Nur wenn man davon ausgeht, dass der Staat die Wagons in gleiche Qualität zum gleichen Preis herstellen könnte.
Ich halte diese Annahme für unhaltbar.
Inwiefern? Nur wenn der Gewinn des Auftragsnehmers das 5-fache des Kaufpreises überstiege, wäre es eine Nullsumme für den Käufer, sofern der gleichzeitig Auftraggeber und Adressat der Gewinnsteuern wäre?
Aber dann wäre ja der Kaufpreis völlig unseriös?