Neue Beförderungsbedingungen seit dem 1. August

  • Die Deutsche Bahn hat zum 1. August ihre Beförderungsbedingungen geändert, insbesondere im Abschnitt A 8, der die Mitnahme von Fahrrädern regelt, haben sich ein paar Details geändert:

    Punkt 8.1 wurde auf zwei Punkte 8.1.1 und 8.1.2 aufgeteilt. Im Zug ist nun die Nutzung der eventuell vorhandenen Halterungen für Fahrräder und der dazugehörigen Befestigungsmöglichkeiten wie Gurten vorgeschrieben, bei Pedelecs muss der Akku während der Fahrt montiert bleiben und darf nicht geladen oder als Powerbank genutzt werden.

    Zitat

    8.1.1 Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen der Produktklassen ICE und IC/EC, die in den Fahrplanmedien einen textlichen Hinweis auf die Fahrradbeförderung haben beziehungsweise mit [Fahrradpikogramm] oder [noch ein Fahrradpikogramm] gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC mit dem Symbol [Fahrradpikogramm] ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig. Vorhandene Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinrichtungen (z.B. Rollgurte) sind zu benutzen.

    8.1.2 Fahrräder mit Elektromotor (bis 250 Watt), deren Hilfsantrieb das Treten erleichtert (Pedelecs), dürfen mitgenommen werden, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 8.1.1 erfüllt sind und der eingebaute Akku während der Mitnahme im Zug am Fahrrad fest montiert bleibt. Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Nr. 7.3.1 entsprechend.

    Das mit dem Laden des Elektrorades ist natürlich ohnehin lustig — die meisten Züge haben in den Bereichen für Fahrradmitnahme überhaupt keine Steckdosen und wenn es beispielsweise im Nahverkehr welche gibt, dann leisten die laut Aufschrift gerade mal 60 Watt, was nicht mal im Langläufer-RE-2 zwischen Wismar und Cottbus ausreichen dürfte, um den Akku während einer Fahrt ansatzweise zu laden. Andererseits gibt es beispielsweise im enno in Niedersachsen extra kräftige Steckdosen im Mehrzweckabteil, die gemäß der Beförderungsbedingungen gar nicht mehr genutzt werden dürfen:

    Punkt 8.2 regelt zusätzliche Beschränkungen bei der Fahrradmitnahme und ist jetzt sehr viel umfangreicher als früher:

    Zitat

    Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.

    In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden.

    Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.

    Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

    Die Forderung, man müsse sein Fahrrad ohne Hilfe des Zugpersonals ein- und ausladen können ist zwar verständlich, in der Praxis aber auch für normale Fahrgäste mit normalen Fahrrädern teilweise nicht umsetzbar. Das geht los bei defekten Türen, die nur das Zugpersonal mit Vierkant und Gewalt öffnen kann — gut, diese Art von Hilfe ist da sicher nicht gemeint. Weiter geht’s aber mit überfüllten Mehrzweckabteilen, weil selbst im reservierungspflichtigen Fernverkehr alles mögliche ins Fahrradabteil gequetscht wird, seien es Kinderwagen, Hunde, Gepäck oder sogar Rollstühle mitdessen Fahrern. Da muss das Personal zwangsweise anpacken und für Ordnung sorgen. Hinsichtlich der Hoffnung auf einen geordneten Fahrgastwechsel im Bahnhof, die sicherlich aus dem ersten Satz der Beförderungsbedingungen spricht, ist da wohl alles vergebens.

    Für Unverständnis sorgt hingegen der letzte Satz, der die Mitnahme von so genannten Lastenrädern untersagt. Damit sind noch nicht einmal solche Klopper wie ein Bullitt mit großem Aufbau oder ein Long John oder ein Christiania gemeint, sondern auch schmale und oder gar komplett faltbare Lastenräder wie das Muli oder Tern Cargo Node.

    Die Debatte betrifft sogar mich, weil ich in den letzten Wochen doch noch überlegt habe, ob im nächsten Jahr ein Bullitt oder doch ein Muli bei uns einziehen soll und ich das Muli gerade wegen der einfachen Mitnahme im Zug so praktisch fand. Das ist dann jetzt wohl abgesagt — schade. Andererseits habe ich als beinahe täglicher Kunde der Bahn bislang eher selten ein Lastenrad im Zug gesehen. Ich glaube, im Nahverkehr in Schleswig-Holstein exakt einmal und gerade gestern im IC 2229 — da fuhren dann allerdings gleich zwei Stück mit.

    Mehr zu diesem Thema:

    Punkt 8.3 regelt die Unterbringung von Fahrrad und Gepäck und wurde von drei Zeilen auf vier Unterpunkte ausdifferenziert:

    Zitat

    8.3.1 Die sichere Unterbringung der Fahrräder und Pedelecs in den vorgesehenen Halterungen und Sicherungssystemen einschließlich des Ein- und Ausladens obliegt dem Reisenden. Den Anordnungen des Eisenbahnpersonals ist Folge zu leisten.

    8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradpiktogramm] gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

    8.3.3 Fahrradanhänger müssen zusammengeklappt und wie eine Traglast gemäß Nr. 7.1.2 verstaut werden.

    8.3.4 Am Fahrrad oder Pedelec befestigte Gepäckstücke müssen während der Fahrt abgenommen und in den für Handgepäck vorgesehenen Ablagen untergebracht werden.

    Punkt 8.3.1 finde ich etwas kompliziert. Wenn beispielsweise im schleswig-holsteinischen Nahverkehr die Züge an Sommerwochenenden komplett überfüllt sind und an jedem Bahnhof weitere Fahrgäste zusteigen, kann ich als Fahrgast mit Fahrrad die sichere Unterbringung gar nicht mehr sicherstellen.

    Punkt 8.3.2 beinhaltet nach wie vor keine besondere Regelung für Falträder — außer ein Gepäckregal oder der Zwischenraum zwischen zwei Rückenlehnen gilt jetzt als Traglastbereich. Ansonsten reist das Faltrad im gefalteten Zustand zwar kostenfrei und platzsparend, aber auch nur da, wo die großen Räder stehen. Und das wird im Fernverkehr ohne Fahrradmitnahme schwierig, weil im ICE 1 sogar das kleine Brompton für die engen Gepäckregale zu eng ist.

    Punkt 8.4 mit tariflichen Bestimmungen bleibt unverändert.

  • Was die Elektrik angeht: die DB hat sicher keinen Bock, ihre Leitungen von "zwei Rasierer pro Wagen" auf "zwanzig Schnelllader pro Wagen" aufzubohren und damit das Fahrzeug neu beim EBA zulassen zu müssen.

    Bei Neufahrzeugen kann man natürlich anders planen.

    Ansonsten empfehle ich ein gesundes Selbstbewusstsein beim Umgang mit stänkernden "unbefugten Reisenden im Fahrradabteil" und dem Zugpersonal, anstatt klein beizugeben oder von vornherein zu denken "das wird ja eh nix".

  • Es gibt eine Onlinepetition zum Lastenradverbot. http://openpetition.de/!ttsnf

    Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich mein Bullitt in der Bahn mitgenommen in Deutschland (Freiburg - Frankfurt und Frankfurt - Basel), das ginge jetzt nicht mehr. Im Gegensatz zu vielen Pedelec-Reisenden konnte ich das beladene Rad auch problemlos über Treppen tragen ... so werde ich doch in Zukunft eher wieder ein Auto mieten müssen. Gilt das auch im von der DB betriebenen ÖPNV (S-Bahn)?

  • ich oute mich und sage: es ist nicht der Auftrag der DB, Lastenräder und Tandems im Fernverkehr durch die Republik zu befördern.

    ?(

    ja, es sind Fahrräder.

    ja, irgendwie passen die auch in die Halterungen des ein oder anderen Fernverkehrszuges

    ja, der ein oder andere schleppt sein leichtes Lasti mit einer Hand und joggt noch im Berlin-Hbf von unten nach oben in 50sek

    aber...

  • dazu

    Punkt 8.1 wurde auf zwei Punkte 8.1.1 und 8.1.2 aufgeteilt. Im Zug ist nun die Nutzung der eventuell vorhandenen Halterungen für Fahrräder und der dazugehörigen Befestigungsmöglichkeiten wie Gurten vorgeschrieben, bei Pedelecs muss der Akku während der Fahrt montiert bleiben und darf nicht geladen oder als Powerbank genutzt werden.

    Das mit dem Laden des Elektrorades ist natürlich ohnehin lustig — die meisten Züge haben in den Bereichen für Fahrradmitnahme überhaupt keine Steckdosen und wenn es beispielsweise im Nahverkehr welche gibt, dann leisten die laut Aufschrift gerade mal 60 Watt, was nicht mal im Langläufer-RE-2 zwischen Wismar und Cottbus ausreichen dürfte, um den Akku während einer Fahrt ansatzweise zu laden. Andererseits gibt es beispielsweise im enno in Niedersachsen extra kräftige Steckdosen im Mehrzweckabteil, die gemäß der Beförderungsbedingungen gar nicht mehr genutzt werden dürfen:

    vielleicht noch ein anderer Denkanstoß:

    Probleme mit Akkus tauchen in der Regel beim Laden bzw. Nutzen auf. Probleme äußern sich dann meist mit "ohje, wird heiß. ganz heiß. höllisch heiß. wo kommt der Rauch her?"


    Bei der Zulassung von Zügen spielt - wie so oft - der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz eine besondere Rolle. Wenn man nun bei der Beurteilung der Brandlast im Wagen die aktiv genutzten Akkus berücksichtigen müsste, die Gefahr, die von ihnen ausgeht, würde dann am Ende wohl stehen, dass im Abstand von 4m Schaumlöscher stehen und mehr Zugpersonal eingesetzt werden muss.

    Lösung: Akkus einfach so definieren, dass von ihnen keine nennenswerte Gefahr ausgeht, sie nicht aktiv einen Brand auslösen.

    Aber das sind eben Erkenntnisse, die man erst im Laufe der Zeit gewinnt. Deshalb mag es durchaus Züge geben, in denen das Laden der Akkus sogar vorgesehen ist. Nur ist die Erkenntnis mittlerweile: beim Laden kann was schiefgehen. Also lässt man lieber nicht laden. Fertig. Muss nicht gefallen, muss nicht logisch erscheinen - könnte aber der eigentliche Grund des Verbotes sein.

  • Aber was? Außerdem habe ich nicht von Fernverkehrszügen gesprochen.

    ich dachte, auf das "aber" könnte man anhand der 3 Argumente selbst kommen.

    Und ich habe von Fernverkehrszügen gesprochen. Der Nahverkehr ist noch komplizierter auf grund der vielzahl an Baureihen, Bahnsteigzuständen usw.

    Alternative: man klabüstert für die Lastenräder ein endlos geiles Regelwerk aus, bei dem

    - prognostizierte Auslastung

    - Start- und Endhalt-Zustand

    - Baureihe (Platzangebot gesamt, Art der Fahrradhalterung, Einstiegshöhe, Einstiegsbereichsgröße etc)

    - Lastenradtyp

    berücksichtigt wird.

    Dann könnte man z.B. angeben, man wolle von Hamburg nach Berlin mit dem Lastenrad im Nahverkehr und am Ende würde rauskommen: geht

    Lastenrad von Göttingen nach Erfurt: geht nicht, weil der Zugtyp das eben nicht zulässt (Platz, Türbreite, Stufen etc)

    Und 3 Tage später bricht der Shitstorm los, weil irgendwer mit dem Lastenrad irgendwo gestrandet ist und nicht weiterfahren konnte.

    Lösung: wir bauen einfach neue Nah- und Fernverkehrswagen, die mit aktuellen und zukünftigen Lastenrädern zurechtkommen.

    Und wenn wir die haben, möchte der erste mit seinem Twizy rein, weil: "das müsste doch passen, in Leipzig kann ich damit auf dem Bahnsteig vorfahren. Dann bekomm ich den auch durch die großen Türen."

  • Gilt das auch im von der DB betriebenen ÖPNV (S-Bahn)?

    Nach meiner Kenntnis und laut den Tweets der Bahn auf Twitter gilt das in jedem Zug — nur private Eisenbahnverkehrsunternehmen wie Flixtrain oder Urlaubs-Express und so weiter dürften davon nicht betroffen sein.

    Aber das sind eben Erkenntnisse, die man erst im Laufe der Zeit gewinnt. Deshalb mag es durchaus Züge geben, in denen das Laden der Akkus sogar vorgesehen ist. Nur ist die Erkenntnis mittlerweile: beim Laden kann was schiefgehen. Also lässt man lieber nicht laden. Fertig. Muss nicht gefallen, muss nicht logisch erscheinen - könnte aber der eigentliche Grund des Verbotes sein.

    Vollkommen richtig. Andersherum kommt aber jeder kleine LINT mittlerweile mit Steckdosen angerollt, an denen die Leute nicht nur ihre Smartphones oder Notebooks laden, sondern auch Powerbanks, die irgendwo aus Südostasien stammen und tendenziell jeden Moment in die Luft gehen könnten. Da hätte ich viel größere Sorgen, dass sich da jemand was in der Tasche anzündet.

  • Strawman-Argumentation. Welches Argument davon gilt nicht auch für Pedelecs oder die Fahrradmitnahme allgemein?

  • Und 3 Tage später bricht der Shitstorm los, weil irgendwer mit dem Lastenrad irgendwo gestrandet ist und nicht weiterfahren konnte.

    Den Shitstorm hat @DB_Bahn doch eh jeden Tag, weil irgendjemand nicht mit seinem Rad in die Bahn kommt. Sei es sowas wie beim ICE 4, der plötzlich ausfällt und mit ICE 1 ohne Fahrradabteile geleistet wird oder den überfüllten Nahverkehr, wenn der Metronom in Lüneburg die Bundespolizei das Fahrradabteil aussortieren lässt oder im Intercity, wenn jemand ohne Reservierung seinen Zossen an einem reservierten Platz angeschlossen hat.

    Momentan ist in Schleswig-Holstein im Nahverkehr mindestens von Freitag bis Sonntag eine Fahrradmitnahme nur unter erschwerten Bedingungen möglich, sofern man denn am Startbahnhof des Zuges einsteigt — @DBRegio_SH twittert ja quasi zu jedem Zug, dass eine Fahrradmitnahme aufgrund von Überfüllung nicht möglich wäre.

    Wenn dann pro Tag bundesweit noch drei oder fünf Lastenräder stranden, ist das ja quasi schon geschenkt.

  • Meine Powerbank von Anker hat 27.000mAh. was hat der durchschnittliche Pedelec-Akku? Danach richtet sich das Gefahrenpotential.

    Strawman-Argumentation. Welches Argument davon gilt nicht auch für Pedelecs oder die Fahrradmitnahme allgemein?

    du willst ernsthaft behaupten, dass ein durchschnittliches Fahrrad so klein, leicht, schmal etc wie ein durchschnittliches Lastenrad ist? ehrlich?

    ich würd mich das nicht trauen. Auf der einen Seite stell ich mir das schwerste baumarkt-rad vor - auf der anderen Seite ein Bullit, Babboe, Omnium. Letzteres mag noch in den Zug passen, das erste hat fast tandem-ausmaße.

    Ist ein Pedelec schwer? ja, das ein oder andere schon. Aber du musst es eben allein gewuppt bekommen. Ohne Hilfe. Also kannst du dich entscheiden, ob du damit in die Bahn "darfst". Beim Lasti kannste es vielleicht auch allein gewuppt bekommen (Modellabhängig) - aber je nach Bauweise kann das so leicht sein, wie es will - wenn die Physik ("wendekreis" im Türbereich etc) nicht mitspielt: pech gehabt. nur merkst du das im zweifelsfall erst, wenn hinter dir schon 5 andere Passagiere mit den Hufen scharren.

    die AGBs gehen nicht auf Sonder- und Einzelfälle ein, sind Pauschal. muss man nicht toll finden - ich finds konsequent und pragmatisch.

    Einzelfallgedöhns funktioniert schon im täglichen leben nicht. Siehe Spurbreite auf BAB-Baustellen, Parkerlaubnis auf Gehwegen - aber nur bis zGm 2,8t, Radwegebenutzungspflicht - ja, nein, vielleicht, Ampeln usw.

    je einfacher, je simpler desto besser. in der summe für alle - nicht für den einzelnen.

  • Meine Powerbank von Anker hat 27.000mAh. was hat der durchschnittliche Pedelec-Akku? Danach richtet sich das Gefahrenpotential.

    Naja, und der verbauten Elektronik, sofern man es denn so nennen darf. Die Akkuzellen sind ja nicht das einzige, was in Flammen aufgehen kann.


  • Mein Bullitt wiegt ungefähr ein Kilo mehr als mein Tandem, 23kg. Das ist mit Bedacht so leicht zusammengestellt, weil ich es im Alltag ständig durch ein enges Treppenhaus tragen muss. Ich habe jetzt mal gegoogelt, damit ist es leichter als die ersten fünf Pedelecs, die ich bei Zweirad Stadler angeklickt habe. Ich finde die Regelung am Anfang der Beförderungsbedingungen ok: "Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss." – wieso soll die nicht für Lastenräder auch gelten? Ich habe noch niemanden mit Spezialrad, ob Tandem, Liegerad, oder Lastenrad am Bahnhof getroffen, der das nicht konnte, aber unzählige Pedelecfahrer. Nochmal: Welches deiner Argumente trifft nicht auf Fahrräder im Allgemeinen zu, sondern nur auf Lastenräder? Tandems und Dreiräder dürfen weiterhin mitfahren.

  • Probleme mit Akkus tauchen in der Regel beim Laden bzw. Nutzen auf. Probleme äußern sich dann meist mit "ohje, wird heiß. ganz heiß. höllisch heiß. wo kommt der Rauch her?"


    Bei der Zulassung von Zügen spielt - wie so oft - der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz eine besondere Rolle. Wenn man nun bei der Beurteilung der Brandlast im Wagen die aktiv genutzten Akkus berücksichtigen müsste, die Gefahr, die von ihnen ausgeht, würde dann am Ende wohl stehen, dass im Abstand von 4m Schaumlöscher stehen und mehr Zugpersonal eingesetzt werden muss.

    Ich finde die Regelung in Ordnung. Die Alternative wäre wahrscheinlich gewesen, dass Pedelecs komplett von der Mitnahme ausgeschlossen sind.

  • es ist nicht der Auftrag der DB, Lastenräder und Tandems im Fernverkehr durch die Republik zu befördern.

    Na dann machen die Leute mit den Lastenrädern ihre Urlaubsreisen eben wieder mit dem Auto auf den Straßen der Republik.
    Es ist schon sinnvoll die Kombi Fahrrad/Schiene auf der langen Strecke zu nutzen. Sicher nicht für frachten, aber schon für den Familienurlaub.

    Früher(tm) gab es bei der Bahn noch Gepäckwagen an fast allen Bummelzügen.

  • Es gibt eine Onlinepetition zum Lastenradverbot. http://openpetition.de/!ttsnf

    Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich mein Bullitt in der Bahn mitgenommen in Deutschland (Freiburg - Frankfurt und Frankfurt - Basel), das ginge jetzt nicht mehr. Im Gegensatz zu vielen Pedelec-Reisenden konnte ich das beladene Rad auch problemlos über Treppen tragen ... so werde ich doch in Zukunft eher wieder ein Auto mieten müssen. Gilt das auch im von der DB betriebenen ÖPNV (S-Bahn)?

    Habe ich auch bereits gezeichnet. Bitte unbedingt alle mitmachen, damit das Quorum erreicht wird!

    Malte, als erfahrener Brompton-Pendler: Ich fahre morgen mit dem ICE nach Leipzig und nähme meines gern mit: Hattest du je Probleme diesbezüglich? Ich fürchte, die Antwort könnte "Ja" lauten ...

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)