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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Malte
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    • 9. Februar 2019 um 13:50
    • #1.501

    Straßenverkehrsbehörden könnten sich auch gerne mal an die Verkehrsregeln halten:

  • Yeti
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    • 9. Februar 2019 um 13:58
    • #1.502

    Einfahrt verboten nur für Radfahrer, alle anderen dürfen reinfahren. Warum nicht auch mal so rum?

    (wo ist hier der Kopf-gegen-die-Mauer Smiley?)

  • Yeti
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    • 9. Februar 2019 um 14:02
    • #1.503

    nicht wirklich lustig, aber eine originelle Neuschöpfung: Einfach die Schablone vom Z240 nehmen und schon hat man ein Verbot für Fußgänger und Radfahrer, die wegen des Z250 darüber sowieso nicht fahren dürften.

    Vielleicht zeigt das untere Zeichen auch ein Verbot für Fahrradakrobaten, die zu zweit auf einem Fahrrad balancieren.

    Bilder

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    • 9. Februar 2019 um 16:33
    • #1.504

    Kombinationen im Stile des [Zeichen 260] sind meines Wissens nach ja grundsätzlich zulässig. Allerdings hätte man hier oben das [Zeichen 259] verwenden müssen. Andererseits isses ja auch widersprüchlich, dass man auf den blauen Schildern immer 'ne Mutter mit Kind hat, um Fußgänger darzustellen. Die Dopplung mit dem [Zeichen 250] seh ich da unproblematisch; es wären so oder so zwei Schilder nötig. ;)

    Auf der Webseite zum VzKat heißt es ja:

    Zitat

    1) Die Sinnbilder in den Zeichen 251 bis 255 sowie 259 können auch doppelt nach dem Vorbild von Zeichen 260 angeordnet werden.

    Demnach wäre z. B. die Kombination aus Mofa- und Radverbot an der B 270 bei Kaiserslautern eigentlich ja nicht zulässig?

  • Yeti
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    • 9. Februar 2019 um 17:29
    • #1.505

    Es gibt [Zeichen 250] + [Zeichen 259], da muss man eigentlich kein neues Verkehrszeichen erfinden. Dürfte man dort eigentlich noch reiten? :)

  • Fahrbahnradler
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    • 9. Februar 2019 um 18:41
    • #1.506
    Zitat von Malte

    Straßenverkehrsbehörden könnten sich auch gerne mal an die Verkehrsregeln halten:

    Na hömma, die zwei Meter bis zur Bank wirst Du doch schieben können, oder? Denn für diesen Weg ist das Schild doch gedacht, oder? :D

  • Julius
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    • 9. Februar 2019 um 19:51
    • #1.507
    Zitat von Yeti

    Dürfte man dort eigentlich noch reiten? :)

    Ja. :whistling:

  • Malte
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    • 10. Februar 2019 um 12:15
    • #1.508
    Zitat von Pirminator

    Kombinationen im Stile des [Zeichen 260] sind meines Wissens nach ja grundsätzlich zulässig.

    Ich finde tatsächlich gerade die Quelle nicht mehr, aber Zeichen 260 darf grundsätzlich auch andere Symbole enthalten. Man hätte aber tatsächlich den Fußgänger anstatt Frau und Kind nehmen müssen.

  • simon
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    • 10. Februar 2019 um 12:16
    • #1.509
    Zitat von Pirminator

    Auf der Webseite zum VzKat heißt es ja:

    Demnach wäre z. B. die Kombination aus Mofa- und Radverbot an der B 270 bei Kaiserslautern eigentlich ja nicht zulässig?

    Die Beschreibung auf der VzKat-Seite ist veraltet; Anlage 2 sagt:

    Zitat

    Für die Zeichen 250 bis 259 gilt:

    1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden.

    2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein.

    Damit wird das Schild wohl zulässig sein.

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 10. Februar 2019 um 12:30
    • #1.510

    simon - Danke, den Inhalt der lfd. Nr. 26 hatte ich bislang wohl immer übersehen. ;)

  • Malte
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    • 10. Februar 2019 um 18:49
    • #1.511

    Benutzungspflichtiger Imbiss am Hamburger Rödingsmarkt. Ob ich die Rechnung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde schicken kann?

  • DMHH
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    • 10. Februar 2019 um 20:52
    • #1.512

    hattest du das nicht schonmal an PK14 geleitet?

  • Malte
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    • 11. Februar 2019 um 06:20
    • #1.513
    Zitat von DMHH

    hattest du das nicht schonmal an PK14 geleitet?

    Du hast recht — ich bin gestern Abend noch mal über das Foto gestolpert und fand das irgendwie total witzig :(

  • DMHH
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    • 11. Februar 2019 um 09:15
    • #1.514

    :D
    achso. wunderte mich schon über Außengastronomie im Februar :)

  • Alf
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    • 15. Februar 2019 um 09:33
    • #1.515

    Oberbayern, genauer: Radroute zwischen Eching am Ammersee und Kottgeisering:

    Dort geht es also mit dem Rad nach Fürstenfeldbruck und Kottgeisering. Das ist doch sehr schön!

    Doch biegt man in diesen Weg ein, so präsentiert sich nach wenigen Metern dies:

    "Jaja, dann wackle doch mit der Kamera nicht so, dann sieht man auch das Zusatzzeichen besser" mag man nun schimpfen.

    Na gut. Ich gehe mal näher 'ran:

    Äääähhh......?

  • Quiddje
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    • 15. Februar 2019 um 09:57
    • #1.516

    Ich glaube zu erkennen das dort:"Illegale Beschilderung! Bitte Ignorieren!" steht.

    :)

  • Ullie
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    • 15. Februar 2019 um 23:04
    • #1.517

    Nach links geht's zum Gehöft, nach rechts geht's auf den Acker. Ich würde nach links fahren, hoffen, dass mich kein scharfer Hofhund überfällt und sich wer findet, der sich in der Gegend auskennt. Und dabei wäre es mir ganz egal, was irgendwelche Schilder, Karten oder Navigationsgeräte vorgeben.

  • Malte
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    • 27. Februar 2019 um 05:53
    • #1.518

    Nur ein kleines Detail:

    Ist halt irgendwie Käse. Was soll ein Streckenverbot bedeuten, wenn man nach einem Meter nach links oder rechts abbiegt? Hier wollte man eigentlich[Zeichen 274.1]bewirken, aber dafür hätte das Schild ein bisschen mehr weiße Fläche und vier zusätzliche Buchstaben bekommen müssen.

  • Yeti
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    • 27. Februar 2019 um 09:53
    • #1.519

    Wollte man mit den Pfeilen noch einmal auf das allgemeine Rechtsfahrgebot hinweisen oder gibt es dort nur eine Geradeausspur in die gegenüberliegende Hecke?

  • Schlau Meier
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    • 27. Februar 2019 um 10:41
    • #1.520

    Rechtsfahrgebot wird allgemein überbewertet.

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