Tatütata, die neue StVO ist da

  • Was ich nicht verstehe, wofür in der neuen STVO später das Überholverbot für Zweiräder sein soll? Wenn der Mindestabstand doch schon geregelt ist, wo würde dieses Schild sinnvoll stehen können?

    Entweder ist nicht genug Platz da, dann ist es so oder so verboten, oder es ist genug Platz da, dann macht es keinen Sinn.

    Wird es an engen Stellen zur Klarstellung eingesetzt, dann wird es an den Stellen lustig, die genauso eng sind, aber wo keine Klarstellung steht...

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Naja, es mag da schon sinnvolle Anwendungen geben. Beispielsweise wenn es breit genug ist sich aber an einer unübersichtlichen Stelle dann verengt. Da kann es Sinn machen sowas bereits kurz vor der unübersichtlichen Stelle aufzustellen.

  • Naja, es mag da schon sinnvolle Anwendungen geben. Beispielsweise wenn es breit genug ist sich aber an einer unübersichtlichen Stelle dann verengt. Da kann es Sinn machen sowas bereits kurz vor der unübersichtlichen Stelle aufzustellen.

    Überholen bei unklarer Verkehrslage ist so oder so verboten.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich sehe das wie KleverRadfahrer : Wo kein ausreichender Platz ist, ist es ohnehin verboten und wen das nicht stört, der stört sich auch nicht an einem gesondert durch ein Verkehrszeichen angeordneten Verbot. Ohnehin wird das niemand kontrollieren. Ein Papiertiger, genauso wie der festgeschriebene Mindestüberholabstand.

    "Herr Wachtmeister, da war aber nicht genug Platz, um beim Überholen 1,5m Abstand zu halten und irgendwie musste ich doch an diesem Radfahrer vorbei."

    "Ja, OK, ist ja nichts passiert..."

    Danke für nichts...

  • Ohnehin wird das niemand kontrollieren. ..

    Das ist eben die Frage. Denn ein weiterer Vorteil wäre eben, dass es relativ einfach kontrollierbar ist. Beim Überholabstand ist es ja häufig so, dass es schwer nachweisbar sein dürfte, dass beim Überholen der Abstand unterschritten wurde. Wenn auf einem so beschilderten Abschnitt überholt wird, liegt der Fall wenigstens relativ klar.

  • Das ist eben die Frage. Denn ein weiterer Vorteil wäre eben, dass es relativ einfach kontrollierbar ist. Beim Überholabstand ist es ja häufig so, dass es schwer nachweisbar sein dürfte, dass beim Überholen der Abstand unterschritten wurde. Wenn auf einem so beschilderten Abschnitt überholt wird, liegt der Fall wenigstens relativ klar.

    Das ist tatsächlich ein Vorteil. Der Nachteil daraus ist aber, dass überall dort wo es nicht steht dies als Bestätigung gesehen werden könnte dass auch bei zu wenig Platz überholt werden kann.

    Aber wieso sollte man nicht kontrollieren können? Bei Strecken die zu eng sind um mit einem PKW sicher zu überholen, ist es genauso klar wie mit dem Schild. Breite Fahrbahn, Breite Rad, Breite PKW und schon kann man leicht ausrechnen, dass es nicht möglich ist.

    Man kann es nicht kontrollieren ist falsch, mal will es nicht wäre die richtige Aussage. ;(

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Bei getrennten Fahrbahnen ist der Nachweis in der Tat einfach ...

    ... sofern nicht bei der Rechnung rauskäme, es hätte reichen können, wenn man als Radler mit -0,1 m vom rechten Rand ...

    Schwieriger wird's bei Fahrbahnen mit Gegenverkehr oder Parkern, wo trotz dieser eng überholt wird und da könnte auch das neue Vz helfen.

  • Nun hat sich der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geäußert und einen Großteil der Änderungsverordnung zur Ablehnung oder Verwässerung empfohlen: Drucksache 591/1/19

    Immerhin: Auch das Parkverbot für Fahrräder auf Fahrbahnen und Seitenstreifen wird relativ deutlich als Unfug im Sinne einer Verkehrswende bezeichnet und dementsprechend abgelehnt.

    Andererseits muss man sich nur einmal die Seiten 1 und 2 der Drucksache durchlesen um festzustellen, in welchem Jahrhundert unsere „Verkehrswende“ feststeckt.

  • Na ja. Er ist ja nicht völlig gekippt, sondern durch "in der Regel" verwässert.

    Finde ich zwar nicht großartig, aber besser als vorher.

    Zudem: Wenn ich hier auf meiner Arbeitsroute merke, dass sich ein Auto hinter mir vorsichtig nähert (Wirtschaftsweg), winke ich es meist vorbei, auch wenn es vielleicht nur 1 Meter Abstand halten kann. Das wäre dann zukünftig illegal gewesen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Na ja. Er ist ja nicht völlig gekippt, sondern durch "in der Regel" verwässert.

    Finde ich zwar nicht großartig, aber besser als vorher.

    Zudem: Wenn ich hier auf meiner Arbeitsroute merke, dass sich ein Auto hinter mir vorsichtig nähert (Wirtschaftsweg), winke ich es meist vorbei, auch wenn es vielleicht nur 1 Meter Abstand halten kann. Das wäre dann zukünftig illegal gewesen.

    Wieso? Der Verzicht auf die eigene Vorfahrt ist doch auch nicht illegal.

  • Die wollen in Nr. 33 den § 45 (9) S. 3 StVO streichen! =O

    Zitat

    In Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

    „sie können auch angeordnet werden, soweit dies zur Erreichung der verfolgten Anordnungszwecke unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist.“

    (...)

    Die Sätze 3 bis 6 werden gestrichen.

  • Die wollen in Nr. 33 den § 45 (9) S. 3 StVO streichen! =O

    Das macht teilweise Sinn, weil damit immer und immer wieder begründet wird, weshalb man KFZ-Verkehr nicht einschränken darf, z. B. Anordnung von Tempo 30.

    Andererseits könnten damit wieder viel mehr RWBP angeordnet werden, die dann nicht weiter begründet werden brauchen. Damit fällt ein wichtiges Klageinstrument weg.

    Es räumt den Gemeinden und lokalen Behörden also viel mehr Gestaltungsspielräume ein. Solange die "richtigen" Menschen dort an der Macht sind, ist das ok.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zum Abstand: Nicht nur "in der Regel" soll eingeführt werden. Man darf den Abstand auch bei mäßiger Geschwindigkeit und entsprechender Vorsicht unterschreiten. Was mäßige Geschwindigkeit ist, steht da leider nicht. Aber die Begründung: Die Polizei soll nicht in der Lage sein zu kontrollieren.

    Wieso ist auf Kraftfahrstraßen nicht mit Fußgängern beim Abbiegen zu rechnen?

    In Köln wird an Kreuzungen auch nur alles zugeparkt, weil die Autofahrer die komplizierten Regeln nicht verstehen! Und ich dachte, weil es keine Sau interessiert, nie Knöllchen verteilt werden und das Gehwegparken in "Randbezirken" offiziell vom Ordnungsamt toleriert wird. Jetzt nochmal die Regeln komplizierter zu machen, kann den Kraftfahrzeug Fahrenden nicht zugemutet werden. Ist das denn was die Intelligenz betrifft ebenfalls eine sehr heterogene Masse?

  • Nein, das macht überhaupt keinen Sinn. Die Eckpfeiler zu den zulässigen Geschwindigkeiten setzt die StVO. Dann soll man jene ändern, anstatt der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

    Es räumt den Gemeinden und lokalen Behörden also viel mehr Gestaltungsspielräume ein. Solange die "richtigen" Menschen dort an der Macht sind, ist das ok.

    Das stimmt so doch gar nicht, da die Zuständigkeiten in den Ländern auf sehr unterschiedliche Art und Weise geregelt sind. In Hamburg bestimmen nicht die Kommunen über straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sondern die Polizei (sic!). Wenn ich mir ansehe, wie (vor allem bei Radwegbenutnzungspflichten) auch sonst diese unteren Verwaltungseinheiten durch Ahnungslosigkeit und Willkür glänzen, kann man dieses Ansinnen nicht scharf genug verurteilen.

    Es passt aber, dass auch in diesem Autohasser- und Ökoforum die erste Reaktion "naja,das macht Sinn" ist...! X(