Tatütata, die neue StVO ist da

  • von denen die meisten allerdings zur Unkenntlichkeit zerlabert wurden mit so viel Larifari,

    -> von den die meisten allerdings mit so viel Larifari bis zur Unkenntlichkeit zerlabert wurden, damit ...

    Denn sobald das Rechtsüberholen aus § 5 Abs. 8 StVO nicht mehr im Bereich von Kreuzungen stattfindet, gilt auch für rechtsüberholende Radfahrer der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

    -> öh. aber im § steht doch "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrenden".

    und dem, was Bundesabwägungsministerium als unverhältnismäßig erkennt.

    -> was das Bundes...

    dass beim Parken die Halterhaftung greift

    --> dass beim Parken die umgangssprachliche Halterhaftung greift.

    ab punktbewehrten Verstößen droht übrigens bei Amnesie eine Fahrtenbuchauflage. Punkte gibts erst ab 60,-

    kosequent wäre es, wenn fürs falschparken dann 59,99 aufgerufen würden. :D


    ansonsten wie immer gut und interessant geschrieben. :)

    Danke dafür.

  • Zitat

    Zeichen 237 wiederum weist lediglich einen benutzungspflichtigen Radweg aus, den es bei einer einzeln trassierten, für den Radverkehr vorgesehenen Fahrbahn ohne weitere Straßenteile erst einmal nicht gibt, und verbietet obendrein dem Radverkehr die Nutzung der eigentlich für Fahrräder vorgesehenen Fahrbahn.

    Ein eindeutig selbständiger Weg, der mit [Zeichen 237] beschildert ist, bewirkt keine "Benutzungspflicht", sondern einfach nur ein Verkehrsverbot für alle anderen. Er hat dann auch (so absurd das halt klingt, aber das ist halt eine weitere dieser unlogischen, juristischen Verrenkungen, die erst durch so einen Blödsinn wie "Radwege" enstehen...) keine "Fahrbahn". An unzähligen selbständigen Wegen (z. B. am "Bliestal-Freizeitweg") stehen doch auch [Zeichen 240] rum - und da stört es auch keinen, dass es da keine "Fahrbahn" gibt.

  • Er hat dann auch (so absurd das halt klingt, aber das ist halt eine weitere dieser unlogischen, juristischen Verrenkungen, die erst durch so einen Blödsinn wie "Radwege" enstehen...) keine "Fahrbahn".

    Fahrbahnen entstehen primär durch Fusswege, Radwege sind nicht nötig. Es ist auch nicht entscheidend, ob ein selbstständiger Radweg eine Fahrbahn darstellt. Wichtig ist, dass es sich um eine Straße handelt.

  • Danke für die Rückmeldungen, gerade hinsichtlich des Überholabstandes. Ich hatte mich tatsächlich ursprünglich verlesen und eine ganze Menge Absätze darüber zurechtgetippt, dass man sich auf Radwegen nicht mehr überholen dürfe, weil der Mindestabstand beim Überholen auch für Radfahrer gelte. Stimmt aber — zum Glück — nicht.

  • Warum "zum Glück"? Das einzig zulässige Argument von Mindestüberholabständen ist m. E. Unfallvermeidung - und nicht Unfallschwereminderung. Also müssten m. E. auch Radfahrer mindestens 1,5 bis 2 m einhalten, wenn sie andere überholen. Es gibt dabei nämlich durchaus viele, auch schwere Unfälle.

    Nebenbei ein weiteres Argument gegen Benutzungspflichten abenteuerlichster Schmalwegelchen.

  • Nebenbei ein weiteres Argument gegen Benutzungspflichten abenteuerlichster Schmalwegelchen.

    Zustimmung! Der einzige Unfall in Stade vom Unfalltyp "Unfall im Längsverkehr" und Unfallart "Zusammenstoß mit seitlich in gleicher Richtung fahrendem Fahrzeug" war in 2018 ein Zusammenstoß zwischen zwei Radfahrern auf einem untermaßigen "Radweg". Mindestens eine Person wurde dabei schwer verletzt.

    3 von 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern ereigneten sich 2017 auf untermaßigen Geh- und "Radwegen", ein Unfall auf einem untermaßigen getrennten Geh- und Radweg vor einer Schule. 2018 gab es erstaunlicherweise keine Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    Ich kann mich nur wundern, warum die Leute keine Angst haben, auf solchen Kackwegen zu fahren.

  • Zustimmung! Der einzige Unfall in Stade vom Unfalltyp "Unfall im Längsverkehr" und Unfallart "Zusammenstoß mit seitlich in gleicher Richtung fahrendem Fahrzeug" war in 2018 ein Zusammenstoß zwischen zwei Radfahrern auf einem untermaßigen "Radweg". Mindestens eine Person wurde dabei schwer verletzt.

    3 von 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern ereigneten sich 2017 auf untermaßigen Geh- und "Radwegen", ein Unfall auf einem untermaßigen getrennten Geh- und Radweg vor einer Schule. 2018 gab es erstaunlicherweise keine Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    Ich kann mich nur wundern, warum die Leute keine Angst haben, auf solchen Kackwegen zu fahren.

    Ein wichtiger Grund dafür, dass Radfahrer lieber auf handtuchschmalen und holprigen Radwegen fahren, als auf der Fahrbahn rührt daher, dass der Autolobby gewogene Parteien, insbesondere Verteter der CDU aber auch der (anderen) Rechtspopulisten es gelingt Radfahrer aufzuhetzen, indem sie ihnen einreden, das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn würde ja von den Grünen nur deshalb propagiert und angeordnet, weil die Radfahrer als Bremse für den zu schnell fahrenden Autoverkehr missbraucht werden sollen.

    Leider habe ich in vielen Gesprächen mit dafür anfälligen Mitmenschen erlebt, dass dieses Argumentationsmuster hervorragend verfängt.

    Da steckt diese rechtspopulistische Grund-Hetze gegen "die da oben" drin. "Die da oben interessiert es einen Dreck", wie es euch geht, die denken nur an sich.

    Da steckt drin: Im Grunde genommen müsste ja nur mal einer mit der "starken Hand" auf den Straßen für Ordnung sorgen, das trauen sich "die da oben" aber nicht. Deshalb werden die wehrlosen Radfahrer als Bremskeile auf die Fahrbahn geworfen. Und müssen den "Blutzoll" zahlen für die Untätigkeit von "denen da oben".

    Kurios: Selbst engagierte und routinierte Radler, die selbst bevorzugt auf der Fahrbahn fahren, weil sie um die Schwächen von abseits der Fahrbahnen gelegenen Radwegen und Hochbordradwegen wissen, propagieren bisweilen die Radwegebenutzung, mitunter sogar die Radwegebenutzungspflicht, obwohl sie sich selbst gar nicht daran halten. Die fühlen sich dann als eine Art Elite, als "Herrenmenschen" auf dem Rad, denen mehr erlaubt ist und zuzutrauen ist, als dem "Untermenschen", der sich gefälligst in sein Reservat, in sein "Township" zu verkrümeln habe.

    https://www.amsterdamredlightdistricttour.com/history-of-ams…strict-history/ Auf dieser Internetseite wird über die Geschichte Amsterdams berichtet. Und dieses Foto von 1940 gezeigt: https://i1.wp.com/www.amsterdamr…d-World-War.jpg

  • Ein wichtiger Grund dafür, dass Radfahrer lieber auf handtuchschmalen und holprigen Radwegen fahren,

    ...besteht darin, dass das als gesellschaftlich viel akzeptabler erscheinender Vorwand gebrauchte „gefühlte Unfallrisiko“ gar nicht der eigentliche Grund fürs Fahrbahmeiden ist. Es geht da bloß darum, dass du einen sehr „breiten Rücken“ brauchst, um das Gefühl auszuhalten, dass du alleine da gerade den „ganzen Verkehr“ aufhältst. Dieses Gefühl an sich treibt den größten Teil schonmal weg. Natürlich kräftig begünstigt durch die Nickligkeiten der ungeduldigen Automobilisten, in Verbindung mit der “Ätsch-Prämie“, wenn man mal im Stadtzentrum auf eigener Infra einen Ampelrückstau überholen kann. Diese Gefühl, man sei Sand im Verkehrsgetriebe führt aber selbst bei starken Persönlichkeiten dazu, dass sie sich auf der Fahrbahn vergeblich abstrampeln werden. Vergeblich, weil man natürlich mit dem Rad auch bei schweißtreibendem „Vollgas“ niemals so schnell fahren kann, dass mehrspurige KFZ mit dem Drängeln aufhören. Der resultierende Frust nährt dann auch beim „starken“ Rest das Verlangen, endlich seine Ruhe haben zu können. Immerhin erhalten „starke“ Radfahrer auch von Radwegefans zugebilligt, dass sie die Fahrbahn benutzen könnten. Aber auch hier geht es nicht darum, dass diese Gruppe bei Unfällen härtere Knochen hätte als der Rest oder dass sie weniger eigene Fehler machen würden als „schwache“ Radler, sondern darum, dass man davon ausgeht, dass sie sich alle redliche Mühe geben werden, den KFZ-Verkehr möglichst wenig auszubremsen.

    Im Endresultat wird die Gefahr auf der Fahrbahn nur heraufbeschworen, um abseits davon die Beine hochnehmen zu können.

  • Da ist einiges wahres dran.

    Mir hat bei schon einigen mehr oder weniger erregten Wortwechseln bis jetzt erst einmal ein älterer Herr als Argument genannt, dass es für mich auf dem (ehemals Pflicht Rad-) Gehweg doch viel sicherer sei als auf der Straße. Bei meiner Antwort, dass wenn er seine eigenen Fahrkünste so gut einschätzen kann, mag das so sein, hat er kurz geschluckt, war aber der Argumentation, dass die Stadt eben die Radwegpflicht gerade deswegen aufgehoben hat, weil es zwei völlig uneinsichtige Garagenhof/Siedlungszugangs-Einfahrten gibt, eine Einfahrt/Ausfahrt zu einem Baumarkt und einen Kreisverkehr mit Zufahrt in eine Tankstelle, die man dann kreuzen muss und damit sehr viel weniger sicher als das fahren auf der Fahrbahn durchaus aufgeschlossen.


    Sonst bekommt man zu 80% die Hupe/freundliche Zurufe oder Handzeichen, wenn der Autofahrer nicht sofort, oder zumindest nicht in der gewünschten Geschwindigkeit an einem vorbeigekommen ist. Oder als Rechtfertigung vor sich selbst, weil er sich bewusst ist, das er beim überholen deutlich jenseits der StVO gehandelt hat.

    Typische Reaktion von Mitkindergarten-Eltern, die mich darauf angesprochen haben, warum ich bei der schon oben erwähnten Straße nicht denn schönen Gehradweg benutze war dann meist: "na ja, Du fährst ja auch zügig", es wird also schon ein Unterschied gemacht ob man langsam Radl fährt oder etwas schneller.

    Gerade im Winter außerhalb kanns ja durchaus sein, dass bei Neuschnee mit festgefahrenen Schnee und Schneeverwehungen die KFZ nicht mehr richtig an einem vorbeikommen wegen der Straßenverhältnisse, da braucht man dann tatsächlich einen breiten Rücken. Aber normalerweise mache ich mich so schmal bzw. fahre so weit rechts, dass Autos mich überholen können, die meisten Staatsstraßen geben das bei uns problemlos her.

  • Vielleicht mag ja mal jemand einen Blick drauf werfen?

    Besser spät als nie: Du hättest vielleicht etwas deutlicher erwähnen können, dass die meisten erwischten Falschparker künftig einen Punkt in Flensburg bekommen müssten. Denn wer innerorts auf einem Geh- oder Radweg parkt, behindert praktisch immer jemanden. Und dann sind es 70 € in ein Punkt.

    Sogar halten in zweiter Reihe mit Behinderung ist mit einem Punkt bedroht (wenn das durchgesetzt wird, brechen Paketdienste sofort zusammen).

    Leider sind unsere Ordnungshüter sehr nachlässig in der Qualifikation von Parkverstößen als "mit Behinderung". Wenn die Folgen davon nun drastischer werden, werden sie leider bestimmt noch zurückhaltender.

  • Moin,

    ja da bin ich auch gespannt, wie sich das auf Paketdienste auswirkt. 8 Punkte in 2 Jahren reichen... Da muss man schon sehr viel "Mumm" haben, dies für den Fahrer offensichtlich zu dokumentieren und anzuzeigen.

    Auch die 2m an Kreuzungen sind jetzt viel einfacher zu ahnden, da einfacher zu sehen, als die bisherigen 5m zum Schnittpunkt.

    Zum OT: Ich "erwische" mich auch regelmäßig dabei, sobald ich auf der Fahrbahn "den Verkehr" aufhalte, schneller zu fahren. Gerade das Gefühl "den Verkehr aufzuhalten" und die zu beobachtenden engen Überholmanöver sind für viele Grund genug, nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Wer dann auch nur mit 10-15km/h unterwegs ist muss dies dann ja noch viel mehr empfinden als bei 25-30km/h.

  • ...besteht darin, dass das als gesellschaftlich viel akzeptabler erscheinender Vorwand gebrauchte „gefühlte Unfallrisiko“ gar nicht der eigentliche Grund fürs Fahrbahmeiden ist. Es geht da bloß darum, dass du einen sehr „breiten Rücken“ brauchst, um das Gefühl auszuhalten, dass du alleine da gerade den „ganzen Verkehr“ aufhältst.

    Einen "breiten Rücken" brauchst du auch, wenn du auf dem Weg zu Fuß zum Markt mit dem Einkaufstrolley an der Hand die Fahrbahn benutzt. Die Fußwege sind voll und oft auch noch mit Fahrrädern zugeparkt. Und mit dem Einkaufstrolley an der Hand, bist du ein sehr breiter Fußgänger. Was noch nicht bedeutet, dass du einen breiten Rücken hast. Dank Tempo 30 Zone fast rundum um den Marktplatz in meiner Nähe und an Markttagen hohem Verkehrsaufkommen (was den Verkehr verlangsamt) ist es relativ gefahrlos möglich als Fußgänger mit Einkaufstrolley die Fahrbahn zu benutzen.

    Spannende Reaktionen besonders von Autofahrern sind garantiert.

  • Der gute Mann von der DEKRA ist offensichtlich Autopendler und wird nicht so gerne an der Ampel von Radlern überholt.

    IMO ist die StVO-Regel, dass man bei "ausreichend" Platz rechts an wartenden KFZ vorbeifahren darf, durchaus so auszulegen: bei mindestens 60 cm Fahrradbreite und schon knapp kalkulierten 2x20 cm seitlichem Pendelraum verbleiben nur noch 2x25 cm Sicherheitsraum für Unvorhergesehenes für den Radfahrer. Durchfahren auf noch weniger Raum ist daher nur unter einer nach den sonstigen strengen Maßstäben der StVO nicht hinnehmbaren Risikoerhöhung zu machen.

    Für einen Abstand von anderthalb Metern und mehr zwischen rechtem Fahrbahnrand und wartenden Fahrzeugen hätten jedoch die wartenden Fahrzugführer zuvor beim Fahren den Tatbestand der Verletzung des Rechtsfahrgebotes verwirklicht.

    IOW: § 5 Abs. 8 StVO kann und sollte ersatzlos gestrichen werden. Es gibt IMO schlicht kein Szenario, bei dem die dort vorgegebenen Randbedingungen zu erfüllen wären.

  • Ja, wäre ich auch dafür, weil dich das genau durch die Dooring Zone führt. Vor allem Inerorts, wenn der Beifahrer z.B. auf dem Weg in die Arbeit meint er kann an der ohnehin roten Ampel schnell austiegen. Der schaut bestimmt nicht erst in den Spiegel.

  • Für einen Abstand von anderthalb Metern und mehr zwischen rechtem Fahrbahnrand und wartenden Fahrzeugen hätten jedoch die wartenden Fahrzugführer zuvor beim Fahren den Tatbestand der Verletzung des Rechtsfahrgebotes verwirklicht.

    Nicht, wenn es dort einen ausreichend breiten Schutzstreifen oder Radfahrstreifen gab.

    Ansonsten sehe ich das Vorbeifahren rechts an wartenden Fahrzeugen auch sehr kritisch, weil man sich als Radfahrer dadurch genau in die gefährliche Situation bringt, dass einen Rechtsabbieger nicht wahrnehmen. Solange die Fahrzeuge stehen, mag es ja noch gehen, aber §5(8) besagt ja auch, dass man eben nicht mehr rechts überholen darf, sobald sich die wartenden Fahrzeuge wieder in Bewegung setzen, weil sie dann nicht mehr warten.

    Und wer erklärt jetzt dem durchschnittlichen Radfahrer, dass er auf einem Radfahrstreifen vorbei fährt und auf einem Schutzstreifen überholt? Für die Leute sind das doch beides "Radwege auf der Straße".

    Per Definition der VwV-StVO ist

    ein Radfahrstreifen ein mit Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg,

    ein Schutzstreifen ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter Teil der Fahrbahn.

    Überholen kann man nur auf dem selben Straßenteil, aber auf einem anderen Straßenteil fährt man vorbei. Bitte korrigiert mich, wenn ich mit dieser Interpretation falsch liege.

  • Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ein PKW einen Radfahrer überholt oder ein Radfahrer einen stehenden PKW. Ein stehender PKW bewegt sich nicht plötzlich zur Seite, ein Radfahrer kann dies durch Wind oder ausweichen machen. Es bleibt natürlich die Gefahr durch Türen, die eigentlich in den relevanten Situationen nicht geöffnet werden dürfen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)