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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 1. Juli 2021 um 11:34
    • #2.421
    Zitat von Yeti

    Trotzdem ist das ein schmaler Grat: Einerseits muss man Kindern beibringen, vorsichtig zu sein und mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Andererseits darf man auch nicht so weit gehen, dass bei den Kindern ankommt, dass auf den Straßen ausschließlich das Recht des Stärkeren gilt, dem sie sich entgegen aller geltenden Verkehrsregeln zu beugen haben.

    Jo. Das wiederholte Eintrichtern von "vorsicht! Rücksicht! stehen bleiben!" führt dann zu so irren Situationen, dass selbst in einer T20-Zone der Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr durch Kinder/Jugendliche nicht wahrgenommen wird. Weil "man könnte ja überrollt werden"...

  • Yeti
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    • 1. Juli 2021 um 12:01
    • #2.422
    Zitat von Ullie

    Auf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.

    Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?

    Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?

    Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?

    Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?

    Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?

    (Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)

    Alles anzeigen

    Er dürfte auf der rechten Seite der Marienstraße (im Bild von links) dorthin fahren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück. An der Stelle darf er aber nicht fahrend über die Kreuzung, weil er dabei auf der linken Seite fährt. Er müsste also weiter über die Stadtstraße fahren und hinter der Kreuzung die Marienstraße überqueren oder er steigt hier ab und schiebt.

    Wenn er sich entscheidet, dort auf der linken Seite zu queren, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel für den Fahrverkehr aus Richtung der Stadtstraße rot zeigt. Da er da nicht fahren darf, muss die Verkehrsbehörde ihm da auch kein eigenes Lichtsignal hinbauen. Sollte es an der Stelle häufiger vorkommen, dass Radfahrer dort einen U-Turn machen (weil z.B. 25m weiter links eine wichtige Fahrradroute auf die Marienstraße trifft), würde ich dort aber dennoch eine kombinierte Streuscheibe einbauen oder eine eigene Fahrradampel hinstellen. Außerdem würde ich dann die Radwegfurt breiter machen und mit Richtungspfeilen kennzeichnen.

  • Epaminaidos
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    • 1. Juli 2021 um 12:05
    • #2.423
    Zitat von DMHH

    Das wiederholte Eintrichtern von "vorsicht! Rücksicht! stehen bleiben!" führt dann zu so irren Situationen, dass selbst in einer T20-Zone der Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr durch Kinder/Jugendliche nicht wahrgenommen wird.

    Also habe ich meinen Kindern klargemacht, dass sie bitte vorsichtig sind und lieber einmal zu viel warten als einmal zu wenig. Ist mir auf alle Fälle lieber als eins meiner Kinder beerdigen zu müssen. Sicherheit geht einfach vor. Auch wenn das im Ergebnis manchmal blöd ist.

    Die meisten Autofahrer sind zum Glück rücksichtsvoll und warten hartnäckig, bis sich das Kind von der Ungefährlichkeit der Situation überzeugt hat.

  • Silence
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    • 1. Juli 2021 um 13:47
    • #2.424
    Zitat von Yeti

    Er dürfte auf der rechten Seite der Marienstraße (im Bild von links) dorthin fahren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück. An der Stelle darf er aber nicht fahrend über die Kreuzung, weil er dabei auf der linken Seite fährt.

    Das kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen. Auf der linken Seite von was?

  • Yeti
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    • 1. Juli 2021 um 15:44
    • #2.425
    Zitat von Silence

    Auf der linken Seite von was?

    Auf der linken Seite der Kreuzung. Ich gehe davon aus, dass die Furten in Richtung der Radwege zu benutzen sind.

  • Silence
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    • 1. Juli 2021 um 16:43
    • #2.426

    Wenn er weiter der Marienstraße folgen will, sollte er der Radverkehrsführung folgen, um hinter der Kreuzung über diese diagonale Furt auf den linksseitigen Radweg zu kreuzen. *

    Wenn er aber nur kreuzen möchte, um dann auf der Marienstraße zurückzufahren, spricht doch nichts dagegen, das vor der Kreuzung zu tun. Auch ohne abzusteigen.


    * Was ist das denn überhaupt für ein Blödsinn hinter der Kreuzung? Du fährst diagonal links rüber. Da steht dann ein [Zeichen 237]. Soll da der Gehweg enden? In der Gegenrichtung steht [Zeichen 241-30] [Zusatzzeichen 1000-31]. Und 20 Meter weiter an der nächsten Einmüdung dann [Zeichen 254] . Wollen die einen in den Sonnenweg nötigen?

  • Yeti
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    • 1. Juli 2021 um 17:08
    • #2.427

    Habe es mir gerade erst genauer angeschaut. In der Stadtstraße gibt es keine "Radwege". Das [Zeichen 237] auf der linken Seite hinter der diagonalen Furt soll wohl ermöglichen, die 20m bis zum Sonnenweg zu fahren und dort abzubiegen. Wer weiter entlang der Marienstraße Richtung Westen fahren will, muss natürlich rechts bleiben.

    Gleichzeitig links [Zeichen 237] und rechts [Zeichen 241-30] geht natürlich nicht, aber links [Zusatzzeichen 1022-10] und rechts [Zeichen 241-30] geht auch nicht. Wenn man auf dem kurzen Abschnitt auf der linken Seite bis zum Sonnenweg das Radfahren erlauben will, dann dürfte das [Zeichen 241-30] auf der rechten Seite erst wieder gegenüber vom Sonnenweg stehen und bis dahin könnte links ein [Zusatzzeichen 1022-10] stehen. Oder man baut das ganze blaue Blech komplett ab.

    Wer aus der Marienstraße kommt und auf der anderen Seite wieder zurück fahren möchte, muss über die diagonale Furt hinter der Stadtstraße queren. Macht natürlich niemand, aber es wurde ja danach gefragt, was erlaubt ist.

    https://goo.gl/maps/HMXjLjzkLM8NoPA37

  • Silence
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    • 1. Juli 2021 um 17:22
    • #2.428
    Zitat von Yeti

    Wer aus der Marienstraße kommt und auf der anderen Seite wieder zurück fahren möchte, muss über die diagonale Furt hinter der Stadtstraße queren. Macht natürlich niemand, aber es wurde ja danach gefragt, was erlaubt ist.

    Ja, aber was verbietet mir denn, vor der Kreuzung zu queren?

  • Yeti
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    • 1. Juli 2021 um 19:23
    • #2.429

    Wie bereits geschrieben: Das Rechtsfahrgebot.

  • Silence
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    • 1. Juli 2021 um 20:22
    • #2.430

    Du fährst aber nicht links auf der Stadtstraße und du biegst nicht links auf der Stadtstraße ab. Du erreichst die Stadtstraße nie.

  • Ullie
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    • 2. Juli 2021 um 07:20
    • #2.431

    Nach meiner Beobachtung kommt es häufig vor, dass jemand auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Marienstraße stadteinwärts fährt und dann in den Sonnenweg einbiegen will.

    Grün eingezeichnet ist die ordnungsgemäße Variante, nämlich zuerst die Stadtstraße im Einmündungsbereich queren und dann auf das Grün warten für den Verkehr, der aus der Stadtstraße kommt.

    Allerdings kann es vorkommen, dass die Fußgängerampel für die Querung der Marienstraße vor der Einmündung der Stadtstraße Grün zeigt, und dann nutzen viele Radfahrer diesen Überweg. Diese Variante ist orange eingezeichnet.

    Wenn du dabei das Rad schiebst und dann auch noch ein kleines Stück auf der Marienstraße Richtung Sonnenweg schiebst, dann kommst du zu der Stelle, an der der Radweg an der Marienstraße ein kurzes Stück für beide Richtungen frei gegeben ist.

    Im Bild blaue Doppelpfeile.

    Ab da können die Radfahrer*innen, die den orange eingezeichneten Weg benutzen wieder aufsteigen und alles ist gut.

    Viele Radfahrer*innen benutzen den orange eingezeichneten Weg ohne abzusteigen, vermutlich vor allem deshalb, weil das eine der vielen Situationen ist, in denen ordnungsgemäßes Fahrradfahren recht kompliziert ist.

    Die Marienstraße ist in diesem Bereich so breit (4-5 Fahrspuren) und hat sogar noch eine kleine Mittelinsel beim Fußgängerüberweg, so dass es absolut gerechtfertigt wäre, auf beiden Seiten den Radweg als benutzungspflichtigen Radweg in beide Richtungen auszuschildern. Dann müsste allerdings der Radweg verbreitert werden und der Platz fehlte dem Fußverkehr.

    Das kurze Stück Zweirichtungsradweg an der Einmündung Sonnenweg stellt kein Verstoß gegen das Gebot dar, dass nicht auf beiden Seiten einer Straße ein Zweirichtungsradweg eingerichtet sein darf. Oder auf einer Seite ein Einrichtungsradweg und auf der anderen Seite ein Zweirichtungsradweg. An einer sehr breiten Straße darf das sein.

  • Silence
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    • 2. Juli 2021 um 09:02
    • #2.432

    Da verhält der orangene sich natürlich falsch, gegen queren und wenden spricht mMn allerdings nichts.

    Hier mal eine "lustige" Stelle, an der es eine Kombischeibe für Fußgänger/Radfahrer gibt. Ich habe zumindest gelacht, weil es selten dämlich ist.

    Der geneigte Radfahrer bewegt sich auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn, welcher dann schön rot markiert auf's Hochbord geführt wird.

    An der direkt folgenden Einmündung steht er dann an der Ampel mit Kombischeibe und separaten Furten.

    Sobald er die Fahrbahn überquert hat, steht er allerdings... auf dem Gehweg, auf dem zwar Längsparken erlaubt ist, aber nicht Radfahren :rolleyes:.

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    • 2. Juli 2021 um 09:31
    • #2.433

    Das ist völlig normal und findet man überall in diesem Land. Weil Straßenplaner und Leute, die so etwas entscheiden, maximal Auchradfahrer sind.

    Allermeistens nicht mal das.

  • KAcyc
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    • 3. Juli 2021 um 17:26
    • #2.434

    Perfekte Ironie wäre die Aufschrift "VZ 250".

  • Fahrbahnradler
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    • 3. Juli 2021 um 21:43
    • #2.435

    Ich hätte nicht vor, durch den Baum hindurchzufahren. :D

  • Epaminaidos
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    • 4. Juli 2021 um 09:19
    • #2.436

    Auf meiner Fahrt in den Urlaub in Österreich (leider ohne Foto):

    [Zeichen 101]

    Diskobesucher

  • Malte
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    • 6. Juli 2021 um 00:37
    • #2.437

    Falsch ist es ja nicht, aber manchmal wundere ich mich ja schon:

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  • Ullie
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    • 6. Juli 2021 um 09:55
    • #2.438
    Zitat von Epaminaidos

    Auf meiner Fahrt in den Urlaub in Österreich (leider ohne Foto):

    [Zeichen 101]

    Diskobesucher

    Das Schild stand nicht zufällig in der Nähe der italienischen Grenze, im Pustertal? Ein Teil des Pustertals gehört zu Österreich, der größere Teil zu Südtirol, also zu Italien. Dort ereignete sich Anfang Januar 2020 ein schlimmer Unfall:

    "Ein betrunkener Südtiroler aus dem Pustertal raste in eine 17-köpfige Studentengruppe aus Deutschland. Sieben Menschen starben, zehn wurden zum Teil schwer verletzt. (...) Indes berichten auch mehrere Augenzeugen gegenüber dem Focus von den tragischen Szenen, die sich in der Nacht zum Sonntag (5. Januar 2020) im Ort Luttach ereignet haben. So erklärt der Fahrer des Busses, der die Reisegruppe nach einem Disco-Besuch zurück zu ihren Unterkünften und der Unfallstelle gebracht habe, er habe den Unfallverursacher noch mit Lichtzeichen warnen wollen: „Er hat es nicht bemerkt. Ich habe dann im Rückspiegel gesehen, wie die Menschen umhergeflogen sind. Ich bin sofort umgedreht, habe meinen Erste-Hilfe-Koffer geschnappt und bin hingelaufen. Es war schrecklich. Es sah aus, wie als wenn eine Bombe in einen Markt eingeschlagen hätte. Die Menschen wurden weit herumgeschleudert. Ich war völlig schockiert, habe irgendwie versucht zu helfen, überall waren Schreie und Stöhnen. Und dann waren auch schon die ersten Helfer vor Ort“, wird der Busfahrer zitiert." Allerdings ereignete sich dieser Unfall vor dem Hotel, in dem die Disco-Besucher ihren Urlaub verbrachten, nicht vor der Disco selbst. Der Unfall ereignete sich Anfang Januar 2020.

    https://www.merkur.de/welt/suedtirol…r-13419368.html

  • Christian F
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    • 10. Juli 2021 um 15:49
    • #2.439

    und jetzt?

    Spoiler anzeigen

    Gemeint ist dass Radfahrer auf dieser schönen Brücke den Fußweg benutzen dürfen.

  • Pepschmier
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    • 10. Juli 2021 um 16:35
    • #2.440
    Zitat von Christian F

    und jetzt?

    Spoiler anzeigen

    Gemeint ist dass Radfahrer auf dieser schönen Brücke den Fußweg benutzen dürfen.

    Und die zwei Hirschen aufm Foto? MITTEN AUF DER STRASSE... ^^

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