Woche 29 vom 13. bis 19. Juli 2026

  • [...], sondern eine Täuschung, Schein-Radwege, Fahr-Da-Morganas ©Thomas, ja, auch 241er und 237er. 241er und 237er setzen deshalb außerdem eine

    Respekt an Malte . nach nichtmal einer Stunde steht das Radverkehrsforum beim Suchbegriff "Fahr-da-Morgana" bei google auf Platz 1 :|

    lediglich Gemini scheitert an der korrekten Interpretation des Wortspiels :S

  • Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen.

    Soweit, so gut und richtig (wobei die hier diskutierte Straße so alt sein dürfte, dass eine so detaillierte Widmung aus einem Planverfahren heraus, dass F+R trennt oder gerade nicht, kaum existieren dürfte), aber ...

    Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    ... würde hier angewendet bedeuten, dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde ...

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht.

    Das wäre jetzt aber blöd --- Dann könnte man gar nicht so einfach per Gericht einen Radweg wegklagen, weil das Gericht die Widmung gar nicht so einfach ändern lassen kann ...