Woche 32 vom 05. bis 11. August 2019

  • Um das Narrativ des aggressiven Radrambos am Laufen zu halten, damit es immer weiter Auge um Auge geht, denn die jeweils anderen haben's ja so verdient. :thumbdown:

    Als "aggressiver Radrambo" giltst du in den Augen einiger Autofahrer doch bereits dann, wenn du deine ureigenen Rechte wahrnimmst. Und das wiederum stachelt sie zu Selbstjustiz an. Ich hatte ja vor nicht allzu langer Zeit auch so einen Gestörten, der mich vorsätzlich mit ein paar cm Abstand rasierte, weil ich die Dreistigkeit besaß, vor ihm einen anderen Radfahrer zu überholen.

    Und mir geht es hier in der ruhigen Pfalz ja noch gut; vor allem, wenn ich das mit den Erlebnissen von Radfahrern in Großstädten vergleiche.

    Dass Einzelne immer "radikaler" werden, hat eben leider sehr wohl damit zu tun, dass der Rechtsstaat für solche wertlosen Untermenschen wie Radfahrer nicht gilt. Und das ist auch keine Plattitüde, sondern Tatsache...! Man lese sich nur das absurde Pamphlet durch, welches ein echter(!) Staatsanwalt dem @Natenom geschrieben hatte...

  • Nunja, wenn man dann einknickt und beschließt, die Obrigkeit nicht weiter mit den Problemen der Radler zu behelligen, haben diese ihr Ziel erreicht.

    Und wenn man sich dann noch befleißigt fühlt, ungemütliche Situationen in Handgreiflichkeiten eskalieren zu lassen, wird man schnell erfahren, dass besagte Obrigkeit diese in einem ganz anderen Licht sieht.

    Viel Spaß damit. Gerne auch als Blog.

    bye
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  • Die haben ihr Ziel so oder so erreicht; ob die nun einen Strafantrag bekommen oder nicht. Das geht mit dem passenden Textbaustein ja heute alles ganz fix.

    Nunja, wenn man dann einknickt und beschließt, die Obrigkeit nicht weiter mit den Problemen der Radler zu behelligen, haben diese ihr Ziel erreicht.

    Was glaubst du, wie oft mich die Mutlosigkeit übermannt, wenn ich mal wieder irgendeiner Behörde, die mich und meine die Verkehrssicherheit und die Umsetzung geltenden Rechts betreffenden Hinweise seit Monaten ignoriert, eine böse e-mail schreiben muss, wie ich es grade just an diesem Abend tun musste...!? Und dann, weil diese Behörde sich gar auch noch erdreistet, mir zu schreiben, dass ich mich "hin und wieder im Ton vergreife"? Was erwarten die, wenn vor 22 Monaten zwei Verkehrsschauen stattfanden - und bis heute kein einziges [Zeichen 240] verschwunden ist? Das dient natürlich auch alles der Zermürbung. Und ich kann es verstehen, wenn viele das irgendwann wieder aufgeben; das wird bei mir wohl auch irgendwann wieder der Fall sein. Und dann werde ich einfach wieder sämtliche blauen und roten Schilder missachten. Auch andere merken, dass hier auf lange Sicht kein Blumentopf zu gewinnen ist, weil dieses System das einfach aussitzen kann - und aussitzen wird. Es reicht ja schon, kein Geld über zu haben, um gegen zahlreiche Verkehrszeichen klagen zu können. Nur ein Detail, wie der Rechtsstaat auf die Interessen von Radfahrern scheißt.

    Dass Staatsanwaltschaften sich mit derartigem "Kleinkram" nicht mehr befassen, hat auch handfeste ökonomische Gründe. So hat man beispielsweise den Blödsinn mit dem "fehlenden öffentlichen Interesse" ja inzwischen als Standardausrede dafür etabliert, damit in Aktenstapeln erstickende Staatsanwälte wegen des wahnsinnigen, neoliberalen Personalabbaus im öffentlichen Dienst eine einfache Möglichkeit haben, Fälle im Fließbandverfahren "abzuschließen".

    Aber auch das wird ja weder wahrgenommen, noch hinterfragt...

    Und wenn man sich dann noch befleißigt fühlt, ungemütliche Situationen in Handgreiflichkeiten eskalieren zu lassen, wird man schnell erfahren, dass besagte Obrigkeit diese in einem ganz anderen Licht sieht.

    Ich befürworte nirgends "Selbstjustiz", ich bin aber ständig Opfer einer Solchen. Ich persönlich bin auch viel zu schmächtig (und zu intelligent), um mich mit irgendwelchen Idioten körperlich anzulegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass viele Radfahrer kein Vertrauen in das Rechtssystem mehr haben - und sich im Zweifelsfalle im Rahmen der Notwehr(!) zur Wehr setzen.

    Überhaupt: Was ist ein derartiger, zweierlei Maßstäbe verwendender Rechtsstaat denn dann noch wert...? Ein Rechtsstaat, der eine Meinungsäußerung wie "Arschloch" oder eine Delle im Blech bestraft - aber bei unzähligen gefährlichen Strafaktionen stets überhaupt nichts unternimmt...? Eine Staatsanwaltschaft, die dem von einem Busfahrer gefährdeten Radfahrer schreibt, er solle doch dann gefälligst mit seinem MTB auf den (vereisten) Waldwegen rumfahren...?!

    Wenn er sich dort auf die Fresse legt, wollen sie allerdings ja auch nicht ermitteln (siehe den Fall an B 10 im Januar diesen Jahres)...! :cursing:

  • Nunja, wenn man dann einknickt und beschließt, die Obrigkeit nicht weiter mit den Problemen der Radler zu behelligen, haben diese ihr Ziel erreicht.

    Die haben ihr Ziel doch erreicht: Radfahrer werden diskriminiert.

    Und wenn man sich dann noch befleißigt fühlt, ungemütliche Situationen in Handgreiflichkeiten eskalieren zu lassen, wird man schnell erfahren, dass besagte Obrigkeit diese in einem ganz anderen Licht sieht.

    Glücklicherweise versucht die Obrigkeit die Illusion von Demokratie aufrechtzuerhalten. Die Zielgruppe für Aktionen ist nicht die Obrigkeit sondern die Öffentlichkeit, die informiert werden muss. Desinformation beziehungsweise Verschweigen der Gewalt gegen Radfahrer gehört zum Repertoire der Unterdrückung.

    Um das Narrativ des aggressiven Radrambos am Laufen zu halten, damit es immer weiter Auge um Auge geht, denn die jeweils anderen haben's ja so verdient. :thumbdown:

    Stammtischparolen werden doch nicht durch Fakten am Leben gehalten oder überhaupt erschaffen. Auch hier geht es um Techniken der Diskriminierung.

    Die beste Möglichkeit, um Missstände zu beenden, ist es, sie an die Öffentlichkeit zu bringen.

  • Auf Twitter wird gerade dieses Bild geteilt:

    https://twitter.com/ADFC_MS/status/1158325158463098880

    https://twitter.com/ADFC_MS/status…3098880/photo/1

    Es stammt wohl aus der Ausstellung "Alles auf Leeze", die grad in Münster zu sehen ist.

    Diese Regeln von 1938:

    * Erste Pflicht: Scharf rechts am Rand der Fahrbahn fahren

    * Zweite Pflicht: Grundsätzlich nicht neben anderen Radfahrern fahren

    * Dritte Pflicht: Immer die Radwege benutzen

    * Siebente Pflicht: Kraftfahrzeuge [...] vorfahren lassen [...]

    Und die abschließenden Ermahnungen (inkl. der darin enthaltenen Androhung von Gewalt):

    "Halte dich streng an diese Gebote! Wer sie übertritt, versündigt sich an der Gesundheit und am Wohlstand seines Volkes"

    sind in den Köpfen von Vielen fest verankert.

    Wir brauchen keine geschützten Kreuzungen oder mit "Leitboys" abgetrennten Radfahrstreifen, vielleicht brauchen wir nicht mal Abbiege-Assistenten in LKWs.

    Die Verkehrswende muss in den Köpfen stattfinden. Der Rest ergibt sich.

  • Dass Einzelne immer "radikaler" werden, hat eben leider sehr wohl damit zu tun, dass der Rechtsstaat für solche wertlosen Untermenschen wie Radfahrer nicht gilt. Und das ist auch keine Plattitüde, sondern Tatsache...! Man lese sich nur das absurde Pamphlet durch, welches ein echter(!) Staatsanwalt dem @Natenom geschrieben hatte...

    Woraus schließt du, dass es das alles früher [tm] nicht gegeben hätte?:/ Radwege als Mittel zum Wegsperren der ungeliebten "Exoten" gibt es seit 100 Jahren. Ohne die (von den Behörden durchaus tolerierte/geförderte...) schon damals vorhandene Existenz von einzelnen "Vollstreckern" wäre weder der alte Traum von Radwegenetzen als Refugium für sich chronisch bedroht führlende Radler noch die Rechtfertigung von Benutzungspflichten aus Sicherheitsgründen möglich gewesen. Das Umnieten von Radfahrern war schließlich noch nie explizit erlaubt...

    In der ZEIT war diese Woche ein Bericht über die ersten Hamburger Radfahrer in den 1860er-Jahren, der die uralte Psychologie der Sicht der vermeintlichen Normalbevölkerung auf die Radfahrer widerspiegelt. Zitat:


    Die Bevölkerung erblickte in den Radfahrern eine Zielscheibe von Spott und Häme. Viele Jahre später erinnerte sich Harro Feddersen in einer Vereinschronik an die unangenehmen Begleiterscheinungen seines Hobbys: "Nicht am ungefährlichsten war den kühnen Reitern die unbändige Lust der lieben Strassenjugend, diese neumodischen Rosse und Reiter mit Steinen, Knütteln oder gar noch unangenehmeren Schiessmaterial zu begrüssen, in den Dörfern die Hunde auf sie zu hetzen, u. s. w. und so dem unsicheren Reiter manchen Tropfen Angstschweiss auszupressen."

  • Woraus schließt du, dass es das alles früher [tm] nicht gegeben hätte?

    Das habe ich ja auch nirgends behauptet.

    Es ist aber schon rein von der zunehmenden Anzahl von Kraftfahrzeugen als auch dem Verkehr insgesamt (vor allem in Ballungszentren - dort finden ja die meisten dieser Vorfälle statt) logisch, dass damit auch die Konflikte zunehmen. Die in ebenfalls zunehmendem Maße von der Obrigkeit ignoriert werden. Und das ebenfalls immer länger werdende Netz an "Infrastruktur" dürfte ebenfalls seinen bescheidenen Anteil dazu beitragen - wobei es andererseits ja sowieso kaum Radwegemissachter gibt...

    Natürlich spielen bei der Wahrnehmung auch die modernen Medien eine Rolle. Durch die Anzahl derer, die derartige Vorfälle vor allem filmisch dokumentieren und in den einschlägigen "sozialen Netzwerken" (und den entsprechenden Filterblasen) posten, kann man durchaus auch Rückschlüsse auf die Dunkelziffer ziehen. Das gilt grade auch für die ebenfalls zahlreich dokumentierten, oft im Zusammenhang stehenden Ablehnungsbescheide von Staatsanwaltschaften oder auch mehr als fragwürdige Urteile zum Thema Straßenverkehrsgefährdung gegenüber Radfahrern.

    Was die "Vollstrecker" betrifft: Es gibt inzwischen schon ein paar Urteile, in denen klargestellt wird, dass rechtswidriges (also auch "erzieherisches" Verhalten) keine besondere örtliche Gefahrenlage darstellt. ;) Was mich andererseits auch nicht dazu bringt, gleich ein Hohelied auf unseren "funktionierenden Rechtsstaat" zu singen...

    Das Umnieten von Radfahrern war schließlich noch nie explizit erlaubt...

    Muss es ja auch nicht. Wenn man das "Umnieten" (bzw. den alltäglich wohl mehrfach in tausenfacher Zahl vorkommenden Versuch des "Umnietens") allerdings in den meisten Fällen überhaupt nicht bestraft, entwickelt sich bei einigen Verkehrsteilnehmern halt ein entsprechendes Gewohnheitsrecht.

  • Es gibt den Choral »Lobe den Herrn«.

    Es gibt Erich Mühsam »Gesang der Arbeiter«, der diesem Choral nachgebildet ist.

    Und nun gibt es ein diesem Gesang nachgebildetes Stück Poesie von Fritz Tietz im »Neuen Deutschland«:

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/112381…-radfahrer.html

  • Zunächst eine kleine Zusammenstellung zur besseren Beurteilung der referierten Quelle:

    ...war auf einen kombinierten Geh- und Fußweg getreten...

    ...Selbst musste er aber zugeben, vor Betreten des Weges nicht um die Ecke geschaut zu haben, ob die Fahrbahn auch frei war...

    ...beim Betreten einer Kfz-Straße...

    Davon abgesehen ahnt man bei stern.de wohl immerhin (mehr aber nicht), wo das eigentliche Problem liegt:

    Im vorliegenden Fall hätte es bei der konventionellen Lösung von getrennten Streifen für Fußgänger und Radfahrer ganz anders ausgesehen. Dann wäre neben dem Radweg zunächst ein Fußweg von mindestens einem Meter Breite gekommen. Dieser Streifen wäre für den Radfahrer tabu gewesen.

    Zur Schlußfolgerung, daß das Problem schlicht Radweg heißt, insbesondere Hochbordradweg, hat die Zeit, die für das Zusammenstöpseln dieses Artikels zur Verfügung stand, nicht mehr gereicht.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zitat

    Selbst musste er aber zugeben, vor Betreten des Weges nicht um die Ecke geschaut zu haben, ob die Fahrbahn auch frei war.

    Das Gericht betonte sehr deutlich die Sorgfaltspflichten des Fußgängers. Die seien beim Betreten eines Fuß- und Radweges genauso groß wie beim Betreten einer Kfz-Straße.

    Das ist doch mal ein Artikel für Ullie ;)

    Mit "Fahrbahn" ist im Artikel übrigens ein offenbar gemeinsamer Geh- und Radweg gemeint, die Fahrbahn nennt man dann "Kfz-Straße".

    Zitat

    Das Urteil zeigt auch, dass die derzeit populäre Einrichtung von gemischten Zonen für Fußgänger und Radfahrer vielleicht nicht die beste Idee ist.

    :thumbup:

    Wobei ich "gemischte Zone für Fußgänger und Radfahrer" doch etwas verharmlosend finde für einen Gehweg, auf den man auch Radfahrer zwingt.

  • Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Bergzabern: 4800 Euro und kein Eintrag im Führungszeugnis für die Tötung eines (auf einem wegen meiner Einwände leider erst kurze Zeit nach dem Unfall entschilderten, abenteuerlichen Geh- und Radweg außerorts...) unterwegs seienden Radfahrers durch einen Busfahrer, der die Kreuzung in gerader Richtung überquerte und dabei den 79-jährigen wie auch immer "übersah"...

    Ein paar Meter weiter starb übrigens - auf dem nun freigegebenen Gehweg - dieses Jahr erneut ein Radfahrer, als er an der Hofzufahrt überfahren wurde.

  • Ein bisserl offtopic: Ärger mit Rasern gibt es auch beim Segeln.

    Ich bin ja gerne mit einem (nichtmotorisiertem) Sportboot auf den Gewässern in Berlin unterwegs. Da gibt es auch einige Vollidioten mit Rennbooten, die noch nie was von Vorfahrtsregeln, Abstand oder Wellenschlag gehört haben. Wie im Straßenverkehr. Allerdings gibt es eine sehr präsente und konsequente Wasserschutzpolizei.