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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Julius
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    • 29. März 2016 um 22:05
    • #761

    Die Busbucht hat leider ein zusätzliches Halteverbot. Aber wenn man genau ist, entsprechen die allerwenigsten Haltestellen Schilder der StVO. ;)

  • timovic
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    • 29. März 2016 um 23:06
    • #762

    § 39 Verkehrszeichen


    (4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein.

    Und auf dieser Trägertafel ist das rote Dreieck. So wie hier im Bild. :D

  • Explosiv
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    • 30. März 2016 um 06:57
    • #763

    Ich dachte, das Dreieck soll nach oben zeigen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • APF
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    • 30. März 2016 um 07:07
    • #764

    Mann, das ist doch in Australien aufgenommen!

  • fuechschen
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    • 30. März 2016 um 16:11
    • #765

    Ich war gerade in den Niederlanden, in Amsterdam gibt's Gassen mit Alkoholverbot

  • Fahrbahnradler
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    • 30. März 2016 um 18:31
    • #766

    Das Schild "Es ist verboten, eine Flasche in der rechten Hand zu halten" würde mich nicht betreffen, ich bin Linkshänder. ;)

  • Kampfradler
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    • 31. März 2016 um 22:13
    • #767

    Es ist auch nur verboten, verschlossene Flaschen in der linken Hand zu halten. Wäre sie offen, würde der Alc ja rauslaufen... :D

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

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    • 4. April 2016 um 13:12
    • #768

    Im Verlauf der Veloroute 11 (und Fernradweg Bremen - Hamburg) von Harburg nach "Hamburg" dürfen nur kleingärtnernde Radler fahren. Alle anderen müssen schieben. Ab Hauland am König-Gerog-Deich steht [Zeichen 250] mit Zusatz "Kleingärtner frei". 2008 sah es bei streetview noch anders aus.
    Wer ist alles "Kleingärtner"? Muss ich dafür einen Nachweis erbringen? Mitgliedsausweis? Muss ich eine Spaten oder einen Sack Erde dabeihaben?

  • Kilometerfresser
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    • 7. April 2016 um 11:44
    • #769

    @Forumsteilnehmer: Gestern bin ich an besagter Stelle vorbei gekommen. Es gibt da 2 Einmündung. An der ersten stand bisher auch [Zeichen 250] + Kleingärtner frei. Jetzt wurde hier nach gebessert und zwar befinden sich jetzt 2 [Zeichen 250] an der Einmündung 1x "Anlieger bis Baustelle frei" sowie 1x "Fußgänger/Radfahrer frei"
    An der 2. Einmündung ist immer noch "Kleingärtner frei"

    Hier gestern Abend in der Julius-Vosseler-Straße entdeckt

    Witz komm raus du bist umzingelt! Ich bin natürlich abgestiegen um das Foto zu machen. ^^

  • KleverRadfahrer
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    • 7. April 2016 um 12:58
    • #770

    Es ist ja bekannt, dass diese Schilder meistens von Leuten aufgestellt werden, die deren Bedeutung nicht verstehen. Ansonsten könnte man hier glatt vermuten, dass diese Kombination folgendes anzeigen soll:

    Nutzungsverbot der Fahrbahn für Radfahrer
    Radfahrer sollen absteigen und dann als als schiebende Fußgänger gemeinsam mit "normalen" Fußgängern den Gehweg nutzen.

    Das wäre dann quasi ein: Ab hier Gehweg zum schieben, auch Räder da drüber schieben, nicht §25 Abs 2 anwenden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 7. April 2016 um 13:19
    • #771

    Es gibt jedenfalls kaum offensichtlichere Zeichen, dass die Beschilderung dieser Baustelle (so) nicht angeordnet wurde bzw. die ggf. vorhandene Anordnung nicht oder fehlerhaft umgesetzt wurde.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • timte
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    • 18. April 2016 um 14:20
    • #772

    Ein Parkplatz nur für rennende Männer mit Kinderwagen. Vielleicht soll es auch signalisieren, sobald du aus dem Auto raus bist, renn mit dem Kind um dein Leben.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 18. April 2016 um 14:24
    • #773

    Parkplatz für Kinderklauer?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Blaue Sau
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    • 19. April 2016 um 10:17
    • #774

    Refugee-Daddies-Welcome?

  • timte
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    • 30. April 2016 um 21:23
    • #775

    Heute bin ich ein bisschen im Kölner Umland unterwegs gewesen und habe das hier entdeckt. Es war übrigens an jedem einzelnen Stadtteilschild angebracht an dem ich vorbei gekommen bin. Da war wohl einer fleißig.

  • Malte
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    • 8. Mai 2016 um 11:40
    • #776

    Gerade auf dem Video von gestern gesehen:

    Bilder

    • vlcsnap-2016-05-08-11h23m18s330.jpg
      • 408,28 kB
      • 1.280 × 738
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      • 315
  • DMHH
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    • 8. Mai 2016 um 13:06
    • #777

    Klassiker? :love:

    Sonst immer [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] im Dutzend hinten aufm Pritschenwagen und fleißig hingestellt.
    hier aber kein [Zeichen 208] mehr gehabt, und daher kurzerhand 2x [Zeichen 308] angeflanscht? Wenn mans nur aufn Kopp stellt, werden schon alle wissen, was gemeint ist? Immerhin greift doch §1 StVO und überhaupt...!

  • DMHH
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    • 8. Mai 2016 um 19:22
    • #778

    Am Wochenende gesehen:

    Bahnunterführung.
    Beschilderung macht beabsichtigte Trennung deutlich. Find ich ganz gelungen.
    Wegen der ganzen scheiß Kampfradler, die ohne Kennzeichen durch die Gegend heizen, hat man sich dann entschieden:
    Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 15km/h muss sein.

    Aber, wie die scheiß Radfahrer so sind: halten sich nicht dran!

    hier, der Beweis:

    8o

    Ich musste da einfach zurückfahren und die Anzeige in den roten Bereich drücken. :whistling:

  • Fahrbahnradler
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    • 8. Mai 2016 um 22:28
    • #779

    Blitzt die auch für schnelle Jogger?

  • timte
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    • 29. Mai 2016 um 23:34
    • #780

    Die wahre Bedeutung von Verkehrszeichen:
    Auch die anderen Sachen da sind ganz lustig.

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