Lustige Schilder
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Jeder mit allem, der Alleen mag ...

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Das sind zwar rechteckige Schilder, aber mit elliptischen Konstruktionen. Es fehlt "für Unbefugte".
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Irgendwo in RLP:
Was habe ich darunter zu verstehen?
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Dreist.
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Irgendwo in RLP:
Was habe ich darunter zu verstehen?
"Kann ich dazu mal die Anordnung bitte sehen"?

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müssten sie nicht den Besitzer des Fahrrades adressieren?

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müssten sie nicht den Besitzer des Fahrrades adressieren?

Müssten müssten Fahrradkette

WEGs sind fast wie Kleingartenvereine, glaub ich.
So wäre es natürlich korrekt gewesen 😉:
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Da mag aber jemand die neue deutsche Rechtschreibung nicht. Die sieht doch Kommasetzung beim "erw. Inf. mit zu" als fakultativ?

Außerdem ist das inhaltlich schon daneben. Entweder, ein Fahrrad nimmt auf dem Gehweg zu viel Platz ein - oder nicht. Die "Einnahme von Platz" ist doch nicht abhängig davon, ob es 10x am Tag für 2min bewegt wird, oder 1x im Quartal für 20min.

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Brr, wo ist das denn?
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Brr, wo ist das denn?
Gartenstadt Haan im Rheinland. https://www.google.com/maps/place/Haa…SoASAFQAw%3D%3D
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Der Radweg ist womöglich ein Relikt aus der Zeit vor der Möglichkeit der Freigabe von Einbahnstraßen, da diese ja nur auf der Fahrbahn gelten. Braucht man so nicht mehr, hat man dann gemerkt, kann man renaturieren, nur hat man das Freigabeschild vergessen ...
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Der Radweg ist womöglich ein Relikt aus der Zeit vor der Möglichkeit der Freigabe von Einbahnstraßen, da diese ja nur auf der Fahrbahn gelten. Braucht man so nicht mehr, hat man dann gemerkt, kann man renaturieren, nur hat man das Freigabeschild vergessen ...
Ich habe mal freundlich nachgefragt, und am Freitag kam diese Antwort rein:
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"Sehr geehrter Herr Geisterradler,vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Wenn die Fotos den aktuellen Sachstand zeigen, ist hier noch akuter Handlungsbedarf.
Der Radweg wird jährlich im Zuge der Haaner Kirmes mit den Blumenkübeln gesperrt, weil die Umleitungsstrecke der Kirmes eine Weiterfahrt für Radfahrende zu gefährlich machen würde. Leider wurden hier offensichtlich die im Zuge der Kirmes angeordneten Verkehrszeichen abgeräumt und der Radweg mit dem wieder sichtbaren, stationären Rad-Gehweg-Zeichen versehentlich freigegeben, bevor die Kübel an ihre eigentlichen Aufstellorte zurückgesetzt wurden.
Die auf Ihrem Screenshot aus 2022 gezeigte Beschilderung ist - im "Normalzustand" - soweit korrekt: Da die jeweils rechtsseitig aufgestellten Verkehrszeichen wirksam sind, ist die Nutzung des abgetrennten Radweges für Radfahrende geregelt, während die Fahrbahn für alle Fahrzeuge in Gegenrichtung gesperrt ist. Aktuell ist die Beschilderung selbstverständlich nicht korrekt.
Der Betriebshof der Stadt wird daher über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und um unverzügliche Herstellung einer sicheren Verkehrssituation gebeten.
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Wenn der Betriebshof jetzt auch noch genau so schnell reagiert, gibt es ein lustiges Schild weniger.

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Hier wieder ein typisches Beispiel aus Germering (neben München), wenn bauliche Gegebenheit und Beschilderung widersprüchlich sind:
Der Wirkbereich soll natürlich der Raum RECHTS von der Beschilderung sein, nicht etwas links die Fahrbahn, obwohl man das ja annehmen könnte. Masten gespart...
Was ist das Resultat?
- Fußgänger gehen weiterin auf den Betonplatten und Radfahrer fahren weiterhin auf dem Asphaltstreifen.
- Fahren Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit, egal wo? NEIN!
- Werden Fußgänger auf dem Asphaltstreifen weggeklingelt? JA!
- Werden Radfahrer, die auf den Betonplatten entlangfahren, von Fußgängern angepflaumt? JA!
- Ist angedacht, auf gesamter Breite einen einheitlichen Belag zu schaffen? NEIN!
- Macht also jeder, was er will? JA!
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- Ist angedacht, auf gesamter Breite einen einheitlichen Belag zu schaffen? NEIN!
Zumindest eine Maßnahme wäre ohne großen baulichen Aufwand und mit niedrigem finanziellen Aufwand umsetzbar:
Fahrradsymbole auf die Fahrbahn aufbringen!
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