Lustige Schilder
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Einfahrt verboten nur für Radfahrer, alle anderen dürfen reinfahren. Warum nicht auch mal so rum?
(wo ist hier der Kopf-gegen-die-Mauer Smiley?)
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nicht wirklich lustig, aber eine originelle Neuschöpfung: Einfach die Schablone vom Z240 nehmen und schon hat man ein Verbot für Fußgänger und Radfahrer, die wegen des Z250 darüber sowieso nicht fahren dürften.
Vielleicht zeigt das untere Zeichen auch ein Verbot für Fahrradakrobaten, die zu zweit auf einem Fahrrad balancieren.
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Kombinationen im Stile des sind meines Wissens nach ja grundsätzlich zulässig. Allerdings hätte man hier oben das verwenden müssen. Andererseits isses ja auch widersprüchlich, dass man auf den blauen Schildern immer 'ne Mutter mit Kind hat, um Fußgänger darzustellen. Die Dopplung mit dem seh ich da unproblematisch; es wären so oder so zwei Schilder nötig.
Auf der Webseite zum VzKat heißt es ja:
Zitat1) Die Sinnbilder in den Zeichen 251 bis 255 sowie 259 können auch doppelt nach dem Vorbild von Zeichen 260 angeordnet werden.
Demnach wäre z. B. die Kombination aus Mofa- und Radverbot an der B 270 bei Kaiserslautern eigentlich ja nicht zulässig?
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Es gibt + , da muss man eigentlich kein neues Verkehrszeichen erfinden. Dürfte man dort eigentlich noch reiten?
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Na hömma, die zwei Meter bis zur Bank wirst Du doch schieben können, oder? Denn für diesen Weg ist das Schild doch gedacht, oder?
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Dürfte man dort eigentlich noch reiten?
Ja.
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Kombinationen im Stile des sind meines Wissens nach ja grundsätzlich zulässig.
Ich finde tatsächlich gerade die Quelle nicht mehr, aber Zeichen 260 darf grundsätzlich auch andere Symbole enthalten. Man hätte aber tatsächlich den Fußgänger anstatt Frau und Kind nehmen müssen.
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Auf der Webseite zum VzKat heißt es ja:
Demnach wäre z. B. die Kombination aus Mofa- und Radverbot an der B 270 bei Kaiserslautern eigentlich ja nicht zulässig?
Die Beschreibung auf der VzKat-Seite ist veraltet; Anlage 2 sagt:
ZitatDamit wird das Schild wohl zulässig sein.
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simon - Danke, den Inhalt der lfd. Nr. 26 hatte ich bislang wohl immer übersehen.
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hattest du das nicht schonmal an PK14 geleitet?
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hattest du das nicht schonmal an PK14 geleitet?
Du hast recht — ich bin gestern Abend noch mal über das Foto gestolpert und fand das irgendwie total witzig
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achso. wunderte mich schon über Außengastronomie im Februar -
Oberbayern, genauer: Radroute zwischen Eching am Ammersee und Kottgeisering:
Dort geht es also mit dem Rad nach Fürstenfeldbruck und Kottgeisering. Das ist doch sehr schön!
Doch biegt man in diesen Weg ein, so präsentiert sich nach wenigen Metern dies:
"Jaja, dann wackle doch mit der Kamera nicht so, dann sieht man auch das Zusatzzeichen besser" mag man nun schimpfen.
Na gut. Ich gehe mal näher 'ran:
Äääähhh......?
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Ich glaube zu erkennen das dort:"Illegale Beschilderung! Bitte Ignorieren!" steht.
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Nach links geht's zum Gehöft, nach rechts geht's auf den Acker. Ich würde nach links fahren, hoffen, dass mich kein scharfer Hofhund überfällt und sich wer findet, der sich in der Gegend auskennt. Und dabei wäre es mir ganz egal, was irgendwelche Schilder, Karten oder Navigationsgeräte vorgeben.
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Wollte man mit den Pfeilen noch einmal auf das allgemeine Rechtsfahrgebot hinweisen oder gibt es dort nur eine Geradeausspur in die gegenüberliegende Hecke?
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