• Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Ich lache mal herzlich. Hier finden keine statt. Nie. Nicht mal nach schweren Unfällen. Und wenn, dann nur Pseudo-Veranstaltungen. Bei meiner Verpflichtungsklage zwecks neuer fehlerfreier Ermessensausübung zur Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr hatte ich mich u. a. auch darauf berufen. Die Behörde konnte absolut nichts nachweisen, keine Dokumente zu regelmäßigen Verkehrsschauen und noch nicht einmal die Anordnungen für die Einbahnstraßenschilder selbst. Das VG Neustadt interessierte das alles nicht; man stellte hingegen sogar die Zulässigkeit meiner Klage in Abrede. Deutschland ist in Bezug zum Straßenverkehr (generell, nicht nur in Bezug zum Radverkehr) kein "Rechtsstaat". Noch nie gewesen. Das was in der StVO, den VwVen und den (kritisch zu sehenden) ERA steht, ist in der Praxis unverbindliches Gewäsch.

  • Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Das geht wegen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen nicht. Die blauen Schilder wird es bis in alle Ewigkeiten geben, da völkerrechtlich verankert.

  • Das geht wegen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen nicht. Die blauen Schilder wird es bis in alle Ewigkeiten geben, da völkerrechtlich verankert.

    Was genau ist denn in diesem Übereinkommen hinsichtlich VZ237 etc festgelegt? Womöglich nur, dass es sich um einen Sonderweg für den Radverkehr handelt? Oder steht da was zu Benutzungszwang drin?

    Davon abgesehen könnte man auch einfach den Vollzug aussetzen :)

  • Im Detail habe ich mich nie damit befasst. Runde blaue Schilder sind darin aber allgemein als Gebotszeichen festgelegt. Mit einem Fahrrad drauf ist das dann auch mehr oder weniger selbsterklärend. Die runde blaue Pest gibt es ja überall; auch im von mir regelmäßig befahren werdenden Frankreich. Wobei die wenigstens auch quadratische Schilder sowie sogenannte "Grünwege" haben.

    Aussetzung des Vollzugs hilft dir vielleicht Owi-rechtlich, aber nicht zivilrechtlich. Und genau dieses (sehr schnell sehr teuer werden könnende) Haftungsrisiko ist mein eigentlicher Antrieb, gegen blaue Schilder vorzugehen. Die 20 Euro Verwarnungsgeld habe ich bis heute noch kein einziges Mal zahlen müssen, nehme ich aber gerne in Kauf.

  • Natürlich geht es mir auch primär um das Haftungsrecht, man könnte die Aussetzung natürlich schon entsprechend gestalten, aber das müsste man vonseiten der Politik auch wollen… dann dürfen aber die zahlreichen Autofahrerstammtische dieser Nation Amok laufen.

    Darauf zu warten, dass die Schilder abgeschraubt werden, ist jedenfalls keine Lösung. Das funktioniert schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert faktisch nur dort, wo man das Verwaltungsgericht einschaltet, nur in seltenen Fällen tut sich davor etwas. Und nochmal 25 Jahre warten?

  • Womöglich nur, dass es sich um einen Sonderweg für den Radverkehr handelt? Oder steht da was zu Benutzungszwang drin?

    Vermutlich. Britische Blauschilder ziehen m.W.n. noch immer keine Benutzungspflicht nach sich. Vor Jaaaahren wollte das UK das mal ändern, ist aber gescheitert ...

  • Es führt vor allem zu der etwas absurden Situation, dass den großen Städten Kompromiss-Lösungen um die Ohren gehauen werden, während auf den Dörfern auch der größte Schwachsinn hängen bleibt, weil man die Schilder da im Zweifel eh ignoriert (sowohl in der einen wie auch in der anderen Richtung). Mal meine Hitliste der schärfsten Stilblüten hier aus dem Kreis (alle Straßen kommen mit Hängen und Würgen auf 1000 Kfz/Tag):

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    …ich hab noch nie eine Benutzungspflicht gesehen, die so konsequent ignoriert wird.

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    …immerhin wird an der Ecke kurz das "Mofa frei" unterbrochen :)

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    …wenn man schon meint, das Dorf ist zu klein, um dafür auf die Fahrbahn zu wechseln, dann doch bitte wenigstens ordentlich arbeiten. Übrigens so viel zur Verkehrsschau: Die fehlende Furt lässt sich mindestens bis 2018 zurückverfolgen – und auf Aufnahmen von vor 4 Tagen war's immer noch falsch.

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    "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

  • Muss bei diesem umgekehrten Zeichen 240 (Fahrrad oben, Fußgänger unten) eigentlich der Fußverkehr seine Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen? Immerhin sind hier Fußgänger klar untergeordnet und dürften den Radverkehr nicht behindern. Sagen wir Mindestgeschwindigkeit 15km/h?


    Lauf, Opi lauf!

    Sonst fahr ich dich übern Hauf.

    Ich fahr dir in die Hacken rein

    und hör dich dann vor Schmerzen schrein.

    Lauf, Opi lauf!

    Einmal editiert, zuletzt von krapotke (15. Juni 2024 um 16:02)

  • Nicht nur in Trier werden Fahrradstraßen zusätzlich geschützt, auch in Langenhagen bei Hannover, bekannt durch den Flughafen, wurden in einer Fahrradstraße Überholverbotsschilder aufgestellt:

    Geht sicher(er): Langenhagen Karl-Kellner-🚲-Straße: 🚲-Straße: Jetzt bald für Radfahrende ein gutes Stück sicherer! 1. "Anlieger frei", 2. "Zweirad-Überholverbot"
    Aktuelle Berichte dazu - im ECHO Langenhagen - in der HAZ Langenhagen - - - - - -  Unser Motto Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
    www.myheimat.de
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  • Darauf zu warten, dass die Schilder abgeschraubt werden, ist jedenfalls keine Lösung. Das funktioniert schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert faktisch nur dort, wo man das Verwaltungsgericht einschaltet, nur in seltenen Fällen tut sich davor etwas. Und nochmal 25 Jahre warten?

    Es gibt auch kreative Lösungen, wie in Fürstenfeldbruck. Man hebt die Benutzungspflicht zwar auf, vergisst dann aber das Abschrauben des Schilds und bei den Verkehrsschauen guckt man an den entsprechenden Stellen einfach nicht hin. Das erfordert zwar die Bildung einer kriminellen Vereinigung, weil da ja neben StVB auch Polizei involviert ist, aber hey, wenn die Sache auffliegt, ists allen wurscht. Eigentlich genial, ich sollte mal die Seite wechseln, irgendwie kommen mir die intelligenter vor.

  • Der erzählt dir gleich was, der Opi. So'n Hackelstecken ist schnell mal in die Speichen gesteckt.

  • Muss bei diesem umgekehrten Zeichen 240 (Fahrrad oben, Fußgänger unten) eigentlich der Fußverkehr seine Geschwingigkeit an den Radverkehr anpassen? Immerhin sind hier Fußgänger klar untergeordnet und dürften den Radverkehr nicht behindern. Sagen wir Mindestgescheindigkeit 15km/h?

    Das hieß damals übrigens noch 244, denn 1992 wurden unter anderem auch die Nummern geändert (und diese Version abgeschafft sowie die Pedale aus dem Sinnbild entfernt; siehe mein viertes Beispiel). Das und der Straßenname lassen zumindest erahnen, wo dieser Unfug her kommt – gut möglich, dass das vor der letzten Eiszeit mal Teil der B4 war. Und in der Bebauung damals noch außerorts, darum "Radfahrer gehen vor"…?

  • "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

    Ich stell mir mal vor, was im Kopf eines Radverkehrsfreundes vorgeht:

    "So, und jetzt sag ich DIR mal was: 1000 KfZ/Tag sind nach aktueller Lesart 100KfZ/Stunde. HUNDERT! Alle 36 Sekunden kommt da ein Auto, entweder von vorn oder von hinten. Da bist du nach 10 Minuten mit Sicherheit tot."

  • Ich sehe das Problem weniger in der Menge als in der Geschwindigkeit – meinen letzten "viel zu eng" hatte ich zum 1. Mai zwischen Ellringen und Köstorf. Da meldet der Kreis beeindruckende 362 Kfz/Tag:

    Mapillary

    …da so irgendwo. Keine Ahnung, ob der meinte, die 70 gelten pro Reifen und für den Schotterstreifen war ihm wohl der Lack seines schwarzen Alfa Romeo Giulia zu gut…

    Das Ding in Vastorf (mit dem Altenheim) ist Gemeindestraße, daher hab ich da keine Verkehrsmengen. Aber das dürfte mit ziemlichem Abstand die absurdeste Benutzungspflicht hier im Kreis sein – ja, noch WEIT vor der 30-Zone…

  • Darauf zu warten, dass die Schilder abgeschraubt werden, ist jedenfalls keine Lösung. Das funktioniert schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert faktisch nur dort, wo man das Verwaltungsgericht einschaltet, nur in seltenen Fällen tut sich davor etwas. Und nochmal 25 Jahre warten?

    Das Problem wurde halt in Gestalt der blauen Schilder institutionalisiert. Ich bin auch derart desillusioniert, dass ich mir außer dem Sisyphoskampf keine tragfähige Lösung mehr vorstellen kann; vor allem auch wegen den Messern im Rücken von Seiten des "ADFC" oder diesen für Umweltpolitik missbrauchten "Radentscheide". Also was tun? Ignorieren - und hoffen, dass man einigermaßen in Ruhe gelassen wird. So bin ich eigentlich vor allem auch in meinen 20ern unterwegs gewesen. Erst mit dem Älterwerden wollte ich mich damit auch nicht mehr abfinden. Weil es halt einfach falsch ist.

    Ich persönlich träume ja davon, dass es (irgendwann einmal) über die strafrechtliche Schiene in Bezug zur Amtshaftung funktionieren könnte; also dass einzelne Beamte für Versäumnisse und Pflichtverletzungen, die zu schweren bis tödlichen Unfällen führen, auch mal in den Bau wandern. Und das bekannt wird, die faulen Säcke dann Angst bekommen und endlich ihre verdammte Arbeit machen. Aber in dieser Hinsicht funktioniert unser "Rechtsstaat" natürlich noch weniger wie auf der verwaltungsrechtlichen Ebene.

  • Warum sollte das so sein? Im Normalfall muss der Radler ja auch kein Schritttempo fahren.

    Bei Vz 237 mit Zusatz "Fußgänger frei" könnte ich die Interpretation ja verstehen. Habe ich tatsächlich mal gesehen, das war auf dem Werratal-Radweg.

  • Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher

    Ist das so?

    Ernstgemeinte Frage.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Warum sollte das so sein? Im Normalfall muss der Radler ja auch kein Schritttempo fahren.

    Bei Vz 237 mit Zusatz "Fußgänger frei" könnte ich die Interpretation ja verstehen. Habe ich tatsächlich mal gesehen, das war auf dem Werratal-Radweg.

    In einem Thread, der das Adjektiv "lustig" im Titel trägt, muss nicht jeder Post bierernst gemeint sein.