• Olching liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck und verfügt an seinen Ortsdurchfahrtstraßen über keinerlei Separierung, was mir eigentlich sehr gelegen kommt. Ist das Vorankommen direkt auf den Fahrbahnen einfach das schnellste und sicherste. Meistens jedenfalls.

    Damit zumindest sowas nicht noch einmal passiert, haben die Stadtväter ein neues Schild eingekauft:

    Leider ist dieses Schild jedoch viel zu klein und auch in einer viel zu geringen Stückzahl eingekauft worden. Schade!

    Alternativ könnte man sich in den zuständigen Amtsstuben ja mal einen Zettel gleicher Größe ausdrucken und an die Wand hängen:

    "kontrolliere Abstand!"

  • Dieses beschriebene Zusatzzeichen ist in Fürstenfeldbruck nun umgezogen. Und zwar diesmal an die nördliche Zufahrt der Rosenstraße. Das ganze sieht dann heute morgen genau sooo aus:

    Aha, da gibt es also eine Sackgasse und gleichzeitig eine Baustelle. Und auf welches VZ soll sich das altbekannte Riesen-Zusatzzeichen nun beziehen? Muss man mal beide Varianten im Kopf durchspielen...

    Aber da steht ja auch noch eine Absperrschranke, die ja bekanntermaßen die Einfahrt sowieso generell verbietet. Und da drunter sind auch keinerlei Ausnahmen genannt. Oder soll sich das Riesen-Zusatzzeichen etwa auf die Absperrschranke beziehen? Hängt aber nicht drunter!


    Tja, und an der Südzufahrt zur Rosenstraße sieht's so aus:

    Alles klar: Absperrschranke. Darf niemand mit Fahrzeugen rein. Dann hätte man sich aber auch das VZ "Sackgasse" sparen können.

    Gelten Absperrschranken eigentlich auch für den Fußverkehr? Die Anlage 4 StVO spricht hier lediglich von "befahren". Also dürfen Fußgänger wohl passieren. Und wie sperrt man Fußgänger dann wirksam aus? Nur mit [Zeichen 259] ?

    Und dass die Warnleuchten gelb sind und nicht wie gemäß RSA rot: Geschenkt! Denn es soll ja wohl die gesamte Fahrbahnbreite gesperrt gelten, oder etwas nicht?

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (8. Juni 2022 um 10:39)

  • Also mal angenommen, ich komme aus der Tarpenbekstraße und biege nach links ins Nedderfeld ab.

    Und mal angenommen, die Ampel ist kaputt ...

    Dann würde ich behaupten, dass der Radfahrstreifen nicht fahrbahnbegleitend ist, da er nicht an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt. Daher kann ich auch ganz beruhigt links von der breiten Linie fahren und habe Vorrang.

  • Freiwillig benutzbarer Weg ohne dass generell Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

    Vor kurzem hat das Verkehrsministerium klargestellt, dass sowas auch durch ein auf den Weg gemaltes Piktogramm angeordnet werden kann: Fußgänger, "waagerechter" Strich, Fahrrad.

  • Freiwillig benutzbarer Weg ohne dass generell Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

    Vor kurzem hat das Verkehrsministerium klargestellt, dass sowas auch durch ein auf den Weg gemaltes Piktogramm angeordnet werden kann: Fußgänger, "waagerechter" Strich, Fahrrad.

    In die andere Richtung ist [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] . Das ist kein Sonderweg, sondern eine ehemalige Straße, die durch Umlaufsperren nur noch für Fußgänger und Radfahrer freigeben ist. Also entweder [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] , aber nicht so wie auf dem Foto zu sehen ist.

  • Leider kein Foto, aber kürzlich im Vorbeifahren an einem Radwegende gesehen:

    [Zeichen 205]

    [Zusatzzeichen 1022-10]

    Radfahrer brauchen keine Vorfahrt gewähren (müssen aber beim Einfahren auf die Fahrbahn §10 beachten).

    Da die beiden Schilder nicht genau in der selben Richtung hingen (10-20° gegeneinander verdreht), nehme ich an, dass das [Zusatzzeichen 1022-10] ursprünglich mal in Gegenrichtung hing und einen linksseitigen "Radweg" freigeben sollte.

  • Das wäre ja zuviel verlangt, dass für Radwegschilder ein teurer Pfosten in den Boden gerammt wird.

  • Das wäre ja zuviel verlangt, dass für Radwegschilder ein teurer Pfosten in den Boden gerammt wird.

    Berlin stellt neuerdings sogar Schilder auf, um auf überflüssige Verschwenkungen hinzuweisen:

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    Von dem gleichen Schild in Gegenrichtung gibt es da noch kein Foto.

    Ist nicht schön zu fahren:

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    Und ich bin gespannt, wie lange diese lustigen Radwegsperrungen so schön gerade bleiben:

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    Eigentlich bin ich sogar überrascht, dass die noch niemand zu einem U verbogen hat.

  • Soll wohl lustig aussehen.

    Aber dort wo es hängt, ist es nur peinlich, es aufzuhängen.

    So sieht der Radweg aus, wenn man ihn in der korrekten Fahrtrichtung benutzt. Zugeparkt und zugewachsen:

    Trotzdem benutzen viele den selbst für einen Einrichtungsradweg eigentlich zu schmalen Radweg in beide Richtungen. Denn er führt an der stark befahrenen Wellingsbütteler Landstraße entlang, auf der Tempo 50 (gefahren 60) gilt.

    Warum wird der Radweg oft in die falsche Richtung benutzt? So sieht der "Radweg" auf der anderen Seite aus, also der Radweg, den man eigentlich benutzen soll:

    Hier ein Link zu google-Street-View zur Wellingsbütteler Landstraße:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com