• Erinnert mich ziemlich stark an dieses Verkehrsschild, das ich mal auf Terschelling fotografiert habe:

    Leider war ich nicht so erkundungsfreudig wie Gerhart, deshalb weiß ich bis heute nicht, was das Schild außerdem noch für ein Tempolimit anzeigen kann.

  • Zusatzzeichen sollen ja gemäß § 39 Abs. 3 StVO UNTER dem Verkehrszeichen angebracht werden, auf welches sie sich beziehen. Auf dem Zusatzzeichen sollen dann kurz und knackig beispielsweise eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen benannt werden. Auf jeden Fall aber sollen die Inhalte zweifelsfrei und eindeutig sein.

    Und so setzt dann die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck dies um:

    Die Marthabräustraße ist in einem Teilabschnitt gesperrt. Weil das Zusatzzeichen unter dem [Zeichen 250] angeblich nicht gelangt hat, musste daneben diese schöne Sichtschutzwand aufgebaut werden. Um den Inhalt zweifelsfrei zu interpretieren, muss man erstmal anhalten und das ganze ein paar Minuten auf sich einwirken lassen.

    Und zu welchem Ergebnis kommt man dann?

    - Baustellenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr dürfen 24/7 durch die Baustelle hindurchfahren, auch wenn sie keine Anlieger sind.

    - Anlieger dürfen nur nachts und am Wochenende von und zu ihren Anwesen gelangen und in dieser Zeit auch durch die Baustelle hindurchfahren.

    - Andererseits dürfen Anlieger 24/7 nur bis zur Baustelle durchfahren.

    Gratuliere! Das ist ja mal wieder 'ne Meisterleistung! Und euch soll man wirlich noch ernst nehmen, ja?

  • Mit Entfernungsangabe ist es ja nur eine Vorankündigung. Das eigentliche [Zeichen 206] fehlt dann aber. Wieder ein gefundenes Fressen für Anwälte, die im Falle eines Verstoßes etwas zum Aussetzen finden. Aber nicht einmal als Vorankündigung wäre es korrekt umgesetzt, denn:

    VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Randnummer 48

    Zitat

    Entfernungs- und Längenangaben sind auf- oder abzurunden. Anzugeben sind z. B. 60 m statt 63 m, 80 m statt 75 m, 250 m statt 268 m, 800 m statt 750m, 1,2 km statt 1235 m.

    Immerhin haben sie nicht "7,94 m" und "9,13m" geschrieben.

    VwV-StVO Zu den Zeichen 205 und 206 Vorfahrt gewähren. und Halt. Vorfahrt gewähren. Randnummer 2

    Zitat

    Die Zeichen sind nur anzukündigen, wenn die Vorfahrtregelung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Straßenverlauf, Geschwindigkeit, Verkehrsstärke) anderenfalls nicht rechtzeitig erkennbar wäre. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Ankündigung in der Regel nicht erforderlich. Außerhalb geschlossener Ortschaften soll sie 100 bis 150 m vor der Kreuzung oder Einmündung erfolgen. Die Ankündigung erfolgt durch Zeichen 205 mit der Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen. Bei der Ankündigung des Zeichens 206 enthält das Zusatzzeichen neben der Entfernungsangabe zusätzlich das Wort „Stop".

  • Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg.

    Radfahrer brauchen sich aber nicht etwa in Luft auflösen, sondern einfach nur das normalste der Welt tun:

    Wobei ich den angestimmten Ton auf dem Zusatzzeichen noch viel zu höflich finde.

  • Wobei ich den angestimmten Ton auf dem Zusatzzeichen noch viel zu höflich finde.

    Aber die Kinder lernen doch zuerst das Gehwegradeln. Und da die Altersbeschränkung (bis 9 Jahre) für etliche Fahrbahnen (auch auf Schulwegen) unglücklich gewählt ist, fahren viele noch bis 12 J. auf dem Gehweg. In dem mühevollen pädagogischen Wirken, sie eines Tages dennoch auf die Fahrbahn zu bringen, dürfen auch freundliche Töne nicht fehlen.

  • Von der Jenaer Behörde wurde mir mal erklärt, dass das Schild "Radfahrer bitte absteigen" schon ein besonderes Entgegenkommen darstellt, denn man hätte ja auch einfach das standardisierte und unhöfliche [Zusatzzeichen 1012-32] anbringen können.

    Mit der Tatsache, dass das Zeichen unter einem [Zeichen 240] hing und so an sich schon keinen Sinn ergab, hatte man dagegen überhaupt kein Problem.

  • Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg.

    Radfahrer brauchen sich aber nicht etwa in Luft auflösen, sondern einfach nur das normalste der Welt tun:

    Wobei ich den angestimmten Ton auf dem Zusatzzeichen noch viel zu höflich finde.

    Sollte man nicht noch erklären, was eine "Fahrbahn" eigentlich ist? Nach 25 Jahren fröhlichem illegalem Zusammenpferchen von Fußgängern und Radfahrern auf zu schmalen Gehwegen kann man dieses Wissen m.E. nicht erwarten. :)