Woche 29 vom 13. bis 19. Juli 2026

  • https://www.zeit.de/mobilitaet/2026-07/canyon-rennrad-roman-arnold-lebron-james

    https://archive.ph/oxH4F

    Zitat

    [...] es geht hier vor allem um mehr Sicherheit beim Radfahren. Das System hat Radar, Kameras und verschiedene Sensoren, die bestimmte Funktionen am Rad laufend überprüfen. Alles kombiniert mit einer KI-Schnittstelle, die wir trainiert haben, um vorausschauend Gefahren zu erkennen. Könnte gleich eine Tür am Auto aufspringen, das dort vorne parkt? Zack: Bekommt man eine Warnmeldung. Das funktioniert so ähnlich wie die Assistenzsysteme in einem modernen Auto.

    *stöhn*

  • Wenn eine Firma sich mit ihren Fahrrädern überhoben hat, kann man die Modelle zusammenstreichen oder Neuentwicklungen in ihre Modelle miteinbeziehen. Canyon ist in meinen Augen etwas überhyped.

    Aber was weiß ich schon, der Fahrräder fährt, die mindestens 30 Jahre alt sind.

  • die sinnvolle Warnung "piiiiiieeeep" für das Radfahren in der dooringzone wird aber nicht eingebaut werden. Vielmehr wird es so eine verschwurbelte Maximallösung geben, die mit komplexer Sensorik den Innenraum erfasst (jemand drin? auf der Vorbeifahr-Seite? -> Warnton) und/oder jede minimal-Bewegung einer öffnenden Türe mit Warnton quittiert. Das hilft dann freilich nicht, wenn die Reaktionszeit < Restzeit bis Einschlag ist, aber andere (mögliche) Unfälle, bei denen die Reaktionszeit > Zeit bis Einschlag ist, könnten(!) reduziert werden. Oder man wird es zumindest behaupten.

    Ich komm mir immer mehr wie so ein alter weißer Sack vor, der bestimmten technischen Neuerungen fast durchweg skeptisch/ablehnend begegnet. :/

  • das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz wird angepasst.

    Novellierung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novellieren, um bei Unfällen die statistische Erfassung der…
    www.bundestag.de

    Themen: Cannabiskonsum, Übermittlung der kompletten Statistik an die Autobahn GmbH... :/ weil... achja, die ist ja verantwortlich für die Autobahnen und muss dann auch Verkehrssicherheit und so machen. Ich nehme mal zu Gunsten des Gesetzgebers an, dass das Bundesfernstraßenamt edit: Fernstraßen-Bundesamt als vorher zuständige Behörde auch schon die Daten bekommen und ausgewertet hat, es eben nur ...8 Jahre dauerte, bis mal auffiel, dass die GmbH die Daten unbedingt braucht, aber nich erhält? :/

  • mmmmmh. also einen "sonstigen gemeinsamen Geh- und Radweg" angegriffen, der aber als Rudiment eines alten Radweges nun weiterhin eine gestalterische Trennung in rot|grau aufweist?

    hm. :/

    aber gut, die Erwähnung der unbestimmtheit ist ja mal ein Ansatz für Blauschilder, bei denen optik und Anordnungswille auseinanderfallen.

  • Warum wurde getrennte Geh- und Radweg wohl aufgehoben. Vermutlich weil die beiden Wegteile ( insbesondere der Gehweg) zu schmal sind.

    Dummerweise kann man diese "bauliche" Trennung nur durch einen teueren Umbau beseitigen

  • Das Urteil im Original gibt es noch nicht?

    So ganz verstehe ich es noch nicht, worum es geht ...

    Zitat

    "Der Grund ist baulicher Natur, aber keine bloße Randnotiz: Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen. Am Bauzustand der vorherigen getrennten Regelung – Bordstein-Absatz, unterschiedliche Oberflächen – hat sich aber nichts geändert. Für Nutzende blieb dadurch unklar, ob getrennt oder gemeinsam geführt wird. Genau das hat das Gericht als nicht hinreichend bestimmt und deshalb als unwirksam eingestuft."

    Ein Bild sieht man dort:

    https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Rad-Regelung-in-Mittermaierstrasse-gekippt-_arid,2374466.html

    "Die Piktogramme sollten einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzeigen." stimmt dort auf dem Bild m.E. nicht, ein gemeinsamer G+R per Piktogramm ist dort nicht, das Rad-Piktogramm ist auf dem Radweg, das Fußg.-Piktogramm auf dem Gehweg ...

    Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Anordnung zur Mittermaierstraße auf
    / via radentscheid / Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die straßenverkehrsrechtliche Regelung der Stadt Heidelberg für die Mittermaierstraße aufgehoben
    stadtwissen.eu
    Zitat

    "Mit dem Urteil ist die straßenverkehrsrechtliche Regelung aufgehoben worden. Nach dem Urteil betrifft das insbesondere folgende Punkte:

    • Die Anordnung vom 23.04.2024 zur Anbringung von Fahrrad- und Fußgängerpiktogrammen auf den Hochbordsonderwegen.
    • Die Entfernung des bisherigen Verkehrszeichens für den getrennten, benutzungspflichtigen Geh- und Radweg.
    • Die Anordnung von Tempo 30 im betroffenen Abschnitt.
    • Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zur Verdeutlichung der aufgehobenen Benutzungspflicht.

    Wnn nun alles weg kommt, hat sich doch nix verändert? Die Trennung Geh-/Radweg ist weiterhin erkennbar ohne Pflichten ...

    Zitat

    Eine Anwohnerin, die die Straße zu Fuß und mit dem Rad nutzt, hatte geklagt. Wir haben sie vor Gericht vertreten.

    ... die vmtl. als Fußgängerin geklagt hat wegen zu schmalem Gehweg? Weil Radfahrer sind ja nicht betroffen, weil sie

    - den Radweg nicht benutzen müssen, können ja die Fahrbahn benutzen

    - die Fahrbahn nicht benutzen müssen, können ja den Radweg benutzen

    Kennen wir ja von zwei Schmutzstreifenurteilen ...

  • Das Urteil ist von Ende Juni, da wird es den Volltext vermutlich noch nicht geben.

    Offensichtlich ist das ein baulich getrennter Rad-/Fussweg, der mal mit VZ241 beschildert war. Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein. Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?

    Da wurde halt wohl vom ohnehin nicht breiten Gehweg mal noch ein Radweg angeknapst mit der Folge, dass für beide Verkehrsarten zu wenig Platz vorhanden ist. Hauptsache die Radfahrer sind (oder vielmehr: waren) weg von der Fahrbahn. Ich meine, dass genau hier auch eine Klage gegen den Benutzungszwang lief und die Behörde aber dem Urteil zuvorgekommen ist.

  • Die Trennung Geh-/Radweg ist weiterhin erkennbar ohne Pflichten ...

    Wenn das Gehwegelchen so schmal ist, das er gerade so für einen Fußgänger reicht, kann das daneben kein Radweg sein, denn dann ist auch diese Fläche für Fußgänger gedacht, geplant, denn natürlich erwartet niemand, das der Fußgänger im Konfliktfalle wie vorgeschrieben die Fahrbahn benutzt.

    Haben wir hier auch. Die Hauptstraße, Komplettsaniert, Geschäfte, Radweg in angeblich vorgeschriebener Breite, Parkstreifen, Gehweg unbrauchbar schmal, Aufsteller und Tische werden außerdem noch genehmigt. Es ist geradezu lächerlich, dort noch einen Radweg erkennen zu wollen.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Sylt: Tourismuschef will Radwege ausbauen – Strände sollen „Erlebnisorte“ werden
    Moritz Luft arbeitet an einer neuen Strategie für die Nordseeinsel und beteiligt daran auch die Einheimischen. Was er von der Deutschen Bahn erwartet.
    www.abendblatt.de

    https://archive.ph/5D9bo

    Zitat

    Zwei weitere Themen, die dem Tourismuschef am Herzen liegen: „Wir müssen mehr für den Radverkehr auf der Insel tun. Durch den Boom der E-Bikes sind heute deutlich mehr Menschen mit dem Fahrrad auf Sylt unterwegs. Unsere Radwege müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten und entsprechend ausgebaut werden.“

    Stell dir vor, du bist "Chef" einer Insel, die man nur mit dem Zug (und Huckepack drauf das Auto) erreichen kann. Die weiteste Entfernung zwischen 2 Punkten auf der Insel liegt so bei 25km, die Straßen außerhalb der Ortschaften sind schnurgerade. Was könntest du tun? Richtig, noch mehr Radwege bauen wollen...

    wobei schon gefühlt 80% außerorts über so begleitmist verfügen:

  • Schutzlose Opfer: Hürther Todesfahrer verurteilt – der Schmerz bleibt
    Ein unachtsamer Augenblick, ein unaufmerksamer Fahrer, ein Auto oder Lkw: Immer wieder werden Fußgänger oder Radfahrer Opfer.
    www.ksta.de

    Ghost

    Wie ergreifend. Obwohl das sowas wie eine Gesamtschau ist, kein Funke, das eventuell etwas anderes als unabänderliche Ereignesse stattfinden, das ein System dahinter stecken könnte. Null Gehirnzellen in Aktion. Bonelli nennt das Entkopplung von der Wirklichkeit, ich nenne das Realitätsverweigerung. So langsam bin ich dafür, diese ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • „Durch den Boom der E-Bikes sind heute deutlich mehr Menschen mit dem Fahrrad auf Sylt unterwegs.“

    Durch den Boom der Motorräder sind heute deutlich mehr Menschen mit dem Fahrrad auf Sylt unterwegs.

    Das ist keine Verblödung mehr.

    Und, klar, weil die Dünen so hoch sind, braucht man einen Motor.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein.

    Das sehe ich eben absolut nicht auf dem einzigen gefundenen und verlinktem Bild ... Deswegen meine Verwunderung über dieses bisher unbekannte Urteil ...

    Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?

    Auf dem Bild ist das für mich ja klar ... Wenn man ein "Gehweg, Schleichradler frei" dort aufstellen täte, dann hätte ich evtl. ein Zuordnungsproblem, weswegen ich vor Jaaahren ja schon im VP alle denkbaren Beschilderungen zur Klarstellung entworfen habe ... ;)

    Wenn das Gehwegelchen so schmal ist, das er gerade so für einen Fußgänger reicht, kann das daneben kein Radweg sein,

    Daher meine Frage, ob die Anwohnerin als Fußgängerin geklagt hat auf Aufstellung eines , denn Radler haben "dank" Wahlfreiheit wie o.g. ja vmtl. kein Klagerecht mehr ... :(

    denn dann ist auch diese Fläche für Fußgänger gedacht, geplant

    "Dank" der vagen Formulierung des § 2 (4) S. 3 muss wegen "im Zweifel für den Angeklagten" alles durchgewunken werden, was irgendwie nach Radweg aussehen könnte, das könnte auch bei Deinem Bsp. so sein (dazu müsste man mehr Drumrum sehen) oder eben eindeutig anders beschildert werden, wenn das nicht dem WIllen der Behörde entspricht ... Isso ...

  • Wie gesagt, ich meine, dass da auch eine Klage gegen die Benutzungspflicht lief und die Behörde dann nach Klageerhebung aufgehoben hat.

    Ist das Bild überhaupt aktuell? "Witzig", dass man das Schild mit dem Hinweis auf die Baustelle natürlich dann auch noch auf den Gehweg stellen musste...

  • wenn das nicht dem WIllen der Behörde entspricht

    Vorsicht. Ich wiederhole mich, „Das OLG Jena hat es in 4 U 432/04 richtig erkannt: Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen. Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht. Dabei muß man berücksichtigen, das Radfahrer auf Radwegen kaum Chancen auf Schadensersatz haben, Radwege also sowieso schon nach ständiger Rechtsprechung keine Verkehrsflächen ausschließlich für Radfahrer sind, sondern eine Täuschung, Schein-Radwege, Fahr-Da-Morganas ©Thomas, ja, auch 241er und 237er. 241er und 237er setzen deshalb außerdem eine baulische und damit wirksame Trennung voraus, welche bekanntlich regelmäßig und in voller Absicht unterlassen wird.

    Die genannte Verkehrsanschauung der Stadt selbst ist also, das ihre Radwege ≈ Gehwege sind. Jedenfalls hier, bei den Bildern da oben, und bei vielen anderen Bildern und anderswo selbst inaugenschein genommenen Gelump.

    Mit anderen Worten: Die Stadt ist mein bester Zeuge dafür, das es Radwege gar nicht gibt.

    Und nebenbei gesagt, die Klägerin oder auch Nicht-Klägerin könnte ihre Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich steigern, wenn sie statt zu klagen oder nicht zu klagen einfach gemeinsam mit anderen wie vorgeschrieben auf der Fahrbahn ginge.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.