Woche 47 vom 20. bis zum 26. November 2023

  • Kompromissvorschlag: Für Radfahrende, die einen Helm tragen, werden bei OWi's die Bußgelder für Fußgänger*innen veranschlagt oder der Verstoß bleibt halt unsanktioniert.

    Fahr mit Helm : legal - illegal - sch...egal.

  • Wir hatten doch gerade erst die Frage aus einem (uralten) gegenteiligen Urteil – aber wie man eben sieht: Wenn sich die Erfordernisse ändern, dann geht's auch.

    Problem halt auch, dass sich viele Kommunen nicht trauen, hier und da 30 auszurufen und es auf eine Klage (die idr. nicht kommt) ankommen zu lassen.

  • Woran man erkennt, dass wir in Deutschland mittlerweile eine Fahrradnation sind, bei der ganzjährig eifrig geradelt wird: jetzt kommen die früher nur zu Beginn der "Fahrradsaison" im Frühjahr lancierten Clickbait-Beiträge schon mitten im November.

    LOL. Wobei ich gestern morgen mal wieder zählen war – gleiche Kreuzung wie schon im September (Fahrradstraße kreuzt "sollte Fahrradstraße sein"): Damals fast 450, jetzt nur noch rund 300 Radler. Sind also durchaus weniger.

    Achja und weil's so schön früh war: DREI davon ohne Licht. Taxen, die volles Rohr über das Stoppschild brettern gab's mehr :(

  • tödlicher Unfall..

    wichtig: "Er kollidierte aus bisher ungeklärter Ursache mit einem hinter ihm fahrenden Pkw" X(

    Tödlicher Unfall bei Thalmässing: Radfahrer wird von Pkw erfasst
    THALMÄSSING - Zwischen Thalmässing und Nennslingen kam ein Radfahrer ums Leben. Er kollidierte aus bisher ungeklärter Ursache mit einem hinter ihm fahrenden…
    www.nordbayern.de

    GoogleMaps

    MApillary

    Tjanun... :|

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    hm

  • tödlicher Unfall..

    [...]

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    Das Artikelbild zeigt ein MTB ohne erkennbare StVZO (Reflektoren, Scheinwerfer, Dynamo, Rücklicht etc.). Ob vielleicht ein Rücklicht irgendwo angesteckt war, das beim Aufprall in die Botanik flog?

    Was man auch gut sehen kann: der PKW steht kurz nach der Aufprallstelle parallel zum Fahrbahnrand ca. 1m von der Begrenzungslinie entfernt. Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

  • "Er kollidierte aus bisher ungeklärter Ursache mit einem hinter ihm fahrenden Pkw"

    Das Hinterrad ist verbeult, also muss der Radfahrer den Rückwärtsgang eingelegt haben. Das hätte dem Reporter klar sein müssen!


    Hier noch die Polizei-Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/5654124

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Artikelbild zeigt ein MTB ohne erkennbare StVZO (Reflektoren, Scheinwerfer, Dynamo, Rücklicht etc.). Ob vielleicht ein Rücklicht irgendwo angesteckt war, das beim Aufprall in die Botanik flog?

    Unter dem Sattel schimmert da etwas rot – was auch der gängige Ort für ein Rücklicht an einem MTB wäre. Wie weit sowas sichtbar ist und nicht vom Arsch verdeckt wird, wäre ich aber auch skeptisch. So oder so der siebte Ü dieses Jahr in Bayern; doppelt so viele wie im langjährigen Trend.

  • Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Ist das so? Ich hatte schon immer den Eindruck, dass beim Fahrrad die Reflektoren, am besten in Kombination mit einer hellen Kopfbedeckung, sehr viel mehr bringen als die Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklichter.

    Oft sind es ja Autofahrer, die den Unfall verursachen, und die haben ein deutlich helleres Licht als Fahrräder. Und das ist vermutlich auch dann noch heller als eine Fahrrad-Rücklicht, wenn ein Reflektor das Autoscheinwerferlicht einfach nur reflektiert. Vor ein paar Jahren hatten sich nach meiner Erinnerung die Vorschriften für die nach hinten wirksamen rechteckigen breiten Reflektoren (leider?) verändert. Früher war da eine Mindestgröße vorgeschrieben, später dann nur noch eine Mindestreflektionsfähigkeit. Ganz früher war allerdings nur eine sehr kleine Reflektor-Fläche Vorschrift.

  • Wir hatten doch gerade erst die Frage aus einem (uralten) gegenteiligen Urteil – aber wie man eben sieht: Wenn sich die Erfordernisse ändern, dann geht's auch.

    Du meinst das Bremer Urteil? Siehe dazu glaub Hannoveraner Faden, da habe ich es gerade zerpflückt. Es gab einfach keine Rechtsgrundlage für extra globale Parkverbotsregeln ohne Beschilderungen entgegen der bundesweiten StVO. Es hätte niemand die Bremer hindern können, Unmengen an Schildern aufzustellen, sofern die verkehrsrechtlichen Anordnungen ein Fundament haben, so wie man hier eben auch ein Verbot anordnen darf, wenn es nötig ist.

    Falls jemand die Originalurteile findet, bitte verlinken. Googeln auf die Schnelle fand nur diesen Artikel.

  • Statistik zum Unfallrisiko nach Alter, leider ohne Quelle:

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    Ich hätte es gerne zur Diskussion über die Verkehrstauglichkeit von Senioren geschrieben. Aber die Suche scheint defekt ("Führerschein" liefert keinen einzigen Treffer).

  • Du meinst das Bremer Urteil? Siehe dazu glaub Hannoveraner Faden, da habe ich es gerade zerpflückt. Es gab einfach keine Rechtsgrundlage für extra globale Parkverbotsregeln ohne Beschilderungen entgegen der bundesweiten StVO. Es hätte niemand die Bremer hindern können, Unmengen an Schildern aufzustellen, sofern die verkehrsrechtlichen Anordnungen ein Fundament haben, so wie man hier eben auch ein Verbot anordnen darf, wenn es nötig ist.

    Falls jemand die Originalurteile findet, bitte verlinken. Googeln auf die Schnelle fand nur diesen Artikel.

    Du hast das nicht "zerpflückt" sondern zu sehr rein nach dem Prinzip den Buchstaben nach verboten oder erlaubt beurteilt. Es gibt eigentlich nie einfach nur ein, es ist erlaubt, oder es ist verboten. Das ist oft eine Schwarz-Weiß-Malerei, die die tatsächlich stattfindenden Vorgänge nicht beschreiben kann. Habe ich grade versucht im Hannover-Faden nochmal deutlich zu machen.

    Obwohl es auch im Prinzip unzulässig ist und den tatsächlich stattfindenden Vorgängen in der Regel nicht gerecht wird, folgendes Gedankenspiel nach dem Schema: Was wäre gewesen wenn:

    Was wäre gewesen, wenn das Bremer Laternenparkerurteil so ausgegangen wäre, dass alle Gerichte bis hinauf zum Karlsruher Bundesverwaltungsgericht damals geurteilt hätten: Es ist komplett verboten sein Fahrzeug nachts oder am Wochenende irgendwo im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Es ging ja in dem Urteil um das Abstellen über Nacht und am Wochenende.

    Hätte das höchste Gericht tatsächlich so geurteilt (und wäre es tatsächlich gelungen, dass Nachts- und Wochenendparkverbot am Straßenrand durchzusetzen) dann wären wohl deutlich mehr und deutlich schneller viele Parkhäuser in den Städten gebaut worden. Oder siehst du noch andere Auswirkungen?