Woche 29 vom 13. bis 19. Juli 2026

  • [...], sondern eine Täuschung, Schein-Radwege, Fahr-Da-Morganas ©Thomas, ja, auch 241er und 237er. 241er und 237er setzen deshalb außerdem eine

    Respekt an Malte . nach nichtmal einer Stunde steht das Radverkehrsforum beim Suchbegriff "Fahr-da-Morgana" bei google auf Platz 1 :|

    lediglich Gemini scheitert an der korrekten Interpretation des Wortspiels :S

  • Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen.

    Soweit, so gut und richtig (wobei die hier diskutierte Straße so alt sein dürfte, dass eine so detaillierte Widmung aus einem Planverfahren heraus, dass F+R trennt oder gerade nicht, kaum existieren dürfte), aber ...

    Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.“

    ... würde hier angewendet bedeuten, dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde ...

    Die Behörde kann nicht (≠ darf nicht) einfach umdefinieren, schon gar nicht in der Weise, das es keine Wirkung entfalten soll, man also nur eine formale Voraussetzung vortäuscht.

    Das wäre jetzt aber blöd --- Dann könnte man gar nicht so einfach per Gericht einen Radweg wegklagen, weil das Gericht die Widmung gar nicht so einfach ändern lassen kann ...

  • dass die "allgemeinen Verkehrsanschauung" hier einen getrennten G+R erkennen würde

    Klar, wenn man sie fragt. Die Befragten sind aber wie Frauen: Das eine sagen, den Mainstream nachplappern, das andere tun, immer schön auf dem Wegelchen watscheln, parken, abladen, usw uwf etc pp. An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Dieses wird bekanntlich regelmäßig auch nicht unterbunden, sondern gefördert. Sagte ich bereits, deshalb ist die Stadt mein bester Zeuge.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • (...)

    So ganz verstehe ich es noch nicht, worum es geht ...

    Ein Bild sieht man dort:

    https://www.rnz.de/region/heidelb…id,2374466.html

    Mein Eindruck ist: Im Grunde genommen geht es darum:

    Aus zwei der vier Fahrspuren für den Autoverkehr sollen zwei gemacht werden. Die anderen beiden sollen Radwege oder Radfahrstreifen werden. Die Bürgersteige sollen vom Radverkehr entlastet werden.

    Ich hatte kürzlich streetmix.net ( https://streetmix.net/-/3442335 ) entdeckt und benutze das Beispiel Mittermeierstraße in Heidelberg hier als Übung.

  • sind aber

    Wenn die Rechtsargumente ausgehen, versucht man es mit globaler Gesellschaftskritik ...

    Ist in einem Rechtsverfahren aber in der Regel nicht zielführend ...

    Lookmap scheint die derzeit aktuellsten Bilder aus Mitte 2024 zu haben, die zumindest reine Piktogrammlösungen zeigen: Radsymbole auf Radwegen und Fahrbahnen, Fußgängersymbole auf den Gehwegen, Rad- und Gehwege weiter sauber getrennt.

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    Wie man in den bisher bekannten Interpretationen des Urteils darauf kommt, dass es um gemeinsame Geh- und Radwege ginge oder ob klar sei, ob es gemeinsame oder getrennte Wege seien, ist mir weiterhin schleierhaft, daher weiterhin gespannt aufs Original-Urteil ...

    Wenn's drum ginge, dass der Rest-Gehweg mit 1,2 m zu schmal ist (nach Plattenzählen in diesen Bildern. der Radweg dürfte nach Bild etwas breiter sein, OSM gibt für den einen der zwei 1,5 m an), d'accord, das wäre ein plausibler und nachvollziehbarer Klagegrund für Fußgänger.

    Die Stadt Heidelberg spricht auf ihrer Seite zum Urteil auch davon, dass sie den Weg in einen gemeinsamen Weg umgewandelt habe:

    15.07.2026 Gericht entscheidet: Piktogramme in der Mittermaierstraße zu unbestimmt | Heidelberg

    Das sehe ich da partout nicht ...

    Also geht es wohl eher drum, ob Dillet... Dillett... Dilet... Dilett.... äh, Stümper am Werk waren, die was anderes behaupten als hingemalt ist? Das Piktogramm für gemeinsame Geh- und Radwege sieht jedenfalls anderster aus ...

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    Interessant wäre, ob das Urteil hier greifen täte (s.a. Vz-Entwürfe oben):

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    "Gehweg, Schleichrasdler frei" beschildert (aber an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt), Trennung aber noch gut erkennbar ...

  • Lustig, dass bei Radfahrstreifen plötzlich über den Rettungsdienst und dessen Probleme nachgedacht wird. Allerdings natürlich nicht über die eigentlich Ursache, nämlich dass da zu viele Autos im Weg rumstehen.

    Jetzt könnte man einen Radstreifen ja auch so anlegen, dass ein RTW problemlos darauf fahren und ihn auch jederzeit wieder verlassen könnte. Das wäre dann eine RTW-Expressspur.