Woche 51 vom 16. bis zum 22. Dezember 2024

  • Und, was nutzt es den amerikanischen Radfahrern? Naught. Umkehrschluss: die unterstellten negativen Auswirkungen der deutschen Diktion existieren nur fürs Kampaigning.

    Komisch, die Kurven ähneln denen, wenn man die relativen Zu/Abnahmen von privaten Geldvermögen/Unternehmensgewinnen gegen die Reallohn- und Rentenentwicklungen in D aufträgt. Also Abnahme der Toten in D entspricht Rückgang der Reallöhne/Renten in D, während Zunahme der Toten in USA der Zunahme des Reichtums in D entspricht.

    Fazit: Wir brauchen mehr Tote, dann gehts auch wieder bergauf?

  • Das dürfte wohl hier gewesen sein. Ich fahre dort regelmäßig auf meinem Arbeitsweg lang. Regelkonform kann der geneigte Autofahrer dort nur ohne Gegenverkehr überholen, ein Zustand der auf dieser Strecke im Berufsverkehr kaum eintreten wird. Insofern bauen sich auf den ca. 2km von Hilden Ortsmitte bis zum Unfallpunkt durchaus Überholnöte auf. Hinzu kommt, dass die Parkbuchten idR nicht so leer sind wie auf den Streetview-Bildern, sondern auch gern mal von Transportern und anderen breiten Fahrzeugen belegt werden. Da hilft nur konsequentes Einhalten eines Abstandes zu parkendem Blech um Dooring zu entgehen. Fürsorglich, wie die Straßenverkehrsbehörde ist, gibt es auch eine Gehwegfreigabe bei denen sich der Radling dann mit Wurzelaufbrüchen etc.. befassen kann. Aber, dafür gibt es dann 100m weiter im Blauschildteil dann auch ein "Schäden an Rad- und -Gehweg" 

    Klassischer Überholschutz-Streifen...

  • Punkt 2 finde ich viel zu wenig beachtet: Die Liste der Abschnitte, wo 30 zum Fußgänger-Schutz eingeführt werden kann, wurde sehr deutlich erweitert. Ich hab aber noch keinen Fall gesehen, wo das schon angewendet wurde. Dagegen ist "Gemeinde stellt Antrag auf 30" hier inzwischen alle paar Wochen.

  • Kann mir für so Fälle eigentlich nur Geofencing in einer sehr fernen Zukunft vorstellen, dass Fahrzeuge in diesen Zonen nicht einfahren können oder wenn auf die zugehörige Geschwindigkeit gedrosselt werden.

    Als eine Stadt, die ähnliches leider erleben musste, wenn auch mit anderem unklaren Motiv und mit "Biodeutschem" als Fahrer, werden zwar vermutlich in 2-3 Jahren die Poller um die Fußgängerzone stehen, aber das ist ja dann auch nur ein lokaler Schutz. Zugängliche Flächen mit Menschenansammlungen gibt es ja genug. Und aktuell sind die Poller ja auch während der Lieferzeiten morgens grundsätzlich unten. Und auch am Samstag Vormittag hättest du dann schon genügend Ziele.

    Und dann noch das Thema Sensibilität... war heute Morgen eher zufällig auf unserem Weihnachtsmarkt, kam auch ein Schausteller mit Sprinter und langem Anhänger mit den üblichen "Lieferstress"-20 bis 25 km/h an den Buden und Dom vorbeigekachelt, wo einem dann auch nicht viel einfällt.

  • 450kg Ladung + 180kg Anhänger + 195kg Zugmaschine + 75kg Fahrer.

    Um die 900kg Maximalsystemgewicht sind mal eine Hausnummer für ein "Fahrrad".

    Bei der Schlussfolgerung, dass das Gefährt eine tolle Sache ist, weil es damit ja ALLEN geholfen ist, wenn es weniger Staus durch auf der Straße stehende Paketzustellerfahrzeuge gäbe, merkt man dann aber doch, dass der Herr Pander sonst in leistungsstärkeren Vierrädern unterwegs ist. Wo werden solche "Lastenfahrräder" wohl halten, wenn sie tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kämen? Da sind die Leute, die meinen, auf den dann sogenannten Zustellerwegen zu ihrem Privatvergnügen benutzungspflichtig unterwegs sein zu wollen, dann mal schön gekniffen. Anders als der Anzeigenhauptmeister kann man bei dieser Art Falschparkern dann aber nichtmal ein Kennzeichen fotografieren ^^

  • Wo werden solche "Lastenfahrräder" wohl halten

    Die Frage sollte doch sein, wo die fahren. Natürlich auf dem Radweg. In Hamburg sehe ich solche (ggfs. etwas kleiner) Fahrzeuge schon. Ich fühle mich durch diese und deren Fahrweise bedroht und verziehe mich auf die Fahrbahn.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade

    Schönster Satz: "Natürlich gibt's 'ne Klingel" - und das Geräusch beim Betätigen derselben ... :D

    Auch wenn dieses Fahrzeug, das in Hannover von der Post benutzt wird, etwas kleiner ist, treffen zwei Informationen aus dem Bild möglicherweise auch auf dieses 0,90 m breite Lastenpedelec zu:

    Zu dem Postzusteller-Fahrzeug in Hannover: https://kyburz-switzerland.ch/de/konzeptfahrzeuge/epedelec

    Zwei wichtige Informationen im Spiegel-Filmbeitrag, die mir aufgefallen sind:

    1. Bei Minute 5:15 heißt es:

    "Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."

    Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren. Und es wird nichts darüber berichtet, ob das Fahrzeug bei Bergabfahrten auf höhere Geschwindigkeiten als 20 km/h beschleunigt werden kann, oder ob dann ein fest verbauter Bremsmechanismus in Kraft tritt, der es ausschließt, dass das Fahrzeug mit höheren Geschwindigkeiten als 20 km/h gefahren werden kann. Als Hersteller hätte ich ein Interesse daran, dass bei 20 km/h definitiv Schluss ist und höhere Geschwindigkeiten durch eine entsprechende technische Vorrichtung auch auf Gefällstrecken zuverlässig ausgeschlossen sind. Von Gesetzgeberseite gilt, dass die Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h bei einem Pedelec enden muss.

    2. Bei Minute 6:15 wird gesagt und ein entsprechender Balken eingeblendet:

    "Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."

    Das sind die Szenen, die hier gedreht wurden, in der Michelangelostraße / Kreuzung Bundesstraße 2 in Berlin:

    Google Maps
    Ort mithilfe eines 360°-Fotos kennenlernen.
    www.google.de

    Wie man auf der streetview-Aufnahme sieht, fährt das Pedelec-Lastenfahrrad an der Stelle links neben einem benutzungspflichtig ausgeschilderten Radfahrstreifen, der vermutlich ca. 1,00 m bis 1,50 m breit ist.

    Leider wird nicht näher erläutert, ob die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben ist, für Fahrräder ab einer bestimmten Mindestbreite und ab welcher Mindestbreite das gilt. Wenn ich an mein Fahrrad einen 1,00 m breiten Lenker baue (so breit ist das Zemmi), bzw. an meinen Lenker weit ausladende Rückspiegel rechts und links, gilt dann auch, dass ich damit auf der Fahrbahn fahren darf? Oder gilt das nur für mindestens dreirädrige Pedelecs, oder grundsätzlich nur für Lastenfahrräder? Oder ist diese Aussage aus dem Film, dass ein 1,00 m breites Lastenfahrrad grundsätzlich die Fahrbahn benutzen darf, ganz egal, ob ein Radweg vorhanden ist und ob der benutzungspflichtig ist oder nicht, falsch?

  • Zitat von VwV-StVO


    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Moin,

    Cargo M - Flexibles Cargo bike für den Transport schwerer Lasten
    Der robuste Allrounder hat mit 355kg (inkl. Fahrer) eine extreme Ladekapazität. Die Ladefläche von 1,27m x 0,98m ist für den Transport einer Europalette…
    www.vowag.de

    Kettenloser Antrieb, d.h. die Kurbel wird wohl einen Generator antreiben der ein wenig Range-Extender macht. Die Akkus sind mit zwischen 2KWh und 7,5KWh auch eher auf L6e Niveau. Eigentlich ist das kein Fahrrad, sondern was die genutzte Verkehrsfläche anbelangt eher mit so etwas wie dem Goupil G4 den z.B. Picnic einsetzt zu vergleichen. Die Einstufung als Pedelec ermöglicht dann die Nutzung von freigebenen Einbahnstraßen und es wird kein Führerschein benötigt.

    1. Bei Minute 5:15 heißt es:

    "Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."

    Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren.

  • Im Norden: Radfahrer von Linienbus erfasst und schwer verletzt
    In Flensburg (Kreis Schleswig-Flensburg) ist ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Er wurde von einem abbiegenden Linienbus
    www.mopo.de

    »Ursächlich für den Unfall könnte, laut Polizei, ein Missverständnis über die Vorfahrt zwischen Radfahrer und Busfahrer gewesen sein.«

    Hm. Missverständnis, ob Geradeausfahrer oder Abbieger »Vorfahrt« hat?

    Falls der Senior tatsächlich stadteinwärts fuhr, war er linksseitig unterwegs. Laut Google Maps hat die Fördestraße ...

    - zunächst keinen Radweg, während jenseits der ersten Vegetationsreihe eine Piste, die außer Radfahrern und Fußgängern niemand benutzen darf. erst weit rechtsab verläuft, dann nach unten geht, dort auf eine Querpiste trifft, auf der man ins Wohngebiet fahren, aber auch die Fördestraße unterqueren kann, um dann auf einer links und weitab gelegenen Piste weiterzuradeln.

    Ab der Sackgasse in der Verlängerung des Kiefernweges, 400 Meter vor der Unfallstelle, wird diese Piste an die Bordsteinkante geführt - ab hier gilt die Pflicht, einen linksseitigen Kombiweg zu benutzen, eine Querungshilfe für bisher legal auf der Fahrbahn Radelnde gibt es nicht.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    An der Einmündung Solituder Straße tritt rechts eine Piste hinzu. Da diese ohne Beschilderung ist, während links das [Zeichen 240] wiederholt wird, gilt also weiterhin: Radfahrer links!

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Dann kommt eine Fußgängerampel. Linksseitig steht dahinter [Zeichen 240], aber auf der rechten Seite erspäht man im zweiten Grünstreifen [Zeichen 237]. Dieses Zeichen könnte sich auf diejenigen beziehen, die aus der Straße schräg von rechts ankommen, aber man betrachte mal die Szene, wie sie sich aus dieser Richtung darstellt:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Direkt vor der Einmündung soll man also die Fahrbahn queren, um linksseitig aufs Hochbord zu fahren.

    Wer das ignoriert und halbrechts in spitzem Winkel Richtung Fördestraße fährt, bekommt kurz danach, an besagter Fußgängerampel dieses hier:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    ´2022 war kein Fahrrad in der Streuscheibe. Ab dieser Stelle haben wir also stadteinwärts in der Fördestraße: [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31]links und [Zeichen 237]rechts. Bis zur Unfallstelle sind es noch 220 Meter.

    Dann ändert sich die Beschilderung rechts auf [Zeichen 240]. Sinnigerweise direkt vor einer Fahrschule.

    Bis zur Unfallstelle sind es noch 160 Meter.

    Es folgt die Einmündung Twedter Mark von rechts und Supermarkt-Parkplatz auf der linken Seite. Rechts ist plötzlich ein Schutzstreifen auf die Fahrbahn gepinselt, auf dem Hochbord steht [Zeichen 239]. Wer vom Parkplatz kommt, sieht [Zeichen 205][Zusazzeichen 1000-32].

    20 Meter hinter der Parkplatzeinfahrt steht dann völlig überraschend: [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] und ein gelbes Schild mit Rechtsab-Pfeil. Es gibt eine Querungshilfe und eine abgesenkte Bordsteinkante, die suggeriert, dass man auf den Gehweg fahren solle.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Und hier ist dann der Senior vermutlich einfach geradeaus weitergefahren, also formal gesehen als Geisterfahrer. (Wahrscheinlich nicht als einziger ...)

    Was für eine grauenhafte, Fehler und Verkehrsverstöße provozierende Infrastruktur.