Fundstücke der Woche

  • Tatsächlich sieht es auf der Wardstraße in Rees an vielen Stellen so wie hier aus:


    Der Schutzstreifen ist an dieser Stelle knapp 30 cm breit.

    Zudem beträgt die gesamte Fahrbahnbreite nur 6m und hat somit nicht die geforderte 6,94m für Schutzstreifen außerorts.

  • Ja, nur warum schreibt die Stadt Rees dann in dem oben verlinkten Facebook-Beitrag höchstselbst

    Zitat

    Auf der Wardstraße zwischen Grietherbusch und dem Schulzentrum Rees wurden jetzt weitere Maßnahmen aus dem Reeser Radverkehrskonzept umgesetzt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind dort durch neue Schutzstreifen und einer Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit ab sofort besser geschützt.

    So gilt auf der Wardstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaften nun die Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 70 km/h, während dort bislang bis zu 100 Kilometer pro Stunde gefahren werden konnte. Darüber hinaus wurden an beiden Fahrbahnrändern gestrichelte Schutzstreifen mit einer Breite von 50 Zentimetern aufgebracht. Die Anlage eines noch breiteren Schutzstreifens war aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich.

    Hier, auf Strassentypen lt. BASt wird klar von "Leitlinien" geschrieben und nicht von "Schutzstreifen".

    Meine These dazu: Man hat nach EKL4 markiert und auf 70km/h begrenzt im Zuge des Radverkehrskonzeptes, aber irgendjemand bei der Stadt kommuniziert jetzt falsch so als ob es sich um zu schmal geratene klassische Schutzstreifen für Radfahrer handelt.

  • Das ist kein Schutzstreifen, sondern eine Straße der EKL4. Die Streifen dienen dazu, den Straßenraum optisch zu verschmälern und zu etwas langsameren fahren anzuhalten.

    Warum, mit Strichlinie? Ist es nicht üblich Landstraßen ggf. mit durchgehenden Begrenzungslinien zu markieren? Unter anderem auch deshalb, damit Spurhalte-Assistenten unterstützt werden.

  • in meinem Posteingang finde ich eine E-Mail auf eine Beschwerde an einen Verkehrsdienstleister im ÖPNV, dessen Busfahrer erst dicht auffährt und dann die Hupe betätigt, vom Fahrersitz aus wild gestikulierend auf den "Gehweg, Radverkehr frei" hinweist.

    :|

    kommt nich soooo oft vor - aber da weiß ich gerade echt nicht, was ich darauf anworten soll.

    "Die Frage muss erlaubt sein ..." :sleeping:

  • Nüchtern, sachlich und möglichst trocken: Dir ist nicht bekannt, ob die Frage erlaubt ist oder nicht, denn Dir liegen dazu keine Informationen vor. Für eine Antwort auf die möglicherweise erlaubte Frage sollen sie nach Klärung der Erlaubnis mit ihrem Rechtsbeistand sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Dir liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ihre Vermutung über mögliche Gründe zutrifft oder nicht.

    Und dann fragst Du, was das alles mit Dir und ihrem Fahrer zu tun haben soll.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und es liegt die Vermutung nahe, dass dies so entschieden wurde, um mögliche „Konflikte“ zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern, sowie Gefährdungen auf dieser hoch belasteten Straße tunlichst auf ein Minimum zu reduzieren.

    Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!

  • ob sich jemand einen Spaß erlaubt hat, und das Rad, das bestimmt am senkrechten Teil des Bügels angeschlossen war, einfach auf den waagerechten zu schieben? :S

    denn ich stellts mir schwierig vor, so ein Baustahl-Bike mit einer Hand hochzuheben und mit der anderen HAnd dann am Schloss zu werkeln :/

    :whistling:

  • in meinem Posteingang finde ich eine E-Mail auf eine Beschwerde an einen Verkehrsdienstleister im ÖPNV, dessen Busfahrer erst dicht auffährt und dann die Hupe betätigt, vom Fahrersitz aus wild gestikulierend auf den "Gehweg, Radverkehr frei" hinweist.

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    kommt nich soooo oft vor - aber da weiß ich gerade echt nicht, was ich darauf anworten soll.

    "Die Frage muss erlaubt sein ..." :sleeping:

    Tatsächlich finde ich die Frage gar nicht mal soooo doof.

    Ich würde sie auch gerne in unserer lokalen Fürstenfeldbrucker "Freunde der Verkehrswende"-Chatgruppe stellen. Da wird zwar voll progressiv die Aufhebung der Benutzungspflicht bei viel zu schmalen "gemeinsamen Geh/Radwegen" gefordert, aber immer in Begleitung mit der Forderung, daraus "Gehweg/Rad-frei" zu machen. Keine Ahnung, warum.

    Und fragen will ich nicht, weil Teile der Antwort die Bevölkerung verunsichern könnten (die älteren erinnern sich... :))

  • "Völlig losgelöst, von der Erde ..."

    In irgendeinem Produkttestbeitrag zu Fahrradschlössern wurde vom Experten mal gesagt, dass sich die Geschenkbandschlösser ganz einfach durch Verdrillen knacken/zerreißen lassen.

    Ganz so einfach ist es dann wohl doch nicht oder man ist nicht mehr dazugekommen, die Aktion abzuschließen.

  • Steht im verlinkten Dokument.

    Passend zu dieser Thematik: "Schutzstreifen an der B 265 bei Hellenthal (NRW)

    Danke für den Hinweis auf das Dokument!

    Für den Fahrradverkehr wichtig: "Sollen Radfahrer links oder rechts von den seitlichen Leitlinien auf Nahbereichsstraßen fahren? Auf Nahbereichsstraßen soll der Radverkehr links von der Leitlinie fahren und sich die Verkehrsfläche mit dem Kraftfahrzeugverkehr teilen."

    Steht in dem Dokument bei Fragen und Antworten.

    BASt - Fachthemen – Verkehrstechnik - RAL – Die neuen Straßentypen für Landstraßen

    Bin neulich die B265 aus Hellenthal (NRW) herauskommend entlanggefahren:

    Links das Ortsausgangsschild, rechts: Tempo 70 angeordnet.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Circa 100 m hinter dem Ortsausgangsschild beginnt rechts eine Strichlinienmarkierung, die zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm gekennzeichnet ist:

    Google Maps
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    Die ist auch in der Satellitenaufnahme erkennbar:

    Hellenthal · 53940
    53940
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    Sie endet rund 600 m weiter an der Stelle, an der rechts der Weg zur Jugendherberge abgeht:

    Hellenthal · 53940
    53940
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    Um eine "Nahbereichsstraßen - EKL 4" handelt es sich nicht. Aber die Markierung sieht aus wie die Seitenlinie einer "Nahbereichsstraße Entwurfsklasse (EKL) 4" Aber es ist eine Bundesstraße und es gibt eine Mittelleitlinien-Markierung. Deshalb kann es keine EKL 4 sein. An dem Fahrbahnrand der dem "Schutzstreifen" gegenüberliegt, gibt es eine durchgehende Linie. Und einen breiten mit Bürgersteigkante abgetrennten gemeinsamen Einrichtungs-Fuß- und Radweg.

    Der ADFC kritisiert in einer Pressemitteilung vom 1.2.24 solche Schutzstreifen-Markeirungen außerorts, die anscheinend das Land NRW vor kurzem erst möglich gemacht hat:

    "Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC NRW kritisiert die Landesregierung für einen neuen Erlass, der nun auch außerhalb geschlossener Ortschaften die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr erlaubt. Der ADFC betont, dass diese gestrichelten Linien keine sichere Infrastruktur sind, sie sogar die Sicherheit von Radfahrenden gefährden und den Bau echter schützender Radinfrastruktur verhindern."

    Schutzstreifen außerorts: ADFC NRW kritisiert neuen Erlass des Landes NRW
    Pressemitteilung Nr. 01/2024 Düsseldorf, 01.02.2024
    nrw.adfc.de
  • Der ADFC kritisiert in einer Pressemitteilung vom 1.2.24 solche Schutzstreifen-Markeirungen außerorts, die anscheinend das Land NRW vor kurzem erst möglich gemacht hat

    In NRW wie in Bayern und anderswo: Wenn all die Leutchen, die von sich meinen, "etwas fürs Fahrradfahren zu tun", mal gemeinsam brainstormen würden, was für sie eigentlich "fahrradfreundlich" bedeutet, dann würde das babelsche Sprachgewirr und die komplett unterschiedlichen Vorstellungen zum Vorschein kommen.

    Wenn dabei rauskommt, dass fast alle meinen, "fahrradfreundlich" heißt "nicht auf der Straße fahren", dann kann man sich beruhigt zurückziehen und dem Unheil seinen Lauf lassen.

    Macht aber keiner, es wird munter drauf "losgeplant", was das Zeug hält.

  • "Wo und wann gilt die Schrittgeschwindigkeit?
    Zum Beispiel dann, wenn ein Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer gekennzeichneten Haltestelle steht, darf man nur vorsichtig in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Hinzu kommt: Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf man in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ausreichend Abstand inklusive."

    Zitat aus: Auto Bild

    Vorsicht, Falle: Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? - AUTO BILD
    In Deutschland sind Geschwindigkeiten im Straßenverkehr normalerweise genau geregelt. Bei der Schrittgeschwindigkeit besteht aber mehr "Spielraum".
    www.autobild.de

    In StVO §20 heißt es dagegen: (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Die Schrittgeschwindigkeit gilt also auch für den Gegenverkehr!

    Im Übrigen vermittelt die Auto Bild Darstellung den Eindruck, Schrittgeschwindigkeit gelte nur in dem, Fall, dass Fahrgäste ein oder aussteigen. Das kann ein Autofahrer gar nicht zuverlässigen beurteilen, ob jemand aussteigt, oder gerade ausgestiegen ist. Das Vorbeifahren mit maximal Schrittgeschwindigkeit gilt immer, wenn der Bus mit Warnblinklicht hält.

    Dass der Autoverkehr aus beiden Richtungen anhalten muss, um Fußgänger, die die Fahrbahn queren, passieren zu lassen, wird ebenfalls in dem Auto Bild Artikel unterschlagen.