mit Wach-Mach-Durftformel.
Da ist man wenigstens wach, wenn man vom Überholer nass gespritzt wird.
mit Wach-Mach-Durftformel.
Da ist man wenigstens wach, wenn man vom Überholer nass gespritzt wird.
Tragödie in Warnemünde
Bei Tempo 30 wären die Überlebenschancen der alten Dame erheblich größer! Ohne jegliche, ernstzunehmende, Nachteile für Autofahrer.
Ich warte noch immer auf ein "offizielles" Statement, weshalb Tempo 30 nachteilig für "den Verkehr" wäre. Vor allem sollten die Politiker erklären können, weshalb dieser vermeintliche Nachteil so groß wäre, dass er selbst die vielen Todesopfer durch zu hohe Aufprallgeschwindigkeit rechtfertigt!!!
Vorletztes Wochenende (2. Advent) in Porto (Nordportugal), strahlend blauer Himmel, Sonnenschein, 18 °C...
An der Strandpromenade am Atlantik sah ich diesen Fahrradladen, dessen Werbeschrift auf der Markise wahrscheinlich auch verständlich ist, wenn man kein Portugiesisch gelernt hat:
A ultima loca de bicicletas antes de Nova Iorque
Der letzte Fahrradladen vor New York
Und wenn man denkt, es geht nicht mehr dämlicher, erblinde man am Blicke Münsters:
"Die Unfälle hätten ihre Ursache nicht in verkehrsrechtlichen Anordnungen, sondern im Problem des "toten Winkels"
Seite 8, erster Absatz
Die Stadt errichtete vor 1998 beidseitig Radwege, zunächst ohne Vz241.
Ging das damals überhaupt? Radwege hatten doch damals ALLE Vz241 oder verwandte Schilder. Das klingt für mich wie ein Versuch, die nie erfolgte bzw. korrekt erfolgte Anordnung rückwirkend zu rechtfertigen.
/Da bekommt man ja Würgereiz. Hier wird echt absteigen und schieben als hinnehmbar dargestellt, wenn der Radweg auseinanderbröckelt oder eine Straße kreuzt(!)
"Die Unfälle hätten ihre Ursache nicht in verkehrsrechtlichen Anordnungen, sondern im Problem des "toten Winkels"
Der Satz ist natürlich lächerlich.
Die Klage an sich ist aber auch ganz schön hoch gegriffen:
- Abschaffung der Benutzungspflicht (kann man diskutieren)
- Tempo 30 auf einer wichtigen Verbindungsstraße
- Entfernung aller Parkplätze
- Zusätzliche bauliche Veränderungen
Punkte 2-4 sind hauptsächlich politische Entscheidungen, keine juristischen.
Ich hatte mal den Eindruck, dass Verfahren vor Verwaltungsgerichten relativ bequem sind, weil sich das Gericht selbst mit dem Sachverhalt auseinandersetzen muss, anstatt einfach die Einwendungen des Kläger und der Beklagten abzuwägen. Dass da aber manchmal komische Ideen sprießen, lässt sich wohl nicht vermeiden.
Aus der Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Thema "Bettelampeln" (Drs 20-1865.1)
Sachverhaltsschilderung der CDU:
ZitatDer Bezirk Wandsbek weist eine Reihe von Bettelampelanlagen auf.
Bei diesen Ampeln wechselt das Signal erst dann, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer den Taster an dem Ampelmast drückt.
Bei normalen Ampeln wechseln die Signale je nach Intervall.
Mit Hilfe dieser Anlagen soll die Umwelt geschont werden, da Autos auf diese Weise nicht unnötig mit laufenden Motoren warten müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
[...]
Zitat4.)Ist die Inbetriebnahme von weiteren Bettelampeln angedacht? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?
Und nun die Antwort der BWVI:
ZitatEs ist beabsichtigt an der Ampelanlagen Tonndorfer Hauptstraße/ Jenfelder Allee auch Signalprogramme vorzusehen, an denen der Fuß- und Radverkehr nicht immer automatisch mit dem parallelen Kfz-Verkehr Grün erhält. Vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe ist es zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer an dieser Lichtsignalanlage sinnvoll, flexible Verkehrssteuerungen vorzusehen, die vorausschauend auf die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse einstellt werden können. Dadurch kann der Verkehrsfluss in den umliegenden Straßen optimiert werden. Die positiven Auswirkungen sind eine Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer, sowie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der Umweltbelastungen.
Geil, oder?
Zusammengefasst sagt das aus: Radfahrer und Fußgänger erhalten nicht immer automatisch grün. Solche Ampelschaltungen sind aber zum Nutzen aller(!!!) Verkehrsteilnehmer. Die Wartezeit aller(!!!) Verkehrsteilnehmer wird minimiert.
Diese Antwort ist nur dann wahr, wenn die Definition
Verkehr = motorisierte Fortbewegung auf der Fahrbahn
gilt.
Denn die angedachten und auch bereits vorhandenen Bettelampeln befinden sich teilweise an Straßen mit B-Pflicht!
Müsste man mal überlegen, ob das nicht auch ein Argument gegen die B-Pflicht ist. Ein Straßenbegleitender Radweg soll über die selben Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn verfügen. Weshalb ja in der Regel eben so kleine an Radwegen eigentlich der B-Pflicht widersprechen.
Analog müsste man das doch auch für Bettelampeln sehen. Wo der Fahrbahnverkehr freie Fahrt hat, muss ich auf dem Radweg in jedem Falle anhalten. Im blödesten Falle auch einen kompletten Umlauf warten, weil ich 2Sek zu spät da war...
Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.
Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.
Ich kann mir die auch an Kreuzungen ganz gut vorstellen, bei denen nur selten ein Auto aus der Nebenstraße kommt. Da muss man auf der Hauptstraße nicht regelmäßig rot schalten.
Auch fand ich die Bedarfsampeln in Schweden sehr toll, die in der Nacht grundsätzlich in alle Richtungen rot zeigten und bei Annäherung eines Autos mit 50km/h gerade noch rechtzeitig auf Grün sprangen. So hatte man Nachts eine grüne Welle bei 50km/h. Schneller konnte man kaum fahren, da die Ampeln recht knapp schalteten.
Was aber gar nicht geht, sind die hier geplanten Ampeln: Fußgängerampeln auch dann rot bleiben, wenn die Fahrbahnampel in gleicher Richtung grün ist. Da fühle ich mich als Fußgänger einfach nur verarscht.
Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.
Und auch das nur in der Variante, die als Grundstellung "dunkelgeschaltet" ist. Grundstellung "grün für Fahrbahn/ rot für Fußgänger "zwingt Fußgänger zum Warten auf die Ampel, auch wenn kein Verkehr auf der Fahrbahn ist.
Was aber gar nicht geht, sind die hier geplanten Ampeln: Fußgängerampeln auch dann rot bleiben, wenn die Fahrbahnampel in gleicher Richtung grün ist. Da fühle ich mich als Fußgänger einfach nur verarscht.
Du wirst auch verarscht! Radfahrer und Fußgänger sind Menschen zweiter Klasse für die Straßenverkehrsbehörden. Warum sollte sich das ändern/geändert haben?
Und in zwei Jahren werden wieder Studien in Auftrag gegeben, warum plötzlich so viele Fußgänger das Rotlicht missachten.
...und warum dadurch die Unfallzahlen ansteigen...
Eine Idee weitergdacht: was machen Menschen, die in ihren Elektrorollstühlen unterwegs sind und vllt ihr Arme und Hände nicht benutzen können? Warten bis irgendein Fußling, Radfahrer oder mitfühlender Autofahrender für sie den Taster an der Bettelampel bedient? Ich sach ma': Danke für nix.
Eine Idee weitergdacht: was machen Menschen, die in ihren Elektrorollstühlen unterwegs sind und vllt ihr Arme und Hände nicht benutzen können? Warten bis irgendein Fußling, Radfahrer oder mitfühlender Autofahrender für sie den Taster an der Bettelampel bedient? Ich sach ma': Danke für nix.
Ich weiß zwar auch nicht, wie solche Menschen den Taster aktivieren, allerdings vermute ich, dass eine Bettelampel noch deren geringste Sorge ist. Man mag ja sein eigenes Heim noch auf die eingeschränkte Handlungsfähigkeit umbauen können, aber spätestens im Supermarkt, in der Bahn oder wo auch immer ist man auf fremde Hilfe angewiesen.
Dafür gibt es bei der Bahn, im Supermarkt und sogar beim HVV freundliche Mitarbeiter (so jedenfalls eine mir bekannte in der Bewegung eigentlich völlig eingeschränkte Rollifahrerin). Bei Ampeln stelle ich mir das etwas schwerer vor. Ehrlich gesagt ein Aspekt, an den ich noch nie gedacht habe. Man ist sich seines Glückes zu selten bewusst. Ich bezweifele, dass so etwas bei entsprechenden Planungen Berücksichtigung findet.
Ich habe dafür schon ein paar Mal Sensoren gesehen , die die Ampelknöpfe zumindest ergänzen. Besser wäre natürlich ein Verzicht auf Bettelampeln. Aber wo kämen wir denn da hin!
Aber in jedem Fall ein interessanter Ansatz, um die Bettelampel komplett in Frage zu stellen. Ebenso das Drängelgitter.
Es gibt durchaus Rollifahrer, die lediglich noch mit einer Hand auf dem Joystick ihr Gefährt kontrollieren, zu sonst aber keiner Handlung fähig sind.
Die Frage ist, wie weit man die Infrastruktur auf jeden denkbaren Fall anpassen kann.
Wäre wohl einfacher, in den Rolli einen Transponder einzubauen, der von der Bettelampel erkannt wird. Oder ne normale Kontaktschleife verlegen und etwas empfindlicher einstellen, damit der Rolli und ggf. Radler erkannt werden.
Am allereinfachsten wäre es natürlich, bei jedem Umlauf Fußgängergrün zu gewähren.