

    Natürlich ist jeder Radfahrer in der Lage, das zu umfahren. Und die meisten Fußgänger können sich auch daran vorbeiquetschen, ohne überfahren zu werden.

    Darum geht es aber nicht. Es geht um die Selbstverständlichkeit, mit der sowas Radfahrern und Fußgängern in den Weg gestellt wird. Das nervt.

    In dieser Situation hätte man das Schild auch mit geringem Aufwand in 2,50 m Höhe an die Laterne hängen können. Aber dieses kleine bisschen Mehraufwand ist wohl bereits zu viel verlangt. Und das wird beklagt.

    Edit:

    Die Wege sind zu allem Überfluss auch noch inkonsistent beschildert.

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    Hier sieht man das linksseitige [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Für einmündende Radfahrer steht da aber [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1000-30] . Auf folgendem Bild noch besser zu sehen:

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    Diese Radfahrer fahren also notgedrungen auf den vermeintlichen linksseitigen Radweg und stehen direkt vor [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] .

    Und an der Kreuzung vorher ist es beschildert als [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31]

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    Auf diesem Abschnitt fahren also drei verschiedene Arten von Radfahrern:

    Wer in Gegenrichtung des Fotos kommt, hat eine linksseitige B-Pficht des gemeinsamen Geh- und Radwegs.

    Wer in Richtung des Fotos fährt, fährt dort hingegen freiwillig. Wer an der nächsten Kreuzung in die gleiche Richtung abbiegt, befährt einen b-pflichtigen getrennten Geh- und Radweg.

    Das ist genauso ein Stinkefinger an die Radfahrer wie das Schild, um das es hier eigentlich geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (14. Februar 2022 um 09:47)

  • Das querstehende Schild hat doch gar keine Geltungskraft, weil es längs zur Fahrtrichtung steht. So werden ja auch bei Baustellen Schilder temporär ungültig gemacht, ich vermute mal, das wurde da einfach vergessen.

    Das Schild auf dem letzten Bild steht ebenfalls quer, bzw. bezieht sich auf den kurzen Weg dahinter, nicht den Gehweg vorne und ist damit sowieso nicht straßenbegleitend, da im rechten Winkel von der Straße wegführend.

    Zusammen mit dem viel zu schmalen Gehweg ist natürlich schon die Anordnung von [Zusatzzeichen 1022-10] mehr als fragwürdig, aber Radfahrer betrifft das so gesehen nicht.

  • Gibt es eigentlich eine seriöse Quelle, die diese Ausrede mit dem der Ungültigkeit eines parallel zur Fahrrichtung stehenden Schild bestätigt, außer dem einen Satz in VwV?

    Bei uns in Bruck ist das normal, vor allem an T-Kreuzungen. [Zeichen 240] Schild steht parallel zur Fahrtrichtung, wenn zweiseitig befahrbar mit [Zusatzzeichen 1000-30] drunter.

  • Das querstehende Schild hat doch gar keine Geltungskraft, weil es längs zur Fahrtrichtung steht.

    Diese Kombi gibt es mWn häufig, um an T-Kreuzungen auf die B-pflicht hinzuweisen.

    Das Schild auf dem letzten Bild steht ebenfalls quer, bzw. bezieht sich auf den kurzen Weg dahinter,

    Ich habe es mir aus verschiedenen Perspektiven angeschaut (auch von der Rückseite). Ich finde nicht, dass es diesen Stummelweg kennzeichnet. 100% sicher bin ich aber nicht.

  • Gibt es eigentlich eine seriöse Quelle, die diese Ausrede mit dem der Ungültigkeit eines parallel zur Fahrrichtung stehenden Schild bestätigt, außer dem einen Satz in VwV?

    Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

    Falls man sich die Frage stellen kann, für welche Richtung das Schild nun gilt, ist es nicht hinreichend.

    Disclaima: Das gilt nur, wenn A gilt und B nicht zusammen mit C auftritt.

  • Hier sieht man das linksseitige [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Für einmündende Radfahrer steht da aber [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1000-30]

    Diesen Zustand gibt es auch bei uns. Da müsste ich eigentlich [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1000-30] stattdessen vorschlagen. Zumal es sich dort um den Radweg handelt, der von der Polizei an erster Stelle genannt wird, wenn es um gefährliche Radwege in Jena geht.

  • Diesen Zustand gibt es auch bei uns.

    Genau so. Das Schild ist verständlich, aber gilts?

    Lustig fand ich das da:



    Auf meinen Hinweis an die Gemeinde, dass da wohl jemand eine Garage auf den Radweg gestellt hat, haben sie es abmontiert ;)

    Soweit ich das beobachten konnte, ist es nicht wieder da.

  • Also wenn auf dem Schild der Mensch oben und das Fahrrad unten stehen würde, hätte ich ja gesagt: "Wenn Sie ein Rad an die Wand lehnen und sich draufstellen, können Sie sich an der Dachkante hochziehen und auf das Grundstück gelangen" ... :D

  • Auf meinen Hinweis an die Gemeinde, dass da wohl jemand eine Garage auf den Radweg gestellt hat, haben sie es abmontiert ;)

    Soweit ich das beobachten konnte, ist es nicht wieder da.

    Auf der Wikipedia Bildtafel Verkehrszeichen 1971 bis 1992 ist das Verkehrszeichen "Gemeinsamer Radweg und Fußweg" mit dem Fahrrad oben noch enthalten. Danach nicht mehr. Das Mindestalter für das Verkehrszeichen auf dem Foto ist also 31 Jahre!

    Demnach ist das Schild auf dem Foto also möglicherweise tatsächlich älter als die Garage! Denn die sieht neueren Datums aus.

  • Da haben Sie recht, das SChild steht sogar ziemlich sicher länger als die Garage.

    Wobei man beim LK-FFB durchaus davon ausgehen kann, dass die mal in den 80ern eine Großbestellung an VZ240 getätigt haben und das Lager immer noch gut bestückt war bnis in die 2000er, obwohl die Dinger überall stehen, ob sinnvoll oder nicht.

  • Genau so. Das Schild ist verständlich, aber gilts?

    Lustig fand ich das da:

    Auf meinen Hinweis an die Gemeinde, dass da wohl jemand eine Garage auf den Radweg gestellt hat, haben sie es abmontiert ;)

    Soweit ich das beobachten konnte, ist es nicht wieder da.

    Aber wer hat den Spiegel dahin geschraubt? Wem hilft der eigentlich?

  • Lieblingsstraße in Lieblingsdorf.

    Lieblings-Pfarrdorf, wenn schon :) Also ist der Spiegel für den werten Verkehr, der aus der gegenüber liegenden Einmündung in die Roggensteiner abbiegen möchte. Der Radler dagegen darf gern über die Motorhaube derjenigen fliegen, die aus der Grundstückszufahrt ein- und ausfahren. War klar :rolleyes: