Rotlichtverstoß: Rechtsbeschwerde beim OLG Hamburg

  • Ich bin auch im Boot. Malte laß mal wissen, wie man dir Geld geben kann.

    Im übrigen hat Till das beste Argument

    Zitat

    Eine Schrittgeschwindigkeit ist eindeutig nicht vorgesehen, eher eine angestrebte Geschwindigkeit von mindestens 15 km/h (Räumgeschwindigkeit).

    Bei gerade-noch-grün und Schrittgeschwindigkeit über die Kreuzung fahren und dann schön im Querverkehr landen. So hat sich der Verordnungsgeber das gedacht.

  • Geld kommt auch gern von mir sowie eine Einladung zu Vincent Vegan, damit Du *das ganze mal verbal loswerden kannst... Ich hätte definitiv Interesse daran – diese Langsamfahrbegründung ist solcher Stuss, dass ich ehrlich entsetzt bin.

    Ob die Richtsperson schonmal im Straßenverkehr eigenständig unterwegs war? Ich halte es für fraglich – es ist so dermaßen realitätsfern, da hätten selbst meine Kitakinder vernünftiger richten können. Ouh Mann.

    LG
    Anna

    *[edith sacht: bei Vincent Vegan auskotzen ist wohl nicht die ideale Wortkombi...]

  • Eine Begründung vom Gericht bekommt man nur, wenn man Rechtbeschwerde einlegt.

    Wo steht das? Ich gehe davon aus, dass in dem schriftlichen Urteil immer eine Begründung drinsteht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • 50 EUR auch von mir.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • malte hat Screenshots gemacht, damit nachher niemand ankommt und die beiträge editiert :D

    ^^

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Malte. Dir traue ich moralisch mehr als mir selbst.

    Hast du paypal? Wenn ja, gern PM an mich, dann geht das Geld sofort raus.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wer hat mitgezählt, wo stehen wir?

    Gerade mal gezählt. 410€ plus 3x unbekannter Betrag. Sagen wir mal 560. Und im VP soll's auch noch mind. 450€ geben. Also wohl bisschen was über 1000€.

    Malte, hat der Kettler schon gesagt, was er gerne an so einem Verfahren verdienen würde?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Erst einmal vielen Dank für die finanziellen Angebote — ich möchte aber erst einmal abwarten, was denn überhaupt im Urteil steht. Wenn da nichts angreifbares drinsteht, dann können wir uns den Aufwand auch sparen. Will sagen: Ich bringe erst einmal die ungefähren Kosen in Erfahrung und warte das Urteil ab, dann sehen wir weiter :)

  • Ich würde 20 dazu geben.

    Noch so nebenbei: Die geforderte Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende vor Lichtsignalanlagen steht im Widerspruch zu anderen Geboten. Oft sind ja noch abbiegende PKW/LKW mit im Spiel. Ein abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit könnte als anhalten missverstanden werden. Wie sollen Rad fahrende so weit verlangsamen ohne gegen das Gebot sich eindeutig und berechenbar zu verhalten zu verstoßen?

    Zusätzliches praktisches Problem, wie sollen sich Rad fahrende vergewissern, dass sie nicht übersehen werden und gleichzeitig den Signalgeber im Auge behalten?

    Weiteres Problem: Könnten PKW Fahrer welche abbiegen wollen das langsame vor ihnen durch fahren als Provokation missverstehen?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)