Woche 48 vom 24. bis 30. November 2025

  • Die Fußgängerampel gilt nicht für Radverkehr. Für den gilt die Fahrverkehrsampel. Einen Rotlichtverstoß gab es also entweder gar nicht oder beide begingen ihn. Also "Gleichstand" bis dahin.
    Von Gehwegnutzung steht nix im Artikel. Sollte das so gewesen sein, ändert das aber auch nix an Vorrang bzw. Vorfahrt, siehe dazu §9 (3) StVO,

    auf welchem Straßenteil die unterwegs sind, ist dafür nämlich irrelevant:

    Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

    Fertig ist der Lack. Allenfalls §10 könnte man noch irgendwie herbiegen. Dann müßte der Radfahrer aber an- bzw. einfahren. Und das soll der LKW-Fahrer dann nicht gesehen haben? Was macht der beruflich nochmal?

    Wohlgemerkt: Alles nur, wenn der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs war, was sich aus keiner Textstelle ergibt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und das soll der LKW-Fahrer dann nicht gesehen haben? Was macht der beruflich nochmal?

    Vorhin lief mir ein Reel einer Lkw-Fahrschule über den Weg. Schüler biegt mit Hängerzug ab. - "Und hier wäre die Prüfung zu Ende gewesen."

    Schüler guckt groß.

    "Du hattest 15 km/h auf dem Tacho. Schritttempo ist angesagt, also 5-6 km/h, mit 9 km/h könntest Du vielleicht noch durchkommen. Aber 15 - nein."

  • "Du hattest 15 km/h auf dem Tacho. Schritttempo ist angesagt, also 5-6 km/h, mit 9 km/h könntest Du vielleicht noch durchkommen. Aber 15 - nein."

    Schritttempo ist laut StVO an 4 Bedingungen geknüpft. Erstens Schwer-LKW (erfüllt), zweitens innerorts (erfüllt), drittens beim Rechtsabbiegen (erfüllt), viertens „wenn mit parallelem Rad- bzw Fußverkehr gerechnet werden muss“ (IMO bei (roter Furt-Ampel & neben dem LKW physisch gar kein Platz für ein Fahrrad) nicht erfüllt, denn wenn man immer und überall mit allem Unsinn rechnen müsste, dann wären die sehr konkreten Einschränkungen im VO-Text obsolet und der Gesetzgeber hätte sie weggelassen und stattdessen einfach pauschal „Abbiegen nur mit Schritttempo“ für alle vorgeschrieben).