Woche 4 von 24. bis 30. Januar 2022

  • ich bleib mal freundlich: hat Verbesserungspotenzial.

    Ist halt ein Blog-Beitrag, dem man nicht dieselbe wissenschaftliche Exaktheit abverlangen kann, wie einer professionellen Untersuchung.

    Trotzdem zeigen die Hinweise, dass da einiges im Argen liegt in Stuttgart, was die Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer angeht.

    Und die Kritik an der Papp-Figur, die zeigt, dass eine Verkehrsbehörde einmal mehr unter Unfallprävention versteht, den Unfallopfern die Schuld am Unfall alleine in die Schuhe zu schieben, ist berechtigt.

  • Eigentlich Ablenkung. Auf dem Land mag ein Auto durchaus sinnvoll sein. Das sind aber nur wenige Menschen im Vergleich zu den Großstädten. Wenn Leute auf dem Land Rad fahren wollen finde ich es super, es sollte auch problemlos möglich sein, Stichwort Differenzgeschwindigkeiten (maximale Geschwindigkeiten für den MIV) auf einsamen Stecken. Da geht es oft um Radwege neben Landstraßen. Die Lösung wäre einfach Mindeststandards in Bezug auf Oberfläche, Breite, Kreuzungspunkte, die Radfahrer weder gefährden noch benachteiligen (keine Bettelampeln). Ansonsten auf der Fahrbahn nur geringe maximale Geschwindigkeiten. Leicht und riskofrei Durchsetzbar für jeden Radfahrer. Damit wären Probleme in Regionen "auf dem Land" recht schnell gelöst.

    Wirklich wichtig sind aber gerade die Städte. Kürzere Wege, wenig Verkehrsfläche, da sind die optimalen Bedingungen fürs Radfahren, zu Fuß gehen und öffentlichen Nahverkehr. Und da sind die vielen Menschen auf engen Raum, die massiv durch den MIV beeinträchtigt werden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Regelmaß = 2,50 = in der Regel

    grundsätzliche Mindestbreite = 2m = im Einzelfall auch drunter, wenn begründet.

    Und deswegen finde ich das Wort "grundsätzlich" unglücklich.

    Wenn für ein Fahrgeschäft im Freizeitpark / auf dem Volksfest vorgeschrieben ist "Mindestgröße 1,55 Meter" oder "Maximalgewicht 110 kg", oder wenn das Bungee-Seil oder die Gurte fürs Tandem-Gleitschirmfliegen für "maximal 110 kg" zugelassen sind, dann kann ich auch nicht mit Ausnahmen kommen nach dem Motto "die Torte war so lecker, deswegen wiege ich jetzt 112 Kilo" oder "meine kleine Tochter mit 1,52 fühlt sich aber zurückgesetzt, wenn ihr großer Bruder in die Loopingbahn darf und sie nicht".

    Entweder heißt Minimum wirklich Minimum (= muss), oder es ist keines. Bis wo will man denn im begründeten Einzelfall gehen? 1,90? 1,75? 1,30?

    Was gilt denn für Fahrspuren in Autobahnbaustellen? "Minimum links / Mitte 2 Meter und rechts 2,50, aber weil wir hier nur 5,60 Gesamtbreite haben, machen wir links und mittig je 1,60 und rechts 2,40"????"

    Niemand würde das genehmigen, sondern sagen: eine Fahrspur weg und dann mit zwei Spuren durch die Engstelle.

  • Die Regelwerke für Einrichtung von Fahrspuren in BAB-Arbeitsstellen schreiben deswegen aus gutem Grunde wohl kein "grundsätzlich" hin, sondern definieren eine absolute Mindestbreite ohne Ausnahmen.

    Das hätte man auch in dem Gehweg-Beschluss so schreiben können.

    Man hätte im Gehwegbeschluss auch klar benennen können, dass die 2m keine absolute Untergrenze sind, sondern Ausnahmen davon im Einzelfall und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten oder Bedarfen möglich sind.

    Aber Beschluss/Vorlage haben vermutlich Verwaltungskräfte unter Beteiligung der Rechtsabteilung erstellt. Und die haben aus Gründen den juristischen Wortlaut "grundsätzlich nicht unter" verwendet. Absicht? Mag sein. Welche Absicht? nicht eindeutig bestimmbar. Gleichgültigkeit? nein.

  • Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr — es wäre Sinn der Vorschrift, das Kind im Blick zu haben und bei Gefahren sofort einzugreifen, das könne nunmal nur geschehen, wenn die Erwachsene hinter dem Kind führe:

    Das ist aus meiner Sicht gefährlicher Unsinn. Bei unserem Weg zur (Vor-)Schule sind die Gefahrenquellen hauptsächlich Straßenquerungen. Hier vor dem Kind zu fahren hat den großen Vorteil, dass man durch Anhalten automatisch das Kind mit anhält. Gleiches beim Fahren durch enge Stellen: Fährt mein Kind hinter mir, kann ich durch vorausfahren die korrekte Fahrspuhr zeigen. Vormachen ist viel einfacher als durch von hinten rufen erklären.

    Die Idee, dass man hinter dem Kind selbiges vollständig steuern kann ist zumindest optimistisch -- ein Kind ist kein ferngesteuertes Auto und manchmal setzt auch bei kurzem Abstand der "Funkkontakt" aufgrund von Abgelenktheit kurz aus.

  • Die Idee, dass man hinter dem Kind selbiges vollständig steuern kann ist zumindest optimistisch -- ein Kind ist kein ferngesteuertes Auto und manchmal setzt auch bei kurzem Abstand der "Funkkontakt" aufgrund von Abgelenktheit kurz aus.

    Ja, auch mich hat die Vorgabe, dass man als Begleitperson immer hinten zu fahren hat, sehr irritiert. Bei zwei Begleitpersonen ist es natürlich das Beste, wenn eine vorn und die andere hinten fährt. Doch ist bei einer Person nicht schon die natürliche Ordnung so, dass die Mama vorn geht und die Küken hinterher?

    Es gibt Situationen, wo es günstiger ist, hinten zu fahren und wenn nötig zu brüllen. Doch in vielen Fällen ist schon so wie von zud_ritt beschrieben, Wahrscheinlich war bei dem Fall, wo die Mütter in Berlin zahlen mussten, auch der Abstand des Kindes zur Mutter zu groß. Merkwürdig ist es dennoch, dass die Polizisten offensichtlich so grob waren.

  • Was ich mich bei der Gehwegbenutzung von unter 10-jährigen frage, ist, ob die Fahrtrichtung eigentlich generell egal ist. Dürfen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch regelmäßig als "Gehweg-Geisterradler" unterwegs sein? Ist das legal bzw. egal?

  • Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr

    IMHO sind das einfach nur "niedrig hängende Früchte", um an die von Polizisten benötigten Beurteilungspunkte zu kommen? Viel einfacher, als einem Rotradler oder gar einem Zu-Schnell-Fahrer hinterher zu hechten. Also ich würde zum Anwalt stiefeln...

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (26. Januar 2022 um 16:30)

  • Keinen Anwalt genommen? Kann ich nur jedem raten...

    Zitat

    Obwohl der Fahrer des Kleinlasters an dem Unfall schuld war, folgte lediglich ein Bußgeld von 90 Euro. „Das wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft, das tut nicht weh.“ Sein fahrtüchtiges Fahrrad, ein Stadtrad, war dagegen Totalschaden, die Satteltasche und der Helm mussten ersetzt werden. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte schließlich Schadensersatz – „100 Euro für alles“, berichtet Scham. Das reicht natürlich nicht, um den Verlust zu ersetzen. Der beträgt seinen Angaben zufolge um die 1500 Euro.

    https://www.lkz.de/lokales/stadt-…rid,669615.html

  • Was ich mich bei der Gehwegbenutzung von unter 10-jährigen frage, ist, ob die Fahrtrichtung eigentlich generell egal ist. Dürfen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch regelmäßig als "Gehweg-Geisterradler" unterwegs sein? Ist das legal bzw. egal?

    Sie zählen ja als "Fußgänger", genauso wie Rollatorfahrer:innen, Kettcar-Fahrer:innen, Skateboardfahrer:innen, Rollschuhfahrer:innen, Snakeboardfahrer:innen,.....

    Warum sollen die nicht in jeder Richtung unterwegs sein dürfen?

  • Is halt einfach mal falsch.

    Kommt vielleicht auch drauf an, was man unter "funktionierendem Rechtsstaat" genau versteht? Heißt das, dass sich alle Behörden von allein ans Gesetz halten, oder heißt das, dass man sich theoretisch gegen jede Behörden-Fehlentscheidung juristisch wehren kann?

    Im Bereich STVO/Radfahrer passiert in D sicherlich viel Behörden-Unrecht, gegen das sich der Betroffene zwar wehren kann. Aber die Behörden-Verstöße gehen offenbar in die Tausende, was auch tausende Widersprüche erfordert.

    Ich persönlich finde, das muss man ansprechen, auch Überspitzung ist erlaubt. "Political correctness" ist erst dann erforderlich, wenn das Ausmaß überhaupt erst mal zur Kenntnis genommen wird und man auf Augenhöhe miteinander spricht. Momentan scheint mir das nicht der Fall zu sein.

  • Warum sollen die nicht in jeder Richtung unterwegs sein dürfen?

    Das gerade weiß ich ja eben nicht, deswegen frage ich hier einfach mal. Aber Deine Antwort klingt plausibel. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nehmen auf Gehwegen Fußgängercharakter an. Demnach dann auch die begleitenden Erwachsenen.