Woche 24 vom 10. Juni bis 16. Juni

  • Hauptsache, sie lassen §45 (9) StVO in Ruhe. Nicht, dass hier einer auf die Idee kommt, künftig aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung Radfahrer auf Gehwege zwingen zu dürfen.

    Wenn ich das lese...

    Zitat

    Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum

    ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

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    Zitat

    Laut Polizei erlitt der Unfallverursacher Schmerzen am Oberkörper und in den Beinen, der Kraillinger auch an den Handgelenken und seine Ehefrau an den Beinen. Dass die drei Radfahrer dabei nicht schwerer verletzt wurden, hätten sie ihren Helmen zu verdanken, teilte die Polizei mit.

    Sonst wären nämlich die Rippen gebrochen, das Handgelenk verstaucht und die Beine aufgeschürft.

  • Joa mei

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    Ullie Wir sind uns bei einer Instagram-Diskussion zu dieser "Radautobahn" aber nicht zufällig dort begenet, oder? :/

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Einmal so lässig auf dem Radl sitzen wie die CSU-Granden ......


    Da merkt man gleich, das ist ihr natürliches Hapitat

    War mein erster Gedanke! :D

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • DMHH 13. Juni 2024 um 21:43

    Hat den Titel des Themas von „Woche vom 10. Juni bis 16. Juni“ zu „Woche 30 vom 10. Juni bis 16. Juni“ geändert.
  • von hier: Wo ist der Radweg in Karstädt hin?

    geht der wilde Ritt weiter: Verschwundener Radweg in Karstädt erhitzt Gemüter immer mehr

    auf der Fahrbahn: Totentanz. Aber der Radweg!!! Schade, dass der Amtsleiter es wohl nicht hinbekommt, die Diskussion weg von der Ausführung oder wer was gewünscht hat, hin zu "es braucht hier keinen Radweg!" zu lenken.

    Und vielleicht mal den Ausflug zu machen, dass ein Benutzungspflichtiger Radweg auch mit 5m Breite dort unzulässig wäre. und ich gehe stark davon aus, dass die Bürger da so ein Blauschild wollen :S

  • DMHH 13. Juni 2024 um 22:25

    Hat den Titel des Themas von „Woche 30 vom 10. Juni bis 16. Juni“ zu „Woche 24 vom 10. Juni bis 16. Juni“ geändert.
  • ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

    Ticken die SVB in den Gemeinden bei Euch so? Hier gibts eher das umgekehrte Problem, dass mit GMV zweifellos gebotene T30 entweder nicht durchsetzbar sind, weil die Gefahrenstelle entweder nicht gravierend genug ist, oder das LRA a.k.a. FIA sie laufend versucht wieder zu entfernen.

  • Ticken die SVB in den Gemeinden bei Euch so?

    Ja. Die Stadt Stade ist zwar Mitglied der Initiative "Lebenswerte Städte" aber ich weiß gar nicht, warum. Außer den Hauptstraßen und zwei Erschließungsstraßen ist schon alles T30 Zone und an den restlichen Straßen wehrt man sich mit Händen und Füßen dagegen, T30 anzuordnen. Selbst wenn die Anordnung von T30 einfacher wäre, würde man es hier nicht tun.

    Wenn die Städte und Gemeinden hier mehr Handlungsspielraum hätten, würden sie vor allem dafür sorgen, dass der Autoverkehr freie Bahn hat und weiterhin Fußgänger und die nervigen Fahrrad-Assis aus dem Weg geschafft werden. Von einer Verkehrswende will man hier nichts wissen, sondern das sind nur leere Floskeln.

    Es mag in Deutschland einige Städte geben, in denen man ansatzweise begriffen hat, dass man das Verkehrsproblem nicht dadurch in den Griff bekommt, indem man den Autoverkehr weiter optimiert und dafür sorgt, dass immer mehr Autos in die Stadt passen. Aber ich behaupte, dass der überwiegende Teil der Städte und Gemeinden mental noch in den 1970er Jahren stecken geblieben ist und dass die auf keinen Fall mehr Handlungsspielraum haben dürfen, um ihren feuchten Traum der autogerechten Stadt weiter ausleben zu können, sondern dass man die im Gegenteil härter an die Leine nehmen muss, sich an die bereits geltenden Regeln zu halten.

  • von hier: Wo ist der Radweg in Karstädt hin?

    geht der wilde Ritt weiter: Verschwundener Radweg in Karstädt erhitzt Gemüter immer mehr

    auf der Fahrbahn: Totentanz. Aber der Radweg!!! Schade, dass der Amtsleiter es wohl nicht hinbekommt, die Diskussion weg von der Ausführung oder wer was gewünscht hat, hin zu "es braucht hier keinen Radweg!" zu lenken.

    In dem Text heißt es: "Denn vor der Sanierung der Straße und Erneuerung des Gehweges war dieser ein Radweg in beiden Richtungen und auch nicht breiter. „Die einzigen, die den Weg benutzen, sind doch Radfahrer. Da geht keiner von Postlin nach Karstädt oder umgekehrt zu Fuß“, so der Karstädter Mathias Kohler."

    Da ist einmal die Sache, dass die Verwaltung nicht schon früher den Fahrradweg zum Fußweg gemacht hat. Hätte sie eigentlich machen müssen, wie an vielen Stellen in ganz vielen Kommunen überall im Land, das eigentlich längst hätten machen müssen. Warum hat man es nicht gemacht?

    Weil sich dann die Gegner eines reinen Fußweges in Karstädt (K-Stadt) zusammengeschlossen hätten mit den Gegnern eines reine Fußweges in A-Stadt, B-Stadt, C-Stadt und in ganz vielen anderen Kommunen. Vermutlich hätte man das Gesetz so geändert, dass jeder noch so handtuchschmale Fahrradweg unter Bestandsschutz gestellt worden wäre. Das hätte dann erst Recht Stillstand in der Radverkehrsinfrastrukturplanung bedeutet, die ja durchaus in vielen Fällen auch in der Form gut gelingen kann, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Und dann ist da die andere Sache, dass auf dem Fahrradweg angeblich ohnehin keiner zu Fuß geht.

    Vermutlich hat der Karstädter Mathias Kohler keine exakte Verkehrszählung vorgenommen, um korrekt zu prüfen, wieviele Fußgänger den gemeinsamen Fahrradweg und Fußweg benutzt hatten. Es würde ohnehin nichts nutzen, denn es ist straßenverkehrsrechtlich klar geregelt, dass ein Fußweg in jedem Fall vorhanden sein muss, und kein reiner Radweg an einer Straße gebaut werden kann, wenn es nicht auch eine Fußweg gibt. Und weil das einfacher ist, baut man beides zusammen als ein Weg und beschildert es mit [Zeichen 240]. Aber auch dafür gelten Mindestbreiten und wenn die nicht erfüllt sind, dann bleibt eigentlich nur diese Lösung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Auch dafür gelten Mindestbreiten, die allerdings geringer sind. Unter anderem deshalb gilt auf einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe maximal Schrittgeschwindigkeit.

    Mit dieser Vorgabe Schrittgeschwindigkeit wiederum haben viele Fahrradfahrende keine Probleme, weil sie ohnehin nicht sehr schnell fahren und das Tempo, das sie fahren, als gerade eben noch Schrittgeschwindigkeit einschätzen. Fakt ist übrigens, dass viele Fahrradfahrende, besonders solche die nur selten fahren oder nur kurze Strecken fahren, wohl Probleme hätten, gegen einen trainierten Marathonläufer ein Wettrennen zu gewinnen.

    Fakt ist aber auch, dass zunehmend mehr Fahrradfahrende mit einem Unterstützermotor an den Start gehen. Und das sollte doch eigentlich eine Steilvorlage sein für den in Bedrängnis geratenen Bauamtsleiter Christian Gadow aus Karstädt. Der Hinweis darauf, dass heute viele Fahrradfahrende mit 25 km/h fahren, die früher gerade mal 15 km/h schafften, wäre doch Wasser auf seine Mühlen. Kommt es auf einem zu schmalen Zweirichtungs-Fahrradweg zu einem Frontalzusammenstoß von zwei Pedelec-Fahrer*innen, dann entspräche das immerhin einem Auffahrunfall mit Tempo 50 km/h!

    Nach meiner Einschätzung läuft das auf einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe hinaus. Und wenn dort dann tatsächlich zwei Pedelecfahrer*innen spektakulös frontal kollidieren, dann setzt vielleicht ein Nachdenkprozess ein, der zum Ergebnis hat, dass es für Fahrrad und Pedelecfahrer*innen Sinn machen kann, die Fahrbahn zu benutzen. Vielleicht verunglückt aber auch auf der Fahrbahn jemand mit dem Fahrrad unter PKW-Beteiligung. Dann schlägt das Pendel wieder in die andere Richtung aus.

  • Wenn ich das lese... [Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum]

    ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

    Achwas. Da ja angeblich der Zweck des alten StVG gewesen ist, den KFZ-Verkehr zu beschleunigen, und diese Zielvorgabe nach Auskunft der Initiatoren der Novelle jetzt vermeintlich gestrichen worden ist, wird es künftig Entschilderungen regnen, dass es eine wahre Freude ist! :evil:

  • Bestimmt sitzen die Leute in den Verkehrsbehörden im ganzen Land schon ganz ungeduldig und warten aufgeregt darauf, wann sie endlich nicht mehr den Kfz-Verkehr bevorzugen müssen und sich endlich auch um Fußgänger und Radfahrer kümmern dürfen.

    By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    Ich habe mehrfach beim ADFC nachgefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Und ich selbst muss zu doof gewesen sein, das zu finden. Stattdessen habe ich in der StVO und VwV-StVO das genaue Gegenteil gefunden. Es scheint also bereits erlaubt zu sein, sich um die Verkehrssicherheit zu kümmern. 8|

  • Mir fehlt da der detaillierte Einblick; aus eigener Erfahrung kenne ich 3 progressive Gemeinden, die mit dem StVG hadern und eher das LRA die Rennfahrerlobby spielt. Die einen dürfen 30 nicht anordnen, weil die Hauptverkehrsstraße nur vor dem Nebeneingang der Grundschule vorbeiläuft, die anderen werden ihr 30-50-30-Potpourrie nicht los, weil die Distanz zwischen Schule und KiGa ein paar Meter zu groß ist. Das Problem ist in meiner Wahrnehmung die "Gefahrenlage" aus dem §45 - die ja ohne nähere Definition "erheblich" sein muss und damit praktisch nirgendwo existiert.

  • Die Gemeinden haben halt das Problem LRA, und, aus eigener Erfahrung, deswegen habe ich ja irgendwo geschrieben dass es so etwas wie Dienstanweisungen geben muss, die kennen nur KFz-Verkehr.

    Da müsste es eine Gemeinde halt mal drauf ankommen lassen und notfalls den Rechtsstreit suchen.

    In BW scheint es gerade dank Geräuschemission und entsprechendem Urteil deutlich aufwärts zu gehen mit T30. Bei Bundesstraßen T30 und 100m weiter steht der fest installierte Blitzer.