Woche 21 vom 22. bis 28. Mai 2023

  • Sind der Leiterin die verkehrs- und haftungsrechtlichen Konsequenzen überhaupt klar? Oder meint sie (in Übereinstimmung mit den anderen "Verantwortlichen"), dass die Radfahrer halt alle schön zurückstecken sollen, weil sie selbst zu blöd sind, rechtskonforme Regelungen zu treffen, die natürlich gegen die gerichtet sein müssen, welche die Malaise hier verursachen?

  • Ich glaube, ich habe mir gerade die Stelle auf Mapillary angeschaut. Nach Art. 29 Abs. 2 S. 1 BayStrWG bzw. § 11 Abs. 2 FStrG dürfen Zäune nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Dass hier durch die Mauer der Verkehr beeinträchtigt wird ist offensichtlich. AFAIK muss da eine Abrissverfügung her.

    Habs nochmal revidiert, mir ist die Zuständigkeit etwas unklar bzw. erschließt sich aus § 6 ZustVVerk nicht ganz. Wenn da nichts aufgeführt ist, müsste das Staatsministerium zuständig sein. Ansonsten dort die richtige Stelle anfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von simon (26. Mai 2023 um 16:52)

  • Sind der Leiterin die verkehrs- und haftungsrechtlichen Konsequenzen überhaupt klar? Oder meint sie (in Übereinstimmung mit den anderen "Verantwortlichen"), dass die Radfahrer halt alle schön zurückstecken sollen, weil sie selbst zu blöd sind, rechtskonforme Regelungen zu treffen, die natürlich gegen die gerichtet sein müssen, welche die Malaise hier verursachen?

    Also ich mag der Dame da nichts unterstellen, Ihre Aufgabe war es den Unfallschwerpunkt zu beseitigen. Sie hatten mehrere Sachen probiert.

    Die Lösung mit dem VZ205 war angeblich die Lösung.

    Neben den Unfällen gab es wohl auch einige Meldungen an die Stadt, von Radlern wie, vor allem von Autofahrern.

    Die Mauer ist auch ein Problem, ist eine private Lärmschutzmaßnahme, aber die meisten Probleme gabs wohl mit den Radlern von der anderen Richtung.

    Da gehts bergab und insofern ist man da zügig unterwegs. Da sind die Autler natürlich überfordert, wenn Radler halb so schnell rasen wie 2m weiter die KFZ.

    Ich glaube, ich habe mir gerade die Stelle auf Mapillary angeschaut. Nach Art. 29 Abs. 2 S. 1 BayStrWG bzw. § 11 Abs. 2 FStrG dürfen Zäune nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Dass hier durch die Mauer der Verkehr beeinträchtigt wird ist offensichtlich. AFAIK muss da eine Abrissverfügung her.

    Habs nochmal revidiert, mir ist die Zuständigkeit etwas unklar bzw. erschließt sich aus § 6 ZustVVerk nicht ganz. Wenn da nichts aufgeführt ist, müsste das Staatsministerium zuständig sein. Ansonsten dort die richtige Stelle anfragen.

    Genau das ist die Stelle.

  • Die Mauer ist auch ein Problem, ist eine private Lärmschutzmaßnahme, aber die meisten Probleme gabs wohl mit den Radlern von der anderen Richtung.

    Dass die B2 als Anwohner stört, mag sein - ist aber trotzdem unzulässig. Wenn man die als erstes angreift hast du den Vorteil, dass die zuständige Behörde vllt auch andere Maßnahmen andenkt als Radfahrer zu gängeln. Bergab würds da nicht gehen, wenn man den Radweg genau so gebaut hätte wie auch den Rest der Straße und nicht jeden Hügel mitgenommen hätte. Weißt du, ob man auch schon mal ein Stopp-Zeichen oder eine Ampel probiert hat? (musste spontan daran denken)

  • Ja, es gab mal ein Stop-Schild für Radfahrer :D

    Ich komm da zu selten vorbei, wenn ich in die Richtung will, fahre ich die Landsberger raus. Es gab imho zumindest einen Haltestreifen, aber wie gesagt,

    den Behörden gehts mehr darum, das Rechtsabbieger, die Richtung Bruck fahren, beim abbiegen nicht auf der B2 halten müssen.

  • vielleicht interessant Th(oma)s ?

    Das haben sehr sicher wohl nur die Opendata vom Destatis Unfallatlas-Portal ausgeschlachtet. Und natürlich zeigt die Karte keine Gefahrenstellen für den einzelnen Radfshrer. „Risiko“ ist ein Bruch (Unfälle je Stunde/Kilometer), und die Karte präsentiert nur den Zähler.

    Und wahrscheinlich haben sie (um das nachzugucken bräuchte ich allerdings ein Abo) die in den Opendata enthaltenen Informationen zu Gegnern, Unfallart, Unfalltyp und Unfallschwere kastriert, damit keiner merkt, dass hier mit Alleinstürzen bzw. den 80% leichten Unfällen billiges Bangemachen betrieben wird.

  • zwV-StVO gerechte Begründung, warum der Radweg nicht benutzungspflichtig ist:

    Geht doch

    „Grandiose Fehlplanung“ bremst Radweg bei neuer Berufsschule in Weilheim, Merkur

    Wenn ich die sonstige Verkehrsführung in der Ecke sehe, würde ich da wahrscheinlich freiwillig anhalten – weil ich mit Heerscharen von Fahranfängern rechne, die noch nie ein Fahrrad oder einen Fußgänger von nahem gesehen haben *grusel*

    Wo ist die Bushaltestelle? Wo ist eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger (übrigens auch im kompletten weiteren Verlauf des Rings, selbst wo es außerhalb Wohnbebauung gibt). Zumal die Straße ja offenbar als so gefährlich erachtet wird, dass man Radfahrer (und Fußgänger; das ist dort anscheinend eh das gleiche) östlich unter dieser hindurchführt… Selbiges erzeugt übrigens einen weiteren sinnigen Umweg.

  • München: Radelnder Polizist von BMW angefahren
    Der Beamte war mit einer Gruppe Grundschüler unterwegs – Autofahrer mit mehr als zwei Promille betrunken.
    www.sueddeutsche.de

    Die Ironie kann man sich kaum ausdenken. Und das ganze, obwohl sie einen Helm trugen... in Gelb !!! Außerdem hätte man es auch mal mit Ansprechen versuchen können wie bei Falschparkern, statt direkt zu denunzieren. Der Artikel ist auch an sich sehr reißerisch, es sollte neutraler lauten: Beamter touchiert Auto und verletzt sich am Knie.

  • Berichte über den Unmut von Bürger*innen und Kaufleuten bei wegfallenden Parkplätzen haben wir hier hier ja häufiger. Nun schreiben die Kieler Nachrichten über ganze 50 gestrichene Parkplätze. Das Tiefbauamt habe in Eigenregie die Straße mit Halteverbotsschildern versehen, ohne die politischen- und Verwaltungsgremien einzubinden. Das dies Staub aufwirbelt, kann man sich denken.

    Nur, welche Straße mit hohem Anwohnerparkdruck oder vielen Geschäften wurde denn hier ein Raub des autofeindlichen Kieler Tiefbauamtes? Eine Straße in Toplage mit Meerblick: Der Deichweg am Falckensteiner Strand.

    Das ist zwar einer der beliebtesten Strände in Kiel und es gibt dort auch Gastronomiebetriebe, aber hier funktionieren die üblichen Argumente für den Erhalt von Parkplätzen einfach nicht. Wer hier herkommt will sich erholen und hat Zeit Wege zu Fuß zurückzulegen. Es gibt keine Begründung dafür, warum man von seinem Parkplatz aus in die Ostsee spucken können muß. Parkplätze in Strandnähe sind reichlich vorhanden, es ist lediglich der ein oder andere Meter zu gehen. Sollte jetzt auf Personen verwiesen werden, die nicht mehr gut zu Fuß sind - was ist mit den Menschen, die kein Auto mehr fahren können oder keines haben. Die nächste Bushaltestelle ist hier und der Bus fährt täglich ganze sechsmal hin und zurück.

    Bleibt noch die Frage wie das Tiefbauamt auf die Idee mit dem Halteverbot kam und quasi im Alleingang entschied. Der Deichweg ist eine Privatstraße im Besitz des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) . Dieser sieht durch die parkenden Fahrzeuge die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gefährdet und bemängelt Schäden am Deich durch abgestellte Fahrzeuge. Was bitte gibt es hier zu diskutieren? Freie Fahrt für Rettungskräfteist nicht nur wichtig wenn Klimakleber auf der Straße sind und ein funktionierender Hochwasserschutz ist auch nicht zu verachten.

  • Ist ja irre. Da wird in Bayern Leuten der Prozess gemacht mit dem Vorwurf, sie hätten qua Nummernschildfoto "personenbezogene Daten" verarbeitet, und hier verlangt die Polizei: "vollständiger Name und Anschrift des Beklagten sowie eindeutige Beweisfotos, aus denen Kennzeichen und Tatvorwurf" hervorgehen?

    Wie soll man denn jemanden anzeigen, der einen fast umgefahren hat, aber weiterbraust?

  • Feuerwehr muss Brand in Bonn mit Gartenschlauch bekämpfen

    Na so ein Glück, dass es nur ein Falschparker war, der sein Grundrecht auf "Überall parken" gewissenhaft ausübt, und kein "Klimachaot", sonst gäbs erstmal ne Hausdurchsuchung und Präventivhaft.

    Und eine Ermittlung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen alle Mitglieder seiner Familie, seinen Kegelclub, ...

  • Dummerweise sind Einbahnstraßen nur für Fahrbahnen definiert, verkehrsberuhigte Bereiche haben keine solchen (siehe ein Linksparkerurteil),

    ich bin auch über die Formulierung gestolpert und wollte erst rumnölen, dass vbB+Einbahnstraße per se schon FEhlerkonstrukt sei.

    Stellt sich raus: T30-Zone. steht auch weiter hinten im Artikel.

  • Deutschland sorgt sich um seine Autoindustrie
    Noch verdienen die Hersteller Milliarden mit ihren Verbrennerfahrzeugen. Aber um ihren Platz in der Zukunft müssen die Konzerne kämpfen.
    m.faz.net
    (S+) Verkehrswende in Leipzig: Warum viele wegen Radwegen auf die Barrikaden gehen
    Kampf um die Straße: In immer mehr Städten gibt es Streit wegen neuer Radwege. Ein Fall aus Sachsen zeigt, dass es dabei ums Ganze geht: Ist nicht nur die…
    www.spiegel.de