Ich habe es bislang so verstanden, dass der Abbiegende warten muss:
Im Verkehrsportal hat der (Verkehrsrechtsanwalt) rapit (keine Ahnung, wo der abgeblieben ist, vmtl. nix Gutes) mal dezent drauf hingewiesen, dass das sooo klar nicht im § 9 drin steht und alle Abbiegenden gemeint sein könnten, also auch wenn sie quer zum Fußgänger herkommen. Entspricht aber wohl nicht der herrschenden Rechtsmeinung an normalen Kreuzungen ...
... aber evtl. bei abknickendenden Vorfahrten, wo man deswegen ja nahezu allseits bevorrechtigte Fußgänger nach VwV-StVO unterbinden soll ...