Ich habe eine immerhin nicht bußgeldbewehrte Meinungsverschiedenheit mit der Ordnungsmacht über eine Stelle, die so oder so ähnlich aussieht: Eine Straße mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung wird mit einer sehr breiten Mittelinsel getrennt. Für den Radverkehr ist am Straßenrand ein Signalgeber vorgesehen, wobei mir nicht klar ist, ob man mit dem Rad beim indirekten Linksabbiegen über die Mittelinsel oder links daran vorbeifahren soll.
Ich bin der Meinung, dass die Fahrradampel für den gesamten Abbiegevorgang gültig ist. Wenn sie grünes Licht zeigt, fahre ich los und quere auch die zweite Richtungsfahrbahn unabhängig von der Farbe des dortigen Signalgebers für Fußgänger, der ja ohnehin nie für den Radverkehr gültig sein kann.
Mein Gesprächspartner meint, der gesunde Menschenverstand sage, es handle sich um „zwei Straßen“ und der Signalgeber für den Radverkehr gelte nur für die erste Richtungsfahrbahn. Beim Überqueren der zweiten Richtungsfahrbahn müsste ich auf dem Rad die Lichtzeichen für den Fußverkehr beachten — das wäre selbstverständlich, denn es sind ja keine anderen zu sehen. Auf meine Nachfrage, warum es denn nicht einfach einen zweiten Signalgeber für Radfahrer auf der Mittelinsel gäbe, wenn doch diese Regelung beabsichtigt wäre, antwortete er mir, dass der Signalgeber ein „Konstruktionsmerkmal“ der Aufstellfläche für den Radverkehr wäre und in den RiLSA nur für diese Aufstellfläche anordnungsfähig wäre.
Mir liegen die RiLSA leider nicht vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwas dagegen spricht, einen zweiten Signalgeber zu installieren, beziehungsweise grundsätzlich die Führung des Radverkehrs zu vereindeutigen.
Für mich ist hier ganz klar, dass ich bei grünem Licht auf der Babyampel beide Richtungsfahrbahnen queren kann. Wenn man das als Behörde nicht zulassen möchte, weil man sich beispielsweise aufgrund der überdurchschnittlich breiten Mittelinsel um die Räumzeiten sorgt, dann muss eben ein zweiter Signalgeber her, aber die rote Fußgängerampel genügt keinesfalls.
Hat jemand eine Idee, wie ich da argumentativ gegenhalten kann?