• eine Woche ist in der Verwaltung gornix.

    Zumal du ja zusätzliche Workload reinschaufelst ins System :S

    und dann haste auch noch 2 Stellen gleichzeitig angeschrieben. ^^

    dann fühlt sich niemand zuständig

    :saint: okok, alle Klischees bedient. Ich bin dann fertig.

  • So Verwaltungen können schon galoppieren, wenn sie wollen.

    Habe vor ein paar Tagen eine Email an die untere Naturschutzbehörde geschrieben und um Auskunft über mögliche Tätigkeiten in einem FFH-Gebiet gebeten.

    Weil auf dem TOP einer Gemeinderatssitzung genannt.

    Antwort habe ich natürlich noch nicht, aber keine 12h später haben mich zwei Politiker dieser Gemeinde einer Partei gefragt, dass sie angerufen wurden und gefragt, ob sie mich kennen. Und was ich schon wieder anstellen würde. Insofern gibts wohl Tätigkeit in Behörden, aber nicht immer sichtbar.

    Würde mich interessieren, ob sie die C-Partei auch gefragt haben, aber da sind meine Kontakte nicht so gut als das ich das Erfahren würde.

  • Sehr lustiges Schild in Fürstenfeldbruck, Ortsteil Aich. Dort betrifft es die Ortsdurchfahrt Richtung Westen. Diese Straße ist jedoch keine Vorfahrtstraße mit [Zeichen 306] , sondern mit [Zeichen 301] an jeder Einmündung. Naja, an fast jeder. Denn bei zwei Einmündungen, die ziemlich dicht beieinander liegen, hat man nur EIN [Zeichen 301] aufgestellt:

    Dies hatte ich bei Radar-Online auch schon gemeldet. Denn mit nur einem Schild gilt bei der zweiten Einmündung dann ja eigentlich rechts-vor-links. Auch diejenigen, die aus der ersten Einmündung heraus rechts auf die Hauptstraße einbiegen, müssen sogleich rechts-vor-links beachten.

    So, was machte die Gemeinde daraus?

    Hier noch die Details zur Örtlichkeit:

    Kann man mit Zusatzzeichen die Bedeutung eines Verkehrszeichens eigentlich derart verändern? Also, in diesem Fall sogar erheblich erweitern? Ein solches Schild bezieht sich ja immer nur auf die NÄCHSTE Kreuzung oder Einmündung. Das kann niemals an mehreren gelten. Sonst kann man ja gleich am Ortseingang hinzusetzen "8 Einmündungen".

    Ist diese Ergänzung nicht unwirksam? Die Straßenverkehrsbehörde kann sich doch nicht über die StVO stellen.

    Ein [Zeichen 306] würde an der Anzahl der Schilder übrigens ja auch nichts ändern, da auch dies bei jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden muss.

    Mir sind in der weiteren Umgebung noch zwei weitere derartige Situationen bekannt. Bei den beiden anderen Fällen (Jesenwang, Adelshofen) hat die StVB auch nach mehreren Jahren lieber erst gar nicht reagiert.

  • ich bin auch der Meinung, dass man mit einem ZZ, gerade auch in dieser Ausführung, nicht einfach eine Vorfahrtsregelung erweitern kann.

    Was hat eigentlich der aus 2 einmündende Verkehr für ein VZ? Hat der ein [Zeichen 205] ? Muss ja.

    also der Verkehr aus 2 muss anhalten. Der weiß nicht, welche Regelung auf der "Hauptstraße" gilt.

    Welche Konstellationen gibt es nun für den Verkehr auf der Hauptstraße?

    a) "ich hab Vorfahrt" = passt eigentlich. Wenns doch knallt, hat 2 wohl eher die Brille auf

    b) "hier gilt RvL, von 2 kommt einer. Oh, ich muss bremsen!" Rauscht von hinten jemand drauf: hm. Abstandsverstoß? Aber sonst? dann stehen eben beide. Der auf der Hauptstraße + der aus 2 und beide gucken sich an, warum der andere nicht fährt ;)

    hm.

    Ist nicht auch die Anzahl der Wiederholungen [Zeichen 301] begrenzt? :/

    Computer sagt: naaaay yes

    Zitat

    Das Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 zu verwenden. Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern.

    :whistling:

    vielleicht war das mit dem Weglassen von 301 an der Einmündung 2 auch Absicht, weil danach wieder die Zählung (nicht mehr als 3) wieder bei 1 anfängt? :S

    Das hat die aktuell zuständige Person bei der StVB aber nicht mehr aufm Schirm. oder so. ^^

  • Eventuell geht's auch nur um ein Verbot von Glasbehältnissen. Gibt es in Hamburg z.B. auf der Reeperbahn auch.

    Einem Artikel der Frankfurter Rundschau von 2009 zur Folge geht es tatsächlich darum, auf dem Bebelplatz in Kassel ein allzu zügelloses Feiern einzuschränken:

    "Wenn Betrunkene pöbelten, lärmten oder ihre Notdurft verrichteten und damit die Allgemeinheit gefährdeten, konnte das in Kassel zwar auch früher schon als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Doch dafür seien die städtischen Ordnungshüter meist zu spät gekommen, erklärt Pflüger. "Jetzt müssen wir nicht mehr warten, bis eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist." Wer künftig beim illegalen Saufen erwischt wird, soll weggeschickt werden - oder, als schärfere Sanktion, seinen Alkohol abgenommen bekommen.

    Bestärkt fühlen sich die Nordhessen in ihrem Vorgehen durch einschlägige Erfahrungen aus anderen Orten. Auch in Hessen: Marburg hatte Ende 2007 ein abendliches und nächtliches Trinkverbot für ein Quartier im Stadtzentrum verhängt, um Sauforgien von Jugendlichen zu unterbinden."

    FR vom 22.07.2009, aktualisiert: 27.01.2019

  • Soll wohl eine Radfahrerüberfahrt sein, die es aber in Deutschland (leider) nicht gibt.

    Insofern fehlt hier ein [Zeichen 205] !

    https://www.mapillary.com/app/?lat=47.83…073072457505643

    So, heute, also 19 Tage später, habe ich vom Radverkehrsbeauftragten eine Antwort bekommen. Er bedankt sich für den Hinweis und schreibt, dass ein [Zeichen 205] montiert werden soll. Angeblich war da bereits ein [Zeichen 205] oder es sollte eigentlich eins dagewesen sein , aber es ist aus welchen Gründen auch immer nicht mehr da, so sinngemäß zitiert er die zuständige Dame der Behörde.

    Nach Daten aus mapillary.com ist mindestens seit 31.12.2016 dort kein [Zeichen 205] .

    Na ja, nun hoffe ich, dass in ein paar Monaten 8o dort endlich der Verkehr mit [Zeichen 205] korrekt geregelt ist.

  • So, heute, also 19 Tage später, habe ich vom Radverkehrsbeauftragten eine Antwort bekommen. Er bedankt sich für den Hinweis und schreibt, dass ein [Zeichen 205] montiert werden soll. Angeblich war da bereits ein [Zeichen 205] oder es sollte eigentlich eins dagewesen sein , aber es ist aus welchen Gründen auch immer nicht mehr da, so sinngemäß zitiert er die zuständige Dame der Behörde.

    Nach Daten aus mapillary.com ist mindestens seit 31.12.2016 dort kein [Zeichen 205] .

    Na ja, nun hoffe ich, dass in ein paar Monaten 8o dort endlich der Verkehr mit [Zeichen 205] korrekt geregelt ist.

    Garantiert hängen sie dem Radverkehr jetzt ein kleines [Zeichen 205]vor die Nase

  • Nach Daten aus mapillary.com ist mindestens seit 31.12.2016 dort kein [Zeichen 205]

    Wurde bestimmt bei den regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen erkannt, aber Bauhof hat gepennt. oder so :rolleyes:

    Das bittere an diesen fehlenden Verkehrsschauen ist, dass die unmittelbar verantwortlichen Personen um den Missstand wissen. Alle.

  • Erst werden Fußgänger verboten. Dann doch wieder erlaubt.

    Das stellt meiner Meinung nach einer Diskriminierung mancher Menschen dar, da nicht alle in der Lage Lage ordnungsgemäß die Strecke zwischen dem [Zeichen 259] und [Zeichen 240] zu überspringen. ;)

    Oder meint das Zusatzzeichen unter dem [Zeichen 259] man soll über die Absperrung klettern? Damit ruft die Verwaltung ja offiziell dazu auf eine Ordnungswidrigkeit zu begehen! Außerdem würde auch dies manche Menschen diskriminieren. :S

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ein derartig gewaltiges Verkehrszeichen würde den Windschutzscheibenblick auf das Kampenwandmassiv (?) im Bildhintergrund stören.

    nicht ganz: Hochries, nicht Kampenwand, aber trotzdem lustiger, berechtigter Einwand :D

  • Vielleicht sogar so richtig, wie beim [Zeichen 220-20] wie ich gerade in der Suchmaschine gefunden habe, ist Zusatzeichen [Zusatzzeichen 1000-33] 1000-33 seit 2017 ungültig, sieht aber trotzdem falsch aus:

    Zur Erklärung, die Schilder stehen auf dem [Zeichen 240] zwischen Maisach und Fürstenfeldbruck, oben auf der Brücke ist die Umgehung.

    Warum nun unten auf dem Gehweg besondere Gefahr herrsct, wenn oben über die Brücke Radler fahren, mach ich auch immer wieder, erschließt sich mir tatsächlich nicht wirklich.