• Lustig ist das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) in der nordöstlichen Schillerstraße eigentlich nicht. Viele hier meinen ja, ich ginge ganz allgemein mit den Behörden viel zu hart ins Gericht. Nein, tue ich nicht. Nachdem ich mit meiner Klage ja endlich den nötigen Anstoß geliefert hatte, in dieser Radfahrer hassenden Stadt um den Schillerplatz herum endlich die ersten Einbahnstraßen für Radfahrer zu öffnen, musste man sich überlegen, wie man mir dennoch eins auswischen kann. So hat man dann aus dem ebenfalls freigegebenen nordöstlichen Teil der Schillerstraße ein Linksabbiegeverbot angeordnet. Der folgende Clip belegt die Absurdität dieser Maßnahme. In Folge eines (mal wieder ignorierten) LTranspG-Antrages bekam ich hierauf eine Erläuterung, die ich wieder mal nur als Beleidigung meines Verstandes und Engagements auffassen kann.

    Dass die Stadt auch trotz ihrer teuren "Verkehrskonzepte" weiterhin nur Mist baut, wird hier einmal mehr belegt. Denn die Öffnung dieser Einbahnstraße ergibt durch das Linksabbiegeverbot faktisch keinerlei Sinn, weil sich somit die wichtige verkehrliche Alternative in Richtung Innenstadt einfach in Luft auflöst.

    Man lässt sich übrigens auch nicht davon beeindrucken, wenn man darauf hinweist, dass ihr Rad über die zu gefährliche Fahrbahn der Landauer Straße schiebende Radfahrer ja dann doch links abbiegen können.

    Ich könnte pausenlos heulen. Die machen das absichtlich; um mich in den Wahnsinn zu treiben. || Theoretisch könnte ich noch bis Oktober Anfechtungsklage erheben. Hab aber kein Geld mehr, welches ich in Neustadt verbrennen könnte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Pirminator (9. August 2024 um 00:29) aus folgendem Grund: Link korrigiert.

  • Um hierauf zurückzukommen. So haben sie oben an der K 8 den Feldweg zu ihrer erneut straßenrechtlich illegalen Geheim-Umleitung "freigegeben".

    20240807_k8.jpg

    Ich sehe in so einem Verhalten eine regelrechte kriminelle Energie. Das Schlimme daran ist, dass sich der LBM und das zuständige Ministerium trotz Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes bis heute weigern, festzustellen, dass in Rheinland-Pfalz gemäß LStrG kein öffentlicher Verkehr über Wirtschaftswege (nicht-öffentliche Straßen) geführt werden darf. Warum? Weil insb. der LBM selbst regelmäßig gegen diese Vorschriften verstößt.

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  • Warum muss man aus der Schillerstr. links abbiegen? Ich täte dann eher über die Simter Str. fahren und mich dort über das fehlende Linksabbiegen beschweren. Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...

  • Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen. Den Einwand mit der Simter Straße (eigentlich Bitscher Straße; ich nehme an, du meinst dieses Eck?) hatte ich schon 2018 ebenfalls in meinem Konzept gebracht. Wobei die Situation dort tatsächlich unübersichtlicherer ist als aus der Schillerstraße heraus.

    Links abgebogen wird dort natürlich trotzdem.

    Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...

    Haha, der war gut. Die Stadt Pirmasens würde derlei niemals auch nur in Erwägung ziehen. Würde ja Geld kosten.

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  • Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen.

    Da wäre das Dreieck östlich Schiller gemeint? Eben dafür wäre Simter Str. (und paar m Bitscher, aber ohne Simter geht's nicht!!1) ja kürzer ...

  • Das hier. Landauer, Lemberger Straße und Volksgartenstraße. Der darin gelegene Parkplatz wird auch "Weißer Bär" genannt.

    Wie gesagt, ich hatte das 2018 und nochmal Anfng 2020 in meinem Konzept gefordert bzw. vorgeschlagen.

    einbahn1.jpg

    Hat man über Jahre ignoriert. Im "Radverkehrskonzept" der "Profis" findet man dazu auch nix.

    Wenn diese Verwaltung schon aus der Schillerstraße raus das Linksabbiegen verbietet, kannste dir vorstellen, wie erfolgreich das Vorhaben bei der Bitscher Straße wäre. Und da kann von links aufgrund der Ampelschaltungen (blockweiser Verkehr) und von rechts wegen der (bei roter Ampel) oftmals bereits belegten Fahrstreifen das sichere Linksabbiegen in der Tat schwieriger sein als aus der Schillerstraße heraus.

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  • Eine Sensation ist aus Süddeutschland zu vermelden:

    Ein Bürger hat die Verwaltung auf eine fehlerhafte Beschilderung hingewiesen - und die Behörde hat den Fehler eingeräumt und ihn korrigiert! Ganz ohne Kosten für den Bürger!

    https://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktu…4E-33E222CE9548}

    Siebenjähriger entdeckt Fehler auf Verkehrsschild in Unterfranken
    Erst sind es noch 14 Kilometer nach Walldürn, dann plötzlich wieder 15 Kilometer: Da kann doch was nicht stimmen. Das dachte sich auch ein Schüler in…
    www.spiegel.de
  • Leider mehr traurig und nur ein bisschen lustig: Was verbirgt sich hinter dem hohen Wohnmobil-Fahrzeug, sodass man es nicht erkennen kann?

    Ein Vorfahrt-gewähren-Schild, das da steht, weil die Einbahnstraße für den Fahrradverkehr in die Gegenrichtung freigegeben ist und auf eine Kreuzung mündet, wo der Querverkehr aus beiden Richtungen Vorrang hat:

    Und da es eh schon keiner mehr rechtzeitig wahrnehmen kann, dachte man sich, dass es zum Aufhängen von Blumenampeln wenigstens einen anderen sinnvollen Zweck erfüllt.

  • Wenn man auf der Flensburger Straße nach Glücksburg reinfährt, darf man auf der Südseite auf einem nicht besonders fahrbahnbegleitenden Gehweg schleichradeln. Das sieht am Ortseingang so aus:

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    Später so:

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    Und an dieser Stelle kam uns erst ein neonlycra-Rentner mit Helm linksseitig entgegen, ehe dann von hinten ein helles Stimmchen ertönte: Kind mit zwei Erwachsenen hintendran. * Seufz *

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  • Ein Bürger hat die Verwaltung auf eine fehlerhafte Beschilderung hingewiesen - und die Behörde hat den Fehler eingeräumt und ihn korrigiert! Ganz ohne Kosten für den Bürger!

    Dazu fällt mir auch noch was ein.

    EOS_23-0775.jpg

    Im letzten September hatte die Stadt Pirmasens nach der Freigabe der OD Winzeln, welcher eine halbjährige, klar rechtswidrige Umleitung über Wirtschaftswege vorausging, von deren Nutzung man Radfahrer und Fußgänger obendrein ausgeschlossen hatte, die Bottenbacher Straße (die vor gut 30 Jahren mal als Landesstraße klassifiziert war) in die umliegenden Tempo-30-Zonen integriert.

    Woran sie wieder mal nicht gedacht hatte war, die Wegweisung des überörtlichen Verkehrs der VwV und StVO sowie dem LStrG entsprechend anzupassen. Obwohl ich die Verwaltung schon kurz nach der Freigabe darauf hingewiesen hatte, dass man auch den in Richtung Bottenbach und Bitche führenden Wegweiser an der nun abknickenden Vorfahrtstraße (die ich ebenfalls mehrere Jahre zuvor gefordert hatte) hätte austauschen müssen, hängt das Ding dort immer noch. Und führt (gelb unterlegt, also weiterhin eine Kreis- oder Landesstraße symbolisierend) den (zugegebenermaßen nicht übermäßig starken) Verkehr nun schon seit rund einem Jahr durch eine Gemeindestraße in einer Tempo-30-Zone.

    Bei der Beschilderung zur Freigabe des Beparkens von Teilen des neu gepflasterten Gehwegs hat sie nebenbei auch den gewohnten Mist gebaut.

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  • Radweg in beiden Richtungen benutzungspflichtig; natürlich ohne [Zusatzzeichen 1000-31]

    Du wirst hier in der Pfalz quasi nirgends ein beidseitig bebläutes Wegelchen finden, unter dem man dieses Zz angeordnet hätte. Geisterradeln ist hier so normal wie Gehwegradeln. Auch für die Behörden.

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  • In der Streuscheibe an der Furt: nur Männchen, keine Räder

    Das birgt immer das Potential für feindliches grün.

    Wer würde sich trauen als Radfahrer hier auf dem linken Radweg bei (Fahrbahn-)grün zu fahren?

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    Andere Richtung:

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