Fundstücke der Woche

  • Das würde dann auch für Kfz gelten und die Ausbeute des z.B. Anzeigenhauptmeisters deutlich steigern.

    Genau deswegen wird das aber nicht kommen... :S

    Die Antwort ist in der Tat gut formuliert, wobei ich es mir als Kommune/Land da einfach machen und sagen würde: Thema ist ausschließlich Bundesrecht.

  • Wieso hat eine 30-Zone 6,50 Fahrbahnbreite und eine Mittellinie…? Eine 30-Zone, die auch als solche gestaltet ist (mit Bus also 2x 3 Meter) spart am Ende Geld und Nerven: Weniger Tempokontrollen (ok, auch weniger Einnahmen aus diesen…), weniger nörgelnde Anwohner und weniger Elterntaxis.

  • Wieso hat eine 30-Zone 6,50 Fahrbahnbreite und eine Mittellinie…?

    Frage anders stellen: Warum ist eine Straße mit Mittellinie auf der Fahrbahn T30 Zone?

    Zitat

    Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen

    § 45 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

  • Tjaja, die Pedelecs machen das Fahren komplexer. Was so ein kleiner Motor doch ausmacht :)

    Bei den E-Scootern und Pedelecs geht es darum, wer sie nutzt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Frage anders stellen: Warum ist eine Straße mit Mittellinie auf der Fahrbahn T30 Zone?

    § 45 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Oder die Frage noch anders stellen:

    Warum darf eine Straße mit Mittellinie auf der Fahrbahn nicht Teil einer Tempo 30 Zone werden?

    Zum Beispiel könnte die Königsworther Straße sehr gut Tempo 30 gebrauchen. Weil es in der Königsworther Straße ein Altenheim gibt, ist zumindest ein Abschnitt mit "Strecken-30" ausgeschildert. Links und rechts der Straße sind Tempo-30-Zonen.

    Google Maps
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    www.google.com

    Nicht nur in Hannover werden solche Raserstrecken mit Zähnen und Klauen von den Autofahrer-Parteien davor "geschützt", mit Tempo 30 ausgeschildert zu werden. Beliebtes Argument: Es sei ja kein Teil der Tempo 30 Zone, es könne ja auch gar kein Teil der Tempo-Zone werden, weil Fahrbahnmarkierungen, Radwege vorhanden etc.

    Zulässig ist für die Königsworther Straße (und vergleichbaren Straßen) laut geltendem Recht nur, dass Einrichtungen wie Altenheime oder Kindergärten etc. vorhanden sein müssen, um Tempo 30 auszuschildern.

  • Grundsätzlich sind 30-Zonen eben nicht nur "Tempo 30", sondern sollen bei geringem Verkehrsaufkommen eine minimale Verkehrs-Infrastruktur ermöglichen: Radfahrer und Autos teilen sich bei idealer Weise gleicher Geschwindigkeit die gleiche Fahrbahn, Fußgänger queren wo immer sie wollen und an Kreuzungen gilt rechts-vor-links.

    Abweichungen hiervon sind nur in seltenen Ausnahmen möglich: Zebrastreifen vor Schule/Kita (mehr damit die Kleinen üben können als wirklich für die Sicherheit), Vorfahrtsschilder bei sehr unübersichtlichen Kreuzungen… Im konkreten Beispiel rührt der Fehler daher, dass man dort eine Querungsinsel baut. Auch die hat aber in 30-Zonen nichts zu suchen (auch wenn sie mal nicht explizit verboten ist).

    Eine 30-Strecke ist etwas völlig anderes. Da haben wir eine Vorfahrtsstraße mit all ihrer Infrastruktur wie Radwegen, Ampeln, Abbiegespuren, Vorfahrsschilder, Zebrastreifen und was sonst noch die Sache kompliziert macht – nur eben noch ein "30"-Schild oben drauf. Solange das aber nur ein Schild ist, wird's (teils vorsätzlich, teils weil man es nicht bemerkt) reihenweise ignoriert – hier wäre eine Aufpflasterung weit hilfreicher.

  • Einspruch:

    Grundsätzlich sind 30-Zonen eben nicht nur "Tempo 30", sondern sollen bei geringem Verkehrsaufkommen eine minimale Verkehrs-Infrastruktur ermöglichen: Radfahrer und Autos teilen sich bei idealer Weise gleicher Geschwindigkeit die gleiche Fahrbahn, ...

    Willst du mich zu Tode hetzen? Schon bei Tempo 15 bis 20 bin ich beim Fahrradfahren bei meiner Höchstgeschwindigkeit angekommen. An Tempo 30 mit dem Fahrrad ist bei mir und vielen anderen Menschen nicht zu denken, oder höchstens dann, wenn's deutlich bergab geht.

    Von den vielen Autofahrer*innen, die eine Tempo 30 Zone mit 50 befahren, will ich jetzt gar nicht erst anfangen. Aber davon:

    Fußgänger queren wo immer sie wollen und an Kreuzungen gilt rechts-vor-links.

    Fußgänger queren i. d. R. dort die Fahrbahn, wo sie die Fahrbahn queren müssen, um dahin zu kommen, wo sie hinmüssen. Die wenigsten Fußgänger*innen nehmen große Umwege in Kauf, um zum Beispiel eine Ampel oder einen Zebrastreifen als Querungshilfe zu benutzen. Und das ist auch gut so! Und es ist auch nicht verboten, für Fußgänger, die Straßenseite außerhalb von Zebrastreifen etc. zu wechseln. So weit geht die verfasste Straßenverkehrsunrechtsordnung dann doch nicht, dass sie Fußgänger*innen außerhalb von Tempo-30-Zonen vorschreiben würde, ausschließlich an Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder Fußgängerinseln die Fahrbahn zu queren. Und zum Glück sind die meisten Fußgänger*innen genügend rebellisch, dort die Fahrbahn zu queren, wo es für sie nicht zu Umwegen führt.

    Umgekehrt gilt laut StVO leider: Auch in einer Tempo 30-Zone hat die/der Fußgänger*in, die/der die Fahrbahn quert, keinen Vorrang vor dem Autoverkehr. Und auch in einer Tempo-30-Zone müssen Fußgänger im rechten Winkel und damit auf kürzestem Weg die Fahrbahn queren.

    Was ich mir jedoch gut vorstellen könnte: Tempo-30-Zonen zu Tempo 15 Zonen machen und innerorts generell nur noch maximal Tempo 30 zulassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (23. Juni 2024 um 20:04) aus folgendem Grund: Bilder ergänzt

  • Ich musste kurz googlen aber die Stadt Rees scheint tatsächlich in Deutschland zu liegen. Die VwV-StVO ist aber dort offenbar nicht gültig.

    50cm Schutzstreifen außerorts. Noch Fragen?

    Stadt Rees
    Umsetzung des Reeser Radverkehrskonzept; Geschwindigkeitsreduzierung und Schutzstreifen auf der Wardstraße in Rees Auf der Wardstraße zwischen Grietherbusch…
    www.facebook.com
  • Dürfte sich um eine Missinterpretation handel oder um einen Scherz.

    So sehen die Außerorts-Straßen nach BASt aus, die nur geringe Verkehrsbelastung/Bedeutung haben.

    Fahrradfahrer fahren natürlich links von dem VZ295

  • Fahrradfahrer fahren natürlich links von dem VZ295

    Das ist hoffentlich keine Variante des Vz 295, alldieweil:

    Zitat

    Vz 295 1. c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

    Aber in der Tat:

    So sehen die Außerorts-Straßen nach BASt aus, die nur geringe Verkehrsbelastung/Bedeutung haben.

    ... aber welche Rechtsbasis (also VwV-StVO) haben

    1. die schmalen Rand-340-oder-so bei Außerortslandstraßen nach BASt und

    2. die breiten Rand-340-oder-so bei Fahrradstraßen?

    Die schmalen Rand-340-oder-so bei Schmutzstreifen und die breiten Rand-340-oder-so bzw. Rand-295-oder-so bei Radfahrstreifen sind als Sicherheitsraum in der VwV-StVO verankert, aber bei 2. nicht, weswegen man hierzustadt die SVB die bei Fahrradstraßen zuerst trotz der Erwähnung in Musterlösungen des Landesverkehrsminisiteriums nicht haben wollten, aber man markiert die nun, irgendeine Grundlage hat man wohl gefunden, mir ist aber nicht erinnerlich, ob der Grund schon mal benannt wurde ...

    Und sind bei der BASt auch 50 cm vom Rand weg?