Der blaue Schilderwald hat eine Stimme: Der Radfaher entscheidet.
Das meine ich nicht ironisch, zu diesen Schluß bin ich nach 20 Jahren nachdenken gekommen. Nur mit dieser Ansicht bleibt, soweit ich das sehe, der Radfahrer gleichberechtigt als vollwertiger Verkehrsteilnehmer und ist alles tatsächliche und alles juristische nachvollziehbar und widerspruchsarm. Dank dieser Ansicht könnte das Forum sogleich geschlossen und durch eine statische Webseite allein dieses Statement enthaltend ersetzt werden, denn es gäbe nichts nennenswertes zu Behördenwillkür im weiten Sinne zu diskutieren. Zum Beispiel dieses,
dass die Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist
Das impliziert eine behördliche Entscheidung, die mal so oder so ausfallen kann. Sämtliche Urteile zur Widmung von Verkehrsflächen, jedenfalls welche ich las, sagen was anderes, und das aus gutem Grund. Hatte ich neulich erwähnt, aber das Weltbild muß bleiben.
Merksatz: Behauptungen von Behörden sind belanglos. Allein das tatsächliche Resultat zählt. Bis Donnerstag 100 mal abschreiben!
Na ja, es ist zu spät, der Radfahrer will unmündig am behördlichen Gängelband geführt werden.