Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.
Ich lache mal herzlich. Hier finden keine statt. Nie. Nicht mal nach schweren Unfällen. Und wenn, dann nur Pseudo-Veranstaltungen. Bei meiner Verpflichtungsklage zwecks neuer fehlerfreier Ermessensausübung zur Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr hatte ich mich u. a. auch darauf berufen. Die Behörde konnte absolut nichts nachweisen, keine Dokumente zu regelmäßigen Verkehrsschauen und noch nicht einmal die Anordnungen für die Einbahnstraßenschilder selbst. Das VG Neustadt interessierte das alles nicht; man stellte hingegen sogar die Zulässigkeit meiner Klage in Abrede. Deutschland ist in Bezug zum Straßenverkehr (generell, nicht nur in Bezug zum Radverkehr) kein "Rechtsstaat". Noch nie gewesen. Das was in der StVO, den VwVen und den (kritisch zu sehenden) ERA steht, ist in der Praxis unverbindliches Gewäsch.