Woche 21 vom 22. bis 28. Mai 2023

  • Heute ist der 74. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes. Ich habe kein gutes Gefühl.

    Razzia gegen Letzte Generation: Anwaltsverein kritisiert Ermittlungen scharf (rnd.de)

    Zitat

    »ja grundgesetz ja grundgesetz ja grundgesetz

    sie berufen sich hier pausenlos aufs grundgesetz

    sagen sie mal sind sie eigentlich kommunist«

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  • Verstoß gegen Radfahrverbot im Schrevenpark: Gänseküken getötet

    Ja, man darf dort nicht Radfahren. Aber aus meiner eigenen Beobachtung tragen die Küken praktisch nie Helme und eiern planlos über die Wege. Und anstatt regelnd einzugreifen, verteidigen die Eltern das Verhalten ihrer ungehobelten Kinder auch noch aggressiv. Da lob ich mir die Blässhühner. Das Wasser den Rallen, aber der Park gehört den Menschen.

    P.S. Ist das Plattfahren eingeführter Arten eigentlich tatsächlich moralisch verwerflich?

    Einmal editiert, zuletzt von krapotke (25. Mai 2023 um 17:31)

  • Ja, man darf doch nicht Radfahren.

    Gibt es eigentlich für Autofahrer verbotene Straßen, an denen man kein [Zeichen 250] oder [Zeichen 251] aufgestellt hat, sondern an einem Baum oder einem Mast oder einer Hauswand am Rand in 36-Punkt-Schrift "Autofahren verboten" hingeschrieben hat?

  • Passend dazu, Auszug aus einem Bericht zu einer Anlüger-Kontrolle bei uns in der Gegend. Volker Wissing hält davon nichts, die Bürgerinnen und Bürger wissen selbst am besten, wann und wo sie ein Anliegen haben.

  • Anwohner dokumentiert ordnungswidrigkeiten des nicht-ruhenden Verkehrs:

    Einfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung

    ... ist aber zu blöd, vernünftige Anzeigen draus zu klöppeln:

    Zitat

    Da die Bußgeldstelle gegenüber den betroffenen Verkehrsteilnehmern stets in der Beweispflicht sei, gelten eindeutige Kriterien – und die erfüllten die vielen Anzeigen von Marlon D. nicht. Tag, Zeit, Tatort, amtliches Kennzeichen, konkreter Tatvorwurf, vollständiger Name und Anschrift des Beklagten sowie eindeutige Beweisfotos, aus denen Kennzeichen und Tatvorwurf „klar erkennbar“ sind, müssten vorliegen.

    Aber diese Eindeutigkeit fehle in der Anzeigenflut. Bergedorfs Chef der Verkehrspolizei, Björn Schramm: „Die Fahrer sind auf den Fotos von Herrn D. nicht klar erkennbar.“

    1200 Anzeigen in 3 Jahren - aber er lernt es nicht?

    Oder wie lest ihr den Artikel? :/

  • Die Behörde hat wohl drei Jahre gebraucht, ihm mitzuteilen, welche Anforderungen an seine Anzeigen überhaupt gestellt werden. Lieber spät als nie...

  • Möglicherweise ist mit "hat D. seine Anzeigensammlung geschickt" gemeint, dass der Anzeiger alle angefertigten Aufnahmen auf einen Schlag bei den beiden Behörden eingereicht hat? Evtl. auch noch ohne erklärende Beiworte zu den einzelnen Sachverhalten?

  • Die Kieler Nachrichten berichten über die Verkehrsunfallzahlen 2022 im Stadtteil Schreventeich anhand des Verkehrssicherheitsberichtes.

    Es seien 132 Unfälle erfasst worden. Es habe 124 Verletzte, neun Schwerverletzte und ein Todesopfer gegeben. An 64 Unfällen seinen Radfahrende beteilgt gewesen. Sven Petersen, Leiter des Sachgebietes Verkehr, im Ortsbeirat Schreventeich und ausweislich des Fotos Polizeibeamter, benennt als Ursache fehlende Schulterblicke durch abbiegende Kfz-Füher*innen und die Unterschätzung des Beschleunigungsvermögens von insbesondere Pedelecs.

    Außerdem findet er recht klare Worte für die Probleme der Kieler Radinfrastuktur:

    Zitat


    Ein entscheidendes Problem sei auch die häufig ungünstige Wegführung für Radfahrende in Kiel. Dazu zählen nach Petersen etwa Fußwege, die gleichzeitig von Radfahrern genutzt werden dürfen oder in beide Richtungen befahrbare Radwege. „Ein Radweg muss selbsterklärend sein. Und das sind sie in Kiel leider oft nicht. Es ist natürlich relativ schwer, eine Stadt, die viele, viele Jahre eine Autofahrerstadt war, so umzugestalten, dass sie für Fahrradfahrer genauso geeignet ist. Da tut sich die Stadt schwer.“

    Das ist für die Kieler Nachrichten, die nach meinem Empfinden gerne Radfahrer*innenbashing betreiben, eine deutliche Aussage. :thumbup:

  • Zitat

    Es sind solche, die entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße einbiegen, an der er wohnt. Es ist die Wohnstraße Fiddigshagen. D. sieht darin eine riesengroße Unfallgefahr in der verkehrsberuhigten Straße mit der Grundschule Nettelnburg.

    Dummerweise sind Einbahnstraßen nur für Fahrbahnen definiert, verkehrsberuhigte Bereiche haben keine solchen (siehe ein Linksparkerurteil), meiner völlig unmaßgeblichen Meinung nach kann es eig. keine Einbahnstr. in vbBs geben und sind auch überflüssig bei Schritt ...

    Man sieht es dem Bild im Artikel leider nicht an, ob die Spardose evtl. vor vbB-Schild steht oder mitten in einem größeren vbB. Ersteres könnte das Stückchen zwischen Spardose und vbB evtl. wirklich zur Einbahnstr. machen, mehr aber nicht ...

    Zitat

    Bergedorfs Chef der Verkehrspolizei, Björn Schramm: „Die Fahrer sind auf den Fotos von Herrn D. nicht klar erkennbar.“

    ...

    Außerdem sei er auch beim Dokumentieren „tätlich angegangen“ worden.

    Wie ist eig. die aktuelle Rechtslage bzgl. solcher Beweisfotos versus Persönlichkeitsrechte?

    Halterhaftung gibt es ja nur bei Parkverstößen und führt dann inzwischen oft zum "Spartarif", will man das reguläre Bußgeld oder bei allem abseits des Parkens braucht man ja den wahren Täter.

    Und wie ist das, wenn man eig. nur die Stellung zweier Fzg. dokumentieren will, gerne ohne Personen, einem dabei aber ständig Unbeteiligte ins Bild springen und dann sagen, ich dürfe das (nun) gar nicht knippsen? Hatte ich kürzlich ...

    Gibt es sowas wie Vereitelung der Beweissicherung als Straftatbestand?

  • Ersteres könnte das Stückchen zwischen Spardose und vbB evtl. wirklich zur Einbahnstr. machen, mehr aber nicht ...

    StreetView hat noch keine Einbahnstraße und Mapillary nur die unkritische Seite. Was man aber erkennt: Der Trick mit der versetzten Aufstellung wird schwer, da bereits nach ~20 m der erste Zugang zum Schulgelände kommt. Andersherum ist ein Zweirichtungs-Verkehr dort allerdings unabhängig von der Geschwindigkeit nahezu physikalisch unmöglich. Sieht aber auch so aus, als hätte man den VBB "handgedengelt" – blaue Tafel sehe ich keine, aber eine ganze Batterie von Verbotsschildern.

  • Feuerwehr muss Brand in Bonn mit Gartenschlauch bekämpfen

    Zitat

    Feuerwehrleute sind für ihre unkonventionellen und pragmatischen Lösungen bekannt. Mit einem Gartenschlauch hat die Bonner Feuerwehr einen Brand auf einem Balkon in der Südstadt gelöscht. Wegen eines Falschparkers steckten die Feuerwehrautos fest.

    Na so ein Glück, dass es nur ein Falschparker war, der sein Grundrecht auf "Überall parken" gewissenhaft ausübt, und kein "Klimachaot", sonst gäbs erstmal ne Hausdurchsuchung und Präventivhaft.

  • Feuerwehr muss Brand in Bonn mit Gartenschlauch bekämpfen

    Na so ein Glück, dass es nur ein Falschparker war, der sein Grundrecht auf "Überall parken" gewissenhaft ausübt, und kein "Klimachaot", sonst gäbs erstmal ne Hausdurchsuchung und Präventivhaft.

    Auch in Waldenbuch hat ein Autofahrer sein Grundrecht auf "Überall parken" ausgeübt ( leider weitgehend hinter Bezahlschranke) :

    Waldenbuch: Falschparker verhindert schnelle Ersthilfe
    In Waldenbuch verhindert ein vor den Toren des DRK abgestelltes Fahrzeug das Ausrücken. Hatte dies Folgen?
    www.stuttgarter-zeitung.de
  • Hm, primär hat man doch die Regelung getroffen, damit wenigstens die bl*den Radfahrer beim Crash schuld sind. Stehen denn dort blaue Lollies? Wobei das bei nicht-fahrbahnbegleitenden Wegen ja keine Rolle spielt. Sieht die Polizei sicher anders, Hauptsache die d**fen Radfahrer sind weg von der "Straße".

  • Mag ja sein, dass der Radweg abgesetzt ist, faktisch müsste das Verlassen des Parkplatzes immer noch nach § 10 StVO beurteilen zu sein. Das würde selbst dann gelten, wenn für die komplette Straße keine beschilderte Vorfahrtsregelung getroffen wäre. Aber mal wieder klassisch, dass "Sicherheit vor Leichtigkeit" scheinbar nur dann zieht, wenn Radfahrer einen Nachteil daraus ziehen. Wenns darum geht Straßen mit Schrottradwegen auf T30 innerorts zu drosseln, findet sich immer irgendein Argument im Bezug auf die Leichtigkeit des Verkehrs, das ausreicht, es nicht zu tun.

  • Deswegen würde ich ja fleißig auf der Fahrbahn fahren. Wenn das jeden Tag 100 Radler machen, sind die VZ205 sicher recht schnell weg.

    Wir haben ja so etwas ähnliches an der B2 bei Puch. War ein Unfallschwerpunkt, Straße mündet in die B2, an der ein Radweg entlangläuft. Da wurde einiges rumgedoktort, nur die Mauer eines Gartens, der die Kreuzung extra unübersichtlich macht, war nie ein Thema. Ging auch hauptsächlich darum, dass die KFZler, die von der B2 einbiegen, nicht auf selbigen stehen bleiben müssen. Nun VZ205 für Radler, sogar auf dem Boden gemalt.

    Schätze da bin ich der Einzige, der da aus Trotz auf der Fahrbahn radelt.

    Als ich das mal bei Gelegenheit der Leiterin vom Ordnungsamt erzählt habe, hats schon 3x kurz gezuckt.