E-Scooter rollen heran

  • Ich bin ja schon ganz gespannt darauf, ob sich die neuen E-Roller durchsetzen werden. Leider findet man aktuell noch keinen Roller, der schon jetzt legal ist. Jedenfalls nicht für unter 2.000 €.

  • Genau so.

    Siehe:

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    Fällt Euch was an den Altersangaben für die Gehwegradler auf? Ist ein 7 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 7 Jahre«? Ein 9 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 9 Jahre«? Warum schreiben die nicht »vor dem 8. Geburtstag« und »vor dem 10. Geburtstag«? Dann wäre es klar.

  • Fällt Euch was an den Altersangaben für die Gehwegradler auf? Ist ein 7 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 7 Jahre«? Ein 9 Jahre und 11 Monate altes Kind »kleiner gleich 9 Jahre«? Warum schreiben die nicht »vor dem 8. Geburtstag« und »vor dem 10. Geburtstag«? Dann wäre es klar.

    Nach der Theorie dürfen Pedelecs auch 25,99 km/h fahren :P

  • Warum schreiben die nicht »vor dem 8. Geburtstag« und »vor dem 10. Geburtstag«?

    Weil es auch eine Ansicht gibt, nach der der erste Geburtstag die Geburt ist. Also "ein Jahr alt" wird das Kind am zweiten Geburtstag.

    Ich denke, die Variante mit "kleiner gleich" aus dem Plakat sorgt für die wenigstens Missverständnisse.

  • Bin ich eigentlich der einzige der die Radwegepflicht bescheuert findet?

    Also ich finde, dass die verabschiedete Lösung noch die beste der bisher diskutierten ist.

    Vor allem ist sie klar und deutlich: "Elektroroller -> Radweg. Und nur wenn kein Radweg, dann Fahrbahn. Niemals Gehweg." Da weiß jeder, woran er ist.

    Viel besser als die Regelung mit "< 12 km/h bbH lieber auf dem Gehweg, aber Radweg doch erlaubt, aber bei > 12km/h bbH nie Gehweg". So eine Regelung kann sowieso niemand kontrollieren.

    So richtig toll finde ich die Vorstellung natürlich auch nicht, dass die Dinger künftig auf den ohnehin engen und oft vollen Radwegen herumschleichen. Allerdings fällt mir auch kein Platz ein, wo man die Dinger sonst unterbringen sollte. Auf der 3-spurigen Hauptstraße natürlich nicht. Und auf dem Gehweg erst recht nicht.

    Und sie ganz zu verbieten ist mMn auch keine Alternative.

    Freuen wir uns daran, dass es jetzt eine zusätzliche Mobilitätsform gibt. Das schafft eine größere Lobby abseits des Autos, die sich für anständige Radwege und sichere Kreuzungen einsetzt.

    Offen bleibt für mich:

    • Welche Ampeln gelten für die?
    • Umfasst der Begriff "MIV" auch diese Dinger? Falls ja, dann brauchen wir einen neuen Begriff für "Blechverkehr".
    • Interessant fände ich auch noch den Blick ins Ausland, welche Geschwindigkeitsgrenzen dort gelten. Es wäre schade, wenn Deutschland hier einen Sonderweg eingeschlagen hätte.
  • Offen bleibt für mich:

    • Welche Ampeln gelten für die?
    • Umfasst der Begriff "MIV" auch diese Dinger? Falls ja, dann brauchen wir einen neuen Begriff für "Blechverkehr".
    • Interessant fände ich auch noch den Blick ins Ausland, welche Geschwindigkeitsgrenzen dort gelten. Es wäre schade, wenn Deutschland hier einen Sonderweg eingeschlagen hätte.
    • Was ist mit den ganzen ehemaligen Radwegen, die zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wurden?
    • Gelten die Teile mit herausgenommenem Akku wieder als normale Trett-Roller? Hier gibt es z.B. eine längere Fußgängerzone mit Gefälle.Da kann man ja mit einem Trettroller legal runter rollen.
    • Wie läuft das mit dem Ankündigen von Abbiegevorgängen ab? Können/Müssen die auch einen Arm raus halten, ja nach Situation ist es dann blöd kein Gas mehr geben zu können.
    • Sind diese Gefährte von [Zeichen 260] betroffen?
    • Reicht in Zukunft noch ein [Zusatzzeichen 1012-32] (als Zusatzzeichen alleine stehend ohne Bedeutung nach STVO) für eine ungültige Anordnung, damit Bauarbeiter sich einzubilden können man hätte eine Baustelle abgesichert oder muss dann noch ein "E-Rollerfahrer absteigen" erfunden werden?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Allerdings fällt mir auch kein Platz ein, wo man die Dinger sonst unterbringen sollte. Auf der 3-spurigen Hauptstraße natürlich nicht.

    Warum eigentlich nicht? Genau dafür ist eine Fahrbahn doch da. Ein innerörtliches Rechtsfahrgebot, welches das Recht zum rechtzeitigen Einordnen beinhaltet, langt für die Dinger vollkommen. Analog zu Fahrrädern halt.

    Die Berliner Schlaglochpisten sind für solche Fahrzeuge aufgrund des meist geringen Radumfanges natürlich völlig ungeeignet, das gilt für die Berliner Radwege jedoch gleichermaßen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • von Fahrbahnbenutzungspflicht redet ja niemand. Es geht mir nur darum, mit dem E-Scooter nicht hier und hier auf dem Radweg fahren zu müssen, nur weil den noch niemand abgerissen hat. Dann geht die Diskussion wieder los: "Was ist ein Radweg, war nur Dekoration?", "Wie lang muss ein Radwegrest sein um benutzt werden zu müssen?", "Wie lange darf ich auf der Fahrbahn fahren wenn der Radweg blockiert ist?", "Muss ich durch die Dooring-Zone oder darf ich auf der Fahrbahn fahren?".

    Dann muss man sich dauernd Gedanken machen "Welches Verkehrsmittel nutze ich gerade eigentlich? Gelten Fahrradregeln oder Rollerregeln?"

    Wenn man nicht ortskundig ist, reicht es auf dem Rad im Prinzip aus nach Blauschildern Ausschau zu halten, sonst fährt man halt rechts auf der Fahrbahn oder folgt der intuitiven Radverkehrsführung. Auf E-Scootern muss man stattdessen auch noch nach Radwegen hinter den parkenden Autos Ausschau halten, die man mit dem Rad nicht im Traum dran gedacht hätte zu nutzen.

  • Die "Beschlussvorlage" aus dem Bundesrat - das enthält allerdings nur die Änderungen durch den Bundesrat von heute:

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1

    Soweit ich das sehen kann, steht da nichts davon, dass die "Elektrokleinstfahrzeuge" auf den Radwegen in derselben Richtung wie der Radverkehr fahren müssen.

    Hallo,

    die Version vor den Änderungen scheint diese hier zu sein:

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…publicationFile

    Mist, eigentlich keine Zeit das noch durchzuhühnern...

  • Ich meine, sie dürfen sogar 27,5km/h fahren, 10% Toleranz ist nämlich zulässig.

    Ich meine, nicht. Siehe dort Artikel 5.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Hallo,

    muss es dann eigentlich nicht erst noch eine Änderung der StVO geben?

    Ich bin wirklich verwirrt und hab den Eindruck entweder ich bin ich zu doof oder die "Experten".

    §10 Satz. 1+2:

    Ich finde in der Änderung nicht mehr: "Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen

    oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-

    Ordnung) gefahren werden."

    Das heißt für mich: Hört der Radfahrstreifen, Radweg usw. auf, muss ich den E-Scooter tragen!?

    Damit darf ich auch keine Feldwege, "Sonderwege" o.ä. befahren und bei mir im Dorf mangels Radwegen schon gar nicht!?

    3. Änderung lese ich dann doch wieder was von "Schutzstreifen", die in §10 Abs. 1 Satz 1 aber nicht erwähnt sind.

    Zitat

    Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 – neu – eKFV Artikel 1 § 10 Absatz 1 ist folgender Satz anzufügen: „Anlage 3 laufende Nummer 22 Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.“

    Begründung: Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge, wenn sie auf Fahrbahnen gefahren werden dürfen, nach Maßgabe des Rechtsfahrgebots ebenso wie Fahrräder auf Schutzstreifen für den Radverkehr gefahren werden dürfen.

    Gehweg + "Radfahrer frei" gilt meines Erachtens dann nicht für E-Scooter.

    Welche Ampeln ist nicht geregelt.

    Rechtsfahrgebot finde ich in §11 Satz 2.

  • Zitat

    §10 Satz. 1+2:

    Ich finde in der Änderung nicht mehr: "Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen

    oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-

    Ordnung) gefahren werden."

    Oh man. Man muss Gesetzestexte auch ordentlich lesen. Es wird nur Abs. 1 Satz 1 geändert, das o.g. ist Satz 2...
    Trotzdem bleibt die Radwegebenutzungspflicht.

  • Ich meine, sie dürfen sogar 27,5km/h fahren, 10% Toleranz ist nämlich zulässig.

    Nein, maximal 20 km/h und erst ab 14 Jahren. Quelle: https://www.e-tretroller-forum.de/threads/e-tret…-deutschland.4/

    In Paris sind übrigens 25 km/h erlaubt und in Belgien nur 18 km/h.

    Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, wieso es keine Helmpflicht gibt. Es gibt Berichte darüber, dass jeder zweite Unfall mit einem E-Tretroller zu Kopfverletzungen führt. Wieso dann keine Helmpflicht?

    Ich hatte neulich als Autofahrer eine knifflige Begegnung mit einem Tretroller... wir sind bergab gefahren und er war mindestens 30 km/h schnell als ich nach rechts abbiegen wollte. Ich habe ihn nicht gut sehen können und hätte ihn beinahe angefahren. Wegen der aufrechten Körperhaltung fallen sie nicht so auf, wie Fahrradfahrer. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich diesbezügl. die deutschen Unfallchirurgen zu Wort melden. Ich finde generell, alle sollten mit Helm fahren, auch Fahrradfahrer!

    2 Mal editiert, zuletzt von Leyn (5. Juni 2019 um 16:13)

  • Nein, maximal 20 km/h und erst ab 14 Jahren.

    Da ging es um Pedelecs :)

    Zitat

    Wegen der aufrechten Körperhaltung fallen sie nicht so auf, wie Fahrradfahrer.

    Sollte man sie dann nicht sogar besser sehen?

    Zitat

    Ich finde generell, alle sollten mit Helm fahren, auch Fahrradfahrer!

    Aber doch nicht etwa auch Autofahrer? Reicht es denn nicht, dass dieser Sicherheitsgurt die teure Kleidung zerknittert, soll jetzt auch noch ein unbequemer Helm die Frisur zerstören?